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Telefonische Vertragsverlängerung (GK): Falscher Preis & VVI verweigert – Vertrag nach Widerruf korrekt im System

vor 19 Tagen

Hallo zusammen,ich benötige bitte die Hilfe des Telekom-hilft-Teams, da bei meiner telefonischen Vertragsverlängerung am vergangenen Montag (Geschäftskunden-Hotline) einiges schiefgelaufen ist.Am Telefon wurde mir ein monatlicher Preis von 43,66 € inklusive eines iPhone 17 versprochen. Auf meine Nachfrage hin wurde mir erklärt, dass eine vorvertragliche Information (VVI) vorab nicht möglich sei und erst nach Abschluss kommt. In der Auftragsbestätigung lag der Preis dann plötzlich bei ca. 53 € – also fast 10 € mehr pro Monat als vereinbart. Aufgrund dieser Abweichung habe ich den Vertrag umgehend widerrufen. Das iPhone 17 wurde bereits wieder retourniert und laut DHL-Sendungsverfolgung erfolgreich zugestellt. Da mein ursprünglicher Vertrag zum 22.September (morgen) ausläuft, möchte ich sicherstellen, dass:Der Widerruf und die Geräte-Retoure sauber auf dem Kundenkonto verbucht sind.Der Vertrag ab morgen korrekt in die gesetzliche, monatlich kündbare Phase übergeht und nicht fälschlicherweise voll verlängert bleibt.

Da ich eigentlich gerne Telekom-Kunde bleiben möchte, wäre ich auch offen dafür, die Verlängerung doch noch durchzuführen – allerdings ausschließlich zu den am Telefon versprochenen Konditionen.

 Meine Kundendaten habe ich in meinem Profil hinterlegt. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.

Viele Grüße 

Letzte Aktivität

vor 14 Stunden

von

Gelöschter Nutzer

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    • vor 19 Tagen

      Auch dir ein freundliches Hallo @Franz34g 

      Die Teamies werden sich sicherlich gern mit deinem Thema auseinandersetzen.

      Deshalb habe ich es mal ans Team weiter geleitet.

      Man wird sich bei dir melden.

      Grüßle 🦂

      P.S.: Halte bitte die letzten sechs Ziffern deiner IBAN zur Identifikation bereit. Danke!

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    • vor 19 Tagen

      Franz34g

      vorvertragliche Information (VVI) vorab nicht möglich

      Hallo zusammen,ich benötige bitte die Hilfe des Telekom-hilft-Teams, da bei meiner telefonischen Vertragsverlängerung am vergangenen Montag (Geschäftskunden-Hotline) einiges schiefgelaufen ist.Am Telefon wurde mir ein monatlicher Preis von 43,66 € inklusive eines iPhone 17 versprochen. Auf meine Nachfrage hin wurde mir erklärt, dass eine vorvertragliche Information (VVI) vorab nicht möglich sei und erst nach Abschluss kommt. In der Auftragsbestätigung lag der Preis dann plötzlich bei ca. 53 € – also fast 10 € mehr pro Monat als vereinbart. Aufgrund dieser Abweichung habe ich den Vertrag umgehend widerrufen. Das iPhone 17 wurde bereits wieder retourniert und laut DHL-Sendungsverfolgung erfolgreich zugestellt. Da mein ursprünglicher Vertrag zum 22.September (morgen) ausläuft, möchte ich sicherstellen, dass:Der Widerruf und die Geräte-Retoure sauber auf dem Kundenkonto verbucht sind.Der Vertrag ab morgen korrekt in die gesetzliche, monatlich kündbare Phase übergeht und nicht fälschlicherweise voll verlängert bleibt.

      Da ich eigentlich gerne Telekom-Kunde bleiben möchte, wäre ich auch offen dafür, die Verlängerung doch noch durchzuführen – allerdings ausschließlich zu den am Telefon versprochenen Konditionen.

       Meine Kundendaten habe ich in meinem Profil hinterlegt. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.

      Viele Grüße 

      Franz34g

      vorvertragliche Information (VVI) vorab nicht möglich

      Das wie auch andere Rechte betrifft ausschließlich Verträge mit Verbrauchern, nicht Geschäftskunden.

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      von

      vor 19 Tagen

      andiling

      Nach Deiner eigenen Darstellung (mit falsch genannter Quelle) ist auch Abs. 3 nicht Bestandteil (nur 1 und 4, wobei sich 4 dann nur auf 1 bezieht).

      Nach Deiner eigenen Darstellung (mit falsch genannter Quelle) ist auch Abs. 3 nicht Bestandteil (nur 1 und 4, wobei sich 4 dann nur auf 1 bezieht).

      Ende.

      andiling

      Nach Deiner eigenen Darstellung (mit falsch genannter Quelle) ist auch Abs. 3 nicht Bestandteil (nur 1 und 4, wobei sich 4 dann nur auf 1 bezieht).

      Leider schaffst du es wirklich nicht Texte vollständig zu lesen.

      Laut deiner Aussage ist Abs. 3 nicht Betandteil

      Nur Abs 1 und 4

      Warum aber steht dann in Absatz 4:

      Die in den Absätzen 1 und 3 genannten Informationen werden Inhalt des Vertrages, es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

      Ich merke schon, man versucht oberflächlich ein Gesetz zu verstehen um irgendwie doch noch Recht zu haben aber das kannst du drehen und wenden wie du willst, der §71 greift da eben und entweder bekommen diese in §71 erwähnten Kundentypen eine VVI oder sie verzichten darauf.

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      von

      vor 19 Tagen

      CobraCane

      Ich merke schon, man versucht oberflächlich ein Gesetz zu verstehen um irgendwie doch noch Recht zu haben

      andiling

      Nach Deiner eigenen Darstellung (mit falsch genannter Quelle) ist auch Abs. 3 nicht Bestandteil (nur 1 und 4, wobei sich 4 dann nur auf 1 bezieht).

      Nach Deiner eigenen Darstellung (mit falsch genannter Quelle) ist auch Abs. 3 nicht Bestandteil (nur 1 und 4, wobei sich 4 dann nur auf 1 bezieht).

      Ende.

      andiling

      Nach Deiner eigenen Darstellung (mit falsch genannter Quelle) ist auch Abs. 3 nicht Bestandteil (nur 1 und 4, wobei sich 4 dann nur auf 1 bezieht).

      Leider schaffst du es wirklich nicht Texte vollständig zu lesen.

      Laut deiner Aussage ist Abs. 3 nicht Betandteil

      Nur Abs 1 und 4

      Warum aber steht dann in Absatz 4:

      Die in den Absätzen 1 und 3 genannten Informationen werden Inhalt des Vertrages, es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

      Ich merke schon, man versucht oberflächlich ein Gesetz zu verstehen um irgendwie doch noch Recht zu haben aber das kannst du drehen und wenden wie du willst, der §71 greift da eben und entweder bekommen diese in §71 erwähnten Kundentypen eine VVI oder sie verzichten darauf.

      CobraCane

      Ich merke schon, man versucht oberflächlich ein Gesetz zu verstehen um irgendwie doch noch Recht zu haben

      🪞👌

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      von

      vor 18 Tagen

      CobraCane

      Man Google einfach nach §17 TKG und findet dann in Absatz 3 folgende Info:

      pamperlapescus restintelligenz

      Du darfst gern erklären was richtig ist!

      Kneift die Krone wieder! Man lass diese ewigen Ansagen. Du darfst gern erklären was richtig ist!
      pamperlapescus restintelligenz

      Du darfst gern erklären was richtig ist!

      Aber gerne doch, mach ich auch ohne dass mit die Krone kneift (was auch immer du da permanent damit hast):

      Man Google einfach nach §17 TKG und findet dann in Absatz 3 folgende Info:

      (3) § 52 Absatz 1 bis 3, § 54 Absatz 1 und 4, die §§ 55, 56 Absatz 1, die §§ 58, 60, 61, 66 und 71 Absatz 2 sind auch auf Kleinstunternehmen oder kleine Unternehmen sowie Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht anzuwenden, es sei denn, diese haben ausdrücklich dem Verzicht der Anwendung dieser Bestimmungen zugestimmt.

      Also gerne das nächste Mal richtig erinnern bevor meine Krone wieder kneifen muss.....

      CobraCane

      Man Google einfach nach §17 TKG und findet dann in Absatz 3 folgende Info:

      So, jetzt erst gemerkt warum diese Unstimmigkeit passierte, das war mein Fehler.

      In meinem Beitrag gab es einen Zahlendreher, gemeint ist §71 , nicht §17

      Der darunterliegen zitierte Absatz war jedoch aus §71, also korrekt widergegeben.

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 19 Tagen

      Hallo lieber @Franz34g,

       

      wie eben besprochen, warten wir jetzt erst einmal ab, dass alles wieder "glattgezogen" wurde.

       

      Dann haben wir eben mal alle Rechenarten angewandt, um irgendwie auf die 43,66 € zu kommen.

      Das war leider erfolglos, bei 53 € netto war Schluss... was aber tatsächlich mit dem Endgerätepreis, den du von dem Kollegen eingebucht bekommen hast, echt mal ein echt gutes Angebot!

       

      Ich schaue täglich nach dem Bearbeitungsstand und sobald der Ursprungstarif inkl. Bindefrist-Rücksetzung wieder im System steht, kann neu gestartet werden!

       

      Ich schaue gerne auch, denke aber.. das ich von hier nicht so einen guten Endgerätepreis hinbekomme! 

      Dann könnte ich dazu den Kollegen, der dir dieses Angebot gemacht hatte, noch mal anmorsen.

       

      Liebe Grüße von Anna Lena 

      0

    • vor 18 Tagen

      Ich danke euch allen, aber vor allem dir, Anna Lena. Die Eingangsbestätigung des Gerätes ist gestern Mittag eingetroffen.

      Herzlichen Dank für die Unterstützung und einen schönen Tag euch allen noch :-)

      VG Franz

      1

      von

      vor 17 Tagen

      Alles klar, @Franz34g,

       

      wunderbar, danke für die Rückmeldung :)

       

      LG Anna Lena 

       

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 11 Tagen

      Hallo Anna Lena :-)

      Wollte nur fragen ob es schon was neues gibt?

      LG Franz

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      1

      von

      vor 10 Tagen

      Hallo @Franz34g,

       

      wie ich sehe, hast du am Montag schon etwas Neues mit einer Kollegin von der Hotline vereinbart.

      Das sieht für mich super aus!

       

      Dann bist du gut versorgt worden, oder ist noch etwas offen?

       

      Liebe Grüße von

      Anna Lena

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 10 Tagen

      Guten Morgen 

      hab leider noch keine Informationen ob das auch diesmal wirklich so klappt.

      Könnten wir eventuell kurz telefonieren?

      LG Franz

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    • vor 9 Tagen

      Guten Morgen Anna Lena,
      ich habe jetzt die Auftragsbestätigung für die Vertragsverlängerungen bekommen und bin erschrocken.
      Bin jetzt in einem ganz anderen Tarif gekommen mit 122,50 monatlich und noch zusätzlich 16,72 für die Multisim.
      Da kommt zwar ein riesen Rabatt danach abgezogen, aber auch dann sind es immer noch 55,51 monatlich.
      Denn muss ich meinem Chef gar nicht vorlegen, der steinigt mich. Kannst du mir bitte helfen?
      Jetzt bin ich echt ratlos, was ich machen soll. 

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      von

      vor 9 Tagen

      Lieber @Franz34g,

       

      ich habe dazu die Kollegin, mit der du dies veranlasst hast, angeschrieben und um einen Rückruf gebeten. Kläre dies bitte mit der Kollegin. 

       

      Herzliche Grüße 

      Anna Lena 

       

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 9 Tagen

      Falls du es Warst: Ich konnte vorhin nicht ans Telefon gehen. Nun klappt es wieder.

      LG Franz

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    • vor 9 Tagen

      Ok, dann wird sie sich sicher wieder bei mir melden.

      13

      von

      vor einem Tag

      Hallo lieber @Franz34g,

       

      Ich habe sie gerade für dich dazu einmal angeschrieben. ☺️✅

       

      LG Anna Lena 

      0

      von

      vor 15 Stunden

      Lieben Dank dir dafür Anna-Lena 🙏❤️

      0

      von

      vor 14 Stunden

      Hallo @Franz34g, 

       

      das habe ich gerne weiter gegeben. 

       

      Liebe Grüße 

       

      Karin 

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      Uneingeloggter Nutzer

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