Gelöst

Inkasso Trozt Zurückschicken vom Gerät

vor 6 Jahren

Guten Tag,

folgendes Problem. Ich musste ein Gerät wegen eines Defektes wieder zurück schicken, dies ist leider verspätete passiert aufgrund privater Problem. Nach einem Inkasso Brief habe mich umgehend mit der Telekom in Verbindung gesetzt und es wurde vereinbart das gerät am nächsten Werktag zurück zu schicken und das somit alles gut ist und das verfahren einstellt wird. Gesagt getan , gerät ist angekommen und mir wurde die Kündigungsbestätigung für das gerät zugesand. Nun 4 Monate später erneut ein Inkasso schreiben welches mich auffordert den kaufbetrag von 200,19€ zu zahlen da es ja verspätet ankam. Ich sehe nicht ein für ein gerät was ich nicht mehr habe einen KAUFpreis zu zahlen ohne das ich dann auch behalten kann ... es geht ja auch bekanntlich keiner einkaufen und lässt den ein kauf im Laden. Ich habe ja auch im verzugszeitraum trotzdem die Miete für 2 Geräte gezahlt also ist der verzugszeitraum nicht unbezhalt geblieben .

 

Ich hoffe mir kann jemand helfen das das Inkasso Unternehmen endlich ruhe gibt und man sich einigen kann!

500

13

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 6 Jahren

    @melina.kuenneth 

    @ Es handelt sich nicht um einen Kaufpreis sondern um einen Schadenersatz

    Wenn die Telekom den Vorgang ans Inkasso abgegeben hat ist im Regelfall auch der Drops gelutscht und bei der Telekom auch abgeschlossen.

    5

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    der_Lutz

    Dann hat sich das geändert.

    Dann hat sich das geändert.

     

    der_Lutz

    Dann hat sich das geändert.

     


    Da hat sich nichts geändert.

    Schadenersatz wird gefordert, wenn ein Mietgerät gekündigt aber nicht zurückgesendet wird.

     

    Kaufpreis gilt, wie schon der Name sagt, bei gekauften Geräten.

     

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    @Käseblümchen 

    OK, das ist schlüssig.

    Dass es sich um ein Kaufgerät handelt hat sich mir nicht erschlossen.

    0

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    der_Lutz

    @Käseblümchen OK, das ist schlüssig. Dass es sich um ein Kaufgerät handelt hat sich mir nicht erschlossen.

    @Käseblümchen 

    OK, das ist schlüssig.

    Dass es sich um ein Kaufgerät handelt hat sich mir nicht erschlossen.

    der_Lutz

    @Käseblümchen 

    OK, das ist schlüssig.

    Dass es sich um ein Kaufgerät handelt hat sich mir nicht erschlossen.


    Von daher würde mich auch der Scan des Schreibens interessieren @melina.kuenneth 

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 6 Jahren

    Hallo @melina.kuenneth,

    danke für deinen Beitrag hier und herzlich willkommen in der Community.

    Es tut mir leid, wenn dir Unannehmlichkeiten entstanden sind, allerdings sind mir hier die Hände gebunden, da es sich um einen Schadenersatz handelt.
    Auch wenn das Gerät zurückgesendet wurde, ist die Summe des Schadenersatzes fällig.

    Weiter kommt dazu, dass der Vorgang bei einem Inkasso-Unternehmen vorliegt, daher bitte ich dich bei Rückfragen, an dieses zu wenden. Sollte es im Vorfeld
    zu einem Missverständnis gekommen zu sein, bitte ich dich um Entschuldigung.

    Ich habe gerade auch versucht, dich zu erreichen. Wenn du magst, schreib mir, wann es dir wieder passt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Manuel D.

    1

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    Ich habs´s befürchtet...

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

Gelöst

vor 7 Jahren

in  

3071

0

4

in  

2240

0

11

Gelöst

vor 7 Jahren

in  

968

0

4

Gelöst

in  

1110

0

3

Beliebte Tags letzte 7 Tage

Keine Tags gefunden!

Cookies and similar technologies

We use cookies and similar technologies (including ) on our website to save, read out and process information on your device. In doing so, we enhance your experience, analyze site traffic, and show you content and ads that interest you. User profiles are created across websites and devices for this purpose. Our partners use these technologies as well.


By selecting “Only Required”, you only accept cookies that make our website function properly. “Accept All” means that you allow access to information on your device and the use of all cookies for analytics and marketing purposes by Telekom Deutschland GmbH and our partners. Your data might then be transferred to countries outside the European Union where we cannot ensure the same level of data protection as in the EU (see Art. 49 (1) a GDPR). Under “Settings”, you can specify everything in detail and change your consent at any time.


Find more information in the Privacy Policy and Partner List.


Use of Utiq technology powered by your telecom operator


We, Telekom Deutschland GmbH, use the Utiq technology for digital marketing or analytics (as described on this consent notice) based on your browsing activity across our websites (only if you are using a supported internet connection provided by a participating telecom operator and consent on each website).

The Utiq technology is privacy centric to give you choice and control.

It uses an identifier created by your telecom operator based on your IP address and a telecom reference such as your telecom account (e.g., mobile number).

The identifier is assigned to the internet connection, so anyone connecting their device and consenting to the Utiq technology will receive the same identifier. Typically:

  • on a broadband connection (e.g., Wi-Fi), the marketing or analytics will be performed based on the browsing activities of consenting household members’.
  • on mobile data, the marketing will be more personalised, as it will be based on the browsing of the individual mobile user only.

By consenting, you confirm that you have permission from the telecom account holder to enable the Utiq technology on this internet connection.

You can withdraw this consent anytime via "Manage Utiq" at the bottom of this site or in Utiq’s privacy portal (“consenthub”). For more, see Utiq's privacy statement.