Gelöst
Keine Kulanz bei Kündigung nach Todesfall – enttäuschender Kundenservice
vor einem Monat
Meine Mutter ist vor kurzem verstorben. Ich habe deshalb ihren Festnetzvertrag bei der Telekom gemäß dem zugestandenen Sonderkündigungsrecht gekündigt.
Umso enttäuschter bin ich darüber, dass die Telekom auch in dieser Situation auf der Kündigungsfrist von einem Monat besteht und den Vertrag nicht aus Kulanz zum Zeitpunkt des Todes bzw. kurzfristig danach beendet.
Mir ist bewusst, dass es vertragliche bzw. gesetzliche Kündigungsfristen geben kann. Gerade bei einem Todesfall hätte ich von einem Unternehmen wie der Telekom aber etwas mehr Kundenfreundlichkeit und Fingerspitzengefühl erwartet. Es geht hier schließlich nicht um einen gewöhnlichen Anbieterwechsel, sondern darum, dass der Anschluss aufgrund des Todes des Vertragsinhabers schlicht nicht mehr benötigt wird.
Natürlich ist ein weiterer Monatsbeitrag finanziell kein riesiger Betrag. Gerade deshalb finde ich es aber umso befremdlicher, dass man in einer solchen Situation offenbar nicht bereit ist, unkompliziert eine kulante Lösung zu finden.
Vielleicht kann sich das Telekom-hilft-Team den Vorgang noch einmal ansehen. Ich würde mir jedenfalls wünschen, dass die Telekom bei Todesfällen nicht nur formal auf Kündigungsfristen verweist, sondern auch zeigt, dass Kundenservice, Menschlichkeit und Kulanz in einer solchen Situation tatsächlich eine Rolle spielen.
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vor einem Monat
Mein herzliches Beileid zu den sicherlich schweren Verlust.
Aber zum Rest schreibe ich nix, da fällt mir nix mehr zu ein!
Grüßle
0
vor einem Monat
@Florian60 auch mein herzliches Beileid zu deinem Verlust.
Ja, das kann dir nur die Telekom beantworten. Als meine Oma starb und beerdigt wurde kam ein Brief, in dem stand, dass an ihrem neuen Wohnort DSL verfügbar sei.
hmmm...
Grüße
0
vor einem Monat
Die Telekom kündigt dann mit einem Monat, restliche Vertragslaufzeit wird dabei nicht berücksichtigt.
Ist doch ne Kulanz?
5
von
vor einem Monat
@pamperlapescus restintelligenz alles gut... jeder hat seine Meinung und die Telekom ihre Vorgaben...
von
vor einem Monat
@pamperlapescus restintelligenz Es gibt keine Nutzung danach. Der Anschluss wird nicht mehr genutzt und ich hatte sogar mitgeteilt, dass er mit sofortiger Wirkung stillgelegt werden kann. Aber Menschen haben scheinbar unterschiedliche Moralvorstellungen.
von
vor einem Monat
Den Anschluss meiner Mutter habe ich seinerzeit noch drei Monate lang genutzt!
aber aus moralischer Sicht würde ich auch den Todestag als Kündigungstermin nehmen.
@CyberSW klar ist das auch Kulanz, aber aus moralischer Sicht würde ich auch den Todestag als Kündigungstermin nehmen. Ist nur meine Meinung.
Mal so ins Unreine gefragt: Und wer zahlt die Nutzung danach?
Den Anschluss meiner Mutter habe ich seinerzeit noch drei Monate lang genutzt!
Die Telekom ist ein Dienstleister und nicht die Caritas!
Grüßle
Schon ab einer Entfernung von einigen Hundert Metern zur Wohnung der Eltern wäre mir das zu umständlich.
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor einem Monat
@Florian60
Mein Beileid.
Die "Monatsregelung" ist doch bereits eine Art Kulanz, außer der Vertrag wäre schon außerhalb der Mindestlaufzeit.
siehe hierzu z. B.:
Auszug
Telefon und Internet
Mobilfunk- und Festnetzverträge können Sie, sofern Sie diese nicht übernehmen wollen, unter Vorlage einer Kopie der Sterbeurkunde kündigen. Viele Telekommunikationsunternehmen zeigen sich dann kulant und beenden den Vertrag nicht erst nach der regulären Laufzeit, sondern ermöglichen eine kurzfristige Einstellung der Leistungen. Fragen Sie beim Vertragspartner nach, ob technische Geräte wie Router, Smartcard oder Receiver zurückgeschickt werden müssen.
Quelle: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/gewappnet-fuer/haushaltsaufloesung-vertraege-eines-verstorbenen-richtig-kuendigen-40032
bzw.: https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/vertrag/kuendigen/todesfall?samChecked=true
Gruß
Waage1969
4
von
vor einem Monat
Es gibt durchaus Unternehmen, die das so handhaben.
Nein, das ist keine Kulanz, sondern vertragliche Verpflichtung der Telekom. Das Sonderkündigungsrecht im Todesfall ist Vertragsbestandteil.
Einige sehen das scheinbar anders, aber ich halte es für moralisch verwerflich, als Großkonzern die Hinterbliebenen eines Verstorbenen noch über den Tod hinaus für eine Leistung, die ohnehin nicht mehr abgerufen wird, zahlen zu lassen. Wenn man etwas Mitgefühl hätte, könnte man da durchaus mal sagen, man beendet den Vertrag einfach zum Todestag. Es gibt durchaus Unternehmen, die das so handhaben. Der Telekom ist aber scheinbar die Gewinnoptimierung bis zum letzten cent wichtiger.
Ich würde mir wirklich wünschen, dass der Gesetzgeber hier normiert, dass Laufzeitverträge mit dem Tod automatisch enden....
@Florian60
welche denn 🤔
Gruß
Waage1969
0
von
vor einem Monat
Hallo @Florian60,
mein herzliches Beileid. Ich kann voll und ganz verstehen, dass man in der schweren Zeit Besseres zu tun hat, als sich noch mit Verträgen rumzuschlagen. Wünsche dir somit erst einmal viel Kraft.
Das Ganze bedeutet aber nicht, dass wir kein Feingefühl haben. In jedem Unternehmen gibt es Fristen, die einzuhalten sind, ob von uns oder von Kunden. Ich spreche hier aus eigener Erfahrung und mir fällt kein Unternehmen ein, bei dem Verträge oder Sonstiges sofort gekündigt werden. Es gibt immer eine Frist.
Wünsche dir weiterhin alles Gute, hier wird es aber keine Kulanz geben.
Beste Grüße
Julia
Hinweis:
von
vor einem Monat
@Florian60
welche denn 🤔
Es gibt durchaus Unternehmen, die das so handhaben.
Nein, das ist keine Kulanz, sondern vertragliche Verpflichtung der Telekom. Das Sonderkündigungsrecht im Todesfall ist Vertragsbestandteil.
Einige sehen das scheinbar anders, aber ich halte es für moralisch verwerflich, als Großkonzern die Hinterbliebenen eines Verstorbenen noch über den Tod hinaus für eine Leistung, die ohnehin nicht mehr abgerufen wird, zahlen zu lassen. Wenn man etwas Mitgefühl hätte, könnte man da durchaus mal sagen, man beendet den Vertrag einfach zum Todestag. Es gibt durchaus Unternehmen, die das so handhaben. Der Telekom ist aber scheinbar die Gewinnoptimierung bis zum letzten cent wichtiger.
Ich würde mir wirklich wünschen, dass der Gesetzgeber hier normiert, dass Laufzeitverträge mit dem Tod automatisch enden....
@Florian60
welche denn 🤔
Gruß
Waage1969
Sämtliche verbliebenen Laufzeitverträge und Dauerschuldverhältnisse, einschließlich des Vermieters meiner Mutter. Beispiele siehe weiter unten...
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Uneingeloggter Nutzer
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor einem Monat
Hallo @Florian60,
mein herzliches Beileid. Ich kann voll und ganz verstehen, dass man in der schweren Zeit Besseres zu tun hat, als sich noch mit Verträgen rumzuschlagen. Wünsche dir somit erst einmal viel Kraft.
Das Ganze bedeutet aber nicht, dass wir kein Feingefühl haben. In jedem Unternehmen gibt es Fristen, die einzuhalten sind, ob von uns oder von Kunden. Ich spreche hier aus eigener Erfahrung und mir fällt kein Unternehmen ein, bei dem Verträge oder Sonstiges sofort gekündigt werden. Es gibt immer eine Frist.
Wünsche dir weiterhin alles Gute, hier wird es aber keine Kulanz geben.
Beste Grüße
Julia
Hinweis:
6
von
vor 2 Stunden
Ich habe vielmehr ausdrücklich die Befriedigung dieser Forderung unter Berufung auf die Dürftigkeitseinrede gemäß § 1990 BGB verweigert und die hierfür maßgeblichen Umstände ausführlich dargelegt.
@Julia U. Ich möchte hier nochmals meinen Unmut zum Ausdruck bringen, auch weil ich der Meinung bin, dass andere Leute durchaus erfahren sollten, wie die Telekom mit Ihren Kunden bzw. mit deren Erben umgeht.
Ich habe heute bezüglich des Festnezt-Vertrags meiner Mutter eine ausführlich begründete Dürftigkeitseinrede gemäß § 1990 BGB eingereicht und als Erbe die Begleichung der Abschlussrechnung verweigert. Nun kam doch allen ernstes diese Nachricht als Eingangsbestätigung per E-Mail:
Guten Tag,
hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Dürftigkeitseinrede.
Nach Prüfung bestehen auf dem Kundenkonto Ihrer Mutter derzeit offene Forderungen gegenüber der Telekom in Höhe von 62,38 EUR.
Bitte begleichen Sie den offenen Betrag, damit das Kundenkonto ausgeglichen werden kann. Eine detaillierte Übersicht der offenen Forderungen können Sie dem entsprechenden Schreiben beziehungsweise dem Kundenkonto entnehmen.
Roman Levi
Telekom Team"
bedeutet du hast den Beschluss des Insolvenzgerichts vorgelegt dass ein Nachlassinsolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen wurde?
0
von
vor 2 Stunden
@der_Lutz Nicht notwendig, lies den Gesetzestext und insbesondere die Rechtsprechung dazu:
"(1) Ist die Anordnung der Nachlassverwaltung oder die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens wegen Mangels einer den Kosten entsprechenden Masse nicht tunlich oder wird aus diesem Grunde die Nachlassverwaltung aufgehoben oder das Insolvenzverfahren eingestellt, so kann der Erbe die Befriedigung eines Nachlassgläubigers insoweit verweigern, als der Nachlass nicht ausreicht."
Siehe insbesondere, "ist [...] die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens [...] nicht tunlich oder [...]"
Wenn von vornherein klar ist, dass der Nachlass nicht für die Verfahrenskosten ausreicht, muss kein Nachlassinsolvenzverfahren betrieben werden. Dazu gibt es auch genügend Rechtsprechung. Das Leute sich immer zu Dingen äußern müssen, von denen sie keine Ahnung haben...
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von
vor einer Stunde
Wenn von vornherein klar ist, dass der Nachlass nicht für die Verfahrenskosten ausreicht, muss kein Nachlassinsolvenzverfahren betrieben werden.
@der_Lutz Nicht notwendig, lies den Gesetzestext und insbesondere die Rechtsprechung dazu:
"(1) Ist die Anordnung der Nachlassverwaltung oder die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens wegen Mangels einer den Kosten entsprechenden Masse nicht tunlich oder wird aus diesem Grunde die Nachlassverwaltung aufgehoben oder das Insolvenzverfahren eingestellt, so kann der Erbe die Befriedigung eines Nachlassgläubigers insoweit verweigern, als der Nachlass nicht ausreicht."
Siehe insbesondere, "ist [...] die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens [...] nicht tunlich oder [...]"
Wenn von vornherein klar ist, dass der Nachlass nicht für die Verfahrenskosten ausreicht, muss kein Nachlassinsolvenzverfahren betrieben werden. Dazu gibt es auch genügend Rechtsprechung. Das Leute sich immer zu Dingen äußern müssen, von denen sie keine Ahnung haben...
genau, weil dann das Nachlassgericht das Insolvenzverfahren abweist...
Das Leute sich immer zu Dingen äußern müssen, von denen sie keine Ahnung haben...
@der_Lutz Nicht notwendig, lies den Gesetzestext und insbesondere die Rechtsprechung dazu:
"(1) Ist die Anordnung der Nachlassverwaltung oder die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens wegen Mangels einer den Kosten entsprechenden Masse nicht tunlich oder wird aus diesem Grunde die Nachlassverwaltung aufgehoben oder das Insolvenzverfahren eingestellt, so kann der Erbe die Befriedigung eines Nachlassgläubigers insoweit verweigern, als der Nachlass nicht ausreicht."
Siehe insbesondere, "ist [...] die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens [...] nicht tunlich oder [...]"
Wenn von vornherein klar ist, dass der Nachlass nicht für die Verfahrenskosten ausreicht, muss kein Nachlassinsolvenzverfahren betrieben werden. Dazu gibt es auch genügend Rechtsprechung. Das Leute sich immer zu Dingen äußern müssen, von denen sie keine Ahnung haben...
Natürlich ist es immer einfach zu behaupten, andere hätten keine Ahnung. Schwieriger wird es allerdings, wenn man diese Behauptung auch mit konkreten Argumenten untermauern soll. In einer Diskussion ist es völlig normal, dass Menschen unterschiedliche Kenntnisstände, Erfahrungen und Sichtweisen mitbringen. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass jede abweichende Meinung wertlos oder fachlich falsch ist.
Man sollte dabei auch bedenken, dass niemand das alleinige Monopol auf Wissen besitzt. Selbst Experten kommen häufig zu unterschiedlichen Einschätzungen, obwohl sie sich intensiv mit einem Thema beschäftigen. Wer anderen pauschal Unwissenheit vorwirft, ohne auf deren Argumente einzugehen, verlässt in der Regel die Sachebene und bewegt sich auf einer rein persönlichen Ebene. Das mag kurzfristig befriedigend sein, trägt aber selten dazu bei, eine Diskussion voranzubringen.
Ein bloßes „ihr habt keine Ahnung“ ersetzt keine Fakten, keine Belege und keine nachvollziehbare Argumentation.
Gleichzeitig gehört zur Fairness auch, anderen zuzugestehen, sich zu einem Thema äußern zu dürfen. Niemand benötigt die Zustimmung Dritter, um eine Meinung zu formulieren oder Fragen zu stellen. Ob diese Meinung belastbar ist, zeigt sich anschließend durch die Qualität der Argumente und nicht durch die Lautstärke oder Schärfe, mit der sie vorgetragen wird.
Daher würde ich empfehlen, etwas vorsichtiger mit solchen Pauschalaussagen zu sein. Sie mögen zwar den eigenen Standpunkt unterstreichen sollen, bewirken aber häufig das Gegenteil. Wer wirklich über das größere Fachwissen verfügt, muss das normalerweise nicht durch abwertende Bemerkungen hervorheben. Das zeigt sich ganz von selbst durch sachliche Erklärungen, fundierte Argumente und die Fähigkeit, andere Positionen inhaltlich zu widerlegen.
Wenn also konkrete fachliche Fehler vorliegen, benenne sie gerne. Ansonsten wirkt der Satz vor allem wie eine pauschale Herabsetzung anderer Diskussionsteilnehmer, ohne dass daraus ein echter Erkenntnisgewinn entsteht. Eine sachliche Auseinandersetzung lebt von Argumenten, nicht von der Behauptung, wer Ahnung hat und wer nicht.
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