Garantieabwicklung und Reparatur-Service absolut negativ!!!

vor 3 Stunden

Garantiefall Xiaomi 14 t Pro -  kein Ersatz und keine Reparatur - TELEKOM bietet Gutschein für 60€ - ECHT LÄCHERLICH!!!

das kann nicht euer Ernst sein, dass ich als Kunde, der mittlerweile seit 16 Jahren treu ist (künftig vielleicht nicht mehr!) bei einem Garantiefall nachweisen soll, das der defekt nicht erst im 2. Jahr enstanden sein soll, sondern schon im ersten Jahr bestand.

Garantie ist für mich volle 2 Jahre!

Da bekommt man doch tatsächlich nach knapp 2 Wochen sein Gerät mit den Worten zurück:

"Artikel wurde nicht repariert!

Das Gerät kann nicht mehr wirtschaftlich repariert werden. Sie erhalten das Gerät unrepariert zurück.

Das Zubehör wurde auf Vollständigkeit geprüft.

Anschließende den Fall bei der Hotline gemeldet...

Der erste Anruf am 05.10.2026 letzte Tag der Garantie!

"Tut mir leid von der Technik ist heute keiner mehr da, wir rufen Sie morgen zurück!"

Heute 06.10.2026 bis 19:00 Uhr kein Anruf...

Selbst 2 mal angerufen, der erste lies mich ca. 10 Minuten in der Warteschlange sitzen um den Fall erneut zu prüfen und als er dann wieder mit mir reden wollte, legte er auf. Natürlich kein rückruf des Herren...

Also 3. Anruf...

Die Dame war bemüht, aber nach Rücksprache mit deren Teamlieter wäre lediglich eine Kulanzlösung in Form irgendeines 60€ Gutscheines möglich.

EUER ERNST!?

... gibt mir noch den Hinweis, ich solle doch mein Smartphone zum Hersteller schicken und mir Protokollieren lassen, dass der defekt schon lange besteht... NA KLAR; AUCH NOCH AUF MEINE KOSTEN!?

Hier mal die Gesetzeslage:

Wenn das Gerät im September eingesendet wurde und bis gestern (05.10.2026) offiziell Garantie hatte, ist die Rechtslage klar: Sie haben das Smartphone eingereicht, während die Garantie noch voll aktiv war. Die Telekom darf die Reparatur nicht mit Verweis auf die Gewährleistung verweigern.
Hier liegt ein klassisches Missverständnis beim Kundenservice vor, da dort fälschlicherweise die Regeln der gesetzlichen Gewährleistung (inklusive der Beweislastumkehr) statt der freiwilligen Garantie herangezogen wurden. [1]
Warum Sie im Recht sind
  • Der Zeitpunkt der Einsendung zählt: Entscheidend für Garantieansprüche ist der Tag, an dem der Mangel beim Händler oder Hersteller angezeigt bzw. eingereicht wurde – nicht der Tag, an dem das Gerät in der Werkstatt bearbeitet wird. Da das Gerät im September abgesendet wurde und die Garantie erst gestern ablief, war es zum Zeitpunkt der Reklamation definitiv geschützt.
  • Garantie schlägt Beweislastumkehr: Bei einer Haltbarkeitsgarantie des Herstellers müssen Sie im Regelfall nicht beweisen, dass der Fehler von Anfang an da war. Die Garantie verspricht das Funktionieren des Geräts für den gesamten Zeitraum. Solange kein offensichtliches Eigenverschulden vorliegt (z. B. ein Displaybruch oder ein Wasserschaden), greift das Garantieversprechen. [1, 2]

Vielleicht zum Hergang noch was:

Der erste Reparaturversuch war bereits ende Juni/Anfang Juli:

hier wäre noch die Möglichkeit gewesen: 

Austauschgerät und dann das defekte einfach einsenden, Problem hierbei, dass Urlaub geplant war und dann die Zeit zu knapp gewesen wäre.

Also 2. Versuch im August am 10.08.2026:

plötlzlich nicht mehr die Rede von Austauschgerät... Nachfrage bei Hotline... "Das wäre schon lange so..." Äh nein, im Juli gings noch!

Sollte dass Gerät einsenden, hatte aber keine Ersatz... zwei Wochen ganz ohne Handey, wollte ich nicht...

Nachfrage bei Hotline, ob ich auftrag stornieren kann... "Nein, dass brauchen Sie nicht, passiert automatisch!"

3. Versuch am 21.09.2026, mittlerweile habe ich mir für 550€ ein Ersatzgerät selbst gekauft:

Diesesmal Reparatur nicht online, sondern direkt im Shop:

Nächstes Problem!!!

"Wir können keinen Reparaturauftrag erstellen, es existiert noch ein offener!" Ich so, ach nee... der sollte doch automatisch rausfliegen...!

Letzlich wurde das Gerät dann doch über den AUftrag vomn 10.08.2026 eingesendet. am 23.09.2026 in der Werkstatt angekommen und bei mir dann wieder am 05.10.2026 unverrichteter Dinge zurück!

So nennt das die Telekom inzwischen Service und kommt einem dann damit, das man doch den Defekt nachweisen solle!!!

Wenn hier keine andere Lösung kommt, war ich die längste Zeit Kunde und werde meine Schlüsse ziehen!

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      DaddyDJ86

      Garantie ist für mich volle 2 Jahre!

      Garantiefall Xiaomi 14 t Pro -  kein Ersatz und keine Reparatur - TELEKOM bietet Gutschein für 60€ - ECHT LÄCHERLICH!!!

      das kann nicht euer Ernst sein, dass ich als Kunde, der mittlerweile seit 16 Jahren treu ist (künftig vielleicht nicht mehr!) bei einem Garantiefall nachweisen soll, das der defekt nicht erst im 2. Jahr enstanden sein soll, sondern schon im ersten Jahr bestand.

      Garantie ist für mich volle 2 Jahre!

      Da bekommt man doch tatsächlich nach knapp 2 Wochen sein Gerät mit den Worten zurück:

      "Artikel wurde nicht repariert!

      Das Gerät kann nicht mehr wirtschaftlich repariert werden. Sie erhalten das Gerät unrepariert zurück.

      Das Zubehör wurde auf Vollständigkeit geprüft.

      Anschließende den Fall bei der Hotline gemeldet...

      Der erste Anruf am 05.10.2026 letzte Tag der Garantie!

      "Tut mir leid von der Technik ist heute keiner mehr da, wir rufen Sie morgen zurück!"

      Heute 06.10.2026 bis 19:00 Uhr kein Anruf...

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      Die Dame war bemüht, aber nach Rücksprache mit deren Teamlieter wäre lediglich eine Kulanzlösung in Form irgendeines 60€ Gutscheines möglich.

      EUER ERNST!?

      ... gibt mir noch den Hinweis, ich solle doch mein Smartphone zum Hersteller schicken und mir Protokollieren lassen, dass der defekt schon lange besteht... NA KLAR; AUCH NOCH AUF MEINE KOSTEN!?

      Hier mal die Gesetzeslage:

      Wenn das Gerät im September eingesendet wurde und bis gestern (05.10.2026) offiziell Garantie hatte, ist die Rechtslage klar: Sie haben das Smartphone eingereicht, während die Garantie noch voll aktiv war. Die Telekom darf die Reparatur nicht mit Verweis auf die Gewährleistung verweigern.
      Hier liegt ein klassisches Missverständnis beim Kundenservice vor, da dort fälschlicherweise die Regeln der gesetzlichen Gewährleistung (inklusive der Beweislastumkehr) statt der freiwilligen Garantie herangezogen wurden. [1]
      Warum Sie im Recht sind
      • Der Zeitpunkt der Einsendung zählt: Entscheidend für Garantieansprüche ist der Tag, an dem der Mangel beim Händler oder Hersteller angezeigt bzw. eingereicht wurde – nicht der Tag, an dem das Gerät in der Werkstatt bearbeitet wird. Da das Gerät im September abgesendet wurde und die Garantie erst gestern ablief, war es zum Zeitpunkt der Reklamation definitiv geschützt.
      • Garantie schlägt Beweislastumkehr: Bei einer Haltbarkeitsgarantie des Herstellers müssen Sie im Regelfall nicht beweisen, dass der Fehler von Anfang an da war. Die Garantie verspricht das Funktionieren des Geräts für den gesamten Zeitraum. Solange kein offensichtliches Eigenverschulden vorliegt (z. B. ein Displaybruch oder ein Wasserschaden), greift das Garantieversprechen. [1, 2]

      Vielleicht zum Hergang noch was:

      Der erste Reparaturversuch war bereits ende Juni/Anfang Juli:

      hier wäre noch die Möglichkeit gewesen: 

      Austauschgerät und dann das defekte einfach einsenden, Problem hierbei, dass Urlaub geplant war und dann die Zeit zu knapp gewesen wäre.

      Also 2. Versuch im August am 10.08.2026:

      plötlzlich nicht mehr die Rede von Austauschgerät... Nachfrage bei Hotline... "Das wäre schon lange so..." Äh nein, im Juli gings noch!

      Sollte dass Gerät einsenden, hatte aber keine Ersatz... zwei Wochen ganz ohne Handey, wollte ich nicht...

      Nachfrage bei Hotline, ob ich auftrag stornieren kann... "Nein, dass brauchen Sie nicht, passiert automatisch!"

      3. Versuch am 21.09.2026, mittlerweile habe ich mir für 550€ ein Ersatzgerät selbst gekauft:

      Diesesmal Reparatur nicht online, sondern direkt im Shop:

      Nächstes Problem!!!

      "Wir können keinen Reparaturauftrag erstellen, es existiert noch ein offener!" Ich so, ach nee... der sollte doch automatisch rausfliegen...!

      Letzlich wurde das Gerät dann doch über den AUftrag vomn 10.08.2026 eingesendet. am 23.09.2026 in der Werkstatt angekommen und bei mir dann wieder am 05.10.2026 unverrichteter Dinge zurück!

      So nennt das die Telekom inzwischen Service und kommt einem dann damit, das man doch den Defekt nachweisen solle!!!

      Wenn hier keine andere Lösung kommt, war ich die längste Zeit Kunde und werde meine Schlüsse ziehen!

      DaddyDJ86

      Garantie ist für mich volle 2 Jahre!

      Falsch.

      Hat man dir in der Schule nicht den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung beigebracht?

      DaddyDJ86

      , dass der defekt schon lange besteht... NA KLAR; AUCH NOCH AUF MEINE KOSTEN!?

      Garantiefall Xiaomi 14 t Pro -  kein Ersatz und keine Reparatur - TELEKOM bietet Gutschein für 60€ - ECHT LÄCHERLICH!!!

      das kann nicht euer Ernst sein, dass ich als Kunde, der mittlerweile seit 16 Jahren treu ist (künftig vielleicht nicht mehr!) bei einem Garantiefall nachweisen soll, das der defekt nicht erst im 2. Jahr enstanden sein soll, sondern schon im ersten Jahr bestand.

      Garantie ist für mich volle 2 Jahre!

      Da bekommt man doch tatsächlich nach knapp 2 Wochen sein Gerät mit den Worten zurück:

      "Artikel wurde nicht repariert!

      Das Gerät kann nicht mehr wirtschaftlich repariert werden. Sie erhalten das Gerät unrepariert zurück.

      Das Zubehör wurde auf Vollständigkeit geprüft.

      Anschließende den Fall bei der Hotline gemeldet...

      Der erste Anruf am 05.10.2026 letzte Tag der Garantie!

      "Tut mir leid von der Technik ist heute keiner mehr da, wir rufen Sie morgen zurück!"

      Heute 06.10.2026 bis 19:00 Uhr kein Anruf...

      Selbst 2 mal angerufen, der erste lies mich ca. 10 Minuten in der Warteschlange sitzen um den Fall erneut zu prüfen und als er dann wieder mit mir reden wollte, legte er auf. Natürlich kein rückruf des Herren...

      Also 3. Anruf...

      Die Dame war bemüht, aber nach Rücksprache mit deren Teamlieter wäre lediglich eine Kulanzlösung in Form irgendeines 60€ Gutscheines möglich.

      EUER ERNST!?

      ... gibt mir noch den Hinweis, ich solle doch mein Smartphone zum Hersteller schicken und mir Protokollieren lassen, dass der defekt schon lange besteht... NA KLAR; AUCH NOCH AUF MEINE KOSTEN!?

      Hier mal die Gesetzeslage:

      Wenn das Gerät im September eingesendet wurde und bis gestern (05.10.2026) offiziell Garantie hatte, ist die Rechtslage klar: Sie haben das Smartphone eingereicht, während die Garantie noch voll aktiv war. Die Telekom darf die Reparatur nicht mit Verweis auf die Gewährleistung verweigern.
      Hier liegt ein klassisches Missverständnis beim Kundenservice vor, da dort fälschlicherweise die Regeln der gesetzlichen Gewährleistung (inklusive der Beweislastumkehr) statt der freiwilligen Garantie herangezogen wurden. [1]
      Warum Sie im Recht sind
      • Der Zeitpunkt der Einsendung zählt: Entscheidend für Garantieansprüche ist der Tag, an dem der Mangel beim Händler oder Hersteller angezeigt bzw. eingereicht wurde – nicht der Tag, an dem das Gerät in der Werkstatt bearbeitet wird. Da das Gerät im September abgesendet wurde und die Garantie erst gestern ablief, war es zum Zeitpunkt der Reklamation definitiv geschützt.
      • Garantie schlägt Beweislastumkehr: Bei einer Haltbarkeitsgarantie des Herstellers müssen Sie im Regelfall nicht beweisen, dass der Fehler von Anfang an da war. Die Garantie verspricht das Funktionieren des Geräts für den gesamten Zeitraum. Solange kein offensichtliches Eigenverschulden vorliegt (z. B. ein Displaybruch oder ein Wasserschaden), greift das Garantieversprechen. [1, 2]

      Vielleicht zum Hergang noch was:

      Der erste Reparaturversuch war bereits ende Juni/Anfang Juli:

      hier wäre noch die Möglichkeit gewesen: 

      Austauschgerät und dann das defekte einfach einsenden, Problem hierbei, dass Urlaub geplant war und dann die Zeit zu knapp gewesen wäre.

      Also 2. Versuch im August am 10.08.2026:

      plötlzlich nicht mehr die Rede von Austauschgerät... Nachfrage bei Hotline... "Das wäre schon lange so..." Äh nein, im Juli gings noch!

      Sollte dass Gerät einsenden, hatte aber keine Ersatz... zwei Wochen ganz ohne Handey, wollte ich nicht...

      Nachfrage bei Hotline, ob ich auftrag stornieren kann... "Nein, dass brauchen Sie nicht, passiert automatisch!"

      3. Versuch am 21.09.2026, mittlerweile habe ich mir für 550€ ein Ersatzgerät selbst gekauft:

      Diesesmal Reparatur nicht online, sondern direkt im Shop:

      Nächstes Problem!!!

      "Wir können keinen Reparaturauftrag erstellen, es existiert noch ein offener!" Ich so, ach nee... der sollte doch automatisch rausfliegen...!

      Letzlich wurde das Gerät dann doch über den AUftrag vomn 10.08.2026 eingesendet. am 23.09.2026 in der Werkstatt angekommen und bei mir dann wieder am 05.10.2026 unverrichteter Dinge zurück!

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      Wenn hier keine andere Lösung kommt, war ich die längste Zeit Kunde und werde meine Schlüsse ziehen!

      DaddyDJ86

      , dass der defekt schon lange besteht... NA KLAR; AUCH NOCH AUF MEINE KOSTEN!?

      Ja klar - du bist nach 12 Monaten in der Beweispflicht.

      DaddyDJ86

      Wenn das Gerät im September eingesendet wurde und bis gestern (05.10.2026) offiziell Garantie hatte, ist die Rechtslage klar: Sie haben das Smartphone eingereicht, während die Garantie noch voll aktiv war. Die Telekom darf die Reparatur nicht mit Verweis auf die Gewährleistung verweigern.
      Hier liegt ein klassisches Missverständnis beim Kundenservice vor, da dort fälschlicherweise die Regeln der gesetzlichen Gewährleistung (inklusive der Beweislastumkehr) statt der freiwilligen Garantie herangezogen wurden. [1]

      Garantiefall Xiaomi 14 t Pro -  kein Ersatz und keine Reparatur - TELEKOM bietet Gutschein für 60€ - ECHT LÄCHERLICH!!!

      das kann nicht euer Ernst sein, dass ich als Kunde, der mittlerweile seit 16 Jahren treu ist (künftig vielleicht nicht mehr!) bei einem Garantiefall nachweisen soll, das der defekt nicht erst im 2. Jahr enstanden sein soll, sondern schon im ersten Jahr bestand.

      Garantie ist für mich volle 2 Jahre!

      Da bekommt man doch tatsächlich nach knapp 2 Wochen sein Gerät mit den Worten zurück:

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      Das Gerät kann nicht mehr wirtschaftlich repariert werden. Sie erhalten das Gerät unrepariert zurück.

      Das Zubehör wurde auf Vollständigkeit geprüft.

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      Der erste Anruf am 05.10.2026 letzte Tag der Garantie!

      "Tut mir leid von der Technik ist heute keiner mehr da, wir rufen Sie morgen zurück!"

      Heute 06.10.2026 bis 19:00 Uhr kein Anruf...

      Selbst 2 mal angerufen, der erste lies mich ca. 10 Minuten in der Warteschlange sitzen um den Fall erneut zu prüfen und als er dann wieder mit mir reden wollte, legte er auf. Natürlich kein rückruf des Herren...

      Also 3. Anruf...

      Die Dame war bemüht, aber nach Rücksprache mit deren Teamlieter wäre lediglich eine Kulanzlösung in Form irgendeines 60€ Gutscheines möglich.

      EUER ERNST!?

      ... gibt mir noch den Hinweis, ich solle doch mein Smartphone zum Hersteller schicken und mir Protokollieren lassen, dass der defekt schon lange besteht... NA KLAR; AUCH NOCH AUF MEINE KOSTEN!?

      Hier mal die Gesetzeslage:

      Wenn das Gerät im September eingesendet wurde und bis gestern (05.10.2026) offiziell Garantie hatte, ist die Rechtslage klar: Sie haben das Smartphone eingereicht, während die Garantie noch voll aktiv war. Die Telekom darf die Reparatur nicht mit Verweis auf die Gewährleistung verweigern.
      Hier liegt ein klassisches Missverständnis beim Kundenservice vor, da dort fälschlicherweise die Regeln der gesetzlichen Gewährleistung (inklusive der Beweislastumkehr) statt der freiwilligen Garantie herangezogen wurden. [1]
      Warum Sie im Recht sind
      • Der Zeitpunkt der Einsendung zählt: Entscheidend für Garantieansprüche ist der Tag, an dem der Mangel beim Händler oder Hersteller angezeigt bzw. eingereicht wurde – nicht der Tag, an dem das Gerät in der Werkstatt bearbeitet wird. Da das Gerät im September abgesendet wurde und die Garantie erst gestern ablief, war es zum Zeitpunkt der Reklamation definitiv geschützt.
      • Garantie schlägt Beweislastumkehr: Bei einer Haltbarkeitsgarantie des Herstellers müssen Sie im Regelfall nicht beweisen, dass der Fehler von Anfang an da war. Die Garantie verspricht das Funktionieren des Geräts für den gesamten Zeitraum. Solange kein offensichtliches Eigenverschulden vorliegt (z. B. ein Displaybruch oder ein Wasserschaden), greift das Garantieversprechen. [1, 2]

      Vielleicht zum Hergang noch was:

      Der erste Reparaturversuch war bereits ende Juni/Anfang Juli:

      hier wäre noch die Möglichkeit gewesen: 

      Austauschgerät und dann das defekte einfach einsenden, Problem hierbei, dass Urlaub geplant war und dann die Zeit zu knapp gewesen wäre.

      Also 2. Versuch im August am 10.08.2026:

      plötlzlich nicht mehr die Rede von Austauschgerät... Nachfrage bei Hotline... "Das wäre schon lange so..." Äh nein, im Juli gings noch!

      Sollte dass Gerät einsenden, hatte aber keine Ersatz... zwei Wochen ganz ohne Handey, wollte ich nicht...

      Nachfrage bei Hotline, ob ich auftrag stornieren kann... "Nein, dass brauchen Sie nicht, passiert automatisch!"

      3. Versuch am 21.09.2026, mittlerweile habe ich mir für 550€ ein Ersatzgerät selbst gekauft:

      Diesesmal Reparatur nicht online, sondern direkt im Shop:

      Nächstes Problem!!!

      "Wir können keinen Reparaturauftrag erstellen, es existiert noch ein offener!" Ich so, ach nee... der sollte doch automatisch rausfliegen...!

      Letzlich wurde das Gerät dann doch über den AUftrag vomn 10.08.2026 eingesendet. am 23.09.2026 in der Werkstatt angekommen und bei mir dann wieder am 05.10.2026 unverrichteter Dinge zurück!

      So nennt das die Telekom inzwischen Service und kommt einem dann damit, das man doch den Defekt nachweisen solle!!!

      Wenn hier keine andere Lösung kommt, war ich die längste Zeit Kunde und werde meine Schlüsse ziehen!

      DaddyDJ86

      Wenn das Gerät im September eingesendet wurde und bis gestern (05.10.2026) offiziell Garantie hatte, ist die Rechtslage klar: Sie haben das Smartphone eingereicht, während die Garantie noch voll aktiv war. Die Telekom darf die Reparatur nicht mit Verweis auf die Gewährleistung verweigern.
      Hier liegt ein klassisches Missverständnis beim Kundenservice vor, da dort fälschlicherweise die Regeln der gesetzlichen Gewährleistung (inklusive der Beweislastumkehr) statt der freiwilligen Garantie herangezogen wurden. [1]

      Alter! Wenn du es schon nicht hinbekommst, zwischen Garantie und Gewährleistungsrecht zu unterscheiden, dann schaff es doch wenigstens, eine KI richtig zu bedienen! Natürlich, wenn du da die Fragen falsch stellst, bekommst du auch komplett Bullshit-Antworten raus.

      Und wenn du die dann noch nicht mal prüfst, musst du die hier erst gar nicht posten!

      Erspare uns hier diesen Blödsinn!

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    • vor 3 Minuten

      DaddyDJ86

      Garantie ist für mich volle 2 Jahre!

      Garantiefall Xiaomi 14 t Pro -  kein Ersatz und keine Reparatur - TELEKOM bietet Gutschein für 60€ - ECHT LÄCHERLICH!!!

      das kann nicht euer Ernst sein, dass ich als Kunde, der mittlerweile seit 16 Jahren treu ist (künftig vielleicht nicht mehr!) bei einem Garantiefall nachweisen soll, das der defekt nicht erst im 2. Jahr enstanden sein soll, sondern schon im ersten Jahr bestand.

      Garantie ist für mich volle 2 Jahre!

      Da bekommt man doch tatsächlich nach knapp 2 Wochen sein Gerät mit den Worten zurück:

      "Artikel wurde nicht repariert!

      Das Gerät kann nicht mehr wirtschaftlich repariert werden. Sie erhalten das Gerät unrepariert zurück.

      Das Zubehör wurde auf Vollständigkeit geprüft.

      Anschließende den Fall bei der Hotline gemeldet...

      Der erste Anruf am 05.10.2026 letzte Tag der Garantie!

      "Tut mir leid von der Technik ist heute keiner mehr da, wir rufen Sie morgen zurück!"

      Heute 06.10.2026 bis 19:00 Uhr kein Anruf...

      Selbst 2 mal angerufen, der erste lies mich ca. 10 Minuten in der Warteschlange sitzen um den Fall erneut zu prüfen und als er dann wieder mit mir reden wollte, legte er auf. Natürlich kein rückruf des Herren...

      Also 3. Anruf...

      Die Dame war bemüht, aber nach Rücksprache mit deren Teamlieter wäre lediglich eine Kulanzlösung in Form irgendeines 60€ Gutscheines möglich.

      EUER ERNST!?

      ... gibt mir noch den Hinweis, ich solle doch mein Smartphone zum Hersteller schicken und mir Protokollieren lassen, dass der defekt schon lange besteht... NA KLAR; AUCH NOCH AUF MEINE KOSTEN!?

      Hier mal die Gesetzeslage:

      Wenn das Gerät im September eingesendet wurde und bis gestern (05.10.2026) offiziell Garantie hatte, ist die Rechtslage klar: Sie haben das Smartphone eingereicht, während die Garantie noch voll aktiv war. Die Telekom darf die Reparatur nicht mit Verweis auf die Gewährleistung verweigern.
      Hier liegt ein klassisches Missverständnis beim Kundenservice vor, da dort fälschlicherweise die Regeln der gesetzlichen Gewährleistung (inklusive der Beweislastumkehr) statt der freiwilligen Garantie herangezogen wurden. [1]
      Warum Sie im Recht sind
      • Der Zeitpunkt der Einsendung zählt: Entscheidend für Garantieansprüche ist der Tag, an dem der Mangel beim Händler oder Hersteller angezeigt bzw. eingereicht wurde – nicht der Tag, an dem das Gerät in der Werkstatt bearbeitet wird. Da das Gerät im September abgesendet wurde und die Garantie erst gestern ablief, war es zum Zeitpunkt der Reklamation definitiv geschützt.
      • Garantie schlägt Beweislastumkehr: Bei einer Haltbarkeitsgarantie des Herstellers müssen Sie im Regelfall nicht beweisen, dass der Fehler von Anfang an da war. Die Garantie verspricht das Funktionieren des Geräts für den gesamten Zeitraum. Solange kein offensichtliches Eigenverschulden vorliegt (z. B. ein Displaybruch oder ein Wasserschaden), greift das Garantieversprechen. [1, 2]

      Vielleicht zum Hergang noch was:

      Der erste Reparaturversuch war bereits ende Juni/Anfang Juli:

      hier wäre noch die Möglichkeit gewesen: 

      Austauschgerät und dann das defekte einfach einsenden, Problem hierbei, dass Urlaub geplant war und dann die Zeit zu knapp gewesen wäre.

      Also 2. Versuch im August am 10.08.2026:

      plötlzlich nicht mehr die Rede von Austauschgerät... Nachfrage bei Hotline... "Das wäre schon lange so..." Äh nein, im Juli gings noch!

      Sollte dass Gerät einsenden, hatte aber keine Ersatz... zwei Wochen ganz ohne Handey, wollte ich nicht...

      Nachfrage bei Hotline, ob ich auftrag stornieren kann... "Nein, dass brauchen Sie nicht, passiert automatisch!"

      3. Versuch am 21.09.2026, mittlerweile habe ich mir für 550€ ein Ersatzgerät selbst gekauft:

      Diesesmal Reparatur nicht online, sondern direkt im Shop:

      Nächstes Problem!!!

      "Wir können keinen Reparaturauftrag erstellen, es existiert noch ein offener!" Ich so, ach nee... der sollte doch automatisch rausfliegen...!

      Letzlich wurde das Gerät dann doch über den AUftrag vomn 10.08.2026 eingesendet. am 23.09.2026 in der Werkstatt angekommen und bei mir dann wieder am 05.10.2026 unverrichteter Dinge zurück!

      So nennt das die Telekom inzwischen Service und kommt einem dann damit, das man doch den Defekt nachweisen solle!!!

      Wenn hier keine andere Lösung kommt, war ich die längste Zeit Kunde und werde meine Schlüsse ziehen!

      DaddyDJ86

      Garantie ist für mich volle 2 Jahre!

      Leider irrst du dich hier.

      Es gibt zwei Arten um ein Gerät kostenfrei repariert zu bekommen.

      1. Gewährleistungsfall: Gesetzlich klar geregelt und 24 Monate gilt. Besonderheit: Nach 12 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein, in der der Gesetzgeber sagt, du als Kunde bist in der Beweispflicht, einen Schaden von Anfang an zu beweisen.  Also bist du hier in der Pflicht, nicht die Telekom. 
      2. Garantie wird durch den Hersteller gewährt und ist freiwillig. Sollte der Hersteller eine Garantie anbieten, dann läuft der Weg über den Hersteller und nicht den Händler, denn die Garantie bietet dieser an. Die Garantiebestimmungen kann der Hersteller aber hier frei wählen und die Regeln selbst bestimmen. Somit würde der Hersteller auch vorher prüfen und nicht einfach tauschen.

      Informier dich am besten vielleicht nochmal selbst über die beiden Themen und befrage gern auch die KI, dass sollte sie dir auch gut erklären können.

      Du wirst schnell merken, dein Text ist leider quatsch ;)

      Einen schönen Abend gewünscht :P 

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