Gelöst
Sonderkündigungsrecht nach Wohnungswechsel
vor 8 Jahren
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei wohnungswechsel
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vor 8 Jahren
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vor 8 Jahren
Ich ziehe demnächst innerhalb des Ortes um, kann ich auch gleichzeitig in einen günstigeren Tarif wechseln. Kann ich meine Rufnummer behalten
1
Antwort
von
vor 8 Jahren
schön, dass du dich in unserer Community gemeldet hast.
Schaue mir gerne mal an, was am neuen Wohnort möglich ist. Dafür benötige ich ein paar Daten von dir, die du in deinem Profil hinterlegen kannst. (Siehe meine Signatur) Wenn du dies getan hast, sage mir bitte kurz Bescheid. Anschließend melde ich mich dann bei dir.
Liebe Grüße Steffi B.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 8 Jahren
Nur wenn am neuen Wohnort, also in der neuen Wohnung die gleiche Leistung nicht möglich ist.
Siehe hierzu § 46 Abs. 8 Telekommunikationsgesetz:
Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__46.html
1
Antwort
von
vor 8 Jahren
Oder wenn einer der unter https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/kuendigung/kuendigung-festnetz/kuendigungsgruende-festnetz erwähnten Gründe auf dich zutrifft.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 8 Jahren
0
vor 8 Jahren
Bitte auch den Thread https://telekomhilft.telekom.de/t5/Vertrag-Rechnung/Sonderkuendigungsrecht-nach-Wohnungswechsel/m-p/2455738#M168581 des TE beachten.
2
Antwort
von
vor 8 Jahren
Bite auch den Thread des TE in https://telekomhilft.telekom.de/t5/Vertrag-Rechnung/Wohnungswechsel/m-p/2455822#M168592 beachten
Antwort
von
vor 8 Jahren
@supertorti bitte nicht mehrere Threads mit dem gleichen Inhalt aufmachen. Vielen Dank
Liebe Grüße
Anne W.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 5 Jahren
2
Antwort
von
vor 5 Jahren
kann ich bei einem Wohnungswechsel meine Telefonnummer mitnehmen?
Wenn Du innerhalb des gleichen Ortsnetzes (Vorwahl) umziehst, ja.
Antwort
von
vor 5 Jahren
vielen Dank für deinen Beitrag.
Natürlich kannst du deine Telefonnummer mitnehmen, wenn du innerhalb der gleichen Vorwahl umziehst.
Bei weiteren Fragen stehe ich dir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Emy P.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 5 Jahren
kann ich bei einem Wohnungswechsel meine Telefonnummer mitnehmen?
Wenn Du innerhalb des gleichen Ortsnetzes (Vorwahl) umziehst, ja.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von