Frage zur Entschädigung nach § 58 TKG bei Internetausfall
vor 2 Stunden
Hallo zusammen,
unser Internetanschluss war vom 25.09.2026 bis zum 29.09.2026 gestört. Die Störung habe ich bereits am Abend des 25.09.2026 per SMS bei der Telekom gemeldet.
Am Montag, dem 28.09.2026, habe ich eine Mitteilung erhalten, dass die Störung behoben sei. Tatsächlich war der Anschluss zu diesem Zeitpunkt jedoch weiterhin ohne Funktion. Erst am Nachmittag des 29.09.2026 konnte die Internetverbindung wieder genutzt werden.
Habe ich in diesem Fall Anspruch auf eine Entschädigung nach § 58 TKG , und wie kann ich diese bei der Telekom geltend machen? Wird bei der Berechnung der tatsächliche Zeitpunkt der Wiederherstellung berücksichtigt, wenn die Telekom die Störung bereits einen Tag früher als behoben gemeldet hat?
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vor 2 Stunden
Im Prinzip ab dem 3. Tag.
Ich weiß nicht, ob du da nochmal ne Störung hättest melden müssen
Kannst das mit dem Team klären
Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist
Dein Profil ist nur teilweise befüllt .
Bitte noch vervollständigen
Profil, oben rechts auf dein Avatar klicken, dann Einstellungen
Zwecks Legitimation muss eine Rufnummer drin stehen und deine Kundennr
Im 3.Feld bei "Weitere Informationen" , deine Ereichbarbeit eintragen
Das Team ist tägl. von 7 bis 23 Uhr hier unterwegs (7 Tage). Daher wäre es gut, großzügige Zeiträume anzugeben, wann man dich anrufen darf.
z.B. 14-16 Uhr, 19-21 Uhr, ...
Halte beim Telefonat,zwecks Legitimation auch deine IBAN bereit (letzte 6 Stellen).
Du wirst tel. zu deinen Zeiten, kontaktiert.
.
Weitere Hinweise zur Abfrage der persönlichen Daten:
https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/kontakt/abfrage-daten
Bitte gib anschließend kurz eine Rückmeldung, dass du dein Profil nun vervollständigt hast.
Vielen Dank
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vor 2 Stunden
Hallo zusammen,
unser Internetanschluss war vom 25.09.2026 bis zum 29.09.2026 gestört. Die Störung habe ich bereits am Abend des 25.09.2026 per SMS bei der Telekom gemeldet.
Am Montag, dem 28.09.2026, habe ich eine Mitteilung erhalten, dass die Störung behoben sei. Tatsächlich war der Anschluss zu diesem Zeitpunkt jedoch weiterhin ohne Funktion. Erst am Nachmittag des 29.09.2026 konnte die Internetverbindung wieder genutzt werden.
Habe ich in diesem Fall Anspruch auf eine Entschädigung nach § 58 TKG , und wie kann ich diese bei der Telekom geltend machen? Wird bei der Berechnung der tatsächliche Zeitpunkt der Wiederherstellung berücksichtigt, wenn die Telekom die Störung bereits einen Tag früher als behoben gemeldet hat?
Der 25. zählt nicht, am 29 Störung behoben zählt auch nicht. Für den ersten und zweiten Tag gibts auch nix. Somit zählt nur der 28. mit evtl. 5 €, da wäre mir der Aufwand zu hoch die überhaupt geltend zu machen.
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