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Keine Kulanz bei Kündigung nach Todesfall – enttäuschender Kundenservice

vor einem Monat

Meine Mutter ist vor kurzem verstorben. Ich habe deshalb ihren Festnetzvertrag bei der Telekom gemäß dem zugestandenen Sonderkündigungsrecht gekündigt.

Umso enttäuschter bin ich darüber, dass die Telekom auch in dieser Situation auf der Kündigungsfrist von einem Monat besteht und den Vertrag nicht aus Kulanz zum Zeitpunkt des Todes bzw. kurzfristig danach beendet.

Mir ist bewusst, dass es vertragliche bzw. gesetzliche Kündigungsfristen geben kann. Gerade bei einem Todesfall hätte ich von einem Unternehmen wie der Telekom aber etwas mehr Kundenfreundlichkeit und Fingerspitzengefühl erwartet. Es geht hier schließlich nicht um einen gewöhnlichen Anbieterwechsel, sondern darum, dass der Anschluss aufgrund des Todes des Vertragsinhabers schlicht nicht mehr benötigt wird.

Natürlich ist ein weiterer Monatsbeitrag finanziell kein riesiger Betrag. Gerade deshalb finde ich es aber umso befremdlicher, dass man in einer solchen Situation offenbar nicht bereit ist, unkompliziert eine kulante Lösung zu finden.

Vielleicht kann sich das Telekom-hilft-Team den Vorgang noch einmal ansehen. Ich würde mir jedenfalls wünschen, dass die Telekom bei Todesfällen nicht nur formal auf Kündigungsfristen verweist, sondern auch zeigt, dass Kundenservice, Menschlichkeit und Kulanz in einer solchen Situation tatsächlich eine Rolle spielen.

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vor 13 Minuten

von

Gelöschter Nutzer

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor einem Monat

      Hallo @Florian60,

       

      mein herzliches Beileid. Ich kann voll und ganz verstehen, dass man in der schweren Zeit Besseres zu tun hat, als sich noch mit Verträgen rumzuschlagen. Wünsche dir somit erst einmal viel Kraft.

       

      Das Ganze bedeutet aber nicht, dass wir kein Feingefühl haben. In jedem Unternehmen gibt es Fristen, die einzuhalten sind, ob von uns oder von Kunden. Ich spreche hier aus eigener Erfahrung und mir fällt kein Unternehmen ein, bei dem Verträge oder Sonstiges sofort gekündigt werden. Es gibt immer eine Frist.

       

      Wünsche dir weiterhin alles Gute, hier wird es aber keine Kulanz geben.

       

      Beste Grüße

      Julia

      Hinweis: 

      Diese Antwort wurde aus diesem Kommentar erstellt.

      6

      von

      vor 2 Stunden

      Florian60

      Ich habe vielmehr ausdrücklich die Befriedigung dieser Forderung unter Berufung auf die Dürftigkeitseinrede gemäß § 1990 BGB verweigert und die hierfür maßgeblichen Umstände ausführlich dargelegt. 

      @Julia U. Ich möchte hier nochmals meinen Unmut zum Ausdruck bringen, auch weil ich der Meinung bin, dass andere Leute durchaus erfahren sollten, wie die Telekom mit Ihren Kunden bzw. mit deren Erben umgeht. 

      Ich habe heute bezüglich des Festnezt-Vertrags meiner Mutter eine ausführlich begründete Dürftigkeitseinrede gemäß § 1990 BGB eingereicht und als Erbe die Begleichung der Abschlussrechnung verweigert. Nun kam doch allen ernstes diese Nachricht als Eingangsbestätigung per E-Mail: 

      Guten Tag, 

       

      hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Dürftigkeitseinrede.

       

      Nach Prüfung bestehen auf dem Kundenkonto Ihrer Mutter derzeit offene Forderungen gegenüber der Telekom in Höhe von 62,38 EUR.

       

      Bitte begleichen Sie den offenen Betrag, damit das Kundenkonto ausgeglichen werden kann. Eine detaillierte Übersicht der offenen Forderungen können Sie dem entsprechenden Schreiben beziehungsweise dem Kundenkonto entnehmen.

       

      Roman Levi

      Telekom Team"

      Diese Nachricht finde ich doch einigermaßen bemerkenswert....Bitte schulen Sie Ihre Mitarbeiter, was eine Dürftigkeitseinrede ist.
      Dass auf dem Kundenkonto meiner verstorbenen Mutter noch eine Forderung in Höhe von 62,38 Euro besteht, habe ich nie bestritten.
      Ich habe vielmehr ausdrücklich die Befriedigung dieser Forderung unter Berufung auf die Dürftigkeitseinrede gemäß § 1990 BGB verweigert und die hierfür maßgeblichen Umstände ausführlich dargelegt. 
      Ihr Mitarbeiter hat offensichtlich nicht die geringste Ahnung, was eine Dürftigkeitseinrede ist. 
      Ihre Forderung werde ich selbstverständlich nicht begleichen. Die Möglichkeit der Dürftigkeitseinrede besteht gerade dafür, dem Erben bei einem dürftigen Nachlass die Verweigerung der Befriedigung von Nachlassgläubigern zu ermöglichen.
      Insgesamt bin ich doch reichlich verwundert über das Vorgehen der Telekom.
      Florian60

      Ich habe vielmehr ausdrücklich die Befriedigung dieser Forderung unter Berufung auf die Dürftigkeitseinrede gemäß § 1990 BGB verweigert und die hierfür maßgeblichen Umstände ausführlich dargelegt. 

      bedeutet du hast den Beschluss des Insolvenzgerichts vorgelegt dass ein Nachlassinsolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen wurde?

      0

      von

      vor 2 Stunden

      @der_Lutz Nicht notwendig, lies den Gesetzestext und insbesondere die Rechtsprechung dazu: 

      "(1) Ist die Anordnung der Nachlassverwaltung oder die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens wegen Mangels einer den Kosten entsprechenden Masse nicht tunlich oder wird aus diesem Grunde die Nachlassverwaltung aufgehoben oder das Insolvenzverfahren eingestellt, so kann der Erbe die Befriedigung eines Nachlassgläubigers insoweit verweigern, als der Nachlass nicht ausreicht."

      Siehe insbesondere, "ist [...] die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens [...] nicht tunlich oder [...]"

      Wenn von vornherein klar ist, dass der Nachlass nicht für die Verfahrenskosten ausreicht, muss kein Nachlassinsolvenzverfahren betrieben werden. Dazu gibt es auch genügend Rechtsprechung. Das Leute sich immer zu Dingen äußern müssen, von denen sie keine Ahnung haben...

      0

      von

      vor 13 Minuten

      Florian60

      Wenn von vornherein klar ist, dass der Nachlass nicht für die Verfahrenskosten ausreicht, muss kein Nachlassinsolvenzverfahren betrieben werden.

      @der_Lutz Nicht notwendig, lies den Gesetzestext und insbesondere die Rechtsprechung dazu: 

      "(1) Ist die Anordnung der Nachlassverwaltung oder die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens wegen Mangels einer den Kosten entsprechenden Masse nicht tunlich oder wird aus diesem Grunde die Nachlassverwaltung aufgehoben oder das Insolvenzverfahren eingestellt, so kann der Erbe die Befriedigung eines Nachlassgläubigers insoweit verweigern, als der Nachlass nicht ausreicht."

      Siehe insbesondere, "ist [...] die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens [...] nicht tunlich oder [...]"

      Wenn von vornherein klar ist, dass der Nachlass nicht für die Verfahrenskosten ausreicht, muss kein Nachlassinsolvenzverfahren betrieben werden. Dazu gibt es auch genügend Rechtsprechung. Das Leute sich immer zu Dingen äußern müssen, von denen sie keine Ahnung haben...

      Florian60

      Wenn von vornherein klar ist, dass der Nachlass nicht für die Verfahrenskosten ausreicht, muss kein Nachlassinsolvenzverfahren betrieben werden.

      genau, weil dann das Nachlassgericht das Insolvenzverfahren abweist...

      Florian60

      Das Leute sich immer zu Dingen äußern müssen, von denen sie keine Ahnung haben...

      @der_Lutz Nicht notwendig, lies den Gesetzestext und insbesondere die Rechtsprechung dazu: 

      "(1) Ist die Anordnung der Nachlassverwaltung oder die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens wegen Mangels einer den Kosten entsprechenden Masse nicht tunlich oder wird aus diesem Grunde die Nachlassverwaltung aufgehoben oder das Insolvenzverfahren eingestellt, so kann der Erbe die Befriedigung eines Nachlassgläubigers insoweit verweigern, als der Nachlass nicht ausreicht."

      Siehe insbesondere, "ist [...] die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens [...] nicht tunlich oder [...]"

      Wenn von vornherein klar ist, dass der Nachlass nicht für die Verfahrenskosten ausreicht, muss kein Nachlassinsolvenzverfahren betrieben werden. Dazu gibt es auch genügend Rechtsprechung. Das Leute sich immer zu Dingen äußern müssen, von denen sie keine Ahnung haben...

      Florian60

      Das Leute sich immer zu Dingen äußern müssen, von denen sie keine Ahnung haben...

      Natürlich ist es immer einfach zu behaupten, andere hätten keine Ahnung. Schwieriger wird es allerdings, wenn man diese Behauptung auch mit konkreten Argumenten untermauern soll. In einer Diskussion ist es völlig normal, dass Menschen unterschiedliche Kenntnisstände, Erfahrungen und Sichtweisen mitbringen. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass jede abweichende Meinung wertlos oder fachlich falsch ist.

      Man sollte dabei auch bedenken, dass niemand das alleinige Monopol auf Wissen besitzt. Selbst Experten kommen häufig zu unterschiedlichen Einschätzungen, obwohl sie sich intensiv mit einem Thema beschäftigen. Wer anderen pauschal Unwissenheit vorwirft, ohne auf deren Argumente einzugehen, verlässt in der Regel die Sachebene und bewegt sich auf einer rein persönlichen Ebene. Das mag kurzfristig befriedigend sein, trägt aber selten dazu bei, eine Diskussion voranzubringen.

      Ein bloßes „ihr habt keine Ahnung“ ersetzt keine Fakten, keine Belege und keine nachvollziehbare Argumentation.

      Gleichzeitig gehört zur Fairness auch, anderen zuzugestehen, sich zu einem Thema äußern zu dürfen. Niemand benötigt die Zustimmung Dritter, um eine Meinung zu formulieren oder Fragen zu stellen. Ob diese Meinung belastbar ist, zeigt sich anschließend durch die Qualität der Argumente und nicht durch die Lautstärke oder Schärfe, mit der sie vorgetragen wird.

      Daher würde ich empfehlen, etwas vorsichtiger mit solchen Pauschalaussagen zu sein. Sie mögen zwar den eigenen Standpunkt unterstreichen sollen, bewirken aber häufig das Gegenteil. Wer wirklich über das größere Fachwissen verfügt, muss das normalerweise nicht durch abwertende Bemerkungen hervorheben. Das zeigt sich ganz von selbst durch sachliche Erklärungen, fundierte Argumente und die Fähigkeit, andere Positionen inhaltlich zu widerlegen.

      Wenn also konkrete fachliche Fehler vorliegen, benenne sie gerne. Ansonsten wirkt der Satz vor allem wie eine pauschale Herabsetzung anderer Diskussionsteilnehmer, ohne dass daraus ein echter Erkenntnisgewinn entsteht. Eine sachliche Auseinandersetzung lebt von Argumenten, nicht von der Behauptung, wer Ahnung hat und wer nicht.

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      von

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