Gelöst

Sonderkündigung wegen Aufgabe Zweitwohnung

vor 7 Jahren

Aus beruflichen Gründen hatte ich für 2,5 Jahre  eine Zweitwohnung. Dort hatten ich - wie zu Hause - einen Anschluss bei der Telekom angemeldet. Aufgrund des Anratens der Hotline wurde dieser seinerzeit als Zweitanschluss unter der bestehenden Kundennummer des Hauptwohnsitzes erstellt. 

Nun bin ich beruflich wieder zurück zum Hauptwohnsitz gezogen und wollte folglich den Anschluss zum 31.12.17 kündigen. Wie schon in anderen Fällen hier im Forum geschildert sollen wir nun aber 8 Monate, bis zum Ende der Vertragslaufzeit, weiter für eine  Anschluss zahlen den wir nicht nutzen können. Das finde ich schon sehr bemerkenswert! Wir sind seit 20 Jahre Kunden bei der Telekom und hatten noch nie groß Theater. Aber nun sind wir ziemlich genervt. Wir habe überhaupt kein Verständnis für die Haltung der Telekom und wir haben auch starke Zweifel, dass die Klausel in den AGB, die ein außerordentliches Kündigungsrecht bei einem Zweitwohnsitz ausschließt, überhaupt wirksam ist. Es stellt schließlich eine unangemessene Benachteiligung von uns als Vertragspartner da. Der Kunde soll seinen Teil des Vertrages erfüllen, nämlich artig seine Rechnung bezahlen und bekommt dafür keine Gegenleistung. Wurde der Teil der AGB schon einmal rechtlich geprüft? Da wir ja offensichtlich nicht die einzigen mit diesem Problem sind wird doch bestimmt jemand schon den Rechtsweg beschritten haben?! Wir wäre für Information dankbar, bevor wir eine rechtliche Prüfung veranlassen.

 

Vielen Dank!

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    • vor 7 Jahren

      Sie haben das doch alles bei der Unterzeichnung des Vertrages gewusst! Warum wollen Sie denn jetzt den Rechtsweg bestreiten?

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      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Pingutux

      Sie haben das doch alles bei der Unterzeichnung des Vertrages gewusst! Warum wollen Sie denn jetzt den Rechtsweg bestreiten?

      Sie haben das doch alles bei der Unterzeichnung des Vertrages gewusst! Warum wollen Sie denn jetzt den Rechtsweg bestreiten?

      Pingutux

      Sie haben das doch alles bei der Unterzeichnung des Vertrages gewusst! Warum wollen Sie denn jetzt den Rechtsweg bestreiten?


      @Pingutux

      Was  @ihlemann-schmuck bei Vertragsunerzeichnung wusste können wir beide nicht beurteilen. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass in einem solchen Fall von einem Vertriebler ein kulantes Verhalten in Aussicht gestellt wurde. Und Kulanzregeln kannst Du als Kunde nirgends nachlesen.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 7 Jahren

      @ihlemann-schmuck

      Geh am besten zum Rechtsanwalt. Das kostet dich zwar zusätzlich Geld, der wird Dich aber darüber aufklären, dass Verträge zu erfüllen sind.

       

      Dein spezielles Problem hast Du noch gar nicht ganz überschaut: Der Nachmieter wird vermutlich so lange auch keinen Internetzugang über DSL haben können. Das wird dann noch Ärger mit dem Vermieter geben. Außer Du einigst Dich mit dem Nachmieter auf eine AGB-widrige Nutzung Deines Anschlusses durch den Nachmieter - was keine Empfehlung meinerseits sein soll.

       

      Für einen Zweitwohnsitz mit unbestimmter Wohndauer würde ich nie und nimmer einen Telekom-Vertrag wählen. Sondern lieber einen Vertrag in einem Tarif mit kurzer Laufzeit von z.B. congstar.

       

      Es ist noch gar nicht so lange her, dass der soweit ich mich erinnere Bundesgerichtshof eine vorzeitige Vertragsbeendigung sogar im Falle des Hauptanschlusses im Falle eines Umzugs verneint hat.

       

      Vorzeitig aus dem Vertrag über den Zweitwohnsitz rauskommen könntest Du u.U. wenn Du den Zweitwohnsitz umziehst an eine andere Adresse als die des Erstwohnsitzes (Du musst Dich da aber polizeilich melden) wo es kein DSL gibt. Vielleicht sollte ich damit ein Business aufziehen zusammen mit meiner Schwester - sie vermietet für geringes Geld einen Wohnsitz an ihrer Adresse im Dorf wo es garantiert in absehbarer Zeit kein DSL gibt. Teufel

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Jahren

      Du hast einen Vertrag mit der Telekom welcher eine gewisse Laufzeit hat.

      diesen hast Du zu erfüllen. Es ist doch nicht die Schuld der Telekom, dass du diesen vorzeitig beenden möchtest.

      Bei einem Umzug  gibt  es im TKG einen entsprechenden Paragraphen der dir ein Sonderkündigungsrecht einräumt.

      Einen solchen gibt es für ein einseitige Beendigung wegen aufgabe des zweiwohnsitzes nicht.

       

      Du kannst natürlich folgendes versuchen, melde einen Umzug mit dem Anschluss zum Hauptwohnsitz nach TKG 46.

      wenn die Telekom dies nicht kann, dann hast du ein Sonderkündigungsrecht und bist Ende März raus, sofern du dich eilst und den Umzug sowie

      ersatzweise Kündigungbei der Telekom eingeht.

      Kann sie es, dann läuft der Vertrag bis zum Ende halt weiter und du hast zwei am gleichen Ort.

      In dem Fall kostet es dich aber die Umzugspauschale von 69€ zusätzlich.

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    • vor 7 Jahren

      Hallo @ihlemann-schmuck,

      herzlich willkommen in der Community.

      ich kann mich hier den Ausführungen meiner Vorredner nur anschließen. Der Vertrag wurde mit einer bestimmten Laufzeit abgeschlossen und an diese haben sich beide Partner zu halten. Es gibt bestimmte Ausnahmen, die durch das TKG geregelt werden (siehe Sonderkündigungsrecht bei Umzügen).

      Viele Grüße
      Bernd M.

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      Uneingeloggter Nutzer

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      von

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