Gelöst
Keine Kulanz bei Kündigung nach Todesfall – enttäuschender Kundenservice
vor einem Monat
Meine Mutter ist vor kurzem verstorben. Ich habe deshalb ihren Festnetzvertrag bei der Telekom gemäß dem zugestandenen Sonderkündigungsrecht gekündigt.
Umso enttäuschter bin ich darüber, dass die Telekom auch in dieser Situation auf der Kündigungsfrist von einem Monat besteht und den Vertrag nicht aus Kulanz zum Zeitpunkt des Todes bzw. kurzfristig danach beendet.
Mir ist bewusst, dass es vertragliche bzw. gesetzliche Kündigungsfristen geben kann. Gerade bei einem Todesfall hätte ich von einem Unternehmen wie der Telekom aber etwas mehr Kundenfreundlichkeit und Fingerspitzengefühl erwartet. Es geht hier schließlich nicht um einen gewöhnlichen Anbieterwechsel, sondern darum, dass der Anschluss aufgrund des Todes des Vertragsinhabers schlicht nicht mehr benötigt wird.
Natürlich ist ein weiterer Monatsbeitrag finanziell kein riesiger Betrag. Gerade deshalb finde ich es aber umso befremdlicher, dass man in einer solchen Situation offenbar nicht bereit ist, unkompliziert eine kulante Lösung zu finden.
Vielleicht kann sich das Telekom-hilft-Team den Vorgang noch einmal ansehen. Ich würde mir jedenfalls wünschen, dass die Telekom bei Todesfällen nicht nur formal auf Kündigungsfristen verweist, sondern auch zeigt, dass Kundenservice, Menschlichkeit und Kulanz in einer solchen Situation tatsächlich eine Rolle spielen.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor einem Monat
Hallo @Florian60,
mein herzliches Beileid. Ich kann voll und ganz verstehen, dass man in der schweren Zeit Besseres zu tun hat, als sich noch mit Verträgen rumzuschlagen. Wünsche dir somit erst einmal viel Kraft.
Das Ganze bedeutet aber nicht, dass wir kein Feingefühl haben. In jedem Unternehmen gibt es Fristen, die einzuhalten sind, ob von uns oder von Kunden. Ich spreche hier aus eigener Erfahrung und mir fällt kein Unternehmen ein, bei dem Verträge oder Sonstiges sofort gekündigt werden. Es gibt immer eine Frist.
Wünsche dir weiterhin alles Gute, hier wird es aber keine Kulanz geben.
Beste Grüße
Julia
Hinweis:
5
von
vor 45 Minuten
@Julia U. Ich möchte hier nochmals meinen Unmut zum Ausdruck bringen, auch weil ich der Meinung bin, dass andere Leute durchaus erfahren sollten, wie die Telekom mit Ihren Kunden bzw. mit deren Erben umgeht.
Ich habe heute bezüglich des Festnezt-Vertrags meiner Mutter eine ausführlich begründete Dürftigkeitseinrede gemäß § 1990 BGB eingereicht und als Erbe die Begleichung der Abschlussrechnung verweigert. Nun kam doch allen ernstes diese Nachricht als Eingangsbestätigung per E-Mail:
Guten Tag,
hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Dürftigkeitseinrede.
Nach Prüfung bestehen auf dem Kundenkonto Ihrer Mutter derzeit offene Forderungen gegenüber der Telekom in Höhe von 62,38 EUR.
Bitte begleichen Sie den offenen Betrag, damit das Kundenkonto ausgeglichen werden kann. Eine detaillierte Übersicht der offenen Forderungen können Sie dem entsprechenden Schreiben beziehungsweise dem Kundenkonto entnehmen.
Roman Levi
Telekom Team"
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von
vor 41 Minuten
Ich habe vielmehr ausdrücklich die Befriedigung dieser Forderung unter Berufung auf die Dürftigkeitseinrede gemäß § 1990 BGB verweigert und die hierfür maßgeblichen Umstände ausführlich dargelegt.
@Julia U. Ich möchte hier nochmals meinen Unmut zum Ausdruck bringen, auch weil ich der Meinung bin, dass andere Leute durchaus erfahren sollten, wie die Telekom mit Ihren Kunden bzw. mit deren Erben umgeht.
Ich habe heute bezüglich des Festnezt-Vertrags meiner Mutter eine ausführlich begründete Dürftigkeitseinrede gemäß § 1990 BGB eingereicht und als Erbe die Begleichung der Abschlussrechnung verweigert. Nun kam doch allen ernstes diese Nachricht als Eingangsbestätigung per E-Mail:
Guten Tag,
hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Dürftigkeitseinrede.
Nach Prüfung bestehen auf dem Kundenkonto Ihrer Mutter derzeit offene Forderungen gegenüber der Telekom in Höhe von 62,38 EUR.
Bitte begleichen Sie den offenen Betrag, damit das Kundenkonto ausgeglichen werden kann. Eine detaillierte Übersicht der offenen Forderungen können Sie dem entsprechenden Schreiben beziehungsweise dem Kundenkonto entnehmen.
Roman Levi
Telekom Team"
bedeutet du hast den Beschluss des Insolvenzgerichts vorgelegt dass ein Nachlassinsolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen wurde?
0
von
vor 35 Minuten
@der_Lutz Nicht notwendig, lies den Gesetzestext und insbesondere die Rechtsprechung dazu:
"(1) Ist die Anordnung der Nachlassverwaltung oder die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens wegen Mangels einer den Kosten entsprechenden Masse nicht tunlich oder wird aus diesem Grunde die Nachlassverwaltung aufgehoben oder das Insolvenzverfahren eingestellt, so kann der Erbe die Befriedigung eines Nachlassgläubigers insoweit verweigern, als der Nachlass nicht ausreicht."
Siehe insbesondere, "ist [...] die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens [...] nicht tunlich oder [...]"
Wenn von vornherein klar ist, dass der Nachlass nicht für die Verfahrenskosten ausreicht, muss kein Nachlassinsolvenzverfahren betrieben werden. Dazu gibt es auch genügend Rechtsprechung. Das Leute sich immer zu Dingen äußern müssen, von denen sie keine Ahnung haben...
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