Gelöst
Sonderkünddigungsrecht Zweitwohnung
vor 8 Jahren
Ich habe in meiner Erstwohnung einen Telekomanschluss (seit über 2 Jahren) und für meinen Zweitwohnsitz einen weiteren Vertrag abgeschlossen. Ich habe den Mitarbeiter am Telefon darauf hingewiesen, dass ich keine zwei Jahre in der Zweitwohnung wohnen werde. Der Mitarbeiter meinte daraufhin, dass ein Sonderkündigungsrecht bei Aufgabe der Zweitwohnung - auch vor Ablauf der Mindestvertagslaufzeit - gilt. Dies stünde im Telekommunikationsgesetz.
Im Forum jedoch beschreiben viele Kunden, dass die Telekom einem dieses Recht nicht einräumt, weil keine gesetzliche Pflicht besteht.
Wie ist denn nun die Sachlage? Ich habe keine Lust in einem halben Jahr 1,5 Jahre umsonst Geld an die Telekom zu überweisen....
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 8 Jahren
@ElDi
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Alles andere ist nicht sicher umsetzbar.
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