Korrektur des Vertragsbeginns / der Mindestvertragslaufzeit gem. BGH-Urteil vom 08.01.2026 (Az. III ZR 8/25)

vor 6 Stunden

Liebes Telekom hilft-Team,

ich schildere erst einmal die Situation bevor ich meine Frage stelle:

Ich habe am 02.02.2026 Glasfaser 300 mit MagentaTV MegaStream bestellt und dafür am 02.02.2026 die Bestellbestätigung erhalten.

Ein paar Tage später habe ich die Telekom angeschrieben und darum gebeten, das Vertragsbeginndatum anzupassen, so dass die Laufzeit mit dem Tag des Vertragsschlusses zu laufen beginnt und nicht erst mit Bereitstellung des Glasfaseranschlusses.

Ich habe dann am 24.02.2026 von der Telekom folgende Mail erhalten:



Guten Tag Tobias Schmidt,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Korrektur der Vertragslaufzeit gemäß dem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs.

Auch wenn sich das Urteil nicht direkt gegen die Telekom richtet, kommen wir Ihnen für den betroffenen Vertrag gerne entgegen.

Bitte nehmen Sie daher dieses Bestätigungsschreiben zu Ihren Vertragsunterlagen.

Das korrigierte Vertragsbeginndatum lautet: 02.01.2026

Das Vertragsendedatum liegt entsprechend 24 Monate nach dem korrigierten Vertragsbeginndatum.

Wenn Sie weitere Fragen haben, antworten Sie einfach auf diese Nachricht oder wenden sich an Ihren Vertriebs-Kontakt (falls bekannt).

Freundliche Grüße

i. A. XXX

Kundenservice der Telekom

Ich wurde dann am Folgetag noch einmal von der Telekom angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass ich ein besseres Angebot abschließen könnte (höhere Datenrate usw.) - dafür müsste nur der erste Auftrag storniert werden und ein neuer Auftrag angelegt werden. So habe ich auch eine neue Auftragsnummer erhalten.

Zu Beginn wurde mir beim Auftragsstatus angezeigt, dass die voraussichtliche Fertigstellung im April 2027 ist - mittlerweile gilt das nicht mehr und es wird mir angezeigt "Aufgrund von Prozessverzögerungen können wir Ihnen derzeit kein Datum nennen."

Ich habe die Telekom letzte Woche angeschrieben und habe darum gebeten, für die neue Bestellung mir wie auch bei der alten Bestellung das Vertragsbeginndatum anzupassen und mir dieses zu bestätigen.

Darauf habe ich diese Mail erhalten:



Sehr geehrter Herr Schmidt,

 

Sie haben den Auftrag für Ihren Glasfaseranschluss nach dem 04.02.2026 erteilt. 

 Damit gilt:

Sie haben ein generelles Stornorecht bis zum Versand des Aktivierungslinks, beziehungsweise bis zur Bereitstellung Ihres Glasfaseranschlusses. Das Stornorecht bezieht sich in Ihrem Fall nicht auf den bestehenden Kupferanschluss sondern auf den Wechsel Ihres Kupfertarifs auf den Glasfasertarif.

Wenn Sie sich für die Tarifumstellung auf Glasfaser entscheiden, beginnt die Laufzeit des Glasfaseranschlusses mit dem Tag der Umstellung erneut. Wenn Sie Ihren Glasfaserauftrag widerrufen, können Sie den bisherigen Kupferanschluss zum Ende Ihrer ganz normalen Laufzeit kündigen. Das Ende der Laufzeit finden Sie zum Beispiel in Ihren Rechnungen und in Ihrer Auftragsbestätigung.

 Konnte ich damit Ihre Fragen beantworten?

 
Ich hoffe, dass Sie uns als treuer und zufriedener Kunde erhalten bleiben und dass ich Sie weiterhin betreuen darf.

 Mit freundlichen Grüßen

 

i. A. XXX

Warum stellt die Telekom sich jetzt quer und behauptet wieder, dass das Vertragsbeginndatum erst mit der Bereitstellung beginnt?

Die Dame schreibt, ich habe ein generelles Stornorecht bis zum Versand des Aktivierungslinks, beziehungsweise bis zur Bereitstellung Ihres Glasfaseranschlusses. Ist das so? Ich kann den Auftrag stornieren?

Es wäre super, wenn mich jemand vom Team anrufen könnte und mich aufklären kann :-)

leider kann ich die beiden Damen vom Kundenservice ja nicht telefonisch erreichen.

Viele Grüße und danke schonmal für einen Anruf.

Tobias

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    • vor 6 Stunden

      Tobias_Schmidt

      Warum stellt die Telekom sich jetzt quer und behauptet wieder, dass das Vertragsbeginndatum erst mit der Bereitstellung beginnt?

      Liebes Telekom hilft-Team,

      ich schildere erst einmal die Situation bevor ich meine Frage stelle:

      Ich habe am 02.02.2026 Glasfaser 300 mit MagentaTV MegaStream bestellt und dafür am 02.02.2026 die Bestellbestätigung erhalten.

      Ein paar Tage später habe ich die Telekom angeschrieben und darum gebeten, das Vertragsbeginndatum anzupassen, so dass die Laufzeit mit dem Tag des Vertragsschlusses zu laufen beginnt und nicht erst mit Bereitstellung des Glasfaseranschlusses.

      Ich habe dann am 24.02.2026 von der Telekom folgende Mail erhalten:



      Guten Tag Tobias Schmidt,

      vielen Dank für Ihre Anfrage zur Korrektur der Vertragslaufzeit gemäß dem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs.

      Auch wenn sich das Urteil nicht direkt gegen die Telekom richtet, kommen wir Ihnen für den betroffenen Vertrag gerne entgegen.

      Bitte nehmen Sie daher dieses Bestätigungsschreiben zu Ihren Vertragsunterlagen.

      Das korrigierte Vertragsbeginndatum lautet: 02.01.2026

      Das Vertragsendedatum liegt entsprechend 24 Monate nach dem korrigierten Vertragsbeginndatum.

      Wenn Sie weitere Fragen haben, antworten Sie einfach auf diese Nachricht oder wenden sich an Ihren Vertriebs-Kontakt (falls bekannt).

      Freundliche Grüße

      i. A. XXX

      Kundenservice der Telekom

      Ich wurde dann am Folgetag noch einmal von der Telekom angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass ich ein besseres Angebot abschließen könnte (höhere Datenrate usw.) - dafür müsste nur der erste Auftrag storniert werden und ein neuer Auftrag angelegt werden. So habe ich auch eine neue Auftragsnummer erhalten.

      Zu Beginn wurde mir beim Auftragsstatus angezeigt, dass die voraussichtliche Fertigstellung im April 2027 ist - mittlerweile gilt das nicht mehr und es wird mir angezeigt "Aufgrund von Prozessverzögerungen können wir Ihnen derzeit kein Datum nennen."

      Ich habe die Telekom letzte Woche angeschrieben und habe darum gebeten, für die neue Bestellung mir wie auch bei der alten Bestellung das Vertragsbeginndatum anzupassen und mir dieses zu bestätigen.

      Darauf habe ich diese Mail erhalten:



      Sehr geehrter Herr Schmidt,

       

      Sie haben den Auftrag für Ihren Glasfaseranschluss nach dem 04.02.2026 erteilt. 

       Damit gilt:

      Sie haben ein generelles Stornorecht bis zum Versand des Aktivierungslinks, beziehungsweise bis zur Bereitstellung Ihres Glasfaseranschlusses. Das Stornorecht bezieht sich in Ihrem Fall nicht auf den bestehenden Kupferanschluss sondern auf den Wechsel Ihres Kupfertarifs auf den Glasfasertarif.

      Wenn Sie sich für die Tarifumstellung auf Glasfaser entscheiden, beginnt die Laufzeit des Glasfaseranschlusses mit dem Tag der Umstellung erneut. Wenn Sie Ihren Glasfaserauftrag widerrufen, können Sie den bisherigen Kupferanschluss zum Ende Ihrer ganz normalen Laufzeit kündigen. Das Ende der Laufzeit finden Sie zum Beispiel in Ihren Rechnungen und in Ihrer Auftragsbestätigung.

       Konnte ich damit Ihre Fragen beantworten?

       
      Ich hoffe, dass Sie uns als treuer und zufriedener Kunde erhalten bleiben und dass ich Sie weiterhin betreuen darf.

       Mit freundlichen Grüßen

       

      i. A. XXX

      Warum stellt die Telekom sich jetzt quer und behauptet wieder, dass das Vertragsbeginndatum erst mit der Bereitstellung beginnt?

      Die Dame schreibt, ich habe ein generelles Stornorecht bis zum Versand des Aktivierungslinks, beziehungsweise bis zur Bereitstellung Ihres Glasfaseranschlusses. Ist das so? Ich kann den Auftrag stornieren?

      Es wäre super, wenn mich jemand vom Team anrufen könnte und mich aufklären kann :-)

      leider kann ich die beiden Damen vom Kundenservice ja nicht telefonisch erreichen.

      Viele Grüße und danke schonmal für einen Anruf.

      Tobias

      Tobias_Schmidt

      Warum stellt die Telekom sich jetzt quer und behauptet wieder, dass das Vertragsbeginndatum erst mit der Bereitstellung beginnt?

      Weil es so vertraglich vereinbart wurde. 

      7

      von

      vor 5 Stunden

      Tobias_Schmidt

      Der BGH (Az. III ZR 8/25) hat solchen einseitigen Klauseln aber einen Riegel vorgeschoben und sie für unzulässig erklärt.

      Nur weil ein Unternehmen - hier die Telekom - etwas in die AGB schreibt, wird es nicht automatisch rechtens.

      „Weil es vertraglich so vereinbart wurde" ist doch genau der Punkt...

      Die Telekom hat das so in ihre AGB geschrieben. Der BGH (Az. III ZR 8/25) hat solchen einseitigen Klauseln aber einen Riegel vorgeschoben und sie für unzulässig erklärt.

      Nur weil ein Unternehmen - hier die Telekom - etwas in die AGB schreibt, wird es nicht automatisch rechtens.

      Dass die Telekom genau weiß, dass diese Vertragsklausel nach dem BGH-Urteil nicht mehr haltbar ist, sieht man doch daran, dass sie es bei meinem ersten Auftrag auf Nachfrage sofort korrigiert und mir den Vertragsbeginn bestätigt haben. Wenn die "vertragliche Vereinbarung" unumstößlich wäre, hätten sie das ja ablehnen müssen.

      Sollte man eigentlich wissen wenn man so oberflächlich antwortet

      Tobias_Schmidt

      Der BGH (Az. III ZR 8/25) hat solchen einseitigen Klauseln aber einen Riegel vorgeschoben und sie für unzulässig erklärt.

      Nur weil ein Unternehmen - hier die Telekom - etwas in die AGB schreibt, wird es nicht automatisch rechtens.

      nein hat der BGH nicht. Was die Telekom macht ist rechtens.  Siehe meine Anmerkung.

      0

      von

      vor 5 Stunden

      Tobias_Schmidt

      Der BGH (Az. III ZR 8/25) hat solchen einseitigen Klauseln aber einen Riegel vorgeschoben und sie für unzulässig erklärt.

      „Weil es vertraglich so vereinbart wurde" ist doch genau der Punkt...

      Die Telekom hat das so in ihre AGB geschrieben. Der BGH (Az. III ZR 8/25) hat solchen einseitigen Klauseln aber einen Riegel vorgeschoben und sie für unzulässig erklärt.

      Nur weil ein Unternehmen - hier die Telekom - etwas in die AGB schreibt, wird es nicht automatisch rechtens.

      Dass die Telekom genau weiß, dass diese Vertragsklausel nach dem BGH-Urteil nicht mehr haltbar ist, sieht man doch daran, dass sie es bei meinem ersten Auftrag auf Nachfrage sofort korrigiert und mir den Vertragsbeginn bestätigt haben. Wenn die "vertragliche Vereinbarung" unumstößlich wäre, hätten sie das ja ablehnen müssen.

      Sollte man eigentlich wissen wenn man so oberflächlich antwortet

      Tobias_Schmidt

      Der BGH (Az. III ZR 8/25) hat solchen einseitigen Klauseln aber einen Riegel vorgeschoben und sie für unzulässig erklärt.

      Der BGH hat nicht gegen die Telekom geurteilt. 

      Der BGH hat das Gesetz nicht geändert und hat dazu auch keine Kompetenz. 

      Der Gesetzgeber sieht auch keinen Änderungsbedarf. 

      Also .. klage halt wenn du meinst du wärst im Recht. 

      0

      von

      vor 5 Stunden

      Der BGH hat nicht gegen die Telekom geurteilt. 

      Nein, er hat gegen Telekommunikationsanbieter geurteilt - da zählt die Telekom dazu

      Der BGH hat das Gesetz nicht geändert und hat dazu auch keine Kompetenz. 

      Gesetze werden vom Staat beschlossen - AGB legt das Unternehmen fest und darum geht es hier. Was hat der Staat damit zu tun?

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 5 Stunden

      Tobias_Schmidt

      Die Dame schreibt, ich habe ein generelles Stornorecht bis zum Versand des Aktivierungslinks, beziehungsweise bis zur Bereitstellung Ihres Glasfaseranschlusses. Ist das so? Ich kann den Auftrag stornieren?

      Liebes Telekom hilft-Team,

      ich schildere erst einmal die Situation bevor ich meine Frage stelle:

      Ich habe am 02.02.2026 Glasfaser 300 mit MagentaTV MegaStream bestellt und dafür am 02.02.2026 die Bestellbestätigung erhalten.

      Ein paar Tage später habe ich die Telekom angeschrieben und darum gebeten, das Vertragsbeginndatum anzupassen, so dass die Laufzeit mit dem Tag des Vertragsschlusses zu laufen beginnt und nicht erst mit Bereitstellung des Glasfaseranschlusses.

      Ich habe dann am 24.02.2026 von der Telekom folgende Mail erhalten:

      
      
      Guten Tag Tobias Schmidt,
      
      vielen Dank für Ihre Anfrage zur Korrektur der Vertragslaufzeit gemäß dem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs.
      
      Auch wenn sich das Urteil nicht direkt gegen die Telekom richtet, kommen wir Ihnen für den betroffenen Vertrag gerne entgegen.
      
      Bitte nehmen Sie daher dieses Bestätigungsschreiben zu Ihren Vertragsunterlagen.
      
      Das korrigierte Vertragsbeginndatum lautet: 02.01.2026
      
      Das Vertragsendedatum liegt entsprechend 24 Monate nach dem korrigierten Vertragsbeginndatum.
      
      Wenn Sie weitere Fragen haben, antworten Sie einfach auf diese Nachricht oder wenden sich an Ihren Vertriebs-Kontakt (falls bekannt).
      
      Freundliche Grüße
      
      i. A. XXX
      
      Kundenservice der Telekom

      Ich wurde dann am Folgetag noch einmal von der Telekom angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass ich ein besseres Angebot abschließen könnte (höhere Datenrate usw.) - dafür müsste nur der erste Auftrag storniert werden und ein neuer Auftrag angelegt werden. So habe ich auch eine neue Auftragsnummer erhalten.

      Zu Beginn wurde mir beim Auftragsstatus angezeigt, dass die voraussichtliche Fertigstellung im April 2027 ist - mittlerweile gilt das nicht mehr und es wird mir angezeigt "Aufgrund von Prozessverzögerungen können wir Ihnen derzeit kein Datum nennen."

      Ich habe die Telekom letzte Woche angeschrieben und habe darum gebeten, für die neue Bestellung mir wie auch bei der alten Bestellung das Vertragsbeginndatum anzupassen und mir dieses zu bestätigen.

      Darauf habe ich diese Mail erhalten:

      
      
      Sehr geehrter Herr Schmidt,
      
       
      
      Sie haben den Auftrag für Ihren Glasfaseranschluss nach dem 04.02.2026 erteilt. 
      
       Damit gilt:
      
      Sie haben ein generelles Stornorecht bis zum Versand des Aktivierungslinks, beziehungsweise bis zur Bereitstellung Ihres Glasfaseranschlusses. Das Stornorecht bezieht sich in Ihrem Fall nicht auf den bestehenden Kupferanschluss sondern auf den Wechsel Ihres Kupfertarifs auf den Glasfasertarif.
      
      Wenn Sie sich für die Tarifumstellung auf Glasfaser entscheiden, beginnt die Laufzeit des Glasfaseranschlusses mit dem Tag der Umstellung erneut. Wenn Sie Ihren Glasfaserauftrag widerrufen, können Sie den bisherigen Kupferanschluss zum Ende Ihrer ganz normalen Laufzeit kündigen. Das Ende der Laufzeit finden Sie zum Beispiel in Ihren Rechnungen und in Ihrer Auftragsbestätigung.
      
       Konnte ich damit Ihre Fragen beantworten?
      
       
      Ich hoffe, dass Sie uns als treuer und zufriedener Kunde erhalten bleiben und dass ich Sie weiterhin betreuen darf.
      
       Mit freundlichen Grüßen
      
       
      
      i. A. XXX

      Warum stellt die Telekom sich jetzt quer und behauptet wieder, dass das Vertragsbeginndatum erst mit der Bereitstellung beginnt?

      Die Dame schreibt, ich habe ein generelles Stornorecht bis zum Versand des Aktivierungslinks, beziehungsweise bis zur Bereitstellung Ihres Glasfaseranschlusses. Ist das so? Ich kann den Auftrag stornieren?

      Es wäre super, wenn mich jemand vom Team anrufen könnte und mich aufklären kann :-)

      leider kann ich die beiden Damen vom Kundenservice ja nicht telefonisch erreichen.

      Viele Grüße und danke schonmal für einen Anruf.

      Tobias

      Tobias_Schmidt

      Die Dame schreibt, ich habe ein generelles Stornorecht bis zum Versand des Aktivierungslinks, beziehungsweise bis zur Bereitstellung Ihres Glasfaseranschlusses. Ist das so? Ich kann den Auftrag stornieren?

      genau so ist das. Ohne jetzt eine Rechtsberatung zu machen:

      Die alte Regelung konnte dazu führen, dass man in einem Glasfaser Vorvertrag gebunden ist und dann noch mal 24 Monate ab Schaltung hinzukommen.

      Das verstößt gegen die maximale MVLZ von 24 Monaten für Verbraucher.  

      Jetzt ist es so, dass weiterhin die MVLZ ab Schaltung gilt, aber Du bis zu diesem Termin stornieren kannst, inkl. aller Auswirkungen natürlich. Damit sind die 24 Monate nicht überschritten und alle geltenden Gesetze eingehalten, bis das BGH eine solche Klausel einkassiert, wofür es meiner Meinung nach keine rechtliche Grundlage gibt.

      9

      von

      vor 4 Stunden

      ja, das stimmt

      0

      von

      vor 4 Stunden

      buenni

      Die alte Regelung konnte dazu führen, dass man in einem Glasfaser Vorvertrag gebunden ist und dann noch mal 24 Monate ab Schaltung hinzukommen.

      Das verstößt gegen die maximale MVLZ von 24 Monaten für Verbraucher.

      Tobias_Schmidt

      Die Dame schreibt, ich habe ein generelles Stornorecht bis zum Versand des Aktivierungslinks, beziehungsweise bis zur Bereitstellung Ihres Glasfaseranschlusses. Ist das so? Ich kann den Auftrag stornieren?

      Liebes Telekom hilft-Team,

      ich schildere erst einmal die Situation bevor ich meine Frage stelle:

      Ich habe am 02.02.2026 Glasfaser 300 mit MagentaTV MegaStream bestellt und dafür am 02.02.2026 die Bestellbestätigung erhalten.

      Ein paar Tage später habe ich die Telekom angeschrieben und darum gebeten, das Vertragsbeginndatum anzupassen, so dass die Laufzeit mit dem Tag des Vertragsschlusses zu laufen beginnt und nicht erst mit Bereitstellung des Glasfaseranschlusses.

      Ich habe dann am 24.02.2026 von der Telekom folgende Mail erhalten:

      
      
      Guten Tag Tobias Schmidt,
      
      vielen Dank für Ihre Anfrage zur Korrektur der Vertragslaufzeit gemäß dem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs.
      
      Auch wenn sich das Urteil nicht direkt gegen die Telekom richtet, kommen wir Ihnen für den betroffenen Vertrag gerne entgegen.
      
      Bitte nehmen Sie daher dieses Bestätigungsschreiben zu Ihren Vertragsunterlagen.
      
      Das korrigierte Vertragsbeginndatum lautet: 02.01.2026
      
      Das Vertragsendedatum liegt entsprechend 24 Monate nach dem korrigierten Vertragsbeginndatum.
      
      Wenn Sie weitere Fragen haben, antworten Sie einfach auf diese Nachricht oder wenden sich an Ihren Vertriebs-Kontakt (falls bekannt).
      
      Freundliche Grüße
      
      i. A. XXX
      
      Kundenservice der Telekom

      Ich wurde dann am Folgetag noch einmal von der Telekom angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass ich ein besseres Angebot abschließen könnte (höhere Datenrate usw.) - dafür müsste nur der erste Auftrag storniert werden und ein neuer Auftrag angelegt werden. So habe ich auch eine neue Auftragsnummer erhalten.

      Zu Beginn wurde mir beim Auftragsstatus angezeigt, dass die voraussichtliche Fertigstellung im April 2027 ist - mittlerweile gilt das nicht mehr und es wird mir angezeigt "Aufgrund von Prozessverzögerungen können wir Ihnen derzeit kein Datum nennen."

      Ich habe die Telekom letzte Woche angeschrieben und habe darum gebeten, für die neue Bestellung mir wie auch bei der alten Bestellung das Vertragsbeginndatum anzupassen und mir dieses zu bestätigen.

      Darauf habe ich diese Mail erhalten:

      
      
      Sehr geehrter Herr Schmidt,
      
       
      
      Sie haben den Auftrag für Ihren Glasfaseranschluss nach dem 04.02.2026 erteilt. 
      
       Damit gilt:
      
      Sie haben ein generelles Stornorecht bis zum Versand des Aktivierungslinks, beziehungsweise bis zur Bereitstellung Ihres Glasfaseranschlusses. Das Stornorecht bezieht sich in Ihrem Fall nicht auf den bestehenden Kupferanschluss sondern auf den Wechsel Ihres Kupfertarifs auf den Glasfasertarif.
      
      Wenn Sie sich für die Tarifumstellung auf Glasfaser entscheiden, beginnt die Laufzeit des Glasfaseranschlusses mit dem Tag der Umstellung erneut. Wenn Sie Ihren Glasfaserauftrag widerrufen, können Sie den bisherigen Kupferanschluss zum Ende Ihrer ganz normalen Laufzeit kündigen. Das Ende der Laufzeit finden Sie zum Beispiel in Ihren Rechnungen und in Ihrer Auftragsbestätigung.
      
       Konnte ich damit Ihre Fragen beantworten?
      
       
      Ich hoffe, dass Sie uns als treuer und zufriedener Kunde erhalten bleiben und dass ich Sie weiterhin betreuen darf.
      
       Mit freundlichen Grüßen
      
       
      
      i. A. XXX

      Warum stellt die Telekom sich jetzt quer und behauptet wieder, dass das Vertragsbeginndatum erst mit der Bereitstellung beginnt?

      Die Dame schreibt, ich habe ein generelles Stornorecht bis zum Versand des Aktivierungslinks, beziehungsweise bis zur Bereitstellung Ihres Glasfaseranschlusses. Ist das so? Ich kann den Auftrag stornieren?

      Es wäre super, wenn mich jemand vom Team anrufen könnte und mich aufklären kann :-)

      leider kann ich die beiden Damen vom Kundenservice ja nicht telefonisch erreichen.

      Viele Grüße und danke schonmal für einen Anruf.

      Tobias

      Tobias_Schmidt

      Die Dame schreibt, ich habe ein generelles Stornorecht bis zum Versand des Aktivierungslinks, beziehungsweise bis zur Bereitstellung Ihres Glasfaseranschlusses. Ist das so? Ich kann den Auftrag stornieren?

      genau so ist das. Ohne jetzt eine Rechtsberatung zu machen:

      Die alte Regelung konnte dazu führen, dass man in einem Glasfaser Vorvertrag gebunden ist und dann noch mal 24 Monate ab Schaltung hinzukommen.

      Das verstößt gegen die maximale MVLZ von 24 Monaten für Verbraucher.  

      Jetzt ist es so, dass weiterhin die MVLZ ab Schaltung gilt, aber Du bis zu diesem Termin stornieren kannst, inkl. aller Auswirkungen natürlich. Damit sind die 24 Monate nicht überschritten und alle geltenden Gesetze eingehalten, bis das BGH eine solche Klausel einkassiert, wofür es meiner Meinung nach keine rechtliche Grundlage gibt.

      buenni

      Die alte Regelung konnte dazu führen, dass man in einem Glasfaser Vorvertrag gebunden ist und dann noch mal 24 Monate ab Schaltung hinzukommen.

      Das verstößt gegen die maximale MVLZ von 24 Monaten für Verbraucher.

      Genau deswegen wurde auch der BGH eingeschaltet.

      buenni

      Jetzt ist es so, dass weiterhin die MVLZ ab Schaltung gilt,

      Tobias_Schmidt

      Die Dame schreibt, ich habe ein generelles Stornorecht bis zum Versand des Aktivierungslinks, beziehungsweise bis zur Bereitstellung Ihres Glasfaseranschlusses. Ist das so? Ich kann den Auftrag stornieren?

      Liebes Telekom hilft-Team,

      ich schildere erst einmal die Situation bevor ich meine Frage stelle:

      Ich habe am 02.02.2026 Glasfaser 300 mit MagentaTV MegaStream bestellt und dafür am 02.02.2026 die Bestellbestätigung erhalten.

      Ein paar Tage später habe ich die Telekom angeschrieben und darum gebeten, das Vertragsbeginndatum anzupassen, so dass die Laufzeit mit dem Tag des Vertragsschlusses zu laufen beginnt und nicht erst mit Bereitstellung des Glasfaseranschlusses.

      Ich habe dann am 24.02.2026 von der Telekom folgende Mail erhalten:

      
      
      Guten Tag Tobias Schmidt,
      
      vielen Dank für Ihre Anfrage zur Korrektur der Vertragslaufzeit gemäß dem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs.
      
      Auch wenn sich das Urteil nicht direkt gegen die Telekom richtet, kommen wir Ihnen für den betroffenen Vertrag gerne entgegen.
      
      Bitte nehmen Sie daher dieses Bestätigungsschreiben zu Ihren Vertragsunterlagen.
      
      Das korrigierte Vertragsbeginndatum lautet: 02.01.2026
      
      Das Vertragsendedatum liegt entsprechend 24 Monate nach dem korrigierten Vertragsbeginndatum.
      
      Wenn Sie weitere Fragen haben, antworten Sie einfach auf diese Nachricht oder wenden sich an Ihren Vertriebs-Kontakt (falls bekannt).
      
      Freundliche Grüße
      
      i. A. XXX
      
      Kundenservice der Telekom

      Ich wurde dann am Folgetag noch einmal von der Telekom angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass ich ein besseres Angebot abschließen könnte (höhere Datenrate usw.) - dafür müsste nur der erste Auftrag storniert werden und ein neuer Auftrag angelegt werden. So habe ich auch eine neue Auftragsnummer erhalten.

      Zu Beginn wurde mir beim Auftragsstatus angezeigt, dass die voraussichtliche Fertigstellung im April 2027 ist - mittlerweile gilt das nicht mehr und es wird mir angezeigt "Aufgrund von Prozessverzögerungen können wir Ihnen derzeit kein Datum nennen."

      Ich habe die Telekom letzte Woche angeschrieben und habe darum gebeten, für die neue Bestellung mir wie auch bei der alten Bestellung das Vertragsbeginndatum anzupassen und mir dieses zu bestätigen.

      Darauf habe ich diese Mail erhalten:

      
      
      Sehr geehrter Herr Schmidt,
      
       
      
      Sie haben den Auftrag für Ihren Glasfaseranschluss nach dem 04.02.2026 erteilt. 
      
       Damit gilt:
      
      Sie haben ein generelles Stornorecht bis zum Versand des Aktivierungslinks, beziehungsweise bis zur Bereitstellung Ihres Glasfaseranschlusses. Das Stornorecht bezieht sich in Ihrem Fall nicht auf den bestehenden Kupferanschluss sondern auf den Wechsel Ihres Kupfertarifs auf den Glasfasertarif.
      
      Wenn Sie sich für die Tarifumstellung auf Glasfaser entscheiden, beginnt die Laufzeit des Glasfaseranschlusses mit dem Tag der Umstellung erneut. Wenn Sie Ihren Glasfaserauftrag widerrufen, können Sie den bisherigen Kupferanschluss zum Ende Ihrer ganz normalen Laufzeit kündigen. Das Ende der Laufzeit finden Sie zum Beispiel in Ihren Rechnungen und in Ihrer Auftragsbestätigung.
      
       Konnte ich damit Ihre Fragen beantworten?
      
       
      Ich hoffe, dass Sie uns als treuer und zufriedener Kunde erhalten bleiben und dass ich Sie weiterhin betreuen darf.
      
       Mit freundlichen Grüßen
      
       
      
      i. A. XXX

      Warum stellt die Telekom sich jetzt quer und behauptet wieder, dass das Vertragsbeginndatum erst mit der Bereitstellung beginnt?

      Die Dame schreibt, ich habe ein generelles Stornorecht bis zum Versand des Aktivierungslinks, beziehungsweise bis zur Bereitstellung Ihres Glasfaseranschlusses. Ist das so? Ich kann den Auftrag stornieren?

      Es wäre super, wenn mich jemand vom Team anrufen könnte und mich aufklären kann :-)

      leider kann ich die beiden Damen vom Kundenservice ja nicht telefonisch erreichen.

      Viele Grüße und danke schonmal für einen Anruf.

      Tobias

      Tobias_Schmidt

      Die Dame schreibt, ich habe ein generelles Stornorecht bis zum Versand des Aktivierungslinks, beziehungsweise bis zur Bereitstellung Ihres Glasfaseranschlusses. Ist das so? Ich kann den Auftrag stornieren?

      genau so ist das. Ohne jetzt eine Rechtsberatung zu machen:

      Die alte Regelung konnte dazu führen, dass man in einem Glasfaser Vorvertrag gebunden ist und dann noch mal 24 Monate ab Schaltung hinzukommen.

      Das verstößt gegen die maximale MVLZ von 24 Monaten für Verbraucher.  

      Jetzt ist es so, dass weiterhin die MVLZ ab Schaltung gilt, aber Du bis zu diesem Termin stornieren kannst, inkl. aller Auswirkungen natürlich. Damit sind die 24 Monate nicht überschritten und alle geltenden Gesetze eingehalten, bis das BGH eine solche Klausel einkassiert, wofür es meiner Meinung nach keine rechtliche Grundlage gibt.

      buenni

      Jetzt ist es so, dass weiterhin die MVLZ ab Schaltung gilt...

      Das ist der Punkt, den der BGH eben anders sieht: Die MVLZ beginnt nicht erst mit der Schaltung, sondern bereits mit dem Vertragsschluss ab Auftragsbestätigung. Das wurde eindeutig so formuliert! Ob bis zur tatsächlichen Bereitstellung storniert werden kann oder nicht, ist dabei unerheblich.

      Würde der Vertrag trotz entsprechendem Angebot der Telekom eben NICHT gekündigt, wäre man wieder beim alten Zustand: Die MVLZ von 24 Monaten würde hinzugerechnet. Und die Telekom formuliert es ja auch selbst: Bis zur Bereitstellung kann der VERTRAG (dieser besteht also) ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

      Diesem könnte die Telekom nur dadurch entgehen, indem sie keine Auftragsbestätigungen mehr versendet...

      von

      vor einer Stunde

      Laudano2

      Diesem könnte die Telekom nur dadurch entgehen, indem sie keine Auftragsbestätigungen mehr versendet...

      buenni

      Die alte Regelung konnte dazu führen, dass man in einem Glasfaser Vorvertrag gebunden ist und dann noch mal 24 Monate ab Schaltung hinzukommen.

      Das verstößt gegen die maximale MVLZ von 24 Monaten für Verbraucher.

      genau so ist das. Ohne jetzt eine Rechtsberatung zu machen: Die alte Regelung konnte dazu führen, dass man in einem Glasfaser Vorvertrag gebunden ist und dann noch mal 24 Monate ab Schaltung hinzukommen. Das verstößt gegen die maximale MVLZ von 24 Monaten für Verbraucher.   Jetzt ist es so, dass weiterhin die MVLZ ab Schaltung gilt, aber Du bis zu diesem Termin stornieren kannst, inkl. aller Auswirkungen natürlich. Damit sind die 24 Monate nicht überschritten und alle geltenden Gesetze eingehalten, bis das BGH eine solche Klausel einkassiert, wofür es meiner Meinung nach keine rechtliche Grundlage gibt.
      buenni

      Die alte Regelung konnte dazu führen, dass man in einem Glasfaser Vorvertrag gebunden ist und dann noch mal 24 Monate ab Schaltung hinzukommen.

      Das verstößt gegen die maximale MVLZ von 24 Monaten für Verbraucher.

      Genau deswegen wurde auch der BGH eingeschaltet.

      buenni

      Jetzt ist es so, dass weiterhin die MVLZ ab Schaltung gilt,

      genau so ist das. Ohne jetzt eine Rechtsberatung zu machen: Die alte Regelung konnte dazu führen, dass man in einem Glasfaser Vorvertrag gebunden ist und dann noch mal 24 Monate ab Schaltung hinzukommen. Das verstößt gegen die maximale MVLZ von 24 Monaten für Verbraucher.   Jetzt ist es so, dass weiterhin die MVLZ ab Schaltung gilt, aber Du bis zu diesem Termin stornieren kannst, inkl. aller Auswirkungen natürlich. Damit sind die 24 Monate nicht überschritten und alle geltenden Gesetze eingehalten, bis das BGH eine solche Klausel einkassiert, wofür es meiner Meinung nach keine rechtliche Grundlage gibt.
      buenni

      Jetzt ist es so, dass weiterhin die MVLZ ab Schaltung gilt...

      Das ist der Punkt, den der BGH eben anders sieht: Die MVLZ beginnt nicht erst mit der Schaltung, sondern bereits mit dem Vertragsschluss ab Auftragsbestätigung. Das wurde eindeutig so formuliert! Ob bis zur tatsächlichen Bereitstellung storniert werden kann oder nicht, ist dabei unerheblich.

      Würde der Vertrag trotz entsprechendem Angebot der Telekom eben NICHT gekündigt, wäre man wieder beim alten Zustand: Die MVLZ von 24 Monaten würde hinzugerechnet. Und die Telekom formuliert es ja auch selbst: Bis zur Bereitstellung kann der VERTRAG (dieser besteht also) ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

      Diesem könnte die Telekom nur dadurch entgehen, indem sie keine Auftragsbestätigungen mehr versendet...

      Laudano2

      Diesem könnte die Telekom nur dadurch entgehen, indem sie keine Auftragsbestätigungen mehr versendet...

      Wie lange würdest du dich denn an einen von dir erteilten Auftrag gebunden fühlen, der vom Anbieter nicht bestätigt wird? 

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