Gelöst
Prepaid-Tarifwechsel innerhalb des Abrechnungszeitraums - anteilige Erstattung des vorherigen Tarifs nicht erfolgt!
vor 15 Tagen
Ich habe vorgestern innerhalb eines noch laufenden Abrechnungszeitraums meinen Prepaid-Mobilfunktarif vom Jahrestarif in den Tarif MagentaMobil Prepaid Max gewechselt. Nach den offiziellen Informationen der Telekom wird bei einem Tarifwechsel innerhalb des noch nicht abgelaufenem Abrechnungszeitraums, des Tarifs aus dem man wechselt, der bereits gezahlte Betrag für den vorherigen Tarif anteilig erstattet. Genau dies ist auf dem angehängten Bildschirmfoto der Telekom-Webseite eindeutig, explizit und implizit erläutert.
In meinem Fall ist jedoch keine anteilige Erstattung erfolgt, obwohl die Restlaufzeit des Jahrestarifs zum Zeitpunkt des Wechsels noch erheblich war. Aufgrund der eindeutigen Vorgaben der Telekom erwarte ich die entsprechende Gutschrift.
Dem Beitrag füge ich ein Bildschirmfoto bei, nämlich jenes, das die Telekom-Webseite zeigt, auf der diese Regelung zur anteiligen Erstattung beschrieben wird.
Meine Vertragsdaten und der aktuell aktive Tarif sind im System der Telekom eindeutig hinterlegt.
Bei Rückfragen zu Kundendaten, werde ich diese Telekom-Mitarbeitern per Privatnachricht zukommen lassen.
Ich erbitte die Nachbuchung der anteiligen Erstattung des Jahrestarifs.
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Hinweis:
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vor 6 Jahren
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vor 15 Tagen
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 15 Tagen
Hallo @Gelöschter Nutzer,
gerne helfe ich dir weiter. Entschuldige bitte, dass die Informationen aus dem FAQ-Artikel nicht direkt herauszulesen sind.
Nach den offiziellen Informationen der Telekom wird bei einem Tarifwechsel innerhalb des noch nicht abgelaufenem Abrechnungszeitraums, des Tarifs aus dem man wechselt, der bereits gezahlte Betrag für den vorherigen Tarif anteilig erstattet.
Ich habe vorgestern innerhalb eines noch laufenden Abrechnungszeitraums meinen Prepaid-Mobilfunktarif vom Jahrestarif in den Tarif MagentaMobil Prepaid Max gewechselt. Nach den offiziellen Informationen der Telekom wird bei einem Tarifwechsel innerhalb des noch nicht abgelaufenem Abrechnungszeitraums, des Tarifs aus dem man wechselt, der bereits gezahlte Betrag für den vorherigen Tarif anteilig erstattet. Genau dies ist auf dem angehängten Bildschirmfoto der Telekom-Webseite eindeutig, explizit und implizit erläutert.
In meinem Fall ist jedoch keine anteilige Erstattung erfolgt, obwohl die Restlaufzeit des Jahrestarifs zum Zeitpunkt des Wechsels noch erheblich war. Aufgrund der eindeutigen Vorgaben der Telekom erwarte ich die entsprechende Gutschrift.
Dem Beitrag füge ich ein Bildschirmfoto bei, nämlich jenes, das die Telekom-Webseite zeigt, auf der diese Regelung zur anteiligen Erstattung beschrieben wird.
Meine Vertragsdaten und der aktuell aktive Tarif sind im System der Telekom eindeutig hinterlegt.
Bei Rückfragen zu Kundendaten, werde ich diese Telekom-Mitarbeitern per Privatnachricht zukommen lassen.
Ich erbitte die Nachbuchung der anteiligen Erstattung des Jahrestarifs.
Das stimmt so weit.
Ausgenommen davon ist leider der Jahrestarif, ein Tarif ohne Grundpreis (XtraCard, Prepaid Basic), ein Mitarbeitertarif sowie bei einer Kündigung als auch bei einem Wechsel in einen Laufzeitvertrag.
Eine nachträgliche Gutschrift kann ich nicht veranlassen, tut mir leid.
Selbstverständlich kannst du einen Widerruf einstellen.
Es wurde bereits darauf hingewiesen, dennoch möchte ich klarstellen, dass die Spielregeln beachtet werden müssen.
Austausch ist super - unter der Voraussetzung, dass es respektvoll bleibt.
Liebe Grüße
Anna
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vor 15 Tagen
Und dafür 50 Antworten - mit einem TE, der sich in einem öffentlichem Forum anmeldet, nur die Antwort die Teamies , keine andere
Meinung akzeptiert, mit seinen "Erfahrungen" protzt und sich sofort löscht, wenn er die "bittere" Wahrheit erfährt.
Mimosen sind harmlos dagegen - kopfschüttel...
5
von
vor 15 Tagen
Ich kenne genug davon, die fangen niemals an gleich auf einer Paragraphenschiene zu reiten,
Ich sage mal... der Jurist hat das Mandat sehr schnell niedergelegt.
Ich sags mal anders, Juristen würden hier nie so auftreten.
Ich kenne genug davon, die fangen niemals an gleich auf einer Paragraphenschiene zu reiten,
Ich denke, da war lediglich zu viel KI im Spiel.
So sieht’s aus
von
vor 15 Tagen
Ich kenne genug davon, die fangen niemals an gleich auf einer Paragraphenschiene zu reiten,
Ich sage mal... der Jurist hat das Mandat sehr schnell niedergelegt.
Ich sags mal anders, Juristen würden hier nie so auftreten.
Ich kenne genug davon, die fangen niemals an gleich auf einer Paragraphenschiene zu reiten,
Ich denke, da war lediglich zu viel KI im Spiel.
Sehe es ironisch, das war genau so viel Jurist wie ich Geistlicher bin.
Amen
von
vor 15 Tagen
Juristen würden hier nie so auftreten.
Ich sage mal... der Jurist hat das Mandat sehr schnell niedergelegt.
Ich sags mal anders, Juristen würden hier nie so auftreten.
Ich kenne genug davon, die fangen niemals an gleich auf einer Paragraphenschiene zu reiten,
Ich denke, da war lediglich zu viel KI im Spiel.
er war ja auch kein Jurist, gemäß eigener Aussage lediglich mal Jura studiert, wird schon Gründe haben warum nicht erfolgreich abgeschlossen ;)
Uneingeloggter Nutzer
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