Gelöst

Minderjährige Tochter ist Opfer von Social Engineering Sony-Drittanbieter vordert 219,96 euro

vor einem Monat

Meine Tochter ist 15 Jahre und hat einen code an einen Unbekannten weiter gegeben nun es war ein Fake Profil. Jetzt steht eine Vorderung von Sony Entertaiment in höhe von 219,96 euro in Vormerkung.

Strafanzeige wurde heute gegen Unbekannt gestellt desweiteren wurde der  Chatverlauf gesichert und der Polizei übergeben.

Wir als Eltern verweigern die Genehmigung nach § 108 BGB.

schon mal vielen Dank für ihre Hilfe.

LG Oswald

Letzte Aktivität

vor einem Monat

von

Gelöschter Nutzer

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    • vor einem Monat

      Auch dir ein freundliches Hallo @grubi84 

      Die Teamies werden sich sicherlich gern mit deinem Thema auseinandersetzen.

      Deshalb habe ich es mal ans Team weiter geleitet.

      Man wird sich bei dir melden.

      Schön wäre, wenn du in deinem Profil noch unter -weitere Informationen- ein großzügiges Zeitfenster für deine Erreichbarkeit eintragen tätest.

      Grüßle 🦂

      P.S.: Halte bitte die letzten sechs Ziffern deiner IBAN zur Identifikation bereit. Danke!

      1

      von

      vor einem Monat

      Hallo,

      hab ich eingetragen.

      LG

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einem Monat

      Ich frage mal, warum du die Verweigerung ggü. der Telekom erklärst und nicht ggü. Sony?

      Ich nehme mal an, dass die Kohle über die Handyrechnung eingezogen wird?

      Wenn ja, die Telekom ist hier nur der Zahlungsabwickler, nicht aber der Geschäftspartner, der eine Forderung stellt.

      0

    • vor einem Monat

      Hallo Optimus,

      zu deiner frage ein schreiben geht an sony sowieso aber die Telekom ist für die Abrechnung zuständig und kann diese auch stornieren bzw. an Sony zurückweisen.

      LG

      2

      von

      vor einem Monat

      Hallo @grubi84, 

       

      bei Reklamationen zu Drittanbieterkosten nutze bitte das Kontaktformular unter 

      https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/mobilfunk/beschwerde 

      Nimm dort als Thema "Rechnung oder Zahlung" und bei der zweiten Themenauswahl "Drittanbieterkosten nicht transparent". Dann landet es automatisch im richtigen Team zur Bearbeitung. 

       

      Grüße 

      Peter

      von

      vor einem Monat

      Hallo,

      danke für die Antwaort.

      LG

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einem Monat

      Drittanbietersperren wurden inzwischen gesetzt? Und die Einzelforderung auf der Rechnung widersprochen bzw. bestritten?

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      3

      von

      vor einem Monat

      Hi fdi,

      ja ist eingestellt.

      von

      vor einem Monat

      grubi84

      ja ist eingestellt.

      Hi fdi,

      ja ist eingestellt.

      grubi84

      ja ist eingestellt.

      Wieso erst jetzt?

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      von

      vor einem Monat

      Ich war eigentlich der Meinung das ich es auf allen Karten eingestellt hatte aber wurde eines besseren belehrt.

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einem Monat

      grubi84

      Meine Tochter ist 15 Jahre

      Meine Tochter ist 15 Jahre und hat einen code an einen Unbekannten weiter gegeben nun es war ein Fake Profil. Jetzt steht eine Vorderung von Sony Entertaiment in höhe von 219,96 euro in Vormerkung.

      Strafanzeige wurde heute gegen Unbekannt gestellt desweiteren wurde der  Chatverlauf gesichert und der Polizei übergeben.

      Wir als Eltern verweigern die Genehmigung nach § 108 BGB.

      schon mal vielen Dank für ihre Hilfe.

      LG Oswald

      grubi84

      Meine Tochter ist 15 Jahre

      Läuft der Mobilfunkvertrag denn auf Deine Tochter oder auf Dich? Falls auf Dich, dann ist der BGB §108 vielleicht gar nicht anwendbar.

      Die Polizei einzuschalten ist m.E. kein Fehler - auch wenn meine wiederholte Erfahrungen mit der Polizei eigentlich als "nur Zeit verplempert, kam nie ein Ergebnis raus" und "die Polizeistatistik vermiest" zusammengefasst werden können. Aber andererseits will man es den Tricksern auch nich zuuuu leicht machen.

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    • vor einem Monat

      Hi Muc,

      Der Vertrag läuft auf mich aber sie ist die Nutzerin der Partnerkarte daher BGB 10.

      Ob oder wie die Polizei bzw. die Kripo da jetzt vorgeht kann ich nix sagen ich hoffe nur das sie durch die Transaktionsnummern einen ermitteln können.

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      von

      vor einem Monat

      grubi84

      Der Vertrag läuft auf mich aber sie ist die Nutzerin der Partnerkarte daher BGB 10.

      Hi Muc,

      Der Vertrag läuft auf mich aber sie ist die Nutzerin der Partnerkarte daher BGB 10.

      Ob oder wie die Polizei bzw. die Kripo da jetzt vorgeht kann ich nix sagen ich hoffe nur das sie durch die Transaktionsnummern einen ermitteln können.

      grubi84

      Der Vertrag läuft auf mich aber sie ist die Nutzerin der Partnerkarte daher BGB 10.

      Wenn der Vertrag auf Dich läuft und diese neue Belastung erst dadurch möglich war, dass leider keine Drittanbietersperre gesetzt war, dann könnte das halt voll auf Dich zurückfallen. So in der Art  (Achtung - hinkender Vergleich) "Die Wasserrechnung läuft auf Dich und wenn Deine Tochter ausgiebig duscht, dann wirst Du das bezahlen müssen und nicht sie"

      von

      vor einem Monat

      Guten Morgen,

      Ich kann deine Aussage gut verstehen, aber sie schließt nicht durch dritte ein Vertrag mit dem Wasserhahn ab um es so auszudrücken.

      daher ist der Vergleich nicht zutreffend.

      Da sie in dem Alter nur beschränkt geschäftsfähig ist kann sie ohne meine Einwilligung keine Verträge abschließen und durch Dritte schon garnicht, auch wenn ich in diesem fall der Vertragsnehmer bin und sie eine Partner karte nutzt.

      LG

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einem Monat

      Vom Grundsatz her hast Du recht. Sie ist laut BGB beschränkt geschäftsfähig. Doch nun muss man aber auch betrachten, mit wem denn der Mobilfunkvertrag abgeschlossen wurde. So, wie ich das lese, durch Dich und Du bist vollumfänglich geschäftsfähig. Somit liegt es alleine bei Dir als Vertragspartner die ordnungsgemäße Verwendung des Vertrages zu kontrollieren. Deine Tochter hat keinen Vertrag!

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    • vor einem Monat

      Du hast recht, aber wer kann sein Kind 24/7 Kontrollieren, ich kann es nicht.

      Sie ist leider in eine Betrugsfalle gelaufen durch Dritte nun ein Vertrag abschlißen konnten. Da sie erst 15 Jahre ist kommt  § 108 BGB zum tragen.

      Und ich die verweigere ausdrücklich die Genehmigung zu diesem Vertrag und somit ist er nichtig.  So die Theorie!

      Wir haben gestern Anzeige erstattet und sämtliche Unterlagen ( Chatverlauf, Transaktionsnummer von Sony) der Polizei übergeben als Beweismittel.

      LG

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      von

      vor einem Monat

      grubi84

      Sie ist leider in eine Betrugsfalle gelaufen durch Dritte nun ein Vertrag abschlißen konnten. Da sie erst 15 Jahre ist kommt  § 108 BGB zum tragen.

      Und ich die verweigere ausdrücklich die Genehmigung zu diesem Vertrag und somit ist er nichtig.  So die Theorie!

      Du hast recht, aber wer kann sein Kind 24/7 Kontrollieren, ich kann es nicht.

      Sie ist leider in eine Betrugsfalle gelaufen durch Dritte nun ein Vertrag abschlißen konnten. Da sie erst 15 Jahre ist kommt  § 108 BGB zum tragen.

      Und ich die verweigere ausdrücklich die Genehmigung zu diesem Vertrag und somit ist er nichtig.  So die Theorie!

      Wir haben gestern Anzeige erstattet und sämtliche Unterlagen ( Chatverlauf, Transaktionsnummer von Sony) der Polizei übergeben als Beweismittel.

      LG

      grubi84

      Sie ist leider in eine Betrugsfalle gelaufen durch Dritte nun ein Vertrag abschlißen konnten. Da sie erst 15 Jahre ist kommt  § 108 BGB zum tragen.

      Und ich die verweigere ausdrücklich die Genehmigung zu diesem Vertrag und somit ist er nichtig.  So die Theorie!

      Das ist alleine Deine Sicht der Dinge, die aber rechtlich nicht haltbar ist. Warum? Ganz einfach: Der Mobilfunkvertrag läuft auf Deinen Namen? Bestimmt, denn Deine Tochter hätte ihn nicht abschließen dürfen, da sie unter 18 Jahre alt war, beim Abschluss. Somit hast Du die AGB anerkannt und somit auch alle Pflichten und Rechte übernommen. Der "Drittanbieter", hier Sony, kann also von der Vollgeschäftsfähigkeit ausgehen. Ist so. Das Du anderer Auffassung bist, darauf kannst Du bestehen, wird Dir aber nichts nutzen. Das eine Anzeige bei der Polizei läuft, das sind zwei verschiedene Vorgänge, die nichts miteinander zu tun haben. Das eine ist Vertragsrecht und das andere Strafrecht. 

      Gehe zur Verbraucherzentrale, sie werden Dir auch nichts anderes sagen. 

      Fazit. Der Tochter "den Marsch blasen".

      PS: Unsere Tochter hat für ihren Sohn ebenfalls einen Handyvertrag aber von vornherein alle möglichen Sperren gesetzt. 

      von

      vor einem Monat

      Danke Matrix das gibt mir grade Kraft 😉 Ich kann jetzt nur Abwarten was hier bei der Telekom und bei Sony rauskommt, Ich halte euch auf dem laufenden.

      LG

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor einem Monat

      Guten Morgen,

      ein kurzes Update zur Lage die entstandenen Kosten wurden zurück gebucht und das Konto bereinigt, ein Risen Dank an die Telekom und Sony.

      LG

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      von

      vor einem Monat

      @grubi84 Freue mich für dich, dass Sony sich kulant gezeigt hat. 🙃

       

      Viele Grüße und einen schönen Tag

      Julia

      von

      vor einem Monat

      grubi84
      Guten Morgen, ein kurzes Update zur Lage die entstandenen Kosten wurden zurück gebucht und das Konto bereinigt, ein Risen Dank an die Telekom und Sony. LG

      Guten Morgen,

      ein kurzes Update zur Lage die entstandenen Kosten wurden zurück gebucht und das Konto bereinigt, ein Risen Dank an die Telekom und Sony.

      LG

      grubi84

      Guten Morgen,

      ein kurzes Update zur Lage die entstandenen Kosten wurden zurück gebucht und das Konto bereinigt, ein Risen Dank an die Telekom und Sony.

      LG

      Auch von mir einen Glückwunsch. Puh, noch  mal "Schwein gehabt".👍

      Ich denke Deine Tochter ist nun auch gewarnt.

      von

      vor einem Monat

      Danke, ja ich denke das war ihr eine Lehre.

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    Uneingeloggter Nutzer

    von

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