Gelöst

Rechnung Service Montagenachweis

vor 14 Tagen

Hallo,

heute war planmäßig ein Telekom Techniker bei mir im Haus, da wir zum ersten mal DSL nutzen.

Er musste ein Dose im Wohnbereich setzen und verkabeln, damit es von der technischen Seite überhaupt funktioniert und der Router angeschlossen werden kann.

Dann hat er mich um den Router gebeten, da er diesen direkt anschließen und einrichten kann. Dies habe ich gemacht, eigentlich wollte ich das selbst machen. Aber gut, es hat alles prima funktioniert und wir haben schon Internet zu Hause. 

Bevor er ging hat er mich gebeten, den Service Termin per Unterschrift auf Smartphone zu bestätigen. Keine Nennung von Details...

Im Nachgang habe ich eine E-Mail mit Rechnung erhalten. Darin wird nun ein zusätzlicher Posten "Persönliche Installation 2.0" aufgeführt. Im Detail dann "Installation Router... Privatkundengeräte"... 119,95€.

Ich wurde über diesen Rechnungs-Betrag weder im Vorfeld aufgeklärt noch habe ich diesen Service aktiv angefordert. Ich bin davon ausgegangen, es ist im normalen Service enthalten...

Können Sie das bitte intern prüfen? Ich fühle mich getäuscht! Das ist kein anständiges Vorgehen...

Ich bin nicht bereit diese Kosten zu übernehmen, da ich alle Internet-Zugangsdaten ja vorliegen hatte, um das selbst zu erledigen.

VG

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Dieser Beitrag wurde von pamperlapescus restintelligenz am 04.08.2026 11:02 eskaliert.

Letzte Aktivität

vor 10 Stunden

von

Gelöschter Nutzer

153

0

50

    • vor 14 Tagen

      Auch dir ein freundliches Hallo 

      Da ich sehen kann, dass deine Profildaten nicht komplett befüllt sind, hier die Bitte, diese vollständig zu befüllen.

      Kundennummer, Mobilfunknummer, Zeitfenster für Erreichbarkeit unter "weitere Informationen"!

      Speichern bitte nicht vergessen.

      Dann kann ich dein Thema zum Team weiterleiten.


      Grüßle 🦂

      P.S.: Eine Erledigungsmeldung wäre fein.

      2

      von

      vor 14 Tagen

      Hallo @pamperlapescus restintelligenz 

      vielen Dank für die schnelle Antwort!

      Die besagten Infos sind jetzt im Profil hinterlegt... bitte weiterleiten.

      Danke!

      VG

      von

      vor 14 Tagen

      Hallo und willkommen @J_Streck,

       

      vielen Dank für Ihre ausführliche Schilderung des Anliegens und die Zeit, die Sie sich dafür genommen haben.

       

      Ich kann gut nachvollziehen, dass die Situation für Sie enttäuschend ist. Leider habe ich in diesem Fall keine Möglichkeit, eine Erstattung zu veranlassen. Sobald der Service- und Montagenachweis unterschrieben wurde, ist eine nachträgliche Erstattung grundsätzlich nicht möglich.

      Es tut mir sehr leid, dass ich Ihnen hier keine positivere Rückmeldung geben kann, und ich hoffe auf Ihr Verständnis.

       

      Liebe Grüße

      Nicole

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 14 Tagen

      Die Teamies werden sich sicherlich gern mit deinem Thema auseinandersetzen.

      Deshalb habe ich es mal ans Team weiter geleitet.

      Man wird sich bei dir melden.

      Grüßle 🦂

      0

    • vor 14 Tagen

      Hallo und willkommen @J_Streck,

       

      vielen Dank für Ihre ausführliche Schilderung des Anliegens und die Zeit, die Sie sich dafür genommen haben.

       

      Ich kann gut nachvollziehen, dass die Situation für Sie enttäuschend ist. Leider habe ich in diesem Fall keine Möglichkeit, eine Erstattung zu veranlassen. Sobald der Service- und Montagenachweis unterschrieben wurde, ist eine nachträgliche Erstattung grundsätzlich nicht möglich.

      Es tut mir sehr leid, dass ich Ihnen hier keine positivere Rückmeldung geben kann, und ich hoffe auf Ihr Verständnis.

       

      Liebe Grüße

      Nicole

      Hinweis

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      20

      von

      vor 14 Tagen

      Max Ba.

      @Marcel2605

      Wenn der Servicemontagenachweis unterschrieben wurde, dürfen wir keine Erstattung veranlassen.

      @Marcel2605

      Wenn der Servicemontagenachweis unterschrieben wurde, dürfen wir keine Erstattung veranlassen.

      An die Vorgabe müssen wir uns halten. 🫡

      Gruß

      Max

      Max Ba.

      @Marcel2605

      Wenn der Servicemontagenachweis unterschrieben wurde, dürfen wir keine Erstattung veranlassen.

      @Max Ba. 

      Dann erklärt das den Kollegen die das machen .....

      0

      von

      vor 14 Tagen

      Max Ba.

      Wenn der Servicemontagenachweis unterschrieben wurde, dürfen wir keine Erstattung veranlassen.

      An die Vorgabe müssen wir uns halten. 🫡

      Gruß

      Max

      @Marcel2605

      Wenn der Servicemontagenachweis unterschrieben wurde, dürfen wir keine Erstattung veranlassen.

      An die Vorgabe müssen wir uns halten. 🫡

      Gruß

      Max

      Max Ba.

      Wenn der Servicemontagenachweis unterschrieben wurde, dürfen wir keine Erstattung veranlassen.

      An die Vorgabe müssen wir uns halten. 🫡

      Gruß

      Max

      @Max Ba. 

      Warum machen das andere Kolleg*innen? 

      Wäre es mal gut , dass intern aufzufassen 

      0

      von

      vor 13 Tagen

      Nicole G.

      hier keine positivere Rückmeldung

      Hallo und willkommen @J_Streck,

      vielen Dank für Ihre ausführliche Schilderung des Anliegens und die Zeit, die Sie sich dafür genommen haben.

      Ich kann gut nachvollziehen, dass die Situation für Sie enttäuschend ist. Leider habe ich in diesem Fall keine Möglichkeit, eine Erstattung zu veranlassen. Sobald der Service- und Montagenachweis unterschrieben wurde, ist eine nachträgliche Erstattung grundsätzlich nicht möglich.

      Es tut mir sehr leid, dass ich Ihnen hier keine positivere Rückmeldung geben kann, und ich hoffe auf Ihr Verständnis.

      Liebe Grüße

      Nicole

      Nicole G.

      hier keine positivere Rückmeldung

      Max Ba.

      dürfen wir keine Erstattung veranlassen.

      @Marcel2605

      Wenn der Servicemontagenachweis unterschrieben wurde, dürfen wir keine Erstattung veranlassen.

      An die Vorgabe müssen wir uns halten. 🫡

      Gruß

      Max

      Max Ba.

      dürfen wir keine Erstattung veranlassen.

      Swetlana S.

      sobald die Rechnung da ist melde ich mich erneut bei dir.

      @J_Streck

      vielen Dank für das freundliche Gespräch. 

      Tut mir leid, dass es zu solchen Unannehmlichkeiten gekommen ist. 

      Leider kann ich diese nicht ungeschehen machen, freue mich jedoch, dass du dieses Anliegen als erledigt betrachten kannst. 

      Ich lege mir das ganze hin und kümmere mich drum, sobald die Rechnung da ist melde ich mich erneut bei dir. 

      Falls mir das entgeht, kannst du mir gern einen Ping hier geben. 

      Ich wünsche dir eine tolle Restwoche ☀️

      Liebe Grüße

      Swetlana

      Swetlana S.

      sobald die Rechnung da ist melde ich mich erneut bei dir.

      Und dann geht doch was?  @Nicole G.  @Max Ba.    @Swetlana S. 

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 14 Tagen

      Hallo @Stefan D. 

      hallo @pamperlapescus restintelligenz 

      vor ca. 11 Tagen wart ihr in einem gleichen Fall involviert. Dieser wurde eskaliert und am Ende wurden die Kosten von der Telekom übernommen.

      Warum geht das nun nicht mehr?

      Ich fühle mich ungleich behandelt und vorher auch noch abgezockt... was ist dass denn für eine Art der Telekom?

      Und wenn es schon solche Präzedenzfälle gibt dann behandelt doch die User bitte gleich.

      In der Hoffnung auf eine gute Lösung,

      VG

      2

      von

      vor 14 Tagen

      J_Streck

      Und wenn es schon solche Präzedenzfälle gibt dann behandelt doch die User bitte gleich.

      Hallo @Stefan D. 

      hallo @pamperlapescus restintelligenz 

      vor ca. 11 Tagen wart ihr in einem gleichen Fall involviert. Dieser wurde eskaliert und am Ende wurden die Kosten von der Telekom übernommen.

      Warum geht das nun nicht mehr?

      Ich fühle mich ungleich behandelt und vorher auch noch abgezockt... was ist dass denn für eine Art der Telekom?

      Und wenn es schon solche Präzedenzfälle gibt dann behandelt doch die User bitte gleich.

      In der Hoffnung auf eine gute Lösung,

      VG

      J_Streck

      Und wenn es schon solche Präzedenzfälle gibt dann behandelt doch die User bitte gleich.

      Du hast meine Auslassung dazu gelesen?

      von

      vor 14 Tagen

      J_Streck

      Warum geht das nun nicht mehr?

      Hallo @Stefan D. 

      hallo @pamperlapescus restintelligenz 

      vor ca. 11 Tagen wart ihr in einem gleichen Fall involviert. Dieser wurde eskaliert und am Ende wurden die Kosten von der Telekom übernommen.

      Warum geht das nun nicht mehr?

      Ich fühle mich ungleich behandelt und vorher auch noch abgezockt... was ist dass denn für eine Art der Telekom?

      Und wenn es schon solche Präzedenzfälle gibt dann behandelt doch die User bitte gleich.

      In der Hoffnung auf eine gute Lösung,

      VG

      J_Streck

      Warum geht das nun nicht mehr?

      Das ist eine gute Frage. 

      Die Telekom hat interne Vorgaben bei einer Einrichtung auch die Funktionalität zu prüfen. Und dabei spielte es bisher auch keine Rolle ob es dein Equipment ist, oder das vom technischen Service. Wenn sich an diesem doing nichts geändert hat, halte ich dein Anliegen für berechtigt. 

      Zumal zu der persönlichen Installation auch mehr dazu gehört als nur den Router an den Strom und TAE zu klemmen…

      Vielleicht solltest du es nochmal über einen Weg probieren. 

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 14 Tagen

      @J_Streck 

      Offene und ehrliche Meinung:

      Da du hier nicht weiterkommst würde ich dir einfach empfehlen ne Beschwerde einzureichen, dann hast du vermutlich mehr Glück.

      https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/beschwerde-allgemein 

      0

    • vor 14 Tagen

      Nicole G.

      Leider habe ich in diesem Fall keine Möglichkeit, eine Erstattung zu veranlassen. Sobald der Service- und Montagenachweis unterschrieben wurde, ist eine nachträgliche Erstattung grundsätzlich nicht möglich.

      Hallo und willkommen @J_Streck,

      vielen Dank für Ihre ausführliche Schilderung des Anliegens und die Zeit, die Sie sich dafür genommen haben.

      Ich kann gut nachvollziehen, dass die Situation für Sie enttäuschend ist. Leider habe ich in diesem Fall keine Möglichkeit, eine Erstattung zu veranlassen. Sobald der Service- und Montagenachweis unterschrieben wurde, ist eine nachträgliche Erstattung grundsätzlich nicht möglich.

      Es tut mir sehr leid, dass ich Ihnen hier keine positivere Rückmeldung geben kann, und ich hoffe auf Ihr Verständnis.

      Liebe Grüße

      Nicole

      Nicole G.

      Leider habe ich in diesem Fall keine Möglichkeit, eine Erstattung zu veranlassen. Sobald der Service- und Montagenachweis unterschrieben wurde, ist eine nachträgliche Erstattung grundsätzlich nicht möglich.

      Hallo @Nicole G. 

       

      seit wann ist dies der Fall?

       

      ich habe bisher noch nie hier gelesen dass ein Montagehinweis nicht unterschrieben wurde.

      was passiert wenn ich als Kunde es ablehne diesen zu unterschreiben?

      ich habe erhebliche Zweifel dass man als Kunde sehen kann was auf dem tablet alles an erbrachten Leistungen hinterlegt ist.

       

      was genau unterscheidet sich in diesem Fall zu den vielen anderen hier im Forum wo es erstattet wurde?

      Gruß

      13

      von

      vor 14 Tagen

      CobraCane

      Daher hat sich da sicherlich auch niemand den Serviceschein angeschaut.

      Jumpignon

      Daher ist es eher ungewöhnlich, dass alleine das als PI abgerechnet wird. Wenn noch weitere Dinge eingerichtet wurden sind, sollte das auch im Service-Montage-Nachweis schriftlich festgehalten werden, was diese Dienstleistung dann begründet.

      Nein, aber es ist halt nunmal nicht die Regel, dass die PI 2.0 durch Anschließen des Routers als Dienstleistung gilt. Im Rahmen der qualifizierten Abschlussprüfung muss sowieso ein Router angeschlossen werden. Daher ist es eher ungewöhnlich, dass alleine das als PI abgerechnet wird. Wenn noch weitere Dinge eingerichtet wurden sind, sollte das auch im Service-Montage-Nachweis schriftlich festgehalten werden, was diese Dienstleistung dann begründet.
      Jumpignon

      Daher ist es eher ungewöhnlich, dass alleine das als PI abgerechnet wird. Wenn noch weitere Dinge eingerichtet wurden sind, sollte das auch im Service-Montage-Nachweis schriftlich festgehalten werden, was diese Dienstleistung dann begründet.

      Ungewöhnlich ist auch dass kein einziger Teamies sich das Thema genauer angeschaut und es geprüft hat wenn ich das richtig sehe da keinerlei Telefonat mit dem TE getätigt wurde.

      Daher hat sich da sicherlich auch niemand den Serviceschein angeschaut.

      CobraCane

      Daher hat sich da sicherlich auch niemand den Serviceschein angeschaut.

      Plötzlich heißt es, unterschrieben ist unterschrieben.... 

      Verstehe wer will 

      von

      vor 14 Tagen

      Marcel2605

      Verstehe wer will 

      CobraCane

      Daher hat sich da sicherlich auch niemand den Serviceschein angeschaut.

      Ungewöhnlich ist auch dass kein einziger Teamies sich das Thema genauer angeschaut und es geprüft hat wenn ich das richtig sehe da keinerlei Telefonat mit dem TE getätigt wurde. Daher hat sich da sicherlich auch niemand den Serviceschein angeschaut.
      CobraCane

      Daher hat sich da sicherlich auch niemand den Serviceschein angeschaut.

      Plötzlich heißt es, unterschrieben ist unterschrieben.... 

      Verstehe wer will 

      Marcel2605

      Verstehe wer will 

      Daher soll der TE einfach wie oben beschrieben ne Beschwerde einreichen, das wird garantiert zielführender für ihn sein, dann schaut sich zumindest jemand seinen Fall genau an

      von

      vor 14 Tagen

      pamperlapescus restintelligenz

      Muss doch auch mal gut sein!

      Jo das habe ich gelesen.

      Es haben auch schon drei Teamies geschrieben dass es nicht zu erstatten ist.

      Muss doch auch mal gut sein!

      pamperlapescus restintelligenz

      Muss doch auch mal gut sein!

      Fühlt sich die Restintelligenz wieder persönlich angegriffen, weil du die User dieser Community nicht ruhig bekommst??

      Ich kann dem TE nur ausdrücklich empfehlen, die Forderung (solange das Anschließen des Routers das einzige war, was, neben der Bereitstellung des Anschlusses, getan wurde) auf anderem Wege durch zu setzen. MMn ist es klar ein Verdatungsfehler und auch das Erbringen der Unterschrift ändert nichts an diesem Umstand. Man braucht sich doch nur die Produktbeschreibung durchlesen, da gibt es doch keine zwei Meinungen.....

      https://www.telekom.de/shop/optionen/heimvernetzung/persoenliche-installation 

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 14 Tagen

      Guten Morgen,

      hui, ich bin überrascht über die vielen Kommentare die hier nun zu lesen sind.

      Aber das sollte ja der Telekom bzw. dem Telekom-Hilft-Team auch zeigen, dass dieses Thema nicht mit so einer geringen Priorität behandelt werden soll.

      @pamperlapescus restintelligenz 

      Ja ich konnte deine Erklärung kurz finden, aber jetzt hängt die Seite bei mir. Grob war der Wortlaut: "Anweisung vom Gruppenleiter, dass wir diese Art der Fälle nicht mehr erstatten dürfen." Das habe ich zur Kenntnis genommen und ist für mich auch ein indirektes Schuldeingeständnis, aber ihr dürft nicht helfen.

      Aus Telekom Sicht verstehe ich dieses Vorgehen nicht. Wenn ihr an der Basis mit den Sub-Unternehmern (Techniker) ein strukturelles Problem habt, nämlich unlautere Geschäftspraktiken, wäre meine Schlussfolgerung bzw. das Angehen der Ursache eher im Fokus! So bleiben die Kunden die leidtragenden und müssen darum bitten und betteln und am Ende den Rechtsweg einschlagen. Bitte mal zum Gruppenleiter mitnehme oder besser noch weiter oben... mal schauen ob sich was bessert.

      Mich irritieren hier massiv die Aussagen von einigen "Telekom hilft Team" MA.

      Kurz: "... wenn unterschrieben dann muss auch bezahlt werden... "

      Wie bitte!?

      Genauso gut hätte auf dem Servicemontagenachweis auch die berühmte Waschmaschine stehen können, um es mal für alle etwas greifbarer zu machen.

      Ich hätte in diesem abstrakten Fall die Waschmaschine nicht bestellt. Soll ich sie wegen meiner Unterschrift bezahlen!? Wohl eher nicht...

      Wenn man es mal etwas aus der juristischen Ecke beleuchtet sind diese 3 Verstöße bei mir vorgefallen: (mit Hilfe von gemini recherchiert, ich bin kein Jurist)

      1. Fehlen einer übereinstimmenden Willenserklärung § 145 BGB. Für einen kostenpflichtigen Vertrag (wie die persönliche Einrichtung 2.0 Router etc.) braucht es zwei übereinstimmende Willenserklärungen: ein Angebot und eine Annahme
      2. Verstoß gegen Preistransparenz & Verbraucherrechte: Nach § 312j BGB und dem Telekommunikationsgesetz müssen Verbraucher vor Kostenentstehung klar und ausdrücklich über den Preis informiert werden.
      3. Täuschende Abgabe einer Unterschrift (Verpflichtungserklärung vs. Quittung): man unterschreibt im guten Glauben eine Wissenserklärung (Empfangsbekenntnis / Quittung).  Wird heimliche eine Willenserklärung (kostenpflichtiger Auftrag) eingeschmuggelt liegt ein sogenannter Inhaltsirrtum (§ 119 BGB) vor oder sogar eine artlistige Täuschung (§ 123 BGB). Ich wollte quittieren, nicht bestellen.

      Vielen Dank an @CobraCane und auch die anderen aus der Community für den hilfreichen Link bzgl. Beschwerdestelle bei der Telekom.

      Dort habe ich mein Anliegen geschildert und auch die oberen rechtlichen Punkte in ähnlichem Kontext mit gesendet.

      Ferner behalte ich es mir vor ein kostenloses Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur einzuleiten.

      Ich hätte mir die ersten Tage bei der Telekom wirklich entspannter vorgestellt. Aktuell bereue ich es schon den Schritt in Richtung Telekom Glasfaser und der Brückentechnik DSL gewählt zu haben. Aber gut, der Vertrag dazu liegt schon zu lange zurück um da noch raus zu kommen.

      In der Hoffnung auf Besserung und vielleicht hilft dieser Post auch anderen Telekom Geschädigten.

      VG und schönen Tag

      2

      von

      vor 14 Tagen

      J_Streck

      Dort habe ich mein Anliegen geschildert und auch die oberen rechtlichen Punkte in ähnlichem Kontext mit gesendet.

      Guten Morgen,

      hui, ich bin überrascht über die vielen Kommentare die hier nun zu lesen sind.

      Aber das sollte ja der Telekom bzw. dem Telekom-Hilft-Team auch zeigen, dass dieses Thema nicht mit so einer geringen Priorität behandelt werden soll.

      @pamperlapescus restintelligenz 

      Ja ich konnte deine Erklärung kurz finden, aber jetzt hängt die Seite bei mir. Grob war der Wortlaut: "Anweisung vom Gruppenleiter, dass wir diese Art der Fälle nicht mehr erstatten dürfen." Das habe ich zur Kenntnis genommen und ist für mich auch ein indirektes Schuldeingeständnis, aber ihr dürft nicht helfen.

      Aus Telekom Sicht verstehe ich dieses Vorgehen nicht. Wenn ihr an der Basis mit den Sub-Unternehmern (Techniker) ein strukturelles Problem habt, nämlich unlautere Geschäftspraktiken, wäre meine Schlussfolgerung bzw. das Angehen der Ursache eher im Fokus! So bleiben die Kunden die leidtragenden und müssen darum bitten und betteln und am Ende den Rechtsweg einschlagen. Bitte mal zum Gruppenleiter mitnehme oder besser noch weiter oben... mal schauen ob sich was bessert.

      Mich irritieren hier massiv die Aussagen von einigen "Telekom hilft Team" MA.

      Kurz: "... wenn unterschrieben dann muss auch bezahlt werden... "

      Wie bitte!?

      Genauso gut hätte auf dem Servicemontagenachweis auch die berühmte Waschmaschine stehen können, um es mal für alle etwas greifbarer zu machen.

      Ich hätte in diesem abstrakten Fall die Waschmaschine nicht bestellt. Soll ich sie wegen meiner Unterschrift bezahlen!? Wohl eher nicht...

      Wenn man es mal etwas aus der juristischen Ecke beleuchtet sind diese 3 Verstöße bei mir vorgefallen: (mit Hilfe von gemini recherchiert, ich bin kein Jurist)

      1. Fehlen einer übereinstimmenden Willenserklärung § 145 BGB. Für einen kostenpflichtigen Vertrag (wie die persönliche Einrichtung 2.0 Router etc.) braucht es zwei übereinstimmende Willenserklärungen: ein Angebot und eine Annahme
      2. Verstoß gegen Preistransparenz & Verbraucherrechte: Nach § 312j BGB und dem Telekommunikationsgesetz müssen Verbraucher vor Kostenentstehung klar und ausdrücklich über den Preis informiert werden.
      3. Täuschende Abgabe einer Unterschrift (Verpflichtungserklärung vs. Quittung): man unterschreibt im guten Glauben eine Wissenserklärung (Empfangsbekenntnis / Quittung).  Wird heimliche eine Willenserklärung (kostenpflichtiger Auftrag) eingeschmuggelt liegt ein sogenannter Inhaltsirrtum (§ 119 BGB) vor oder sogar eine artlistige Täuschung (§ 123 BGB). Ich wollte quittieren, nicht bestellen.

      Vielen Dank an @CobraCane und auch die anderen aus der Community für den hilfreichen Link bzgl. Beschwerdestelle bei der Telekom.

      Dort habe ich mein Anliegen geschildert und auch die oberen rechtlichen Punkte in ähnlichem Kontext mit gesendet.

      Ferner behalte ich es mir vor ein kostenloses Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur einzuleiten.

      Ich hätte mir die ersten Tage bei der Telekom wirklich entspannter vorgestellt. Aktuell bereue ich es schon den Schritt in Richtung Telekom Glasfaser und der Brückentechnik DSL gewählt zu haben. Aber gut, der Vertrag dazu liegt schon zu lange zurück um da noch raus zu kommen.

      In der Hoffnung auf Besserung und vielleicht hilft dieser Post auch anderen Telekom Geschädigten.

      VG und schönen Tag

      J_Streck

      Dort habe ich mein Anliegen geschildert und auch die oberen rechtlichen Punkte in ähnlichem Kontext mit gesendet.

      Halte uns gerne hier auf dem laufenden, wenn du eine Antwort bekommst

      von

      vor 13 Tagen

      @J_Streck

       

      vielen Dank für das freundliche Gespräch. 

       

      Tut mir leid, dass es zu solchen Unannehmlichkeiten gekommen ist. 

       

      Leider kann ich diese nicht ungeschehen machen, freue mich jedoch, dass du dieses Anliegen als erledigt betrachten kannst. 

       

      Ich lege mir das ganze hin und kümmere mich drum, sobald die Rechnung da ist melde ich mich erneut bei dir. 

      Falls mir das entgeht, kannst du mir gern einen Ping hier geben. 

       

       

      Ich wünsche dir eine tolle Restwoche ☀️

       

      Liebe Grüße

      Swetlana

      Hinweis

      Dieser Kommentar wurde in eine Antwort umgewandelt.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 13 Tagen

      @J_Streck

       

      vielen Dank für das freundliche Gespräch. 

       

      Tut mir leid, dass es zu solchen Unannehmlichkeiten gekommen ist. 

       

      Leider kann ich diese nicht ungeschehen machen, freue mich jedoch, dass du dieses Anliegen als erledigt betrachten kannst. 

       

      Ich lege mir das ganze hin und kümmere mich drum, sobald die Rechnung da ist melde ich mich erneut bei dir. 

      Falls mir das entgeht, kannst du mir gern einen Ping hier geben. 

       

       

      Ich wünsche dir eine tolle Restwoche ☀️

       

      Liebe Grüße

      Swetlana

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      1

      von

      vor 15 Stunden

      Guten Morgen @Swetlana S. ,

      seit heute scheint die Rechnung nun bereit zu stehen. Bzw. ich sehe sie in der Mein Magenta App...

      Könntest du dies nun bitte wie versprochen angehen und die besagte Position stornieren bzw. gutschreiben!?

      Danke fürs Kümmern!

      VG 

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Offizielle Lösung

      akzeptiert von

      vor 11 Stunden

      @J_Streck

       

      vielen Dank für deine Rückmeldung. 

       

      Das habe ich sehr gerne soeben erledigt 😊

       

      Die Gutschrift solltest du in deiner MeinMagentaApp bereits sehen. 

       

      Ich freue mich, dass ich dein Anliegen lösen konnte und wünsche dir noch eine ganz tolle Woche. 

       

      Liebe Grüße

      Swetlana

      1

      von

      vor 10 Stunden

      Hallo @Swetlana S. 

      Ja super, kann ich bestätigen.

      Besten Dank für den Support!

      VG

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    Uneingeloggter Nutzer

    von

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