Sonderkündigung nach § 57 TKG
vor 2 Jahren
Hallo,
ich habe nach einem "erfolgreichen" Nachweisverfahren eine außerdordentliche Kündigung nach §57 TKG via Kontaktformular eingereicht und auch 15 Tage später keine Rückmeldung bekommen. Auf Rückfrage bei der Hotline teilt man mir mit, man könne die KollegInnen von der Kündigung nicht erreichen und mich auch nicht weiterleiten. Gibt es bei der Telekom kein spezielles Verfahren/Kontaktformular mit dem es einem schnell ermöglicht wird, den Vertrag mit dem rechtlichen Anspruch auf Sonderkündigung und dem entsprechenden Nachweis der zuständigen Regulierungsbehörde zeitnah durchzusetzen?
Viele Grüße
PiPPo23
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vor 6 Monaten
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vor 5 Jahren
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vor 2 Jahren
bis die Telekom das geprüft und die Störung ggf behoben hat kann schon eine Zeit vergehen.
Erst dann kommt die Sonderkündigung in betracht.
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Antwort
von
vor 2 Jahren
Du hast das Messprotokoll als PDF der Telekom geschickt und noch keine Antwort?
Der Anbieter prüft und bessert ggf. nach.
Ist das erledigt und die Bandbreite noch immer zu gering, hast Du das von Dir angenommene Recht der außerordentlichen Kündigung.
Aus Deinem Beitrag kann ich die Abfolge nicht entnehmen @PiPPo23
Antwort
von
vor 2 Jahren
Du hast das Messprotokoll als PDF der Telekom geschickt und noch keine Antwort? Der Anbieter prüft und bessert ggf. nach. Ist das erledigt und die Bandbreite noch immer zu gering, hast Du das von Dir angenommene Recht der außerordentlichen Kündigung. Aus Deinem Beitrag kann ich die Abfolge nicht entnehmen @PiPPo23
Du hast das Messprotokoll als PDF der Telekom geschickt und noch keine Antwort?
Der Anbieter prüft und bessert ggf. nach.
Ist das erledigt und die Bandbreite noch immer zu gering, hast Du das von Dir angenommene Recht der außerordentlichen Kündigung.
Aus Deinem Beitrag kann ich die Abfolge nicht entnehmen @PiPPo23
Noch immer nicht beantwortet, ob nach den Vorgaben der BNA vorgegangen wurde.
Nur das begründet eine „Sonderkündigung“. @PiPPo23
Antwort
von
vor 2 Jahren
Sorry, ist mir bei den fleißigen Antworten untergegangen. Also Vorgaben wie folgt beachtet: Desktop-App installiert und Tarif ausgewählt, Kampagne ordnungsgemäß unter Beachtung aller Vorgaben (WLAN aus, LAN, kein Cross-Traffic) durchgeführt und signiertes Messprotokoll per Datei-Upload im Kündigungsformular mitgeschickt.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Dem Nachweisverfahren ging eine 6-wöchige Störungszeit mit insgesamt 5 Technikerterminen voraus, was aus meiner Sicht die Prüfung verkürzen dürfte und jegliche Hoffnungen auf eine Besserung nimmt.
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Antwort
von
vor 2 Jahren
, wenn auch gleichzeitig frustrierend, weil die Problematik bei anderen Kunden gegenzuprüfen eigentlich Routine sein sollte
Naja, bei wievielen, wenn es meist nur einen Anschluss betrifft und die anderen keine Störung melden?
Wer sollte das denn bezahlen?
Immerhin gut, dass es voran geht, danke für die Rückmeldung.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Natürlich keineswegs unmittelbar, aber nach dem 3. erfolglosen Technikertermin sollte der Blick über den Tellerrand ja angezeigt sein. Lässt sich im übrigen aus den Logs lesen, da muss kein separater Technikertermin je Wohneinheit gemacht werden.
Antwort
von
vor 2 Jahren
@PiPPo23
Vielen Dank für dein erneutes Update 🙂
Es freut mich wirklich sehr, dass es nun positiv weitergeht und ein kleiner Lichtblick bereits besteht 💪🏽
Halte dazu gerne weiterhin auf dem Laufenden. Ich wünsche erst mal ein schönes Wochenende.
Viele Grüße
Timur K.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Gibt es bei der Telekom kein spezielles Verfahren/Kontaktformular mit dem es einem schnell ermöglicht wird
Klar .. das bekommst du von der Störungsstelle, wenn du schon länger da ne Störung hast.
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Antwort
von
vor 2 Jahren
Mir wurde dort nur das allgemeine Kündigungsformular empfohlen, dort in der Antwort stand dann auch 2 bis 3 Tage Rückmeldezeit. Daher meine Verwunderung, dass ein eigentlich standardisiertes Verfahren mit einer derartigen Vorgeschichte so lange von statten geht.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Grüße @PiPPo23
ich habe nach einem "erfolgreichen" Nachweisverfahren eine außerdordentliche Kündigung nach §57 TKG via Kontaktformular eingereicht.
Dazu auch die Eingangsbestätigung erhalten? Was stand da drinnen?
und dem entsprechenden Nachweis der zuständigen Regulierungsbehörde zeitnah durchzusetzen?
Wenn aber der Fehler bei dir liegt, wird es keine Sonderkündigung geben.
Ebenso musst du die Prüfung der Telekom abwarten, was seine Zeit dauert.
Daher die Fragen:
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Antwort
von
vor 2 Jahren
Wenn aber der Fehler bei dir liegt, wird es keine Sonderkündigung geben.
Das hätten die 5 Techniker ja hoffentlich gemerkt.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Hallo,
ich bin jetzt seit zwei Wochen störungsfrei, es war die Hausleitung eines Nachbarn, die die Probleme verursacht hat. Damit ist für mich die Kündigung vorerst vom Tisch, wenngleich ich definitiv sagen muss, dass für den landläufigen Service-Ruf der Telekom der gesamthafte Prozess äußerst befremdlich war. Zwei Monate lang passierte dank Unwillen der Service-Techniker nichts und erst Kündigung und Forumseintrag sorgen dafür, dass sich jemand das Ganze mal mit Verstand anschaut. Bleibt die Hoffnung auf den Glasfaseranschluss und damit das Wegfallen vieler Störungsszenarien.
Viele Grüße
PiPPo23
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vor 2 Jahren
Hallo @PiPPo23,
vielen lieben Dank für das Feedback.
Es freut mich sehr zu lesen, dass der Anschluss nun zwei Wochen störungsfrei lief.
Natürlich sind die Daumen feste gedrückt, dass es auch weiterhin so bleibt.
Kann mich für den Kontakt und das Andauern zuvor nur nochmal entschuldigen.
Ich wünsche noch einen angenehmen Samstag.
Beste Grüße
Julia U.
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Uneingeloggter Nutzer
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