Telekom verweigert Sonderkündigungsrecht bei Umzug
vor einer Stunde
Ich habe im Oktober 2025 einen Übergangsvertrag abgeschlossen mit dem Wechsel zu Glasfaser Ende März 2026. Abgesehen davon, dass die Telekom mit der Bereitstellung des Glasfaservertrags aufgrund verzögertem Ausbaus bereits über 6 Monate in Verzug ist, bin ich nun im Oktober umgezogen.
An der neuen Adresse ist laut Telekom kein Glasfaserausbau geplant, daher kann die Vertragsleistung gar nicht mehr erbracht werden.
Also habe ich Mitte September von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen und gekündigt, dafür auch eine Kündigungsbestätigung per Mail erhalten, jedoch ohne Enddatum.
Auf Nachfrage bei der Hotline wird mir die Sonderkündigung verwehrt mit der Aussage, ich müsse einen langsameren DSL-Vertrag akzeptieren um die Mindestvertragslaufzeit zu erfüllen.
Meines Erachtens ist jedoch §60 Abs. 2 TKG erfüllt, da die vertraglich vereinbarte Leistung mit dem Koppeltarif an der neuen Adresse nicht geliefert werden kann.
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, da wir aufgrund von Homeoffice auf einen Internetzugang angewiesen sind, welchen wir nun nicht haben.
Vielen Dank!
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vor einer Stunde
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, da wir aufgrund von Homeoffice auf einen Internetzugang angewiesen sind, welchen wir nun nicht haben.
Ich habe im Oktober 2025 einen Übergangsvertrag abgeschlossen mit dem Wechsel zu Glasfaser Ende März 2026. Abgesehen davon, dass die Telekom mit der Bereitstellung des Glasfaservertrags aufgrund verzögertem Ausbaus bereits über 6 Monate in Verzug ist, bin ich nun im Oktober umgezogen.
An der neuen Adresse ist laut Telekom kein Glasfaserausbau geplant, daher kann die Vertragsleistung gar nicht mehr erbracht werden.
Also habe ich Mitte September von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen und gekündigt, dafür auch eine Kündigungsbestätigung per Mail erhalten, jedoch ohne Enddatum.
Auf Nachfrage bei der Hotline wird mir die Sonderkündigung verwehrt mit der Aussage, ich müsse einen langsameren DSL-Vertrag akzeptieren um die Mindestvertragslaufzeit zu erfüllen.
Meines Erachtens ist jedoch §60 Abs. 2 TKG erfüllt, da die vertraglich vereinbarte Leistung mit dem Koppeltarif an der neuen Adresse nicht geliefert werden kann.
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, da wir aufgrund von Homeoffice auf einen Internetzugang angewiesen sind, welchen wir nun nicht haben.
Vielen Dank!
Na ja, durch eine Sonderkündiging bekommt ihr ja genau das was ihr nicht wollt, daher ist doch jetzt die Frage:
Was wollt ihr? Nen Umzug des Anschlusses an die neue Adresse oder aus dem Vertrag raus?
Damit ein Teamie unterstützen kann bitte deine Daten im Profil hinterlegen
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0
vor einer Stunde
Hast Du denn überhaupt einen Umzug nach TKG beauftragt? Gleich kündigen ist nicht…
1
von
vor 48 Minuten
Ja, daher gab es ja auch eine systemseitige Kündigungsbestätigung ohne Datum und nicht erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 60 Minuten
Vielleicht missverständlich formuliert, an der neuen Adresse gibt es Glasfaser (jedoch nicht von der Telekom) und auch sehr schnelles Kabelinternet.
Klar bekomme ich durch die Sonderkündigung was ich will. Ich möchte aus dem Vertrag, weil ich seit einem Jahr auf lange vereinbarte Leistungen warte, die an der neuen Adresse nun definitiv nicht mehr erfüllt werden können.
Daher meine Frage warum in diesem offensichtlichen Fall keine Sonderkündigung gemacht wird, wenn mir am Telefon gesagt wird, „Glasfaser können wir nicht anbieten und DSL bietet nicht die gebuchte Geschwindigkeit“
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1
von
vor 54 Minuten
Daher meine Frage warum in diesem offensichtlichen Fall keine Sonderkündigung gemacht wird, wenn mir am Telefon gesagt wird, „Glasfaser können wir nicht anbieten und DSL bietet nicht die gebuchte Geschwindigkeit“
Vielleicht missverständlich formuliert, an der neuen Adresse gibt es Glasfaser (jedoch nicht von der Telekom) und auch sehr schnelles Kabelinternet.
Klar bekomme ich durch die Sonderkündigung was ich will. Ich möchte aus dem Vertrag, weil ich seit einem Jahr auf lange vereinbarte Leistungen warte, die an der neuen Adresse nun definitiv nicht mehr erfüllt werden können.
Daher meine Frage warum in diesem offensichtlichen Fall keine Sonderkündigung gemacht wird, wenn mir am Telefon gesagt wird, „Glasfaser können wir nicht anbieten und DSL bietet nicht die gebuchte Geschwindigkeit“
Diese telefonische Aussage reicht nicht, ihr müsst einen Umzug beauftragen, dann wird festgehalten dass euer Tarif nicht 1 zu 1 an der neuen Adresse erfüllt werden kann, dadurch habt ihr dann erst ein Sonderkündigungsrecht.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 48 Minuten
Nun, ich glkaube du hast jetzt einen DSL Vertrag wie Magenta Zuhause Sofort.. der hat 24 Monate Laufzeit, wenn du nun umziehst zieht der mit um. Der ist nicht wirklich mit dem GF Tarif in der Nachfolge bei der alten Adresse gebunden. Wenn an dem neuen Wohnort so etwas wieder geschaltet werden kann... hmm.. ja, klingt doof nun... Pech. Ich weis nicht ob du da so einfach rauskommen wirst.
0
2
von
vor 35 Minuten
Das heißt: Weil der Glasfaseranschluss über 6 Monate zu spät kommt und man daher im Übergangstarif verharren muss, muss man weiterhin in dem langsameren Vertrag bleiben? Dass hier gebuchte Leistungen gar nicht mehr erfüllt werden können spielt keine Rolle?
Oder andersherum gesagt, wenn der Ausbau schneller gewesen wäre und der Vertrag schon auf Glasfaser umgestellt gewesen wäre, dann würds gehen?…
Verschiedene KIs geben mir diese Aussagen:
Rechtlich gesehen ist der DSL-Übergangsvertrag eng an das Hauptprodukt – den Glasfaseranschluss – gekoppelt. Da die Telekom die Hauptleistung (die Bereitstellung der Glasfaser) auf unbestimmte Zeit verschiebt, ist die Geschäftsgrundlage für den teuren Übergangstarif gestört (§ 313 BGB).
Da die Telekom die vereinbarte Leistung (den Glasfaseranschluss) am neuen Wohnort nicht erbringen kann, greift das gesetzliche Sonderkündigungsrecht nach § 60 Abs. 2 des Telekommunikationsgesetzes ( TKG )
0
von
vor 22 Minuten
Das heißt: Weil der Glasfaseranschluss über 6 Monate zu spät kommt und man daher im Übergangstarif verharren muss, muss man weiterhin in dem langsameren Vertrag bleiben? Dass hier gebuchte Leistungen gar nicht mehr erfüllt werden können spielt keine Rolle?
Das heißt: Weil der Glasfaseranschluss über 6 Monate zu spät kommt und man daher im Übergangstarif verharren muss, muss man weiterhin in dem langsameren Vertrag bleiben? Dass hier gebuchte Leistungen gar nicht mehr erfüllt werden können spielt keine Rolle?
Oder andersherum gesagt, wenn der Ausbau schneller gewesen wäre und der Vertrag schon auf Glasfaser umgestellt gewesen wäre, dann würds gehen?…
Verschiedene KIs geben mir diese Aussagen:
Rechtlich gesehen ist der DSL-Übergangsvertrag eng an das Hauptprodukt – den Glasfaseranschluss – gekoppelt. Da die Telekom die Hauptleistung (die Bereitstellung der Glasfaser) auf unbestimmte Zeit verschiebt, ist die Geschäftsgrundlage für den teuren Übergangstarif gestört (§ 313 BGB).
Da die Telekom die vereinbarte Leistung (den Glasfaseranschluss) am neuen Wohnort nicht erbringen kann, greift das gesetzliche Sonderkündigungsrecht nach § 60 Abs. 2 des Telekommunikationsgesetzes ( TKG )
Als erstes solltest Du der elektronischen Blödheit nicht alles glauben, als zweites, ihr habt sicher keinen verbindlichen Termin für Gf bekommen. Der DSL Übergangstarif ist ein ganz normaler DSL Tarif mit der Möglichkeit jederzeit auf Gf zu wechseln, sonst nichts.
Ist denn nun der DSL Tarif den ihr jetzt habt an der neue Adresse schaltbar oder nicht? Welcher ist es überhaupt?
Du schreibst jedoch
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 26 Minuten
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, da wir aufgrund von Homeoffice auf einen Internetzugang angewiesen sind, welchen wir nun nicht haben.
Ich habe im Oktober 2025 einen Übergangsvertrag abgeschlossen mit dem Wechsel zu Glasfaser Ende März 2026. Abgesehen davon, dass die Telekom mit der Bereitstellung des Glasfaservertrags aufgrund verzögertem Ausbaus bereits über 6 Monate in Verzug ist, bin ich nun im Oktober umgezogen.
An der neuen Adresse ist laut Telekom kein Glasfaserausbau geplant, daher kann die Vertragsleistung gar nicht mehr erbracht werden.
Also habe ich Mitte September von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen und gekündigt, dafür auch eine Kündigungsbestätigung per Mail erhalten, jedoch ohne Enddatum.
Auf Nachfrage bei der Hotline wird mir die Sonderkündigung verwehrt mit der Aussage, ich müsse einen langsameren DSL-Vertrag akzeptieren um die Mindestvertragslaufzeit zu erfüllen.
Meines Erachtens ist jedoch §60 Abs. 2 TKG erfüllt, da die vertraglich vereinbarte Leistung mit dem Koppeltarif an der neuen Adresse nicht geliefert werden kann.
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, da wir aufgrund von Homeoffice auf einen Internetzugang angewiesen sind, welchen wir nun nicht haben.
Vielen Dank!
Wieso. Hast du doch!
Auf Nachfrage bei der Hotline wird mir die Sonderkündigung verwehrt mit der Aussage, ich müsse einen langsameren DSL-Vertrag akzeptieren um die Mindestvertragslaufzeit zu erfüllen.
Ich habe im Oktober 2025 einen Übergangsvertrag abgeschlossen mit dem Wechsel zu Glasfaser Ende März 2026. Abgesehen davon, dass die Telekom mit der Bereitstellung des Glasfaservertrags aufgrund verzögertem Ausbaus bereits über 6 Monate in Verzug ist, bin ich nun im Oktober umgezogen.
An der neuen Adresse ist laut Telekom kein Glasfaserausbau geplant, daher kann die Vertragsleistung gar nicht mehr erbracht werden.
Also habe ich Mitte September von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen und gekündigt, dafür auch eine Kündigungsbestätigung per Mail erhalten, jedoch ohne Enddatum.
Auf Nachfrage bei der Hotline wird mir die Sonderkündigung verwehrt mit der Aussage, ich müsse einen langsameren DSL-Vertrag akzeptieren um die Mindestvertragslaufzeit zu erfüllen.
Meines Erachtens ist jedoch §60 Abs. 2 TKG erfüllt, da die vertraglich vereinbarte Leistung mit dem Koppeltarif an der neuen Adresse nicht geliefert werden kann.
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, da wir aufgrund von Homeoffice auf einen Internetzugang angewiesen sind, welchen wir nun nicht haben.
Vielen Dank!
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Uneingeloggter Nutzer
von