Gelöst

Sonderkündigungsrecht nach Wohnungswechsel

vor 8 Jahren

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei wohnungswechsel

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12

  • vor 8 Jahren

    Ich ziehe demnächst innerhalb des Ortes um, kann ich auch gleichzeitig in einen günstigeren Tarif wechseln. Kann ich meine Rufnummer behalten

    1

    Antwort

    von

    vor 8 Jahren

    Hallo @supertorti,

    schön, dass du dich in unserer Community gemeldet hast.

    Bild nicht vorhanden



    Schaue mir gerne mal an, was am neuen Wohnort möglich ist. Dafür benötige ich ein paar Daten von dir, die du in deinem Profil hinterlegen kannst. (Siehe meine Signatur) Wenn du dies getan hast, sage mir bitte kurz Bescheid. Anschließend melde ich mich dann bei dir.

    Liebe Grüße Steffi B.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 8 Jahren

    Nur wenn am neuen Wohnort, also in der neuen Wohnung die gleiche Leistung nicht möglich ist.

     

    Siehe hierzu § 46 Abs. 8 Telekommunikationsgesetz:

     

    Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.

     

    https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__46.html

    1

    Antwort

    von

    vor 8 Jahren

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 8 Jahren

    Richtige Antwort: Es gibt kein Sonderkündigungsrecht - sowas existiert nicht und ist nur ein Wort des Volkmundes.

    0

  • Antwort

    von

    vor 8 Jahren

    Antwort

    von

    vor 8 Jahren

    @olliMD danke für den Hinweis. Ich habe die Beiträge einmal zusammen geführt.

    @supertorti bitte nicht mehrere Threads mit dem gleichen Inhalt aufmachen. Vielen Dank

    Liebe Grüße
    Anne W.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 5 Jahren

    kann ich bei einem Wohnungswechsel meine Telefonnummer mitnehmen?

    2

    Antwort

    von

    vor 5 Jahren

    Heinz Gemenig

    kann ich bei einem Wohnungswechsel meine Telefonnummer mitnehmen?

    kann ich bei einem Wohnungswechsel meine Telefonnummer mitnehmen?
    Heinz Gemenig
    kann ich bei einem Wohnungswechsel meine Telefonnummer mitnehmen?

    Wenn Du innerhalb des gleichen Ortsnetzes (Vorwahl) umziehst, ja.

    Antwort

    von

    vor 5 Jahren

    Hallo @Heinz Gemenig,

    vielen Dank für deinen Beitrag.

    Natürlich kannst du deine Telefonnummer mitnehmen, wenn du innerhalb der gleichen Vorwahl umziehst.

    Bei weiteren Fragen stehe ich dir gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Emy P.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 5 Jahren

    Heinz Gemenig

    kann ich bei einem Wohnungswechsel meine Telefonnummer mitnehmen?

    kann ich bei einem Wohnungswechsel meine Telefonnummer mitnehmen?
    Heinz Gemenig
    kann ich bei einem Wohnungswechsel meine Telefonnummer mitnehmen?

    Wenn Du innerhalb des gleichen Ortsnetzes (Vorwahl) umziehst, ja.

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