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BGH-Urteil Az. III ZR 8/25: Telekom verweigert Kündigung trotz Ablauf der 24 Monate ab Vertragsschluss

vor 7 Stunden

Hallo zusammen,
ich benötige die Unterstützung des Telekom-hilft-Teams, da die Fachabteilung meine Kündigung blockiert und die aktuelle BGH-Rechtsprechung nunmehr ignoriert.
Am 10.11.2023 wurde der Vertrag für Glasfaser geschlossen. Die Auftragsbestätigung datiert ebenfalls vom 10.11.2023. Nach endlosem Warten und vieler E-Mails der Telekom, wo Termine immer wieder verschoben worden sind, wird die Glasfaserdose am 27.01.26 installiert und die Freischaltung erfolgte am 02.02.2026.

Mit einem Schreiben vom 11.06.26 habe ich die Telekom wegen des BGH-Urteils zum Thema Glasfaser angeschrieben und um Korrektur der Vertragsdaten gebeten.

Mit einer E-Mail vom 22.06.2026 hatte die Telekom sodann als Vertragsbeginn den 10.11.2023 bestätigt.

Nunmehr habe ich gekündigt im Rahmen der 1-monatigen Kündigungsfrist und die Telekom stellt sich jedoch quer und beharrt darauf, dass die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erst mit dem Bereitstellungsdatum im Februar 2026 begonnen hätte.

Dem widerspricht das BGH-Urteil vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) fundamental. Der Bundesgerichtshof hat unmissverständlich entschieden, dass die Mindestlaufzeit bei Glasfaser-Vorverträgen ab dem Tag des Vertragsschlusses läuft – und nicht erst ab der Schaltung. Da zwischen meiner Auftragsbestätigung (November 2023) und der Bereitstellung (Januar 2026) mehr als zwei Jahre vergangen sind, ist die Mindestlaufzeit bereits vorbei. Mein Vertrag befindet sich somit in der gesetzlichen, monatlich kündbaren Phase.
Die Ablehnung meiner Kündigung ist daher rechtlich nicht haltbar. Ich bitte das Telekom-hilft-Team dringend darum, sich diesen Fall anzuschauen, das fälschlicherweise hinterlegte Vertragsende im System zu korrigieren und meine Kündigung zum nächstmöglichen Termin (unter Einhaltung der Monatsfrist) zu bestätigen.
Vielen Dank und viele Grüße

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Dieser Beitrag wurde von Waage1969 am 02.10.2026 15:46 eskaliert.

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      vor 7 Stunden

      AnMo74

      Die Auftragsbestätigung datiert ebenfalls vom 10.11.2023.

      Hallo zusammen,
      ich benötige die Unterstützung des Telekom-hilft-Teams, da die Fachabteilung meine Kündigung blockiert und die aktuelle BGH-Rechtsprechung nunmehr ignoriert.
      Am 10.11.2023 wurde der Vertrag für Glasfaser geschlossen. Die Auftragsbestätigung datiert ebenfalls vom 10.11.2023. Nach endlosem Warten und vieler E-Mails der Telekom, wo Termine immer wieder verschoben worden sind, wird die Glasfaserdose am 27.01.26 installiert und die Freischaltung erfolgte am 02.02.2026.

      Mit einem Schreiben vom 11.06.26 habe ich die Telekom wegen des BGH-Urteils zum Thema Glasfaser angeschrieben und um Korrektur der Vertragsdaten gebeten.

      Mit einer E-Mail vom 22.06.2026 hatte die Telekom sodann als Vertragsbeginn den 10.11.2023 bestätigt.

      Nunmehr habe ich gekündigt im Rahmen der 1-monatigen Kündigungsfrist und die Telekom stellt sich jedoch quer und beharrt darauf, dass die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erst mit dem Bereitstellungsdatum im Februar 2026 begonnen hätte.

      Dem widerspricht das BGH-Urteil vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) fundamental. Der Bundesgerichtshof hat unmissverständlich entschieden, dass die Mindestlaufzeit bei Glasfaser-Vorverträgen ab dem Tag des Vertragsschlusses läuft – und nicht erst ab der Schaltung. Da zwischen meiner Auftragsbestätigung (November 2023) und der Bereitstellung (Januar 2026) mehr als zwei Jahre vergangen sind, ist die Mindestlaufzeit bereits vorbei. Mein Vertrag befindet sich somit in der gesetzlichen, monatlich kündbaren Phase.
      Die Ablehnung meiner Kündigung ist daher rechtlich nicht haltbar. Ich bitte das Telekom-hilft-Team dringend darum, sich diesen Fall anzuschauen, das fälschlicherweise hinterlegte Vertragsende im System zu korrigieren und meine Kündigung zum nächstmöglichen Termin (unter Einhaltung der Monatsfrist) zu bestätigen.
      Vielen Dank und viele Grüße
      AnMo74

      Die Auftragsbestätigung datiert ebenfalls vom 10.11.2023.

      @AnMo74 : Du hast sicherlich keine Auftrags- sondern nur eine Bestellbestätigung bekommen.

      AnMo74

      wird die Glasfaserdose am 27.01.26 installiert und die Freischaltung erfolgte am 02.02.2026.

      Hallo zusammen,
      ich benötige die Unterstützung des Telekom-hilft-Teams, da die Fachabteilung meine Kündigung blockiert und die aktuelle BGH-Rechtsprechung nunmehr ignoriert.
      Am 10.11.2023 wurde der Vertrag für Glasfaser geschlossen. Die Auftragsbestätigung datiert ebenfalls vom 10.11.2023. Nach endlosem Warten und vieler E-Mails der Telekom, wo Termine immer wieder verschoben worden sind, wird die Glasfaserdose am 27.01.26 installiert und die Freischaltung erfolgte am 02.02.2026.

      Mit einem Schreiben vom 11.06.26 habe ich die Telekom wegen des BGH-Urteils zum Thema Glasfaser angeschrieben und um Korrektur der Vertragsdaten gebeten.

      Mit einer E-Mail vom 22.06.2026 hatte die Telekom sodann als Vertragsbeginn den 10.11.2023 bestätigt.

      Nunmehr habe ich gekündigt im Rahmen der 1-monatigen Kündigungsfrist und die Telekom stellt sich jedoch quer und beharrt darauf, dass die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erst mit dem Bereitstellungsdatum im Februar 2026 begonnen hätte.

      Dem widerspricht das BGH-Urteil vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) fundamental. Der Bundesgerichtshof hat unmissverständlich entschieden, dass die Mindestlaufzeit bei Glasfaser-Vorverträgen ab dem Tag des Vertragsschlusses läuft – und nicht erst ab der Schaltung. Da zwischen meiner Auftragsbestätigung (November 2023) und der Bereitstellung (Januar 2026) mehr als zwei Jahre vergangen sind, ist die Mindestlaufzeit bereits vorbei. Mein Vertrag befindet sich somit in der gesetzlichen, monatlich kündbaren Phase.
      Die Ablehnung meiner Kündigung ist daher rechtlich nicht haltbar. Ich bitte das Telekom-hilft-Team dringend darum, sich diesen Fall anzuschauen, das fälschlicherweise hinterlegte Vertragsende im System zu korrigieren und meine Kündigung zum nächstmöglichen Termin (unter Einhaltung der Monatsfrist) zu bestätigen.
      Vielen Dank und viele Grüße
      AnMo74

      wird die Glasfaserdose am 27.01.26 installiert und die Freischaltung erfolgte am 02.02.2026.

      In diesem Zeitraum hast Du dann die rechtlich wirksame Auftragsbestätigung bekommen.

      Gruß Ulrich

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Stunden

      AnMo74

      und die Freischaltung erfolgte am 02.02.2026

      Hallo zusammen,
      ich benötige die Unterstützung des Telekom-hilft-Teams, da die Fachabteilung meine Kündigung blockiert und die aktuelle BGH-Rechtsprechung nunmehr ignoriert.
      Am 10.11.2023 wurde der Vertrag für Glasfaser geschlossen. Die Auftragsbestätigung datiert ebenfalls vom 10.11.2023. Nach endlosem Warten und vieler E-Mails der Telekom, wo Termine immer wieder verschoben worden sind, wird die Glasfaserdose am 27.01.26 installiert und die Freischaltung erfolgte am 02.02.2026.

      Mit einem Schreiben vom 11.06.26 habe ich die Telekom wegen des BGH-Urteils zum Thema Glasfaser angeschrieben und um Korrektur der Vertragsdaten gebeten.

      Mit einer E-Mail vom 22.06.2026 hatte die Telekom sodann als Vertragsbeginn den 10.11.2023 bestätigt.

      Nunmehr habe ich gekündigt im Rahmen der 1-monatigen Kündigungsfrist und die Telekom stellt sich jedoch quer und beharrt darauf, dass die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erst mit dem Bereitstellungsdatum im Februar 2026 begonnen hätte.

      Dem widerspricht das BGH-Urteil vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) fundamental. Der Bundesgerichtshof hat unmissverständlich entschieden, dass die Mindestlaufzeit bei Glasfaser-Vorverträgen ab dem Tag des Vertragsschlusses läuft – und nicht erst ab der Schaltung. Da zwischen meiner Auftragsbestätigung (November 2023) und der Bereitstellung (Januar 2026) mehr als zwei Jahre vergangen sind, ist die Mindestlaufzeit bereits vorbei. Mein Vertrag befindet sich somit in der gesetzlichen, monatlich kündbaren Phase.
      Die Ablehnung meiner Kündigung ist daher rechtlich nicht haltbar. Ich bitte das Telekom-hilft-Team dringend darum, sich diesen Fall anzuschauen, das fälschlicherweise hinterlegte Vertragsende im System zu korrigieren und meine Kündigung zum nächstmöglichen Termin (unter Einhaltung der Monatsfrist) zu bestätigen.
      Vielen Dank und viele Grüße
      AnMo74

      und die Freischaltung erfolgte am 02.02.2026

      Und genau da ging dein Vertrag erst los :) Nicht vorher, oder hast du schon vor Februar 26 fleissig gezahlt? Ausserdem betrifft das Urteil nicht die Telekom sondern die Dt. Giganetz. 

      1

      von

      vor 7 Stunden

      *Paz Vizsla*

      oder hast du schon vor Februar 26 fleissig gezahlt?

      AnMo74

      und die Freischaltung erfolgte am 02.02.2026

      Hallo zusammen,
      ich benötige die Unterstützung des Telekom-hilft-Teams, da die Fachabteilung meine Kündigung blockiert und die aktuelle BGH-Rechtsprechung nunmehr ignoriert.
      Am 10.11.2023 wurde der Vertrag für Glasfaser geschlossen. Die Auftragsbestätigung datiert ebenfalls vom 10.11.2023. Nach endlosem Warten und vieler E-Mails der Telekom, wo Termine immer wieder verschoben worden sind, wird die Glasfaserdose am 27.01.26 installiert und die Freischaltung erfolgte am 02.02.2026.

      Mit einem Schreiben vom 11.06.26 habe ich die Telekom wegen des BGH-Urteils zum Thema Glasfaser angeschrieben und um Korrektur der Vertragsdaten gebeten.

      Mit einer E-Mail vom 22.06.2026 hatte die Telekom sodann als Vertragsbeginn den 10.11.2023 bestätigt.

      Nunmehr habe ich gekündigt im Rahmen der 1-monatigen Kündigungsfrist und die Telekom stellt sich jedoch quer und beharrt darauf, dass die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erst mit dem Bereitstellungsdatum im Februar 2026 begonnen hätte.

      Dem widerspricht das BGH-Urteil vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) fundamental. Der Bundesgerichtshof hat unmissverständlich entschieden, dass die Mindestlaufzeit bei Glasfaser-Vorverträgen ab dem Tag des Vertragsschlusses läuft – und nicht erst ab der Schaltung. Da zwischen meiner Auftragsbestätigung (November 2023) und der Bereitstellung (Januar 2026) mehr als zwei Jahre vergangen sind, ist die Mindestlaufzeit bereits vorbei. Mein Vertrag befindet sich somit in der gesetzlichen, monatlich kündbaren Phase.
      Die Ablehnung meiner Kündigung ist daher rechtlich nicht haltbar. Ich bitte das Telekom-hilft-Team dringend darum, sich diesen Fall anzuschauen, das fälschlicherweise hinterlegte Vertragsende im System zu korrigieren und meine Kündigung zum nächstmöglichen Termin (unter Einhaltung der Monatsfrist) zu bestätigen.
      Vielen Dank und viele Grüße
      AnMo74

      und die Freischaltung erfolgte am 02.02.2026

      Und genau da ging dein Vertrag erst los :) Nicht vorher, oder hast du schon vor Februar 26 fleissig gezahlt? Ausserdem betrifft das Urteil nicht die Telekom sondern die Dt. Giganetz. 

      Paz Vizsla oder hast du schon vor Februar 26 fleissig gezahlt?

      Wenn du das BGH-Urteil verstanden hast, dann weißt du, dass das keine Rolle für die Bewertung spielte.

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