Gelöst
Kündigung per Post - seit fast 3 Wochen ohne Reaktion...
vor 3 Jahren
Hallo, haben Ende Juni Kündigung gem. § 60 Abs. 2 TKG per Post geschickt, bislang leider immer noch ohne Rückmeldung der Telekom...
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vor 3 Jahren
Hallo @janpalluck
Hat dir denn die Telekom das Sonderkündigungsrecht wegen nicht Verfügbarkeit eingeräumt? Sprich hast du einen Umzug nach TKG durchgeführt, dessen Ergebnis negativ war? Ist leider nicht zu erlesen.
Grüße
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vor 3 Jahren
Hallo @janpalluck
Ich würde im Kundencenter kündigen, wenn die Mindestvertragslaufzeit abgelaufen ist.
Unter Vertragsdetails und dann unten rechts auf den Button Vertrag kündigen
Dann ist die Bestätigung sofort da
https://www.telekom.de/kundencenter/vertrags-details?c=VEIwNzcwNTY4NTY1
Ansonsten
Du musst explizit einen Umzug nach TKG beantragen. Das geht (leider) nur bei der tel. Hotline oder im Telekomshop.
Wenn der Anschluss 1:1 nicht umsetzbar ist, besteht ein Sonderkündigungsrecht von 1 Monat.
Eine weitere Möglichkeit: Ist dein Vertrag älter als 24 Monate, kannst du, (nach neuem TKG seit 01.12.21), jederzeit sofort mit einrer Frist von 1 Monat kündigen.
Siehe Möglichkeit oben
9
Antwort
von
vor 3 Jahren
@janpalluck hier mal eine kleine Hilfe zum lesen
https://www.telekom.de/hilfe/umzug
Antwort
von
vor 3 Jahren
Nein, MVLZ ist noch ca. 1 Jahr, bin zwar ewig schon Kunde, Vertrag wurde aber zuletzt modifiziert, mit neuer 24 M Laufzeit. Mit 1 Monat gesetzlicher Frist meinte ich die aus 60 II TKG
Nein, MVLZ ist noch ca. 1 Jahr, bin zwar ewig schon Kunde, Vertrag wurde aber zuletzt modifiziert, mit neuer 24 M Laufzeit.
Mit 1 Monat gesetzlicher Frist meinte ich die aus 60 II TKG
Die Frist greift aber nur nach Ende der MVLZ und nicht jetzt. @janpalluck
Antwort
von
vor 3 Jahren
Ganz lieben Dank an euch alle für die schnelle Hilfe!!!
Mein Anliegen hat sich nun durch den Anruf soeben bei der Hotline super und abschließend geklärt. Entgegen meiner Vorurteile war der Service dort im Übrigen überragend gut!!! Der Sonderkündigungstermin wurde wunschgemäß bestätigt und sogar - ohne meine Nachfrage - die Retoure des vorhandenen Mietgerätes in die Wege geleitet. Sobald irgendwann wieder möglich, werde ich gerne wieder Telekom-Kunde.
Muss jetzt auf einen örtlichen Glasfaserkonkurrenten ausweichen, da die Telekom dort lediglich 2000er Leitung bieten kann.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
Kündigung gem. § 60 Abs. 2 TKG
Das räumt dir die Telekom nur ein, wenn das auch sicher festgestellt wurde.
Funktioniert, wie auf der Website beschrieben, nur telefonisch.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Ganz lieben Dank an euch alle für die schnelle Hilfe!!!
Mein Anliegen hat sich nun durch den Anruf soeben bei der Hotline super und abschließend geklärt. Entgegen meiner Vorurteile war der Service dort im Übrigen überragend gut!!! Der Sonderkündigungstermin wurde wunschgemäß bestätigt und sogar - ohne meine Nachfrage - die Retoure des vorhandenen Mietgerätes in die Wege geleitet. Sobald irgendwann wieder möglich, werde ich gerne wieder Telekom-Kunde.
Muss jetzt auf einen örtlichen Glasfaserkonkurrenten ausweichen, da die Telekom dort lediglich 2000er Leitung bieten kann.
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Uneingeloggter Nutzer
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