Telekom verweigert Sonderkündigungsrecht bei Umzug

vor einer Stunde

Ich habe im Oktober 2025 einen Übergangsvertrag abgeschlossen mit dem Wechsel zu Glasfaser Ende März 2026. Abgesehen davon, dass die Telekom mit der Bereitstellung des Glasfaservertrags aufgrund verzögertem Ausbaus bereits über 6 Monate in Verzug ist, bin ich nun im Oktober umgezogen. 

An der neuen Adresse ist laut Telekom kein Glasfaserausbau geplant, daher kann die Vertragsleistung gar nicht mehr erbracht werden. 

Also habe ich Mitte September von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen und gekündigt, dafür auch eine Kündigungsbestätigung per Mail erhalten, jedoch ohne Enddatum.

Auf Nachfrage bei der Hotline wird mir die Sonderkündigung verwehrt mit der Aussage, ich müsse einen langsameren DSL-Vertrag akzeptieren um die Mindestvertragslaufzeit zu erfüllen. 

Meines Erachtens ist jedoch §60 Abs. 2 TKG erfüllt, da die vertraglich vereinbarte Leistung mit dem Koppeltarif an der neuen Adresse nicht geliefert werden kann.

Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, da wir aufgrund von Homeoffice auf einen Internetzugang angewiesen sind, welchen wir nun nicht haben.

Vielen Dank!

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    • vor einer Stunde

      Dennis218

      Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, da wir aufgrund von Homeoffice auf einen Internetzugang angewiesen sind, welchen wir nun nicht haben.

      Ich habe im Oktober 2025 einen Übergangsvertrag abgeschlossen mit dem Wechsel zu Glasfaser Ende März 2026. Abgesehen davon, dass die Telekom mit der Bereitstellung des Glasfaservertrags aufgrund verzögertem Ausbaus bereits über 6 Monate in Verzug ist, bin ich nun im Oktober umgezogen. 

      An der neuen Adresse ist laut Telekom kein Glasfaserausbau geplant, daher kann die Vertragsleistung gar nicht mehr erbracht werden. 

      Also habe ich Mitte September von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen und gekündigt, dafür auch eine Kündigungsbestätigung per Mail erhalten, jedoch ohne Enddatum.

      Auf Nachfrage bei der Hotline wird mir die Sonderkündigung verwehrt mit der Aussage, ich müsse einen langsameren DSL-Vertrag akzeptieren um die Mindestvertragslaufzeit zu erfüllen. 

      Meines Erachtens ist jedoch §60 Abs. 2 TKG erfüllt, da die vertraglich vereinbarte Leistung mit dem Koppeltarif an der neuen Adresse nicht geliefert werden kann.

      Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, da wir aufgrund von Homeoffice auf einen Internetzugang angewiesen sind, welchen wir nun nicht haben.

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      Dennis218

      Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, da wir aufgrund von Homeoffice auf einen Internetzugang angewiesen sind, welchen wir nun nicht haben.

      Na ja, durch eine Sonderkündiging bekommt ihr ja genau das was ihr nicht wollt, daher ist doch jetzt die Frage:

      Was wollt ihr? Nen Umzug des Anschlusses an die neue Adresse oder aus dem Vertrag raus?

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    • vor einer Stunde

      Hast Du denn überhaupt einen Umzug nach TKG beauftragt? Gleich kündigen ist nicht…

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      von

      vor 48 Minuten

      Ja, daher gab es ja auch eine systemseitige  Kündigungsbestätigung ohne Datum und nicht erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 60 Minuten

      Vielleicht missverständlich formuliert, an der neuen Adresse gibt es Glasfaser (jedoch nicht von der Telekom) und auch sehr schnelles Kabelinternet. 

      Klar bekomme ich durch die Sonderkündigung was ich will. Ich möchte aus dem Vertrag, weil ich seit einem Jahr auf lange vereinbarte Leistungen warte, die an der neuen Adresse nun definitiv nicht mehr erfüllt werden können.

      Daher meine Frage warum in diesem offensichtlichen Fall keine Sonderkündigung gemacht wird, wenn mir am Telefon gesagt wird, „Glasfaser können wir nicht anbieten und DSL bietet nicht die gebuchte Geschwindigkeit“

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      von

      vor 54 Minuten

      Dennis218

      Daher meine Frage warum in diesem offensichtlichen Fall keine Sonderkündigung gemacht wird, wenn mir am Telefon gesagt wird, „Glasfaser können wir nicht anbieten und DSL bietet nicht die gebuchte Geschwindigkeit“

      Vielleicht missverständlich formuliert, an der neuen Adresse gibt es Glasfaser (jedoch nicht von der Telekom) und auch sehr schnelles Kabelinternet. 

      Klar bekomme ich durch die Sonderkündigung was ich will. Ich möchte aus dem Vertrag, weil ich seit einem Jahr auf lange vereinbarte Leistungen warte, die an der neuen Adresse nun definitiv nicht mehr erfüllt werden können.

      Daher meine Frage warum in diesem offensichtlichen Fall keine Sonderkündigung gemacht wird, wenn mir am Telefon gesagt wird, „Glasfaser können wir nicht anbieten und DSL bietet nicht die gebuchte Geschwindigkeit“

      Dennis218

      Daher meine Frage warum in diesem offensichtlichen Fall keine Sonderkündigung gemacht wird, wenn mir am Telefon gesagt wird, „Glasfaser können wir nicht anbieten und DSL bietet nicht die gebuchte Geschwindigkeit“

      Diese telefonische Aussage reicht nicht, ihr müsst einen Umzug beauftragen, dann wird festgehalten dass euer Tarif nicht 1 zu 1 an der neuen Adresse erfüllt werden kann, dadurch habt ihr dann erst ein Sonderkündigungsrecht. 

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 48 Minuten

      Nun, ich glkaube du hast jetzt einen DSL Vertrag wie Magenta Zuhause Sofort.. der hat 24 Monate Laufzeit, wenn du nun umziehst zieht der mit um. Der ist nicht wirklich mit dem GF Tarif in der Nachfolge bei der alten Adresse gebunden. Wenn an dem neuen Wohnort so etwas wieder geschaltet werden kann... hmm.. ja, klingt doof nun... Pech. Ich weis nicht ob du da so einfach rauskommen wirst. 

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      2

      von

      vor 35 Minuten

      Das heißt: Weil der Glasfaseranschluss über 6 Monate zu spät kommt und man daher im Übergangstarif verharren muss, muss man weiterhin in dem langsameren Vertrag bleiben? Dass hier gebuchte Leistungen gar nicht mehr erfüllt werden können spielt keine Rolle? 

      Oder andersherum gesagt, wenn der Ausbau schneller gewesen wäre und der Vertrag schon auf Glasfaser umgestellt gewesen wäre, dann würds gehen?…

      Verschiedene KIs geben mir diese Aussagen:

      Rechtlich gesehen ist der DSL-Übergangsvertrag eng an das Hauptprodukt – den Glasfaseranschluss – gekoppelt. Da die Telekom die Hauptleistung (die Bereitstellung der Glasfaser) auf unbestimmte Zeit verschiebt, ist die Geschäftsgrundlage für den teuren Übergangstarif gestört (§ 313 BGB).

      Da die Telekom die vereinbarte Leistung (den Glasfaseranschluss) am neuen Wohnort nicht erbringen kann, greift das gesetzliche Sonderkündigungsrecht nach § 60 Abs. 2 des Telekommunikationsgesetzes ( TKG )

      0

      von

      vor 22 Minuten

      Dennis218

      Das heißt: Weil der Glasfaseranschluss über 6 Monate zu spät kommt und man daher im Übergangstarif verharren muss, muss man weiterhin in dem langsameren Vertrag bleiben? Dass hier gebuchte Leistungen gar nicht mehr erfüllt werden können spielt keine Rolle? 

      Das heißt: Weil der Glasfaseranschluss über 6 Monate zu spät kommt und man daher im Übergangstarif verharren muss, muss man weiterhin in dem langsameren Vertrag bleiben? Dass hier gebuchte Leistungen gar nicht mehr erfüllt werden können spielt keine Rolle? 

      Oder andersherum gesagt, wenn der Ausbau schneller gewesen wäre und der Vertrag schon auf Glasfaser umgestellt gewesen wäre, dann würds gehen?…

      Verschiedene KIs geben mir diese Aussagen:

      Rechtlich gesehen ist der DSL-Übergangsvertrag eng an das Hauptprodukt – den Glasfaseranschluss – gekoppelt. Da die Telekom die Hauptleistung (die Bereitstellung der Glasfaser) auf unbestimmte Zeit verschiebt, ist die Geschäftsgrundlage für den teuren Übergangstarif gestört (§ 313 BGB).

      Da die Telekom die vereinbarte Leistung (den Glasfaseranschluss) am neuen Wohnort nicht erbringen kann, greift das gesetzliche Sonderkündigungsrecht nach § 60 Abs. 2 des Telekommunikationsgesetzes ( TKG )

      Dennis218

      Das heißt: Weil der Glasfaseranschluss über 6 Monate zu spät kommt und man daher im Übergangstarif verharren muss, muss man weiterhin in dem langsameren Vertrag bleiben? Dass hier gebuchte Leistungen gar nicht mehr erfüllt werden können spielt keine Rolle? 

      Als erstes solltest Du der elektronischen Blödheit nicht alles glauben, als zweites, ihr habt sicher keinen verbindlichen Termin für Gf bekommen. Der DSL Übergangstarif ist ein ganz normaler DSL Tarif mit der Möglichkeit jederzeit auf Gf zu wechseln, sonst nichts.

      Ist denn nun der DSL Tarif den ihr jetzt habt an der neue  Adresse schaltbar oder nicht? Welcher ist es überhaupt? 

      Du schreibst jedoch 

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 26 Minuten

      Dennis218

      Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, da wir aufgrund von Homeoffice auf einen Internetzugang angewiesen sind, welchen wir nun nicht haben.

      Ich habe im Oktober 2025 einen Übergangsvertrag abgeschlossen mit dem Wechsel zu Glasfaser Ende März 2026. Abgesehen davon, dass die Telekom mit der Bereitstellung des Glasfaservertrags aufgrund verzögertem Ausbaus bereits über 6 Monate in Verzug ist, bin ich nun im Oktober umgezogen. 

      An der neuen Adresse ist laut Telekom kein Glasfaserausbau geplant, daher kann die Vertragsleistung gar nicht mehr erbracht werden. 

      Also habe ich Mitte September von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen und gekündigt, dafür auch eine Kündigungsbestätigung per Mail erhalten, jedoch ohne Enddatum.

      Auf Nachfrage bei der Hotline wird mir die Sonderkündigung verwehrt mit der Aussage, ich müsse einen langsameren DSL-Vertrag akzeptieren um die Mindestvertragslaufzeit zu erfüllen. 

      Meines Erachtens ist jedoch §60 Abs. 2 TKG erfüllt, da die vertraglich vereinbarte Leistung mit dem Koppeltarif an der neuen Adresse nicht geliefert werden kann.

      Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, da wir aufgrund von Homeoffice auf einen Internetzugang angewiesen sind, welchen wir nun nicht haben.

      Vielen Dank!

      Dennis218

      Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, da wir aufgrund von Homeoffice auf einen Internetzugang angewiesen sind, welchen wir nun nicht haben.

      Wieso. Hast du doch!

      Dennis218

      Auf Nachfrage bei der Hotline wird mir die Sonderkündigung verwehrt mit der Aussage, ich müsse einen langsameren DSL-Vertrag akzeptieren um die Mindestvertragslaufzeit zu erfüllen. 

      Ich habe im Oktober 2025 einen Übergangsvertrag abgeschlossen mit dem Wechsel zu Glasfaser Ende März 2026. Abgesehen davon, dass die Telekom mit der Bereitstellung des Glasfaservertrags aufgrund verzögertem Ausbaus bereits über 6 Monate in Verzug ist, bin ich nun im Oktober umgezogen. 

      An der neuen Adresse ist laut Telekom kein Glasfaserausbau geplant, daher kann die Vertragsleistung gar nicht mehr erbracht werden. 

      Also habe ich Mitte September von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen und gekündigt, dafür auch eine Kündigungsbestätigung per Mail erhalten, jedoch ohne Enddatum.

      Auf Nachfrage bei der Hotline wird mir die Sonderkündigung verwehrt mit der Aussage, ich müsse einen langsameren DSL-Vertrag akzeptieren um die Mindestvertragslaufzeit zu erfüllen. 

      Meines Erachtens ist jedoch §60 Abs. 2 TKG erfüllt, da die vertraglich vereinbarte Leistung mit dem Koppeltarif an der neuen Adresse nicht geliefert werden kann.

      Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, da wir aufgrund von Homeoffice auf einen Internetzugang angewiesen sind, welchen wir nun nicht haben.

      Vielen Dank!

      Dennis218

      Auf Nachfrage bei der Hotline wird mir die Sonderkündigung verwehrt mit der Aussage, ich müsse einen langsameren DSL-Vertrag akzeptieren um die Mindestvertragslaufzeit zu erfüllen. 

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    Uneingeloggter Nutzer

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