Gelöst

Erweiterung APL

vor 3 Jahren

Hallo,

in Zuge der Erweiterung unseres Hauses um 3 Wohneinheiten muss auch unser APL erweitert werden.

Ich habe vor Baubeginn (15 Monate) der Telekom mitgeteilt, dass wir statt der bisherigen 2 Anschlüsse zukünftig 5 Anschlüsse benötigen.Im APL sind laut Telekomtechniker auch 10 Doppeladern drin. Seither ist nichts passiert.

 

Nun sind unsere 3 neuen Mieter zum 15.12.2021 eingezogen. Leider bekommen 2 von ihnen die Rückmeldung, dass ein Anschluss derzeit nicht möglich ist, da der Anschluss erst erweitert werden muss (was der Telekom seit 15 Monaten bekannt ist). Die Erweiterung haben sie bereits beantragt, aber es passiert nichts. Sie bekommen nur die Rückmeldung, dass die Erweiterung "in der technischen Prüfung" ist.

 

Nun werden meine Mieter langsam ungemütlich und drohen mit Kündigung, Schadenersatz,.... kurz gesagt viel Ärger, den die Telekom durch Untätigkeit verursacht hat.

 

Daher ist meine Frage, wie ich erreichen kann, dass die Erweiterung des Anschlusses vorwärts kommt?

Meine Anrufe bei der Bauherrenhotline blieben erfolglos. Entweder wurden meine Anfragen nicht oder unzureichend beantwortet.

Auch die Telekom-Hotline konnte mir nicht weiterhelfen.

 

 

3330

60

    • vor 3 Jahren

      @Matthias.Singen 

      Soeben habe ich bei den Teamies geklingelt
      Es wird sich hier oder telefonisch ein Teamie melden.
      Du könntest aber hier schon mal ein Zeitfenster nennen, innerhalb dessen du tel. erreichbar bist.

      1

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Hallo,

       

      das hört sich doch gut an. Bin eigentlich immer unter meiner hinterlegten Nummer erreichbar.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren


      @Matthias.Singen  schrieb:
      Auch die Telekom-Hotline konnte mir nicht weiterhelfen.

      Die ist normalerweise nur dann Dein Ansprechpartner, wenn Du einen Zugangstarif beauftragen willst oder wenn es damit etwas zu regeln gibt. Dafür ist dann aber die Voraussetzung, dass der APL da ist/genügend Kapazität hat für Deinen Auftrag.

       

       


      @Matthias.Singen  schrieb:
      Nun sind unsere 3 neuen Mieter zum 15.12.2021 eingezogen. Leider bekommen 2 von ihnen die Rückmeldung, dass ein Anschluss derzeit nicht möglich ist, da der Anschluss erst erweitert werden muss (was der Telekom seit 15 Monaten bekannt ist).

      Was ist mit dem dritten? Klappt es bei dem?

      Erst die Beauftragung eines Zugangstarifs ist bei der Telekom m.E. dann der richtige Trigger, loszulegen.

      Würde ich auch nicht anders machen - Geld erst in die Hand nehmen, wenn es einen Auftrag bringt, der Geld einbringt.

      Je nachdem sind das erhebliche Kosten, die für eine Erweiterung anfallen.

      Da ist es dann zwar nett, dass man das schon monatelang weiß - und das kann man dann ja ggf. auch machen, sollten die Leute mal rumsitzen und nichts zu tun haben. (Wobei das spätestens Mitte 2021 mit den Überschwemmungen vorbei gewesen sein dürfte, da wurde wohl viel Personal und Material in die Region geschickt)

       

      Ich drücke Dir natürlich die Daumen, dass das bald was wird.

       

      Gut zu wissen:

      1. Als Telekom-Kunden können die Mieter u.U. vorübergehend einen LTE -Router mit einer max. 16 Mbit/s Geschwindigkeit erhalten. Haben sie den Auftrag woanders gegeben, dann ist das Pech für sie.
      2. Für einen anderen Anbieter muss die Telekom keine Ressourcen schaffen.

      4

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      LTE funktioniert nach Angaben der Mieter nur unzureichend.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      muc80337_2

      Gut zu wissen: Als Telekom-Kunden können die Mieter u.U. vorübergehend einen LTE -Router mit einer max. 16 Mbit/s Geschwindigkeit erhalten. Haben sie den Auftrag woanders gegeben, dann ist das Pech für sie. Für einen anderen Anbieter muss die Telekom keine Ressourcen schaffen.


       

      Gut zu wissen:

      1. Als Telekom-Kunden können die Mieter u.U. vorübergehend einen LTE -Router mit einer max. 16 Mbit/s Geschwindigkeit erhalten. Haben sie den Auftrag woanders gegeben, dann ist das Pech für sie.
      2. Für einen anderen Anbieter muss die Telekom keine Ressourcen schaffen.
      muc80337_2


       

      Gut zu wissen:

      1. Als Telekom-Kunden können die Mieter u.U. vorübergehend einen LTE -Router mit einer max. 16 Mbit/s Geschwindigkeit erhalten. Haben sie den Auftrag woanders gegeben, dann ist das Pech für sie.
      2. Für einen anderen Anbieter muss die Telekom keine Ressourcen schaffen.

      Obacht, das mit dem LTE den du angesprochen hast ist nur für Bauherren Projekte / Neubauten gedacht. 

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Hallo @Matthias.Singen,

       

      ich bedanke mich für das angenehme Gespräch.

      Bitte geben Sie mir etwas Zeit für die notwendigen Recherchen. Ich halte Sie auf dem Laufenden.

       

       

      Grüße Detlev K.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren


      @Matthias.Singen  schrieb:
      Nun werden meine Mieter langsam ungemütlich und drohen mit Kündigung, Schadenersatz,....

      Als Vermieter haftest du nicht dafür.

       

      Du haftest nur, wenn du eine bestimmte Eigenschaft zugesichert hättest - also in etwa "VDSL Anschluss über Telekom mit 100 Mbit/s möglich".  Du wärest ebenso verantwortlich, wenn die Leitung zwischen Telefondose und Hausanschluss defekt wäre.

       

      Dass eine Erweiterung des APL erst nach Abschluss von Verträgen gemacht wird, habe ich hier auch schon ein paar mal gelesen. Besonders dann, wenn ein Eigentümer die Übernahme der Kosten zusagt (und diese in Verbindung mit anderen Tiefbauarbeiten vielleicht gar nicht einmal so hoch wären), dürfte die Telekom doch eigentlich ein hohes Interesse an einem vorausschauenden Ausbau haben.

      11

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @Ludwig II 

       

      Ludwig II

      Die Möglichkeit eines Telefonanschlusses gehört zur Eigenschaft einer Mietwohnung.

      Die Möglichkeit eines Telefonanschlusses gehört zur Eigenschaft einer Mietwohnung.
      Ludwig II
      Die Möglichkeit eines Telefonanschlusses gehört zur Eigenschaft einer Mietwohnung.

      Ergibt sich ja auch aus dem Anspruch des Universaldienstes gemäß §157 TKG

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Carsten_MK2

      Matthias.Singen Nun werden meine Mieter langsam ungemütlich und drohen mit Kündigung, Schadenersatz,.... Nun werden meine Mieter langsam ungemütlich und drohen mit Kündigung, Schadenersatz,.... Matthias.Singen Nun werden meine Mieter langsam ungemütlich und drohen mit Kündigung, Schadenersatz,.... Als Vermieter haftest du nicht dafür.

      Matthias.Singen

      Nun werden meine Mieter langsam ungemütlich und drohen mit Kündigung, Schadenersatz,....

      Nun werden meine Mieter langsam ungemütlich und drohen mit Kündigung, Schadenersatz,....
      Matthias.Singen
      Nun werden meine Mieter langsam ungemütlich und drohen mit Kündigung, Schadenersatz,....

      Als Vermieter haftest du nicht dafür.

      Carsten_MK2
      Matthias.Singen

      Nun werden meine Mieter langsam ungemütlich und drohen mit Kündigung, Schadenersatz,....

      Nun werden meine Mieter langsam ungemütlich und drohen mit Kündigung, Schadenersatz,....
      Matthias.Singen
      Nun werden meine Mieter langsam ungemütlich und drohen mit Kündigung, Schadenersatz,....

      Als Vermieter haftest du nicht dafür.


      Also bei Kündigung ist sowieso nichts mit Haftung.

       

      Ob Du als Vermieter ansonsten haftest ist hängt meines Wissens vom konkreten Vermietungs-Fall ab.

       

      Wenn nicht darüber gesprochen wird, eine TAE -Buchse vorhanden ist - dann darf der Mieter davon ausgehen, dass die auch funktioniert.

      Wenn keine TAE -Buchse vorhanden ist, nicht nachgefragt wird - dann hat der Mieter u.U. Pech gehabt.

       

       

      NoOneElse

      Ludwig II Die Möglichkeit eines Telefonanschlusses gehört zur Eigenschaft einer Mietwohnung. Die Möglichkeit eines Telefonanschlusses gehört zur Eigenschaft einer Mietwohnung. Ludwig II Die Möglichkeit eines Telefonanschlusses gehört zur Eigenschaft einer Mietwohnung. Ergibt sich ja auch aus dem Anspruch des Universaldienstes gemäß §157 TKG

      Ludwig II

      Die Möglichkeit eines Telefonanschlusses gehört zur Eigenschaft einer Mietwohnung.

      Die Möglichkeit eines Telefonanschlusses gehört zur Eigenschaft einer Mietwohnung.
      Ludwig II
      Die Möglichkeit eines Telefonanschlusses gehört zur Eigenschaft einer Mietwohnung.

      Ergibt sich ja auch aus dem Anspruch des Universaldienstes gemäß §157 TKG

      NoOneElse
      Ludwig II

      Die Möglichkeit eines Telefonanschlusses gehört zur Eigenschaft einer Mietwohnung.

      Die Möglichkeit eines Telefonanschlusses gehört zur Eigenschaft einer Mietwohnung.
      Ludwig II
      Die Möglichkeit eines Telefonanschlusses gehört zur Eigenschaft einer Mietwohnung.

      Ergibt sich ja auch aus dem Anspruch des Universaldienstes gemäß §157 TKG


      Jein.

      Darfst Du eine Wohnung im Kaff wo meine Schwester wohnt spätestens zum 1.6.22 nicht vermieten nur weil es dort kein DSL gibt?

      Außerdem: es gibt ja auch noch Mobilfunk.

      Und Satelliteninternet.

       

      Kann sein, dass eine solche Diskussion auf den Vermieter/TE zukommt.

      Aber im Moment ist das ein bisschen off-topic.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @Matthias.Singen 

       

      Wir haben nun eine Anfrage bei unserer Netztechnik platziert, um weitere Infos zu erhalten. 

      Sobald wir da eine Rückmeldung haben, melden wir uns hier noch mal. 

       

      Gruß

      Timur K. 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren

      Hallo @Matthias.Singen,

       

      vielen Dank für das kurze Telefonat.

      Wie am Telefon besprochen haben wir von den Kollegen eine Rückmeldung erhalten, dass der Auftrag bereits in Bearbeitung ist und in ca. 6 - 8 Wochen abgeschlossen sein sollte.

       

      Gruß Ingo F.

      39

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Hallo @Matthias.Singen,

       

      Nochmal eine kurze Rückmeldung meinerseits. Ich kläre aktuell mit dem zuständigen Leiter der APL -Erweiterungen wo wir mit den Arbeiten zur Erweiterung stehen. Ich bitte nur ungern erneut um Geduld, aber bald schon wissen wir genaueres und melden uns dann wieder zurück. 

       

      Viele Grüße

      Dorothea T.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Hallo,

       

      gestern war der Tiefbauer da und hat vor dem Haus ein Loch gegraben, irgendwelche Leitungen angeklemmt und das Loch wieder zugeschüttet. Muss jetzt nur  noch das ganze dokumentiert werden? Wie ist das weitere Vorgehen?

       

      Es scheint also was zu passieren. Schön wäre es, wenn das alles zügig fertiggestellt wäre, da meine Mieter schon seit 6 Monaten auf Internet warten.

      Gruß

       

      Matthias Schepperle

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Hallo @Matthias.Singen,

       

      ja,  der Vorgang liegt bei der Dokumentation.

      Ende der kommenden Woche (3. Juni) sind die Anschlüsse voraussichtlich dann buchbar.

       

       

      Grüße Detlev K.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Hallo @Matthias.Singen,

       

      ja,  der Vorgang liegt bei der Dokumentation.

      Ende der kommenden Woche (3. Juni) sind die Anschlüsse voraussichtlich dann buchbar.

       

       

      Grüße Detlev K.

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