Gelöst
BGH-Urteil Az. III ZR 8/25: Telekom verweigert Kündigung trotz Ablauf der 24 Monate ab Vertragsschluss
vor 9 Stunden
Mit einem Schreiben vom 11.06.26 habe ich die Telekom wegen des BGH-Urteils zum Thema Glasfaser angeschrieben und um Korrektur der Vertragsdaten gebeten.
Mit einer E-Mail vom 22.06.2026 hatte die Telekom sodann als Vertragsbeginn den 10.11.2023 bestätigt.
Nunmehr habe ich gekündigt im Rahmen der 1-monatigen Kündigungsfrist und die Telekom stellt sich jedoch quer und beharrt darauf, dass die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erst mit dem Bereitstellungsdatum im Februar 2026 begonnen hätte.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 9 Stunden
Die Auftragsbestätigung datiert ebenfalls vom 10.11.2023.
Mit einem Schreiben vom 11.06.26 habe ich die Telekom wegen des BGH-Urteils zum Thema Glasfaser angeschrieben und um Korrektur der Vertragsdaten gebeten.
Mit einer E-Mail vom 22.06.2026 hatte die Telekom sodann als Vertragsbeginn den 10.11.2023 bestätigt.
Nunmehr habe ich gekündigt im Rahmen der 1-monatigen Kündigungsfrist und die Telekom stellt sich jedoch quer und beharrt darauf, dass die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erst mit dem Bereitstellungsdatum im Februar 2026 begonnen hätte.
@AnMo74 : Du hast sicherlich keine Auftrags- sondern nur eine Bestellbestätigung bekommen.
wird die Glasfaserdose am 27.01.26 installiert und die Freischaltung erfolgte am 02.02.2026.
Mit einem Schreiben vom 11.06.26 habe ich die Telekom wegen des BGH-Urteils zum Thema Glasfaser angeschrieben und um Korrektur der Vertragsdaten gebeten.
Mit einer E-Mail vom 22.06.2026 hatte die Telekom sodann als Vertragsbeginn den 10.11.2023 bestätigt.
Nunmehr habe ich gekündigt im Rahmen der 1-monatigen Kündigungsfrist und die Telekom stellt sich jedoch quer und beharrt darauf, dass die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erst mit dem Bereitstellungsdatum im Februar 2026 begonnen hätte.
In diesem Zeitraum hast Du dann die rechtlich wirksame Auftragsbestätigung bekommen.
Gruß Ulrich
0
vor 9 Stunden
Ich habe am 10.11.23 eine Auftragsbestätigung erhalten.
0
10
von
vor 6 Stunden
Diese Mail habe ich auch. Und dann noch den Auftrag für den Tarif.
@AnMo74 : Ja, in der E-Mail gab es noch einen PDF-Anhang. Aber auch der ist keine Auftragsbestätigung, denn alles, was mit Preisen zusammenhängt wird nur unter Bestellansicht aufgeführt:
Gruß Ulrich
von
vor 6 Stunden
wie sieht denn die Lösung der Telekom für die Verträge aus?
Die Telekom handelt die Gestaltung der Verträge einfach anders, sprich hat schlicht schon vorm BGH Urteil die Gesetzeslage (vermutlich) korrekt interpretiert.
Hier baut die Telekom sicher nicht aus, und daher kenne ich die entsprechenden Verträge und deren Bedingungen nicht. Man betreibt Werbung für den Glasfaser-Ausbau und schließt vermutlich Vorverträge. Wenn ein Vertrag neben der Errichtung des GF-Anschlusses nicht einen auf die ferne Zukunft gerichteten Kommunikationsvertrag beinhaltet, wie sieht denn die Lösung der Telekom für die Verträge aus?
Die Kommunikationsverträge werden erst kurz vor der Freischaltung bestätigt, mit allen Konsequenzen.
von
vor 6 Stunden
Die Kommunikationsverträge werden erst kurz vor der Freischaltung bestätigt, mit allen Konsequenzen.
wie sieht denn die Lösung der Telekom für die Verträge aus?
Die Kommunikationsverträge werden erst kurz vor der Freischaltung bestätigt, mit allen Konsequenzen.
Und genau mit der Aktivierung beginnt die MVLZ . Man stimmt den AGB und der AB ja zu.
Uneingeloggter Nutzer
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 9 Stunden
und die Freischaltung erfolgte am 02.02.2026
Mit einem Schreiben vom 11.06.26 habe ich die Telekom wegen des BGH-Urteils zum Thema Glasfaser angeschrieben und um Korrektur der Vertragsdaten gebeten.
Mit einer E-Mail vom 22.06.2026 hatte die Telekom sodann als Vertragsbeginn den 10.11.2023 bestätigt.
Nunmehr habe ich gekündigt im Rahmen der 1-monatigen Kündigungsfrist und die Telekom stellt sich jedoch quer und beharrt darauf, dass die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erst mit dem Bereitstellungsdatum im Februar 2026 begonnen hätte.
Und genau da ging dein Vertrag erst los :) Nicht vorher, oder hast du schon vor Februar 26 fleissig gezahlt? Ausserdem betrifft das Urteil nicht die Telekom sondern die Dt. Giganetz.
1
von
vor 8 Stunden
oder hast du schon vor Februar 26 fleissig gezahlt?
und die Freischaltung erfolgte am 02.02.2026
Mit einem Schreiben vom 11.06.26 habe ich die Telekom wegen des BGH-Urteils zum Thema Glasfaser angeschrieben und um Korrektur der Vertragsdaten gebeten.
Mit einer E-Mail vom 22.06.2026 hatte die Telekom sodann als Vertragsbeginn den 10.11.2023 bestätigt.
Nunmehr habe ich gekündigt im Rahmen der 1-monatigen Kündigungsfrist und die Telekom stellt sich jedoch quer und beharrt darauf, dass die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erst mit dem Bereitstellungsdatum im Februar 2026 begonnen hätte.
Und genau da ging dein Vertrag erst los :) Nicht vorher, oder hast du schon vor Februar 26 fleissig gezahlt? Ausserdem betrifft das Urteil nicht die Telekom sondern die Dt. Giganetz.
Wenn du das BGH-Urteil verstanden hast, dann weißt du, dass das keine Rolle für die Bewertung spielte.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 9 Stunden
Ich meine das BGH-Urteil vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) betrifft die Deutsche GigaNetz GmbH und nicht die Telekom, daher sollte alles rechtens sein.
8
von
vor 6 Stunden
Ihr meint also, jeder Betroffene, der nicht Kunde der Dt. Giganetz ist, müsste bei gleichlautenden Voraussetzungen den Klageweg bestreiten, obwohl bereits ein höchstrichterliches Urteil vorliegt?
Du missverstehst da etwas, hier geht es um die Telekom und diese handelt nun einmal die ganzen Auftrage beim Glasfaserausbau anders als die deutsche Giganetz.
Aber ja, rein juristisch betrachtet gilt das Urteil nur für die Prozessbeteiligten und das war hier die deutsche Giganetz.
Das BGH hat letztlich nur klargestellt wie es die entsprechenden Paragraphen auslegt, nur daran muss sich kein anderer Richter halten, siehe Art. 97 Abs. 1 GG, praktisch folgen sie allerdings den Entscheidungen des BGH.
von
vor 5 Stunden
Bei dem Text ist die Frage wo hat ein Mensch gewirkt
Und wo genau siehst du da KI am Werk?
Bei dem Text ist die Frage wo hat ein Mensch gewirkt 🤭
Ich bin ziemlich sicher, dass die KI-Erkennung ebenso häufig daneben liegt, wie sie richtig tippt. Ich hätte einen entsprechenden Text ebenso formuliert.
0
von
vor 4 Stunden
Ich bin ziemlich sicher, dass die KI-Erkennung ebenso häufig daneben liegt, wie sie richtig tippt.
Bei dem Text ist die Frage wo hat ein Mensch gewirkt
Ich bin ziemlich sicher, dass die KI-Erkennung ebenso häufig daneben liegt, wie sie richtig tippt. Ich hätte einen entsprechenden Text ebenso formuliert.
sie gibt lediglich Wahrscheinlichkeiten an und bei dem Text hier oben tendiere ich dazu ihr Recht zu geben, da wurde mindestens massiv mit KI nachgeholfen, ist aber ja auch völlig egal für den "Fall" an sich.
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 8 Stunden
Versteh nicht, warum ständig richtige Antworten entlöst werden.
@AnMo74
4
von
vor 8 Stunden
werde daher andere Stellen einschalten.
Weil es keine Lösungen sind. Ich sehe, dass dieses Forum einem nicht weiterhilft und werde daher andere Stellen einschalten.
Mach das .. evtl. erklärt dir die andere Stelle dann auch mal, was für Verträge du überhaupt abgeschlossen hast.
von
vor 8 Stunden
Ich sehe, dass dieses Forum einem nicht weiterhilft und werde daher andere Stellen einschalten.
Weil es keine Lösungen sind. Ich sehe, dass dieses Forum einem nicht weiterhilft und werde daher andere Stellen einschalten.
Dann informiere uns bitte für zukünftige Fälle, wenn du weiter gekommen bist.
von
vor 8 Stunden
Ich sehe, dass dieses Forum einem nicht weiterhilft
Weil es keine Lösungen sind. Ich sehe, dass dieses Forum einem nicht weiterhilft und werde daher andere Stellen einschalten.
das ist so nicht richtig.
Du schriebst:
ich benötige die Unterstützung des Telekom-hilft-Teams,
Mit einem Schreiben vom 11.06.26 habe ich die Telekom wegen des BGH-Urteils zum Thema Glasfaser angeschrieben und um Korrektur der Vertragsdaten gebeten.
Mit einer E-Mail vom 22.06.2026 hatte die Telekom sodann als Vertragsbeginn den 10.11.2023 bestätigt.
Nunmehr habe ich gekündigt im Rahmen der 1-monatigen Kündigungsfrist und die Telekom stellt sich jedoch quer und beharrt darauf, dass die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erst mit dem Bereitstellungsdatum im Februar 2026 begonnen hätte.
dann solltest Du darauf einfach warten.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 7 Stunden
Der Bundesgerichtshof hat unmissverständlich entschieden, dass die Mindestlaufzeit bei Glasfaser-Vorverträgen ab dem Tag des Vertragsschlusses läuft – und nicht erst ab der Schaltung. Da zwischen meiner Auftragsbestätigung (November 2023) und der Bereitstellung (Januar 2026) mehr als zwei Jahre vergangen sind, ist die Mindestlaufzeit bereits vorbei. Mein Vertrag befindet sich somit in der gesetzlichen, monatlich kündbaren Phase.
Mit einem Schreiben vom 11.06.26 habe ich die Telekom wegen des BGH-Urteils zum Thema Glasfaser angeschrieben und um Korrektur der Vertragsdaten gebeten.
Mit einer E-Mail vom 22.06.2026 hatte die Telekom sodann als Vertragsbeginn den 10.11.2023 bestätigt.
Nunmehr habe ich gekündigt im Rahmen der 1-monatigen Kündigungsfrist und die Telekom stellt sich jedoch quer und beharrt darauf, dass die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erst mit dem Bereitstellungsdatum im Februar 2026 begonnen hätte.
Warum verstehst du nicht, was für Verträge du abgeschlossen hast?
Sooooo schwer isses nicht, drauf aufzupassen, was man wann abschließt?!?
Kaufst du auch immer blind irgendwelche Sachen?
Der Vertrag der im Januar 2026 bereitgestellt wurde ist NICHT von 2023!
2023 hast du den Ausbauvertrag geschlossen.
Mit der finalen Terminbuchung im Glasfaserportal, also zur Installation/Inbetriebnahme der Dose vor Ort, hast du erst den Telekommunikationsvertrag geschlossen!
Also nix 2023 und höhö ich kann ja schon lange kündigen.
Dein Vertrag ist tau frisch von dir erst bestellt worden.
Pass halt mal auf, was für Verträge du wann abschließt!
0
vor 7 Stunden
Bestellung Glasfaserausbau 2023
Ausbau fertig, dann erfolgt die AB zum Glasfasertarif mit dem Startdatum
0
vor 6 Stunden
Die Telekom hat in der E-Mail vom 10.11.23 den Auftrag (Tarif) bestätigt.
image.jpg
0
7
von
vor 5 Stunden
Genau das wird m. E. vermutlich keinen juristischen Bestand haben.
Es ist eine Bestellbestätigung und die Auftragsbestätigung erhälst Du, wenn der Bereitstellungstermin festeht.
@AnMo74 : Ja, der Text ist ein wenig missverständlich, dies habe ich auch schon in einem anderen Thread geschrieben, aber letzendlich sagt die Überschrift und der letzte Satz alles.
Es ist eine Bestellbestätigung und die Auftragsbestätigung erhälst Du, wenn der Bereitstellungstermin festeht.
Gruß Ulrich
Genau das wird m. E. vermutlich keinen juristischen Bestand haben. In der Auftragsbestätigung von@*Paz Vizsla* ist zu sehen, dass man sich in der auf einen Auftrag vom 10.05.2023 bezieht. Das Bestätigungsschreiben stammt von 23.02.2024, liegt also innerhalb einer Bindungsfrist von 24 Monaten. Wenn die Telekom 2026 einen Auftrag von 2023 bestätigt, dann ist das nach Ablauf der Bindungsfrist. In dem Fall kann man sagen: „Schön, dass Sie mir einen Auftrag von 2023 bestätigen. An diesen bin ich allerdings nicht mehr gebunden. Ich bin an Ihrer Leistung auch nicht mehr interessiert.“ Die Telekom kann m. E. dann nicht auf Vertragserfüllung bestehen, weil sie damit bestätigen würde, dass der Auftraggeber (Kunde) praktisch endlos an einen einmal gegebenen Auftrag gebunden ist. Ich bin relativ sicher, dass keine Telko beim BGH damit durchkommt.
@mboettcher : Wie heißt es so schön: "Fünf Juristen, zehn Meinungen!" Ich bezog mich auf meine Bestellbestätigung und auf die vom TE. Und ich habe es selbst in der inzwischen nach langer Verzögerung fertiggestellten GF-Infrastruktur in der Nachbarschaft selbst gelesen, dass kurz vorher eine Kundin noch einen Brief mit der Auftragsbestätigung, den Datenschutz- und den Widerrufshinweisen bekommen hat.
Hat den @AnMo74 etwa nicht bekommen? Falls doch, davon gehe ich aus, hätte er doch umgehend widerrufen können.
Gruß Ulrich
von
vor 4 Stunden
„Schön, dass Sie mir einen Auftrag von 2023 bestätigen. An diesen bin ich allerdings nicht mehr gebunden. Ich bin an Ihrer Leistung auch nicht mehr interessiert.“
Es ist eine Bestellbestätigung und die Auftragsbestätigung erhälst Du, wenn der Bereitstellungstermin festeht.
@AnMo74 : Ja, der Text ist ein wenig missverständlich, dies habe ich auch schon in einem anderen Thread geschrieben, aber letzendlich sagt die Überschrift und der letzte Satz alles.
Es ist eine Bestellbestätigung und die Auftragsbestätigung erhälst Du, wenn der Bereitstellungstermin festeht.
Gruß Ulrich
Genau das wird m. E. vermutlich keinen juristischen Bestand haben. In der Auftragsbestätigung von@*Paz Vizsla* ist zu sehen, dass man sich in der auf einen Auftrag vom 10.05.2023 bezieht. Das Bestätigungsschreiben stammt von 23.02.2024, liegt also innerhalb einer Bindungsfrist von 24 Monaten. Wenn die Telekom 2026 einen Auftrag von 2023 bestätigt, dann ist das nach Ablauf der Bindungsfrist. In dem Fall kann man sagen: „Schön, dass Sie mir einen Auftrag von 2023 bestätigen. An diesen bin ich allerdings nicht mehr gebunden. Ich bin an Ihrer Leistung auch nicht mehr interessiert.“ Die Telekom kann m. E. dann nicht auf Vertragserfüllung bestehen, weil sie damit bestätigen würde, dass der Auftraggeber (Kunde) praktisch endlos an einen einmal gegebenen Auftrag gebunden ist. Ich bin relativ sicher, dass keine Telko beim BGH damit durchkommt.
so wie ich schrieb, die Bestätigung für den Tarif kommt erst wenn er bereitgestellt werden kann, mit allen Konsequenzen
von
vor 4 Stunden
und den Widerrufshinweisen bekommen hat.
Genau das wird m. E. vermutlich keinen juristischen Bestand haben.
@mboettcher : Wie heißt es so schön: "Fünf Juristen, zehn Meinungen!" Ich bezog mich auf meine Bestellbestätigung und auf die vom TE. Und ich habe es selbst in der inzwischen nach langer Verzögerung fertiggestellten GF-Infrastruktur in der Nachbarschaft selbst gelesen, dass kurz vorher eine Kundin noch einen Brief mit der Auftragsbestätigung, den Datenschutz- und den Widerrufshinweisen bekommen hat.
Hat den @AnMo74 etwa nicht bekommen? Falls doch, davon gehe ich aus, hätte er doch umgehend widerrufen können.
Gruß Ulrich
genau so, eben mit allen Konsequenzen und deshalb ist das BGH Urteil für die Telekom irrelevant.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 4 Stunden
Vielen Dank für deinen Beitrag in unserer Community. 🙏
Schade natürlich, dass du uns verlassen möchtest. 😕 Gerne können wir gemeinsam den Sachverhalt bezüglich der gültigen Vertragslaufzeit prüfen. Wann kann ich dich dann dazu unter der hinterlegten Rückrufnummer erreichen?
Viele Grüße
Timur
1
von
vor 15 Minuten
Ich bitte um Rückruf am kommenden Montag zwischen 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
Vielen Dank
0
Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von