Gelöst

Bitte um Kulanzprüfung

vor 8 Stunden

Hallo,

ich wende mich heute mit einer großen Bitte um eine Kulanzprüfung an Sie.

Aufgrund eines eigenen Versäumnisses habe ich leider erst jetzt bemerkt, dass ich mein altes iPhone 14 Pro Max über einen Zeitraum von anderthalb Jahren weiterbezahlt habe, obwohl ich es bereits seit 02/2024 nicht mehr nutze und die Abmeldung schlichtweg vergessen habe.

Als langjähriger und zufriedener Kunde Ihres Hauses hoffe ich sehr auf Ihr entgegenkommendes Verständnis. Mir ist vollkommen bewusst, dass kein rechtlicher Anspruch auf eine Rückerstattung besteht, da der Fehler meinerseits lag. Dennoch möchte ich Sie herzlich fragen, ob im Rahmen einer Kulanzregelung eine teilweise Erstattung oder eine Verrechnung der zu viel gezahlten Beiträge als Guthaben möglich ist.

Ich würde mich über eine positive Rückmeldung und ein Signal der Kundenorientierung sehr freuen.

Viele Grüße

SuSa

Hinweis: 

Dieser Beitrag wurde von pamperlapescus restintelligenz am 05.10.2026 10:01 eskaliert.

Letzte Aktivität

vor 3 Stunden

von

Gelöschter Nutzer

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    • vor 8 Stunden

      Auch dir ein freundliches Hallo @SuSa1968 

      Die Teamies werden sich sicherlich gern mit deinem Thema auseinandersetzen.

      Deshalb habe ich es mal ans Team weiter geleitet.

      Man wird sich bei dir melden.

      Grüßle 🦂

      P.S.: Halte bitte die letzten sechs Ziffern deiner IBAN zur Identifikation bereit. Danke!

      0

    • vor 8 Stunden

      SuSa1968
      Hallo, ich wende mich heute mit einer großen Bitte um eine Kulanzprüfung an Sie. Aufgrund eines eigenen Versäumnisses habe ich leider erst jetzt bemerkt, dass ich mein altes iPhone 14 Pro Max über einen Zeitraum von anderthalb Jahren weiterbezahlt habe, obwohl ich es bereits seit 02/2024 nicht mehr nutze und die Abmeldung schlichtweg vergessen habe. Als langjähriger und zufriedener Kunde Ihres Hauses hoffe ich sehr auf Ihr entgegenkommendes Verständnis. Mir ist vollkommen bewusst, dass kein rechtlicher Anspruch auf eine Rückerstattung besteht, da der Fehler meinerseits lag. Dennoch möchte ich Sie herzlich fragen, ob im Rahmen einer Kulanzregelung eine teilweise Erstattung oder eine Verrechnung der zu viel gezahlten Beiträge als Guthaben möglich ist. Ich würde mich über eine positive Rückmeldung und ein Signal der Kundenorientierung sehr freuen. Viele Grüße SuSa

      Hallo,

      ich wende mich heute mit einer großen Bitte um eine Kulanzprüfung an Sie.

      Aufgrund eines eigenen Versäumnisses habe ich leider erst jetzt bemerkt, dass ich mein altes iPhone 14 Pro Max über einen Zeitraum von anderthalb Jahren weiterbezahlt habe, obwohl ich es bereits seit 02/2024 nicht mehr nutze und die Abmeldung schlichtweg vergessen habe.

      Als langjähriger und zufriedener Kunde Ihres Hauses hoffe ich sehr auf Ihr entgegenkommendes Verständnis. Mir ist vollkommen bewusst, dass kein rechtlicher Anspruch auf eine Rückerstattung besteht, da der Fehler meinerseits lag. Dennoch möchte ich Sie herzlich fragen, ob im Rahmen einer Kulanzregelung eine teilweise Erstattung oder eine Verrechnung der zu viel gezahlten Beiträge als Guthaben möglich ist.

      Ich würde mich über eine positive Rückmeldung und ein Signal der Kundenorientierung sehr freuen.

      Viele Grüße

      SuSa

      SuSa1968

      Hallo,

      ich wende mich heute mit einer großen Bitte um eine Kulanzprüfung an Sie.

      Aufgrund eines eigenen Versäumnisses habe ich leider erst jetzt bemerkt, dass ich mein altes iPhone 14 Pro Max über einen Zeitraum von anderthalb Jahren weiterbezahlt habe, obwohl ich es bereits seit 02/2024 nicht mehr nutze und die Abmeldung schlichtweg vergessen habe.

      Als langjähriger und zufriedener Kunde Ihres Hauses hoffe ich sehr auf Ihr entgegenkommendes Verständnis. Mir ist vollkommen bewusst, dass kein rechtlicher Anspruch auf eine Rückerstattung besteht, da der Fehler meinerseits lag. Dennoch möchte ich Sie herzlich fragen, ob im Rahmen einer Kulanzregelung eine teilweise Erstattung oder eine Verrechnung der zu viel gezahlten Beiträge als Guthaben möglich ist.

      Ich würde mich über eine positive Rückmeldung und ein Signal der Kundenorientierung sehr freuen.

      Viele Grüße

      SuSa

      Du bezahlst nicht das Gerät ab, Du zahlst den Vertrag mit Handy so lange bis Du ihn änderst oder kündigst, kann auch 30 Jahre oder länger so sein Für Kulanz gibt es keinen Spielraum und auch kein Anlass. 

      2

      von

      vor 7 Stunden

      Deshalb ja meine Bitte um Kulanzprüfung… 

      0

      von

      vor 7 Stunden

      Lieben Dank soweit. 

      das ist schonmal keine Ablehnung per se🙏

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 6 Stunden

      SuSa1968

      obwohl ich es bereits seit 02/2024 nicht mehr nutze

      Hallo,

      ich wende mich heute mit einer großen Bitte um eine Kulanzprüfung an Sie.

      Aufgrund eines eigenen Versäumnisses habe ich leider erst jetzt bemerkt, dass ich mein altes iPhone 14 Pro Max über einen Zeitraum von anderthalb Jahren weiterbezahlt habe, obwohl ich es bereits seit 02/2024 nicht mehr nutze und die Abmeldung schlichtweg vergessen habe.

      Als langjähriger und zufriedener Kunde Ihres Hauses hoffe ich sehr auf Ihr entgegenkommendes Verständnis. Mir ist vollkommen bewusst, dass kein rechtlicher Anspruch auf eine Rückerstattung besteht, da der Fehler meinerseits lag. Dennoch möchte ich Sie herzlich fragen, ob im Rahmen einer Kulanzregelung eine teilweise Erstattung oder eine Verrechnung der zu viel gezahlten Beiträge als Guthaben möglich ist.

      Ich würde mich über eine positive Rückmeldung und ein Signal der Kundenorientierung sehr freuen.

      Viele Grüße

      SuSa

      SuSa1968

      obwohl ich es bereits seit 02/2024 nicht mehr nutze

      Kannst du das beweisen? Und hast du denn wenigstens jetzt einen Tarifwechsel angestoßen?

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    • vor 4 Stunden

      Ich habe mir damals (Febr. 2024) selbst bei Apple das iPhone 15 Pro Max gekauft und in einem Zug mein altes, über den Telekom-Tarif laufendes iPhone 14 eingetauscht. Ich habe nur noch einen Kreditkartenauszug von damals. Leider ist daraus aber nichts Näheres wie die Geraetebezeichnung zu ersehen.  

      0

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    • vor 4 Stunden

      Und das iPhone 14 wäre im Februar 2025 abbezahlt gewesen. 

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      3

      von

      vor 4 Stunden

      Du hast es nunmal verpasst... 

      Und Rechnungen usw monatlich kontrollieren. 

      Beanstandungen nur 8 Wochen rückwirkend.

      Selbst da, muss die Telekom für deine Versäumnis nicht gerade stehen 

      0

      von

      vor 4 Stunden

      Ja das weiß ich ja…

      Es ist allein mein Versäumnis,

      und ich habe auch nur eine Kulanzfrage eingestellt. 

      Es wäre eben es ganz nett, wenn man als alter, treuer Kunde auf Kulanz trifft, wenn es mal bloed gelaufen ist. 

      0

      von

      vor 4 Stunden

      Hatte mir kürzlich das 18 er Modell geholt und dabei fiel das überhaupt erst auf. Hätte ich das nicht gekauft, wieder ich vermutlich jetzt noch fleißig weiter für das 14.mer

      Löhnen. Ist mir vorher  auch noch nicht passiert und wird mir auch nie wieder passieren 

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Stunden

      Hallo @SuSa1968,

       

      vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich kann Ihren Gedanken und Wunsch verstehen.

      Leider haben wir hier keinen Handlungsspielraum. Es besteht keine Möglichkeit hier in Teilen oder ganz eine Gutschrift für den besagten Zeitraum zu erstellen.

       

      Tut mir leid.

       

      VG Marco

      0

    • vor 3 Stunden

      Hallo Marco,

      das bedauere ich sehr. 

      Aber wenn es so ist, ist es so. 

      Dennoch  vielen Dank für den Check. Vg SuSa

      0

      1

      von

      vor 3 Stunden

      SuSa1968
      Hallo Marco, das bedauere ich sehr.  Aber wenn es so ist, ist es so.  Dennoch  vielen Dank für den Check. Vg SuSa

      Hallo Marco,

      das bedauere ich sehr. 

      Aber wenn es so ist, ist es so. 

      Dennoch  vielen Dank für den Check. Vg SuSa

      SuSa1968

      Hallo Marco,

      das bedauere ich sehr. 

      Aber wenn es so ist, ist es so. 

      Dennoch  vielen Dank für den Check. Vg SuSa

      @Marco P. 

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