Gelöst
Sonderkündigungsrecht
vor 6 Jahren
Hallo,
ich habe seit Mitte Dezember Abbrüche im Internet und mein Router wird erst nach einer halben Stunde synchron nach Restart. Es waren schon drei Techniker da, alles probiert ausgetauscht und keine Besserung. Heute kommt es noch besser: Abbruch und keine Einwahl möglich.... Totalausfall!!! Ab wann kann ich kündigen bzw. das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen?
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Jahren
Bevor man von einem Sonderkündigungsrecht spricht, sollte man vielleicht erst einmal versuchen den Fehler zu finden.
Es muß ja einen Grund für diese Probleme geben.
Dem sollte man erst einmal nachgehen.
Dann kann man weiter sehen.
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Antwort
von
vor 6 Jahren
.... sollte man vielleicht erst einmal versuchen den Fehler zu finden. Dem sollte man erst einmal nachgehen.
.... sollte man vielleicht erst einmal versuchen den Fehler zu finden.
Dem sollte man erst einmal nachgehen.
Was ja schon drei Techniker versucht haben.
Ab wievielen Technikern darf man sich denn eine Sonderkündigung überlegen?
Antwort
von
vor 6 Jahren
.... sollte man vielleicht erst einmal versuchen den Fehler zu finden. Dem sollte man erst einmal nachgehen. .... sollte man vielleicht erst einmal versuchen den Fehler zu finden. Dem sollte man erst einmal nachgehen. .... sollte man vielleicht erst einmal versuchen den Fehler zu finden. Dem sollte man erst einmal nachgehen. Was ja schon drei Techniker versucht haben. Ab wievielen Technikern darf man sich denn eine Sonderkündigung überlegen?
.... sollte man vielleicht erst einmal versuchen den Fehler zu finden. Dem sollte man erst einmal nachgehen.
.... sollte man vielleicht erst einmal versuchen den Fehler zu finden.
Dem sollte man erst einmal nachgehen.
Was ja schon drei Techniker versucht haben.
Ab wievielen Technikern darf man sich denn eine Sonderkündigung überlegen?
Dazu müßte man erstmal wissen, was die Techniker herausgefunden haben.
Ohne Infos schwer zu sagen.
Vielleicht liegt das Problem auch auf Kundenseite.
Welcher Router wird verwendet?
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von