Gelöst

BGH-Urteil Az. III ZR 8/25: Telekom verweigert Kündigung trotz Ablauf der 24 Monate ab Vertragsschluss

vor 8 Stunden

Hallo zusammen,
ich benötige die Unterstützung des Telekom-hilft-Teams, da die Fachabteilung meine Kündigung blockiert und die aktuelle BGH-Rechtsprechung nunmehr ignoriert.
Am 10.11.2023 wurde der Vertrag für Glasfaser geschlossen. Die Auftragsbestätigung datiert ebenfalls vom 10.11.2023. Nach endlosem Warten und vieler E-Mails der Telekom, wo Termine immer wieder verschoben worden sind, wird die Glasfaserdose am 27.01.26 installiert und die Freischaltung erfolgte am 02.02.2026.

Mit einem Schreiben vom 11.06.26 habe ich die Telekom wegen des BGH-Urteils zum Thema Glasfaser angeschrieben und um Korrektur der Vertragsdaten gebeten.

Mit einer E-Mail vom 22.06.2026 hatte die Telekom sodann als Vertragsbeginn den 10.11.2023 bestätigt.

Nunmehr habe ich gekündigt im Rahmen der 1-monatigen Kündigungsfrist und die Telekom stellt sich jedoch quer und beharrt darauf, dass die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erst mit dem Bereitstellungsdatum im Februar 2026 begonnen hätte.

Dem widerspricht das BGH-Urteil vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) fundamental. Der Bundesgerichtshof hat unmissverständlich entschieden, dass die Mindestlaufzeit bei Glasfaser-Vorverträgen ab dem Tag des Vertragsschlusses läuft – und nicht erst ab der Schaltung. Da zwischen meiner Auftragsbestätigung (November 2023) und der Bereitstellung (Januar 2026) mehr als zwei Jahre vergangen sind, ist die Mindestlaufzeit bereits vorbei. Mein Vertrag befindet sich somit in der gesetzlichen, monatlich kündbaren Phase.
Die Ablehnung meiner Kündigung ist daher rechtlich nicht haltbar. Ich bitte das Telekom-hilft-Team dringend darum, sich diesen Fall anzuschauen, das fälschlicherweise hinterlegte Vertragsende im System zu korrigieren und meine Kündigung zum nächstmöglichen Termin (unter Einhaltung der Monatsfrist) zu bestätigen.
Vielen Dank und viele Grüße

Hinweis: 

Dieser Beitrag wurde von Waage1969 am 02.10.2026 15:46 eskaliert.

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    • Akzeptierte Lösung

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      vor 8 Stunden

      AnMo74

      Die Auftragsbestätigung datiert ebenfalls vom 10.11.2023.

      Hallo zusammen,
      ich benötige die Unterstützung des Telekom-hilft-Teams, da die Fachabteilung meine Kündigung blockiert und die aktuelle BGH-Rechtsprechung nunmehr ignoriert.
      Am 10.11.2023 wurde der Vertrag für Glasfaser geschlossen. Die Auftragsbestätigung datiert ebenfalls vom 10.11.2023. Nach endlosem Warten und vieler E-Mails der Telekom, wo Termine immer wieder verschoben worden sind, wird die Glasfaserdose am 27.01.26 installiert und die Freischaltung erfolgte am 02.02.2026.

      Mit einem Schreiben vom 11.06.26 habe ich die Telekom wegen des BGH-Urteils zum Thema Glasfaser angeschrieben und um Korrektur der Vertragsdaten gebeten.

      Mit einer E-Mail vom 22.06.2026 hatte die Telekom sodann als Vertragsbeginn den 10.11.2023 bestätigt.

      Nunmehr habe ich gekündigt im Rahmen der 1-monatigen Kündigungsfrist und die Telekom stellt sich jedoch quer und beharrt darauf, dass die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erst mit dem Bereitstellungsdatum im Februar 2026 begonnen hätte.

      Dem widerspricht das BGH-Urteil vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) fundamental. Der Bundesgerichtshof hat unmissverständlich entschieden, dass die Mindestlaufzeit bei Glasfaser-Vorverträgen ab dem Tag des Vertragsschlusses läuft – und nicht erst ab der Schaltung. Da zwischen meiner Auftragsbestätigung (November 2023) und der Bereitstellung (Januar 2026) mehr als zwei Jahre vergangen sind, ist die Mindestlaufzeit bereits vorbei. Mein Vertrag befindet sich somit in der gesetzlichen, monatlich kündbaren Phase.
      Die Ablehnung meiner Kündigung ist daher rechtlich nicht haltbar. Ich bitte das Telekom-hilft-Team dringend darum, sich diesen Fall anzuschauen, das fälschlicherweise hinterlegte Vertragsende im System zu korrigieren und meine Kündigung zum nächstmöglichen Termin (unter Einhaltung der Monatsfrist) zu bestätigen.
      Vielen Dank und viele Grüße
      AnMo74

      Die Auftragsbestätigung datiert ebenfalls vom 10.11.2023.

      @AnMo74 : Du hast sicherlich keine Auftrags- sondern nur eine Bestellbestätigung bekommen.

      AnMo74

      wird die Glasfaserdose am 27.01.26 installiert und die Freischaltung erfolgte am 02.02.2026.

      Hallo zusammen,
      ich benötige die Unterstützung des Telekom-hilft-Teams, da die Fachabteilung meine Kündigung blockiert und die aktuelle BGH-Rechtsprechung nunmehr ignoriert.
      Am 10.11.2023 wurde der Vertrag für Glasfaser geschlossen. Die Auftragsbestätigung datiert ebenfalls vom 10.11.2023. Nach endlosem Warten und vieler E-Mails der Telekom, wo Termine immer wieder verschoben worden sind, wird die Glasfaserdose am 27.01.26 installiert und die Freischaltung erfolgte am 02.02.2026.

      Mit einem Schreiben vom 11.06.26 habe ich die Telekom wegen des BGH-Urteils zum Thema Glasfaser angeschrieben und um Korrektur der Vertragsdaten gebeten.

      Mit einer E-Mail vom 22.06.2026 hatte die Telekom sodann als Vertragsbeginn den 10.11.2023 bestätigt.

      Nunmehr habe ich gekündigt im Rahmen der 1-monatigen Kündigungsfrist und die Telekom stellt sich jedoch quer und beharrt darauf, dass die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erst mit dem Bereitstellungsdatum im Februar 2026 begonnen hätte.

      Dem widerspricht das BGH-Urteil vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) fundamental. Der Bundesgerichtshof hat unmissverständlich entschieden, dass die Mindestlaufzeit bei Glasfaser-Vorverträgen ab dem Tag des Vertragsschlusses läuft – und nicht erst ab der Schaltung. Da zwischen meiner Auftragsbestätigung (November 2023) und der Bereitstellung (Januar 2026) mehr als zwei Jahre vergangen sind, ist die Mindestlaufzeit bereits vorbei. Mein Vertrag befindet sich somit in der gesetzlichen, monatlich kündbaren Phase.
      Die Ablehnung meiner Kündigung ist daher rechtlich nicht haltbar. Ich bitte das Telekom-hilft-Team dringend darum, sich diesen Fall anzuschauen, das fälschlicherweise hinterlegte Vertragsende im System zu korrigieren und meine Kündigung zum nächstmöglichen Termin (unter Einhaltung der Monatsfrist) zu bestätigen.
      Vielen Dank und viele Grüße
      AnMo74

      wird die Glasfaserdose am 27.01.26 installiert und die Freischaltung erfolgte am 02.02.2026.

      In diesem Zeitraum hast Du dann die rechtlich wirksame Auftragsbestätigung bekommen.

      Gruß Ulrich

      0

    • vor 8 Stunden

      Ich habe am 10.11.23 eine Auftragsbestätigung erhalten. 

      0

      10

      von

      vor 5 Stunden

      AnMo74
      Diese Mail habe ich auch. Und dann noch den Auftrag für den Tarif. 

      Diese Mail habe ich auch. Und dann noch den Auftrag für den Tarif. 

      AnMo74

      Diese Mail habe ich auch. Und dann noch den Auftrag für den Tarif. 

      @AnMo74 : Ja, in der E-Mail gab es noch einen PDF-Anhang. Aber auch der ist keine Auftragsbestätigung, denn alles, was mit Preisen zusammenhängt wird nur unter Bestellansicht aufgeführt:

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      Gruß Ulrich

      von

      vor 5 Stunden

      mboettcher

      wie sieht denn die Lösung der Telekom für die Verträge aus? 

      der_Lutz

      Die Telekom handelt die Gestaltung der Verträge einfach anders, sprich hat schlicht schon vorm BGH Urteil die Gesetzeslage (vermutlich) korrekt interpretiert.

      auch wenn du nicht mich gefragt hast, Ich bin mir sicher. Die Telekom handelt die Gestaltung der Verträge einfach anders, sprich hat schlicht schon vorm BGH Urteil die Gesetzeslage (vermutlich) korrekt interpretiert.
      der_Lutz

      Die Telekom handelt die Gestaltung der Verträge einfach anders, sprich hat schlicht schon vorm BGH Urteil die Gesetzeslage (vermutlich) korrekt interpretiert.

      Hier baut die Telekom sicher nicht aus, und daher kenne ich die entsprechenden Verträge und deren Bedingungen nicht. Man betreibt Werbung für den Glasfaser-Ausbau und schließt vermutlich Vorverträge. Wenn ein Vertrag neben der Errichtung des GF-Anschlusses nicht einen auf die ferne Zukunft gerichteten Kommunikationsvertrag beinhaltet, wie sieht denn die Lösung der Telekom für die Verträge aus? 

      mboettcher

      wie sieht denn die Lösung der Telekom für die Verträge aus? 

      Die Kommunikationsverträge werden erst kurz vor der Freischaltung bestätigt, mit allen Konsequenzen.

      von

      vor 5 Stunden

      der_Lutz

      Die Kommunikationsverträge werden erst kurz vor der Freischaltung bestätigt, mit allen Konsequenzen.

      mboettcher

      wie sieht denn die Lösung der Telekom für die Verträge aus? 

      Hier baut die Telekom sicher nicht aus, und daher kenne ich die entsprechenden Verträge und deren Bedingungen nicht. Man betreibt Werbung für den Glasfaser-Ausbau und schließt vermutlich Vorverträge. Wenn ein Vertrag neben der Errichtung des GF-Anschlusses nicht einen auf die ferne Zukunft gerichteten Kommunikationsvertrag beinhaltet, wie sieht denn die Lösung der Telekom für die Verträge aus? 
      mboettcher

      wie sieht denn die Lösung der Telekom für die Verträge aus? 

      Die Kommunikationsverträge werden erst kurz vor der Freischaltung bestätigt, mit allen Konsequenzen.

      der_Lutz

      Die Kommunikationsverträge werden erst kurz vor der Freischaltung bestätigt, mit allen Konsequenzen.

      Und genau mit der Aktivierung beginnt die MVLZ .  Man stimmt den AGB und der AB ja zu. 

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 8 Stunden

      AnMo74

      und die Freischaltung erfolgte am 02.02.2026

      Hallo zusammen,
      ich benötige die Unterstützung des Telekom-hilft-Teams, da die Fachabteilung meine Kündigung blockiert und die aktuelle BGH-Rechtsprechung nunmehr ignoriert.
      Am 10.11.2023 wurde der Vertrag für Glasfaser geschlossen. Die Auftragsbestätigung datiert ebenfalls vom 10.11.2023. Nach endlosem Warten und vieler E-Mails der Telekom, wo Termine immer wieder verschoben worden sind, wird die Glasfaserdose am 27.01.26 installiert und die Freischaltung erfolgte am 02.02.2026.

      Mit einem Schreiben vom 11.06.26 habe ich die Telekom wegen des BGH-Urteils zum Thema Glasfaser angeschrieben und um Korrektur der Vertragsdaten gebeten.

      Mit einer E-Mail vom 22.06.2026 hatte die Telekom sodann als Vertragsbeginn den 10.11.2023 bestätigt.

      Nunmehr habe ich gekündigt im Rahmen der 1-monatigen Kündigungsfrist und die Telekom stellt sich jedoch quer und beharrt darauf, dass die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erst mit dem Bereitstellungsdatum im Februar 2026 begonnen hätte.

      Dem widerspricht das BGH-Urteil vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) fundamental. Der Bundesgerichtshof hat unmissverständlich entschieden, dass die Mindestlaufzeit bei Glasfaser-Vorverträgen ab dem Tag des Vertragsschlusses läuft – und nicht erst ab der Schaltung. Da zwischen meiner Auftragsbestätigung (November 2023) und der Bereitstellung (Januar 2026) mehr als zwei Jahre vergangen sind, ist die Mindestlaufzeit bereits vorbei. Mein Vertrag befindet sich somit in der gesetzlichen, monatlich kündbaren Phase.
      Die Ablehnung meiner Kündigung ist daher rechtlich nicht haltbar. Ich bitte das Telekom-hilft-Team dringend darum, sich diesen Fall anzuschauen, das fälschlicherweise hinterlegte Vertragsende im System zu korrigieren und meine Kündigung zum nächstmöglichen Termin (unter Einhaltung der Monatsfrist) zu bestätigen.
      Vielen Dank und viele Grüße
      AnMo74

      und die Freischaltung erfolgte am 02.02.2026

      Und genau da ging dein Vertrag erst los :) Nicht vorher, oder hast du schon vor Februar 26 fleissig gezahlt? Ausserdem betrifft das Urteil nicht die Telekom sondern die Dt. Giganetz. 

      1

      von

      vor 8 Stunden

      *Paz Vizsla*

      oder hast du schon vor Februar 26 fleissig gezahlt?

      AnMo74

      und die Freischaltung erfolgte am 02.02.2026

      Hallo zusammen,
      ich benötige die Unterstützung des Telekom-hilft-Teams, da die Fachabteilung meine Kündigung blockiert und die aktuelle BGH-Rechtsprechung nunmehr ignoriert.
      Am 10.11.2023 wurde der Vertrag für Glasfaser geschlossen. Die Auftragsbestätigung datiert ebenfalls vom 10.11.2023. Nach endlosem Warten und vieler E-Mails der Telekom, wo Termine immer wieder verschoben worden sind, wird die Glasfaserdose am 27.01.26 installiert und die Freischaltung erfolgte am 02.02.2026.

      Mit einem Schreiben vom 11.06.26 habe ich die Telekom wegen des BGH-Urteils zum Thema Glasfaser angeschrieben und um Korrektur der Vertragsdaten gebeten.

      Mit einer E-Mail vom 22.06.2026 hatte die Telekom sodann als Vertragsbeginn den 10.11.2023 bestätigt.

      Nunmehr habe ich gekündigt im Rahmen der 1-monatigen Kündigungsfrist und die Telekom stellt sich jedoch quer und beharrt darauf, dass die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erst mit dem Bereitstellungsdatum im Februar 2026 begonnen hätte.

      Dem widerspricht das BGH-Urteil vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) fundamental. Der Bundesgerichtshof hat unmissverständlich entschieden, dass die Mindestlaufzeit bei Glasfaser-Vorverträgen ab dem Tag des Vertragsschlusses läuft – und nicht erst ab der Schaltung. Da zwischen meiner Auftragsbestätigung (November 2023) und der Bereitstellung (Januar 2026) mehr als zwei Jahre vergangen sind, ist die Mindestlaufzeit bereits vorbei. Mein Vertrag befindet sich somit in der gesetzlichen, monatlich kündbaren Phase.
      Die Ablehnung meiner Kündigung ist daher rechtlich nicht haltbar. Ich bitte das Telekom-hilft-Team dringend darum, sich diesen Fall anzuschauen, das fälschlicherweise hinterlegte Vertragsende im System zu korrigieren und meine Kündigung zum nächstmöglichen Termin (unter Einhaltung der Monatsfrist) zu bestätigen.
      Vielen Dank und viele Grüße
      AnMo74

      und die Freischaltung erfolgte am 02.02.2026

      Und genau da ging dein Vertrag erst los :) Nicht vorher, oder hast du schon vor Februar 26 fleissig gezahlt? Ausserdem betrifft das Urteil nicht die Telekom sondern die Dt. Giganetz. 

      Paz Vizsla oder hast du schon vor Februar 26 fleissig gezahlt?

      Wenn du das BGH-Urteil verstanden hast, dann weißt du, dass das keine Rolle für die Bewertung spielte.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 8 Stunden

      Ich meine das BGH-Urteil vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) betrifft  die Deutsche GigaNetz GmbH und nicht die Telekom, daher sollte alles rechtens sein.

      8

      von

      vor 5 Stunden

      Laudano2
      Ihr meint also, jeder Betroffene, der nicht Kunde der Dt. Giganetz ist, müsste bei gleichlautenden Voraussetzungen den Klageweg bestreiten, obwohl bereits ein höchstrichterliches Urteil vorliegt?

      Ihr meint also, jeder Betroffene, der nicht Kunde der Dt. Giganetz ist, müsste bei gleichlautenden Voraussetzungen den Klageweg bestreiten, obwohl bereits ein höchstrichterliches Urteil vorliegt?

      Laudano2

      Ihr meint also, jeder Betroffene, der nicht Kunde der Dt. Giganetz ist, müsste bei gleichlautenden Voraussetzungen den Klageweg bestreiten, obwohl bereits ein höchstrichterliches Urteil vorliegt?

      Du missverstehst da etwas, hier geht es um die Telekom und diese handelt nun einmal die ganzen Auftrage beim Glasfaserausbau anders als die deutsche Giganetz.

      Aber ja, rein juristisch betrachtet gilt das Urteil nur für die Prozessbeteiligten und das war hier die deutsche Giganetz.

      Das BGH hat letztlich nur klargestellt wie es die entsprechenden Paragraphen auslegt, nur daran muss sich kein anderer Richter halten, siehe Art. 97 Abs. 1 GG, praktisch folgen sie allerdings den Entscheidungen des BGH.

      von

      vor 4 Stunden

      der_Lutz

      Bei dem Text ist die Frage wo hat ein Mensch gewirkt 

       mboettcher

      Und wo genau siehst du da KI am Werk?

      Und wo genau siehst du da KI am Werk?
      mboettcher

      Und wo genau siehst du da KI am Werk?

      Bei dem Text ist die Frage wo hat ein Mensch gewirkt  🤭

       

       

      der_Lutz Bei dem Text ist die Frage wo hat ein Mensch gewirkt 

      Ich bin ziemlich sicher, dass die KI-Erkennung ebenso häufig daneben liegt, wie sie richtig tippt. Ich hätte einen entsprechenden Text ebenso formuliert.

      0

      von

      vor 3 Stunden

      mboettcher

      Ich bin ziemlich sicher, dass die KI-Erkennung ebenso häufig daneben liegt, wie sie richtig tippt.

      der_Lutz

      Bei dem Text ist die Frage wo hat ein Mensch gewirkt 

      Bei dem Text ist die Frage wo hat ein Mensch gewirkt  🤭    
      der_Lutz Bei dem Text ist die Frage wo hat ein Mensch gewirkt 

      Ich bin ziemlich sicher, dass die KI-Erkennung ebenso häufig daneben liegt, wie sie richtig tippt. Ich hätte einen entsprechenden Text ebenso formuliert.

      mboettcher

      Ich bin ziemlich sicher, dass die KI-Erkennung ebenso häufig daneben liegt, wie sie richtig tippt.

      sie gibt lediglich Wahrscheinlichkeiten an und bei dem Text hier oben tendiere ich dazu ihr Recht zu geben, da wurde mindestens massiv mit KI nachgeholfen, ist aber ja auch völlig egal für den "Fall" an sich.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 7 Stunden

      Versteh nicht, warum ständig richtige Antworten entlöst werden. 

      @AnMo74

      4

      von

      vor 7 Stunden

      AnMo74

      werde daher andere Stellen einschalten. 

      Weil es keine Lösungen sind. Ich sehe, dass dieses Forum einem nicht weiterhilft und werde daher andere Stellen einschalten. 

      AnMo74

      werde daher andere Stellen einschalten. 

      Mach das .. evtl. erklärt dir die andere Stelle dann auch mal, was für Verträge du überhaupt abgeschlossen hast. 

      von

      vor 7 Stunden

      AnMo74

      Ich sehe, dass dieses Forum einem nicht weiterhilft und werde daher andere Stellen einschalten. 

      Weil es keine Lösungen sind. Ich sehe, dass dieses Forum einem nicht weiterhilft und werde daher andere Stellen einschalten. 

      AnMo74

      Ich sehe, dass dieses Forum einem nicht weiterhilft und werde daher andere Stellen einschalten. 

      Dann informiere uns bitte für zukünftige Fälle, wenn du weiter gekommen bist.

      von

      vor 7 Stunden

      AnMo74

      Ich sehe, dass dieses Forum einem nicht weiterhilft

      Weil es keine Lösungen sind. Ich sehe, dass dieses Forum einem nicht weiterhilft und werde daher andere Stellen einschalten. 

      AnMo74

      Ich sehe, dass dieses Forum einem nicht weiterhilft

      das ist so nicht richtig.

      Du schriebst:

      AnMo74

      ich benötige die Unterstützung des Telekom-hilft-Teams,

      Hallo zusammen,
      ich benötige die Unterstützung des Telekom-hilft-Teams, da die Fachabteilung meine Kündigung blockiert und die aktuelle BGH-Rechtsprechung nunmehr ignoriert.
      Am 10.11.2023 wurde der Vertrag für Glasfaser geschlossen. Die Auftragsbestätigung datiert ebenfalls vom 10.11.2023. Nach endlosem Warten und vieler E-Mails der Telekom, wo Termine immer wieder verschoben worden sind, wird die Glasfaserdose am 27.01.26 installiert und die Freischaltung erfolgte am 02.02.2026.

      Mit einem Schreiben vom 11.06.26 habe ich die Telekom wegen des BGH-Urteils zum Thema Glasfaser angeschrieben und um Korrektur der Vertragsdaten gebeten.

      Mit einer E-Mail vom 22.06.2026 hatte die Telekom sodann als Vertragsbeginn den 10.11.2023 bestätigt.

      Nunmehr habe ich gekündigt im Rahmen der 1-monatigen Kündigungsfrist und die Telekom stellt sich jedoch quer und beharrt darauf, dass die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erst mit dem Bereitstellungsdatum im Februar 2026 begonnen hätte.

      Dem widerspricht das BGH-Urteil vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) fundamental. Der Bundesgerichtshof hat unmissverständlich entschieden, dass die Mindestlaufzeit bei Glasfaser-Vorverträgen ab dem Tag des Vertragsschlusses läuft – und nicht erst ab der Schaltung. Da zwischen meiner Auftragsbestätigung (November 2023) und der Bereitstellung (Januar 2026) mehr als zwei Jahre vergangen sind, ist die Mindestlaufzeit bereits vorbei. Mein Vertrag befindet sich somit in der gesetzlichen, monatlich kündbaren Phase.
      Die Ablehnung meiner Kündigung ist daher rechtlich nicht haltbar. Ich bitte das Telekom-hilft-Team dringend darum, sich diesen Fall anzuschauen, das fälschlicherweise hinterlegte Vertragsende im System zu korrigieren und meine Kündigung zum nächstmöglichen Termin (unter Einhaltung der Monatsfrist) zu bestätigen.
      Vielen Dank und viele Grüße
      AnMo74

      ich benötige die Unterstützung des Telekom-hilft-Teams,

      dann solltest Du darauf einfach warten.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 7 Stunden

      AnMo74

      Der Bundesgerichtshof hat unmissverständlich entschieden, dass die Mindestlaufzeit bei Glasfaser-Vorverträgen ab dem Tag des Vertragsschlusses läuft – und nicht erst ab der Schaltung. Da zwischen meiner Auftragsbestätigung (November 2023) und der Bereitstellung (Januar 2026) mehr als zwei Jahre vergangen sind, ist die Mindestlaufzeit bereits vorbei. Mein Vertrag befindet sich somit in der gesetzlichen, monatlich kündbaren Phase.

      Hallo zusammen,
      ich benötige die Unterstützung des Telekom-hilft-Teams, da die Fachabteilung meine Kündigung blockiert und die aktuelle BGH-Rechtsprechung nunmehr ignoriert.
      Am 10.11.2023 wurde der Vertrag für Glasfaser geschlossen. Die Auftragsbestätigung datiert ebenfalls vom 10.11.2023. Nach endlosem Warten und vieler E-Mails der Telekom, wo Termine immer wieder verschoben worden sind, wird die Glasfaserdose am 27.01.26 installiert und die Freischaltung erfolgte am 02.02.2026.

      Mit einem Schreiben vom 11.06.26 habe ich die Telekom wegen des BGH-Urteils zum Thema Glasfaser angeschrieben und um Korrektur der Vertragsdaten gebeten.

      Mit einer E-Mail vom 22.06.2026 hatte die Telekom sodann als Vertragsbeginn den 10.11.2023 bestätigt.

      Nunmehr habe ich gekündigt im Rahmen der 1-monatigen Kündigungsfrist und die Telekom stellt sich jedoch quer und beharrt darauf, dass die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erst mit dem Bereitstellungsdatum im Februar 2026 begonnen hätte.

      Dem widerspricht das BGH-Urteil vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) fundamental. Der Bundesgerichtshof hat unmissverständlich entschieden, dass die Mindestlaufzeit bei Glasfaser-Vorverträgen ab dem Tag des Vertragsschlusses läuft – und nicht erst ab der Schaltung. Da zwischen meiner Auftragsbestätigung (November 2023) und der Bereitstellung (Januar 2026) mehr als zwei Jahre vergangen sind, ist die Mindestlaufzeit bereits vorbei. Mein Vertrag befindet sich somit in der gesetzlichen, monatlich kündbaren Phase.
      Die Ablehnung meiner Kündigung ist daher rechtlich nicht haltbar. Ich bitte das Telekom-hilft-Team dringend darum, sich diesen Fall anzuschauen, das fälschlicherweise hinterlegte Vertragsende im System zu korrigieren und meine Kündigung zum nächstmöglichen Termin (unter Einhaltung der Monatsfrist) zu bestätigen.
      Vielen Dank und viele Grüße
      AnMo74

      Der Bundesgerichtshof hat unmissverständlich entschieden, dass die Mindestlaufzeit bei Glasfaser-Vorverträgen ab dem Tag des Vertragsschlusses läuft – und nicht erst ab der Schaltung. Da zwischen meiner Auftragsbestätigung (November 2023) und der Bereitstellung (Januar 2026) mehr als zwei Jahre vergangen sind, ist die Mindestlaufzeit bereits vorbei. Mein Vertrag befindet sich somit in der gesetzlichen, monatlich kündbaren Phase.

      Warum verstehst du nicht, was für Verträge du abgeschlossen hast?

      Sooooo schwer isses nicht, drauf aufzupassen, was man wann abschließt?!?

      Kaufst du auch immer blind irgendwelche Sachen?

      Der Vertrag der im Januar 2026 bereitgestellt wurde ist NICHT von 2023! 

      2023 hast du den Ausbauvertrag geschlossen. 

      Mit der finalen Terminbuchung im Glasfaserportal, also zur Installation/Inbetriebnahme der Dose vor Ort, hast du erst den Telekommunikationsvertrag geschlossen! 

      Also nix 2023 und höhö ich kann ja schon lange kündigen. 

      Dein Vertrag ist tau frisch von dir erst bestellt worden. 

      Pass halt mal auf, was für Verträge du wann abschließt! 

      0

    • vor 7 Stunden

      Bestellung Glasfaserausbau 2023

      User uploaded image

      Ausbau fertig, dann erfolgt die AB zum Glasfasertarif mit dem Startdatum 

      User uploaded image

      0

    • vor 5 Stunden

      Die Telekom hat in der E-Mail vom 10.11.23 den Auftrag (Tarif) bestätigt.

      image.jpg

      0

      7

      von

      vor 4 Stunden

      mboettcher

      Genau das wird m. E. vermutlich keinen juristischen Bestand haben.

      UlrichZ

      Es ist eine Bestellbestätigung und die Auftragsbestätigung erhälst Du, wenn der Bereitstellungstermin festeht.

      @AnMo74 : Ja, der Text ist ein wenig missverständlich, dies habe ich auch schon in einem anderen Thread geschrieben, aber letzendlich sagt die Überschrift und der letzte Satz alles.

      Es ist eine Bestellbestätigung und die Auftragsbestätigung erhälst Du, wenn der Bereitstellungstermin festeht.

      Gruß Ulrich

      UlrichZ

      Es ist eine Bestellbestätigung und die Auftragsbestätigung erhälst Du, wenn der Bereitstellungstermin festeht.

      Genau das wird m. E. vermutlich keinen juristischen Bestand haben. In der Auftragsbestätigung von@*Paz Vizsla*  ist zu sehen, dass man sich in der auf einen Auftrag vom 10.05.2023 bezieht. Das Bestätigungsschreiben stammt von 23.02.2024, liegt also innerhalb einer Bindungsfrist von 24 Monaten. Wenn die Telekom 2026 einen Auftrag von 2023 bestätigt, dann ist das nach Ablauf der Bindungsfrist. In dem Fall kann man sagen: „Schön, dass Sie mir einen Auftrag von 2023 bestätigen. An diesen bin ich allerdings nicht mehr gebunden. Ich bin an Ihrer Leistung auch nicht mehr interessiert.“ Die Telekom kann m. E. dann nicht auf Vertragserfüllung bestehen, weil sie damit bestätigen würde, dass der Auftraggeber (Kunde) praktisch endlos an einen einmal gegebenen Auftrag gebunden ist. Ich bin relativ sicher, dass keine Telko beim BGH damit durchkommt.

      mboettcher

      Genau das wird m. E. vermutlich keinen juristischen Bestand haben.

      @mboettcher : Wie heißt es so schön: "Fünf Juristen, zehn Meinungen!" Ich bezog mich auf meine Bestellbestätigung und auf die vom TE. Und ich habe es selbst in der inzwischen nach langer Verzögerung fertiggestellten GF-Infrastruktur in der Nachbarschaft selbst gelesen, dass kurz vorher eine Kundin noch einen Brief mit der Auftragsbestätigung, den Datenschutz- und den Widerrufshinweisen bekommen hat.

      Hat den @AnMo74 etwa nicht bekommen? Falls doch, davon gehe ich aus, hätte er doch umgehend widerrufen können.

      Gruß Ulrich

      von

      vor 3 Stunden

      mboettcher

      „Schön, dass Sie mir einen Auftrag von 2023 bestätigen. An diesen bin ich allerdings nicht mehr gebunden. Ich bin an Ihrer Leistung auch nicht mehr interessiert.“

      UlrichZ

      Es ist eine Bestellbestätigung und die Auftragsbestätigung erhälst Du, wenn der Bereitstellungstermin festeht.

      @AnMo74 : Ja, der Text ist ein wenig missverständlich, dies habe ich auch schon in einem anderen Thread geschrieben, aber letzendlich sagt die Überschrift und der letzte Satz alles.

      Es ist eine Bestellbestätigung und die Auftragsbestätigung erhälst Du, wenn der Bereitstellungstermin festeht.

      Gruß Ulrich

      UlrichZ

      Es ist eine Bestellbestätigung und die Auftragsbestätigung erhälst Du, wenn der Bereitstellungstermin festeht.

      Genau das wird m. E. vermutlich keinen juristischen Bestand haben. In der Auftragsbestätigung von@*Paz Vizsla*  ist zu sehen, dass man sich in der auf einen Auftrag vom 10.05.2023 bezieht. Das Bestätigungsschreiben stammt von 23.02.2024, liegt also innerhalb einer Bindungsfrist von 24 Monaten. Wenn die Telekom 2026 einen Auftrag von 2023 bestätigt, dann ist das nach Ablauf der Bindungsfrist. In dem Fall kann man sagen: „Schön, dass Sie mir einen Auftrag von 2023 bestätigen. An diesen bin ich allerdings nicht mehr gebunden. Ich bin an Ihrer Leistung auch nicht mehr interessiert.“ Die Telekom kann m. E. dann nicht auf Vertragserfüllung bestehen, weil sie damit bestätigen würde, dass der Auftraggeber (Kunde) praktisch endlos an einen einmal gegebenen Auftrag gebunden ist. Ich bin relativ sicher, dass keine Telko beim BGH damit durchkommt.

      mboettcher

      „Schön, dass Sie mir einen Auftrag von 2023 bestätigen. An diesen bin ich allerdings nicht mehr gebunden. Ich bin an Ihrer Leistung auch nicht mehr interessiert.“

      so wie ich schrieb, die Bestätigung für den Tarif kommt erst wenn er bereitgestellt werden kann, mit allen Konsequenzen

      von

      vor 3 Stunden

      UlrichZ

      und den Widerrufshinweisen bekommen hat.

      mboettcher

      Genau das wird m. E. vermutlich keinen juristischen Bestand haben.

      Genau das wird m. E. vermutlich keinen juristischen Bestand haben. In der Auftragsbestätigung von@*Paz Vizsla*  ist zu sehen, dass man sich in der auf einen Auftrag vom 10.05.2023 bezieht. Das Bestätigungsschreiben stammt von 23.02.2024, liegt also innerhalb einer Bindungsfrist von 24 Monaten. Wenn die Telekom 2026 einen Auftrag von 2023 bestätigt, dann ist das nach Ablauf der Bindungsfrist. In dem Fall kann man sagen: „Schön, dass Sie mir einen Auftrag von 2023 bestätigen. An diesen bin ich allerdings nicht mehr gebunden. Ich bin an Ihrer Leistung auch nicht mehr interessiert.“ Die Telekom kann m. E. dann nicht auf Vertragserfüllung bestehen, weil sie damit bestätigen würde, dass der Auftraggeber (Kunde) praktisch endlos an einen einmal gegebenen Auftrag gebunden ist. Ich bin relativ sicher, dass keine Telko beim BGH damit durchkommt.
      mboettcher

      Genau das wird m. E. vermutlich keinen juristischen Bestand haben.

      @mboettcher : Wie heißt es so schön: "Fünf Juristen, zehn Meinungen!" Ich bezog mich auf meine Bestellbestätigung und auf die vom TE. Und ich habe es selbst in der inzwischen nach langer Verzögerung fertiggestellten GF-Infrastruktur in der Nachbarschaft selbst gelesen, dass kurz vorher eine Kundin noch einen Brief mit der Auftragsbestätigung, den Datenschutz- und den Widerrufshinweisen bekommen hat.

      Hat den @AnMo74 etwa nicht bekommen? Falls doch, davon gehe ich aus, hätte er doch umgehend widerrufen können.

      Gruß Ulrich

      UlrichZ

      und den Widerrufshinweisen bekommen hat.

      genau so, eben mit allen Konsequenzen und deshalb ist das BGH Urteil für die Telekom irrelevant.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 4 Stunden

       

       

       

      Vielen Dank für deinen Beitrag in unserer Community. 🙏

       

      Schade natürlich, dass du uns verlassen möchtest. 😕 Gerne können wir gemeinsam den Sachverhalt bezüglich der gültigen Vertragslaufzeit prüfen. Wann kann ich dich dann dazu unter der hinterlegten Rückrufnummer erreichen? 

       

      Viele Grüße

      Timur

      0

    Uneingeloggter Nutzer

    von

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