Kein Sonderkündigungsrecht trotz Haushaltszusammenführung

vor 3 Jahren

Hallo! Mein Festnetzvertrag läuft noch bis Februar 2023 und ist bereits wirksam gekündigt. Nun bin ich allerdings zum 30.11.2022 in das Haus meines Vaters gezogen, wo bereits ein Telekom-Vertrag vorhanden ist.

Deswegen habe ich über die Telekom das Formular für eine Haushaltszusammenführung ausgefüllt und zusammen mit allen notwendigen Nachweisen an die Telekom geschickt. Auf Nachfrage wurde mir nun mitgeteilt, dass kein Grund für eine Sonderkündigung besteht, da mein Vertrag ja bereits wirksam gekündigt wurde. Das Kündigungsdatum von Februar 2023 bleibt bestehen.

 

Leider hat auch ein Nachhaken über die Hotline nicht geholfen, da verweist man auf das Einsenden der Meldebescheinigung und dann "wird das alles schon umgestellt". Doch das ist bereits geschehen und erst gestern habe ich nochmal die oben zitierte Meldung erhalten, dass kein Grund für eine Sonderkündigung besteht.

 

Was wird denn für die Problemlösung hier noch benötigt?

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  • vor 3 Jahren

    @Kuebelwagen53 es müsste zunächst die reguläre Kündiung rausgenommen werden, damit die Sonderkündiung greifen kann.

    Dein Rpofil ist ja befüllt, dann warte mal auf einen Teami.

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  • vor 3 Jahren

    Nur mal so rein rechtlich @Kuebelwagen53, es gibt kein Sonderkündigungsrecht bei Haushaltzusammenführung, es ist eine Kulanzleistung.
    Und der Einzug in ein Haus begründet noch keine Haushaltzusammenführung.

    5

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    Also diese Kulanzkündigung bietet die Telekom ja auch nur an, wenn der bestehende Anschluss in der MVLZ ist. 

    Ist er das noch?

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    CyberSW

    wenn der bestehende Anschluss in der MVLZ ist. Ist er das noch?

    wenn der bestehende Anschluss in der MVLZ ist. 

    Ist er das noch?

    CyberSW

    wenn der bestehende Anschluss in der MVLZ ist. 

    Ist er das noch?


    Dann wäre es ja einfach bei regulärer Kündigungsfrist von 1 Monat, wenn die MVLZ abgelaufen ist.

     

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    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    BigWoelfi2

    CyberSW wenn der bestehende Anschluss in der MVLZ ist. Ist er das noch? wenn der bestehende Anschluss in der MVLZ ist. Ist er das noch? CyberSW wenn der bestehende Anschluss in der MVLZ ist. Ist er das noch? Dann wäre es ja einfach bei regulärer Kündigungsfrist von 1 Monat, wenn die MVLZ abgelaufen ist.

    CyberSW

    wenn der bestehende Anschluss in der MVLZ ist. Ist er das noch?

    wenn der bestehende Anschluss in der MVLZ ist. 

    Ist er das noch?

    CyberSW

    wenn der bestehende Anschluss in der MVLZ ist. 

    Ist er das noch?


    Dann wäre es ja einfach bei regulärer Kündigungsfrist von 1 Monat, wenn die MVLZ abgelaufen ist.

     

    BigWoelfi2
    CyberSW

    wenn der bestehende Anschluss in der MVLZ ist. Ist er das noch?

    wenn der bestehende Anschluss in der MVLZ ist. 

    Ist er das noch?

    CyberSW

    wenn der bestehende Anschluss in der MVLZ ist. 

    Ist er das noch?


    Dann wäre es ja einfach bei regulärer Kündigungsfrist von 1 Monat, wenn die MVLZ abgelaufen ist.

     


    Richtig, aber der Vater müsste dann seinen Anschluß kündigen, nicht @Kuebelwagen53 

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    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 3 Jahren

    Kuebelwagen53

    Nun bin ich allerdings zum 30.11.2022 in das Haus meines Vaters gezogen, wo bereits ein Telekom-Vertrag vorhanden ist.

    Nun bin ich allerdings zum 30.11.2022 in das Haus meines Vaters gezogen, wo bereits ein Telekom-Vertrag vorhanden ist.
    Kuebelwagen53
    Nun bin ich allerdings zum 30.11.2022 in das Haus meines Vaters gezogen, wo bereits ein Telekom-Vertrag vorhanden ist.

    Bist du da im Haushalt deines Vaters integriert oder hast du in seinem Haus eine eigene Wohnung?

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