Erneute Aufforderung zur verbindlichen Klärung der ONT‑Installation – aufgrund widersprüchlicher Auskünfte und 20‑tägiger Verzögerung

vor 4 Stunden

Betreff: Erneute Aufforderung zur verbindlichen Klärung der ONT ‑Installation – aufgrund widersprüchlicher Auskünfte und 20‑tägiger Verzögerung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf Ihre Antwort vom 25.07.2026 sowie auf die heutige WhatsApp‑Kommunikation mit Ihren Mitarbeitern Dominik und Catalina.

Nach über 20 Tagen, mehr als 50 Nachrichten und mehreren widersprüchlichen internen Auskünften ist die Sachlage eindeutig und bedarf keiner weiteren Prüfung. Die Verzögerungen und die fehlerhafte Bearbeitung wurden heute erneut durch die widersprüchlichen Aussagen Ihrer Mitarbeiter deutlich.

Ich fasse die relevanten Punkte nochmals zusammen:

---

1. Technische Notwendigkeit des ONT

Mein Gerät (OPNsense Firewall Appliance) besitzt kein integriertes Glasfasermodem.  

Die vorhandene Glasfaser‑Dose (GF‑TA, ID [editiert]) ersetzt kein ONT und ermöglicht keinen Ethernet‑Anschluss.

Ein externer ONT ist zwingend erforderlich, um den Anschluss am 03.08.2026 nutzen zu können.

---

2. Vertragliche Verpflichtung gemäß Ziffer 1.2

Gemäß Ziffer 1.2 der für meinen Vertrag gültigen Preisliste ist die Installation eines ONT (sofern nicht vorhanden) im Bereitstellungsentgelt enthalten.

Das Bereitstellungsentgelt wurde mir bereits berechnet.  

Damit besteht eine vertragliche Pflicht zur kostenfreien Bereitstellung und Installation des ONT .

---

3. Widersprüche in der Kundenkommunikation

Die heutigen Aussagen Ihrer Mitarbeiter stehen im direkten Widerspruch:

- Dominik: Laut System kommt ein neues ONT spätestens am 03.08.2026 bei mir an.  

- Catalina: Ich „benötige kein weiteres Gerät“ und „die Dose wird aktiviert“.  

- Aleksandar D.: Der Anschluss ist ohne ONT nicht nutzbar.  

- Finn L.: Ein nahtloser Übergang wurde garantiert.  

- Nikol H.: Das System sieht ein ONT für meinen Anschluss vor.  

- Catalinas heutige Aussage widerspricht sowohl der Systemauskunft als auch den Aussagen anderer Mitarbeiter und legt nahe, dass der Fall intern nicht korrekt bearbeitet wurde.

Diese Widersprüche erklären die Verzögerungen der letzten 20 Tage und sind der Grund für diese formelle Aufforderung.

---

4. Meine Forderung – letztmalig

Ich bitte um eine schriftliche, verbindliche Klärung bis spätestens 30.07.2026, 12:00 Uhr:

1. Termin für die ONT ‑Installation (vor dem 03.08.2026).  

2. Bestätigung, ob ein Technikertermin notwendig ist.  

3. Die Vorgangsnummer meiner Beschwerde vom 20.07.2026.  

4. Schriftliche Bestätigung, dass keinerlei zusätzliche Kosten (Kauf, Miete, Installation, Anfahrt) berechnet werden.

---

5. Rechtsfolgen bei Nichterfüllung

Sollte ich bis zum genannten Zeitpunkt keine verbindliche Antwort erhalten, werde ich noch am selben Tag:

1. den Vertrag gemäß § 57 Abs. 4 TKG außerordentlich kündigen,  

2. zu meinem bisherigen Anbieter (PYUR) zurückkehren,  

3. eine formelle Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen (inkl. über 50 Screenshots und aller Vertragsunterlagen),  

4. Schadensersatz geltend machen, u. a. gemäß Ziffer 12.6 AGB (10 € pro Tag der Nichtverfügbarkeit).

---

6. Schlussbemerkung

Ich strebe eine einvernehmliche Lösung an, werde jedoch nicht akzeptieren, dass ich für ein Gerät zahlen muss, das vertraglich geschuldet ist.

Mit freundlichen Grüßen  

Ibrahim Shadi Alhammami

---

Kundennummer: [meine Kundennummer]

Auftragsnummer: [meine Auftragsnummer]

Glasfaser‑ID: [editiert]

Die Glasfaser-ID wurde editiert, da diese nach Ausführung des Einrichtungslink zu den persönlichen Daten gehört, weil der Anschluss darüber identifiziert werden kann.  @Hubert Eder

Hinweis

Dieser Beitrag wurde von wolliballa am 29.07.2026 20:03 eskaliert.

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vor 30 Minuten

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Gelöschter Nutzer

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    • vor 4 Stunden

      @Ibrahim Shadi Alhammami  

      Da hier ein überwiegenden Kunde zu Kunde Community ist, sind deine Forderungen hier absolut fruchtlos.

      Du kannst aber gerne höflich fragen, ob dir jemand vom @Telekom hilft Team weiterhelfen kann.

      0

    • vor 4 Stunden

      Ibrahim Shadi Alhammami

      Ich strebe eine einvernehmliche Lösung an, werde jedoch nicht akzeptieren, dass ich für ein Gerät zahlen muss, das vertraglich geschuldet ist.

      Betreff: Erneute Aufforderung zur verbindlichen Klärung der ONT ‑Installation – aufgrund widersprüchlicher Auskünfte und 20‑tägiger Verzögerung

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich beziehe mich auf Ihre Antwort vom 25.07.2026 sowie auf die heutige WhatsApp‑Kommunikation mit Ihren Mitarbeitern Dominik und Catalina.

      Nach über 20 Tagen, mehr als 50 Nachrichten und mehreren widersprüchlichen internen Auskünften ist die Sachlage eindeutig und bedarf keiner weiteren Prüfung. Die Verzögerungen und die fehlerhafte Bearbeitung wurden heute erneut durch die widersprüchlichen Aussagen Ihrer Mitarbeiter deutlich.

      Ich fasse die relevanten Punkte nochmals zusammen:

      ---

      1. Technische Notwendigkeit des ONT

      Mein Gerät (OPNsense Firewall Appliance) besitzt kein integriertes Glasfasermodem.  

      Die vorhandene Glasfaser‑Dose (GF‑TA, ID 0CYP387) ersetzt kein ONT und ermöglicht keinen Ethernet‑Anschluss.

      Ein externer ONT ist zwingend erforderlich, um den Anschluss am 03.08.2026 nutzen zu können.

      ---

      2. Vertragliche Verpflichtung gemäß Ziffer 1.2

      Gemäß Ziffer 1.2 der für meinen Vertrag gültigen Preisliste ist die Installation eines ONT (sofern nicht vorhanden) im Bereitstellungsentgelt enthalten.

      Das Bereitstellungsentgelt wurde mir bereits berechnet.  

      Damit besteht eine vertragliche Pflicht zur kostenfreien Bereitstellung und Installation des ONT .

      ---

      3. Widersprüche in der Kundenkommunikation

      Die heutigen Aussagen Ihrer Mitarbeiter stehen im direkten Widerspruch:

      - Dominik: Laut System kommt ein neues ONT spätestens am 03.08.2026 bei mir an.  

      - Catalina: Ich „benötige kein weiteres Gerät“ und „die Dose wird aktiviert“.  

      - Aleksandar D.: Der Anschluss ist ohne ONT nicht nutzbar.  

      - Finn L.: Ein nahtloser Übergang wurde garantiert.  

      - Nikol H.: Das System sieht ein ONT für meinen Anschluss vor.  

      - Catalinas heutige Aussage widerspricht sowohl der Systemauskunft als auch den Aussagen anderer Mitarbeiter und legt nahe, dass der Fall intern nicht korrekt bearbeitet wurde.

      Diese Widersprüche erklären die Verzögerungen der letzten 20 Tage und sind der Grund für diese formelle Aufforderung.

      ---

      4. Meine Forderung – letztmalig

      Ich bitte um eine schriftliche, verbindliche Klärung bis spätestens 30.07.2026, 12:00 Uhr:

      1. Termin für die ONT ‑Installation (vor dem 03.08.2026).  

      2. Bestätigung, ob ein Technikertermin notwendig ist.  

      3. Die Vorgangsnummer meiner Beschwerde vom 20.07.2026.  

      4. Schriftliche Bestätigung, dass keinerlei zusätzliche Kosten (Kauf, Miete, Installation, Anfahrt) berechnet werden.

      ---

      5. Rechtsfolgen bei Nichterfüllung

      Sollte ich bis zum genannten Zeitpunkt keine verbindliche Antwort erhalten, werde ich noch am selben Tag:

      1. den Vertrag gemäß § 57 Abs. 4 TKG außerordentlich kündigen,  

      2. zu meinem bisherigen Anbieter (PYUR) zurückkehren,  

      3. eine formelle Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen (inkl. über 50 Screenshots und aller Vertragsunterlagen),  

      4. Schadensersatz geltend machen, u. a. gemäß Ziffer 12.6 AGB (10 € pro Tag der Nichtverfügbarkeit).

      ---

      6. Schlussbemerkung

      Ich strebe eine einvernehmliche Lösung an, werde jedoch nicht akzeptieren, dass ich für ein Gerät zahlen muss, das vertraglich geschuldet ist.

      Mit freundlichen Grüßen  

      Ibrahim Shadi Alhammami

      ---

      Kundennummer: [meine Kundennummer]

      Auftragsnummer: [meine Auftragsnummer]

      Glasfaser‑ID: 0CYP387

      Ibrahim Shadi Alhammami

      Ich strebe eine einvernehmliche Lösung an, werde jedoch nicht akzeptieren, dass ich für ein Gerät zahlen muss, das vertraglich geschuldet ist.

      Für ein Glasfasermodem bist du verantwortlich. 

      Das war mal so. 

      Kostet nur 50€, dafür muss man nicht mit irgendwelchen Paragraphen angreifen, 

      Die KI ist leider fehlerhaft 

      0

    • vor 3 Stunden

      Guten Abend @Ibrahim Shadi Alhammami,

       

      herzlich willkommen in unserer Community sowie danke für den ausführlichen Beitrag.

      Hier bietet sich ein persönliches Telefonat zwecks Klärung an.

      Wann passt ein Anruf dazu? Wir sind täglich von 7:00 bis 23:00 Uhr im Einsatz.

      Ein möglichst großes Zeitrahmen wäre ideal.

       

      Es grüßt

      Kathrin

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    • vor 3 Stunden

      Das Glasfasermodem 2 muss DU SELBST kaufen oder mieten!

      Das Netz des Netzbetreibers endet an der passiven Glasfaser-Dose. Die wird kostenlos gesetzt und mit dem Glasfaser-HÜP verbunden. Danach ist alles in Deiner Hand.

      0

    • vor 3 Stunden

      das ONT (z.B. ein Glasfasermodem 2) musst du dir selbst kaufen oder du hast es bei Vertragsabschluss mitbestellt und bekommst es zugeschickt. Anschließen musst du das ebenfalls selbst.

      Zu dem Rest sag ich besser nix. Wenn du meinst drohen zu müssen, ist das deine Sache.

      0

    • vor 3 Stunden

      Ibrahim Shadi Alhammami

      Ich strebe eine einvernehmliche Lösung an, werde jedoch nicht akzeptieren, dass ich für ein Gerät zahlen muss, das vertraglich geschuldet ist.

      Betreff: Erneute Aufforderung zur verbindlichen Klärung der ONT ‑Installation – aufgrund widersprüchlicher Auskünfte und 20‑tägiger Verzögerung

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich beziehe mich auf Ihre Antwort vom 25.07.2026 sowie auf die heutige WhatsApp‑Kommunikation mit Ihren Mitarbeitern Dominik und Catalina.

      Nach über 20 Tagen, mehr als 50 Nachrichten und mehreren widersprüchlichen internen Auskünften ist die Sachlage eindeutig und bedarf keiner weiteren Prüfung. Die Verzögerungen und die fehlerhafte Bearbeitung wurden heute erneut durch die widersprüchlichen Aussagen Ihrer Mitarbeiter deutlich.

      Ich fasse die relevanten Punkte nochmals zusammen:

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      1. Technische Notwendigkeit des ONT

      Mein Gerät (OPNsense Firewall Appliance) besitzt kein integriertes Glasfasermodem.  

      Die vorhandene Glasfaser‑Dose (GF‑TA, ID 0CYP387) ersetzt kein ONT und ermöglicht keinen Ethernet‑Anschluss.

      Ein externer ONT ist zwingend erforderlich, um den Anschluss am 03.08.2026 nutzen zu können.

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      2. Vertragliche Verpflichtung gemäß Ziffer 1.2

      Gemäß Ziffer 1.2 der für meinen Vertrag gültigen Preisliste ist die Installation eines ONT (sofern nicht vorhanden) im Bereitstellungsentgelt enthalten.

      Das Bereitstellungsentgelt wurde mir bereits berechnet.  

      Damit besteht eine vertragliche Pflicht zur kostenfreien Bereitstellung und Installation des ONT .

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      3. Widersprüche in der Kundenkommunikation

      Die heutigen Aussagen Ihrer Mitarbeiter stehen im direkten Widerspruch:

      - Dominik: Laut System kommt ein neues ONT spätestens am 03.08.2026 bei mir an.  

      - Catalina: Ich „benötige kein weiteres Gerät“ und „die Dose wird aktiviert“.  

      - Aleksandar D.: Der Anschluss ist ohne ONT nicht nutzbar.  

      - Finn L.: Ein nahtloser Übergang wurde garantiert.  

      - Nikol H.: Das System sieht ein ONT für meinen Anschluss vor.  

      - Catalinas heutige Aussage widerspricht sowohl der Systemauskunft als auch den Aussagen anderer Mitarbeiter und legt nahe, dass der Fall intern nicht korrekt bearbeitet wurde.

      Diese Widersprüche erklären die Verzögerungen der letzten 20 Tage und sind der Grund für diese formelle Aufforderung.

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      4. Meine Forderung – letztmalig

      Ich bitte um eine schriftliche, verbindliche Klärung bis spätestens 30.07.2026, 12:00 Uhr:

      1. Termin für die ONT ‑Installation (vor dem 03.08.2026).  

      2. Bestätigung, ob ein Technikertermin notwendig ist.  

      3. Die Vorgangsnummer meiner Beschwerde vom 20.07.2026.  

      4. Schriftliche Bestätigung, dass keinerlei zusätzliche Kosten (Kauf, Miete, Installation, Anfahrt) berechnet werden.

      ---

      5. Rechtsfolgen bei Nichterfüllung

      Sollte ich bis zum genannten Zeitpunkt keine verbindliche Antwort erhalten, werde ich noch am selben Tag:

      1. den Vertrag gemäß § 57 Abs. 4 TKG außerordentlich kündigen,  

      2. zu meinem bisherigen Anbieter (PYUR) zurückkehren,  

      3. eine formelle Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen (inkl. über 50 Screenshots und aller Vertragsunterlagen),  

      4. Schadensersatz geltend machen, u. a. gemäß Ziffer 12.6 AGB (10 € pro Tag der Nichtverfügbarkeit).

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      6. Schlussbemerkung

      Ich strebe eine einvernehmliche Lösung an, werde jedoch nicht akzeptieren, dass ich für ein Gerät zahlen muss, das vertraglich geschuldet ist.

      Mit freundlichen Grüßen  

      Ibrahim Shadi Alhammami

      ---

      Kundennummer: [meine Kundennummer]

      Auftragsnummer: [meine Auftragsnummer]

      Glasfaser‑ID: 0CYP387

      Ibrahim Shadi Alhammami

      Ich strebe eine einvernehmliche Lösung an, werde jedoch nicht akzeptieren, dass ich für ein Gerät zahlen muss, das vertraglich geschuldet ist.

      Abgesehen davon, dass der Mist der elektronischen Blödheit ( Ki ) nicht zutrifft, Schuldet man Dir nichts, schon gar kein Modem. Dass Du keinen Router hast der GF nicht kann ist nicht die Schuld der Telekom.  Was sie Dir schuldet ist ein GF TA, mehr nicht, den Du auch bekommst wenn ein Tarif abgeschlossen wurde. 

      Rechtlich sind die Ausführungen in einem weltweit öffentlichen Forum ohnehin unwirksam. 

      0

    • vor 3 Stunden

      An die Community-Mitglieder, die hier kommentieren:

      Ich möchte einige Missverständnisse klarstellen, die in den Kommentaren aufgetaucht sind.

      ---

      ## 1. Zum Thema "KI / künstliche Intelligenz"

      Meine gesamte Kommunikation fand **ausschließlich mit menschlichen Mitarbeitern** der Telekom statt – darunter Aleksandar D., Finn L., Dominik, Catalina, Nikol H. und andere. Diese Namen sind echte Mitarbeiter, keine Bots. Diejenigen, die hier von "KI" sprechen, verwechseln möglicherweise die automatische Begrüßung im WhatsApp-Chat mit der späteren menschlichen Bearbeitung. Ich habe in keinem Moment mit einer KI über meinen Vertrag gesprochen.

      ---

      ## 2. Zum Thema "Sie schulden Ihnen keinen Router / kein ONT "

      Hier liegt ein grundlegendes Missverständnis vor:

      - **Router ≠ ONT **: Ein Router ist ein Gerät, das ich selbst besitze (OPNsense). Ein ONT ist die Netzabschlusseinheit, die das optische Signal in ein Ethernet-Signal umwandelt.

      - **Vertragliche Grundlage**: Ziffer 1.2 meiner Preisliste schreibt ausdrücklich vor, dass die Installation eines ONT (sofern nicht vorhanden) **im Bereitstellungsentgelt enthalten** ist. Die Telekom hat mir dieses Entgelt berechnet – damit ist sie zur kostenfreien Bereitstellung verpflichtet.

      Die Behauptung "sie schulden dir nichts" ist rechtlich falsch und ignoriert den klaren Wortlaut meines Vertrags.

      ---

      ## 3. Zum Thema "Interner Systemeintrag"

      Mehrere Mitarbeiter (darunter Dominik und Nikol H.) haben mir **schriftlich bestätigt**, dass das interne System der Telekom ein ONT für meinen Anschluss vorsieht. Wenn das System also etwas anderes sagt als die Aussage von Catalina, dann ist das ein **interner Widerspruch** – und nicht mein Problem.

      ---

      ## 4. Zum Thema "Das ist ein öffentliches Forum, Aussagen sind nicht gültig"

      Das ist falsch. Schriftliche Aussagen von Mitarbeitern in offiziellen Kanälen (WhatsApp, E-Mail, Kontaktformulare) sind **rechtlich bindend** und können im Streitfall als Beweismittel verwendet werden. Genau deshalb dokumentiere ich alles.

      ---

      ## 5. Fazit

      Ich habe mich nicht an dieses Forum gewandt, um mich von Laien beraten zu lassen, sondern weil ich eine offizielle Klärung von der Telekom erwarte. Die Kommentare einiger Nutzer hier sind entweder:

      - rechtlich falsch,

      - technisch ungenau,

      - oder schlichtweg irrelevant für meinen Fall.

      Ich bitte die Community, sich auf sachliche und rechtskonforme Beiträge zu beschränken. Wer mir weiterhin vorwirft, ich würde etwas "falsch verstehen", sollte sich zunächst mit Ziffer 1.2 der Telekom-Preisliste vertraut machen.

      0

      19

      von

      vor einer Stunde

      @Patti Müller 

      Patti Müller

      Man kann den Absatz 1.2 aber auch anders verstehen, so wie der TE.

      Da steht halt (verkürzt) "wenn kein ONT vorhanden, dann wird's von der T kostenlos installiert", so wie du schreibst und auch gelebt wird fehlt ein ".. wenn noch keine Gf-TA vorhanden..."

      Hubert Eder

      Nein, das passt schon so.

      Im Zuge der GF-TA Bereitstellung wird auch vom Außendienst das GF-Modem oder der GF-Router angesteckt. 

      Das ist genau so wie bei der DSL-Bereitstellung. Da wird auch der Router an der 1. TAE angesteckt. 

      @Patti Müller  Nein, das passt schon so. Im Zuge der GF-TA Bereitstellung wird auch vom Außendienst das GF-Modem oder der GF-Router angesteckt.  Das ist genau so wie bei der DSL-Bereitstellung. Da wird auch der Router an der 1. TAE angesteckt.  Aber der Kunde muss das entsprechende Gerät auch vor Ort haben. Ist das Teil noch auf dem Postweg oder womöglich gar nicht bestellt worden, dann hat sich das mit dem Anstecken selbstverständlich erledigt.  Da der Kunde den Einrichtungslink auf sein Smartphone bekommt, muss er dann aber selbst die Anmeldung durchführen.  Ist die Gf-TA bereits inventarisiert, so wie im Thread geschildert, gibt es keinen Bereitstellungsprozess durch den Außendienst mehr. Somit wird auch vom Außendienst nichts angesteckt, weil es überhaupt keinen Auftrag mehr für den Außendienst gibt.  Wird dies trotzdem gewünscht, kann die "Persönliche Installation 2.0" gebucht werden.
      Hubert Eder

      Nein, das passt schon so.

      Im Zuge der GF-TA Bereitstellung wird auch vom Außendienst das GF-Modem oder der GF-Router angesteckt. 

      Das ist genau so wie bei der DSL-Bereitstellung. Da wird auch der Router an der 1. TAE angesteckt. 

      OK, wenn das so gemeint ist.

      Hubert Eder

      Ist die Gf-TA bereits inventarisiert, so wie im Thread geschildert, gibt es keinen Bereitstellungsprozess durch den Außendienst mehr. Somit wird auch vom Außendienst nichts angesteckt, weil es überhaupt keinen Auftrag mehr für den Außendienst gibt. 

      @Patti Müller  Nein, das passt schon so. Im Zuge der GF-TA Bereitstellung wird auch vom Außendienst das GF-Modem oder der GF-Router angesteckt.  Das ist genau so wie bei der DSL-Bereitstellung. Da wird auch der Router an der 1. TAE angesteckt.  Aber der Kunde muss das entsprechende Gerät auch vor Ort haben. Ist das Teil noch auf dem Postweg oder womöglich gar nicht bestellt worden, dann hat sich das mit dem Anstecken selbstverständlich erledigt.  Da der Kunde den Einrichtungslink auf sein Smartphone bekommt, muss er dann aber selbst die Anmeldung durchführen.  Ist die Gf-TA bereits inventarisiert, so wie im Thread geschildert, gibt es keinen Bereitstellungsprozess durch den Außendienst mehr. Somit wird auch vom Außendienst nichts angesteckt, weil es überhaupt keinen Auftrag mehr für den Außendienst gibt.  Wird dies trotzdem gewünscht, kann die "Persönliche Installation 2.0" gebucht werden.
      Hubert Eder

      Ist die Gf-TA bereits inventarisiert, so wie im Thread geschildert, gibt es keinen Bereitstellungsprozess durch den Außendienst mehr. Somit wird auch vom Außendienst nichts angesteckt, weil es überhaupt keinen Auftrag mehr für den Außendienst gibt. 

      Man kann den Absatz 1.2 aber auch anders verstehen, so wie der TE.

      Da steht halt (verkürzt) "wenn kein ONT vorhanden, dann wird's von der T kostenlos installiert", so wie du schreibst und auch gelebt wird fehlt ein ".. wenn noch keine Gf-TA vorhanden..."

      Du verstehst, was ich sagen will?

      Beim Satz zur TAE ist es eindeutig, "wenn nicht vorhanden"

      Bei Gf müsste irgendwas mit "wenn bereits Gf-TA vorhanden, dann nicht..." stehen.

      @Ibrahim Shadi Alhammami

      um es abzukürzen:

      wenn die Gf-TA fertig installiert und inventarisiert ist, kommt kein kostenloser Techniker. Punkt. Egal was du in die AGB hineininterpretierst.

      Patti Müller

      Man kann den Absatz 1.2 aber auch anders verstehen, so wie der TE.

      Da steht halt (verkürzt) "wenn kein ONT vorhanden, dann wird's von der T kostenlos installiert", so wie du schreibst und auch gelebt wird fehlt ein ".. wenn noch keine Gf-TA vorhanden..."

      Worüber diskutieren wir hier eigentlich? 🙄

      Wer eine OPNsense betreiben kann, der wird doch wohl in der Lage sein, selbstständig ein GF-Modem anzustecken und die scheiß GF-ID und Modem-ID auf einer beschissenen Webseite eingeben zu können! 

      von

      vor einer Stunde

      Hubert Eder

      Worüber diskutieren wir hier eigentlich? 🙄

      Wer eine OPNsense betreiben kann, der wird doch wohl in der Lage sein, selbstständig ein GF-Modem anzustecken und die scheiß GF-ID und Modem-ID auf einer beschissenen Webseite eingeben zu können! 

      @Patti Müller 

      Patti Müller

      Man kann den Absatz 1.2 aber auch anders verstehen, so wie der TE.

      Da steht halt (verkürzt) "wenn kein ONT vorhanden, dann wird's von der T kostenlos installiert", so wie du schreibst und auch gelebt wird fehlt ein ".. wenn noch keine Gf-TA vorhanden..."

      OK, wenn das so gemeint ist. Man kann den Absatz 1.2 aber auch anders verstehen, so wie der TE. Da steht halt (verkürzt) "wenn kein ONT vorhanden, dann wird's von der T kostenlos installiert", so wie du schreibst und auch gelebt wird fehlt ein ".. wenn noch keine Gf-TA vorhanden..." Du verstehst, was ich sagen will? Beim Satz zur TAE ist es eindeutig, "wenn nicht vorhanden" Bei Gf müsste irgendwas mit "wenn bereits Gf-TA vorhanden, dann nicht..." stehen. @Ibrahim Shadi Alhammami um es abzukürzen: wenn die Gf-TA fertig installiert und inventarisiert ist, kommt kein kostenloser Techniker. Punkt. Egal was du in die AGB hineininterpretierst.
      Patti Müller

      Man kann den Absatz 1.2 aber auch anders verstehen, so wie der TE.

      Da steht halt (verkürzt) "wenn kein ONT vorhanden, dann wird's von der T kostenlos installiert", so wie du schreibst und auch gelebt wird fehlt ein ".. wenn noch keine Gf-TA vorhanden..."

      Worüber diskutieren wir hier eigentlich? 🙄

      Wer eine OPNsense betreiben kann, der wird doch wohl in der Lage sein, selbstständig ein GF-Modem anzustecken und die scheiß GF-ID und Modem-ID auf einer beschissenen Webseite eingeben zu können! 

      Hubert Eder

      Worüber diskutieren wir hier eigentlich? 🙄

      Wer eine OPNsense betreiben kann, der wird doch wohl in der Lage sein, selbstständig ein GF-Modem anzustecken und die scheiß GF-ID und Modem-ID auf einer beschissenen Webseite eingeben zu können! 

      Danke und Amen ! 

      von

      vor einer Stunde

      Ibrahim Shadi Alhammami

      Ich habe mich nicht an dieses Forum gewandt, um mich von Laien beraten zu lassen, sondern weil ich eine offizielle Klärung von der Telekom erwarte. Die Kommentare einiger Nutzer hier sind entweder:

      - rechtlich falsch,

      - technisch ungenau,

      - oder schlichtweg irrelevant für meinen Fall.

      Ich bitte die Community, sich auf sachliche und rechtskonforme Beiträge zu beschränken. Wer mir weiterhin vorwirft, ich würde etwas "falsch verstehen", sollte sich zunächst mit Ziffer 1.2 der Telekom-Preisliste vertraut machen.

      An die Community-Mitglieder, die hier kommentieren:

      Ich möchte einige Missverständnisse klarstellen, die in den Kommentaren aufgetaucht sind.

      ---

      ## 1. Zum Thema "KI / künstliche Intelligenz"

      Meine gesamte Kommunikation fand **ausschließlich mit menschlichen Mitarbeitern** der Telekom statt – darunter Aleksandar D., Finn L., Dominik, Catalina, Nikol H. und andere. Diese Namen sind echte Mitarbeiter, keine Bots. Diejenigen, die hier von "KI" sprechen, verwechseln möglicherweise die automatische Begrüßung im WhatsApp-Chat mit der späteren menschlichen Bearbeitung. Ich habe in keinem Moment mit einer KI über meinen Vertrag gesprochen.

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      ## 2. Zum Thema "Sie schulden Ihnen keinen Router / kein ONT "

      Hier liegt ein grundlegendes Missverständnis vor:

      - **Router ≠ ONT **: Ein Router ist ein Gerät, das ich selbst besitze (OPNsense). Ein ONT ist die Netzabschlusseinheit, die das optische Signal in ein Ethernet-Signal umwandelt.

      - **Vertragliche Grundlage**: Ziffer 1.2 meiner Preisliste schreibt ausdrücklich vor, dass die Installation eines ONT (sofern nicht vorhanden) **im Bereitstellungsentgelt enthalten** ist. Die Telekom hat mir dieses Entgelt berechnet – damit ist sie zur kostenfreien Bereitstellung verpflichtet.

      Die Behauptung "sie schulden dir nichts" ist rechtlich falsch und ignoriert den klaren Wortlaut meines Vertrags.

      ---

      ## 3. Zum Thema "Interner Systemeintrag"

      Mehrere Mitarbeiter (darunter Dominik und Nikol H.) haben mir **schriftlich bestätigt**, dass das interne System der Telekom ein ONT für meinen Anschluss vorsieht. Wenn das System also etwas anderes sagt als die Aussage von Catalina, dann ist das ein **interner Widerspruch** – und nicht mein Problem.

      ---

      ## 4. Zum Thema "Das ist ein öffentliches Forum, Aussagen sind nicht gültig"

      Das ist falsch. Schriftliche Aussagen von Mitarbeitern in offiziellen Kanälen (WhatsApp, E-Mail, Kontaktformulare) sind **rechtlich bindend** und können im Streitfall als Beweismittel verwendet werden. Genau deshalb dokumentiere ich alles.

      ---

      ## 5. Fazit

      Ich habe mich nicht an dieses Forum gewandt, um mich von Laien beraten zu lassen, sondern weil ich eine offizielle Klärung von der Telekom erwarte. Die Kommentare einiger Nutzer hier sind entweder:

      - rechtlich falsch,

      - technisch ungenau,

      - oder schlichtweg irrelevant für meinen Fall.

      Ich bitte die Community, sich auf sachliche und rechtskonforme Beiträge zu beschränken. Wer mir weiterhin vorwirft, ich würde etwas "falsch verstehen", sollte sich zunächst mit Ziffer 1.2 der Telekom-Preisliste vertraut machen.

      Ibrahim Shadi Alhammami

      Ich habe mich nicht an dieses Forum gewandt, um mich von Laien beraten zu lassen, sondern weil ich eine offizielle Klärung von der Telekom erwarte. Die Kommentare einiger Nutzer hier sind entweder:

      - rechtlich falsch,

      - technisch ungenau,

      - oder schlichtweg irrelevant für meinen Fall.

      Ich bitte die Community, sich auf sachliche und rechtskonforme Beiträge zu beschränken. Wer mir weiterhin vorwirft, ich würde etwas "falsch verstehen", sollte sich zunächst mit Ziffer 1.2 der Telekom-Preisliste vertraut machen.

      Ich glaube du bist mit dieser Erwartungshaltung in einem Kunden helfen Kunden Forum falsch aufgehoben. Dann bleib doch besser in deinem WA Chat, sollen die Mitarbeiter dort an deinen Texten erfreuen. 

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 3 Stunden

      Ibrahim Shadi Alhammami

      Ich bitte um eine schriftliche, verbindliche Klärung bis spätestens 30.07.2026, 12:00 Uhr:

      Betreff: Erneute Aufforderung zur verbindlichen Klärung der ONT ‑Installation – aufgrund widersprüchlicher Auskünfte und 20‑tägiger Verzögerung

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich beziehe mich auf Ihre Antwort vom 25.07.2026 sowie auf die heutige WhatsApp‑Kommunikation mit Ihren Mitarbeitern Dominik und Catalina.

      Nach über 20 Tagen, mehr als 50 Nachrichten und mehreren widersprüchlichen internen Auskünften ist die Sachlage eindeutig und bedarf keiner weiteren Prüfung. Die Verzögerungen und die fehlerhafte Bearbeitung wurden heute erneut durch die widersprüchlichen Aussagen Ihrer Mitarbeiter deutlich.

      Ich fasse die relevanten Punkte nochmals zusammen:

      ---

      1. Technische Notwendigkeit des ONT

      Mein Gerät (OPNsense Firewall Appliance) besitzt kein integriertes Glasfasermodem.  

      Die vorhandene Glasfaser‑Dose (GF‑TA, ID 0CYP387) ersetzt kein ONT und ermöglicht keinen Ethernet‑Anschluss.

      Ein externer ONT ist zwingend erforderlich, um den Anschluss am 03.08.2026 nutzen zu können.

      ---

      2. Vertragliche Verpflichtung gemäß Ziffer 1.2

      Gemäß Ziffer 1.2 der für meinen Vertrag gültigen Preisliste ist die Installation eines ONT (sofern nicht vorhanden) im Bereitstellungsentgelt enthalten.

      Das Bereitstellungsentgelt wurde mir bereits berechnet.  

      Damit besteht eine vertragliche Pflicht zur kostenfreien Bereitstellung und Installation des ONT .

      ---

      3. Widersprüche in der Kundenkommunikation

      Die heutigen Aussagen Ihrer Mitarbeiter stehen im direkten Widerspruch:

      - Dominik: Laut System kommt ein neues ONT spätestens am 03.08.2026 bei mir an.  

      - Catalina: Ich „benötige kein weiteres Gerät“ und „die Dose wird aktiviert“.  

      - Aleksandar D.: Der Anschluss ist ohne ONT nicht nutzbar.  

      - Finn L.: Ein nahtloser Übergang wurde garantiert.  

      - Nikol H.: Das System sieht ein ONT für meinen Anschluss vor.  

      - Catalinas heutige Aussage widerspricht sowohl der Systemauskunft als auch den Aussagen anderer Mitarbeiter und legt nahe, dass der Fall intern nicht korrekt bearbeitet wurde.

      Diese Widersprüche erklären die Verzögerungen der letzten 20 Tage und sind der Grund für diese formelle Aufforderung.

      ---

      4. Meine Forderung – letztmalig

      Ich bitte um eine schriftliche, verbindliche Klärung bis spätestens 30.07.2026, 12:00 Uhr:

      1. Termin für die ONT ‑Installation (vor dem 03.08.2026).  

      2. Bestätigung, ob ein Technikertermin notwendig ist.  

      3. Die Vorgangsnummer meiner Beschwerde vom 20.07.2026.  

      4. Schriftliche Bestätigung, dass keinerlei zusätzliche Kosten (Kauf, Miete, Installation, Anfahrt) berechnet werden.

      ---

      5. Rechtsfolgen bei Nichterfüllung

      Sollte ich bis zum genannten Zeitpunkt keine verbindliche Antwort erhalten, werde ich noch am selben Tag:

      1. den Vertrag gemäß § 57 Abs. 4 TKG außerordentlich kündigen,  

      2. zu meinem bisherigen Anbieter (PYUR) zurückkehren,  

      3. eine formelle Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen (inkl. über 50 Screenshots und aller Vertragsunterlagen),  

      4. Schadensersatz geltend machen, u. a. gemäß Ziffer 12.6 AGB (10 € pro Tag der Nichtverfügbarkeit).

      ---

      6. Schlussbemerkung

      Ich strebe eine einvernehmliche Lösung an, werde jedoch nicht akzeptieren, dass ich für ein Gerät zahlen muss, das vertraglich geschuldet ist.

      Mit freundlichen Grüßen  

      Ibrahim Shadi Alhammami

      ---

      Kundennummer: [meine Kundennummer]

      Auftragsnummer: [meine Auftragsnummer]

      Glasfaser‑ID: 0CYP387

      Ibrahim Shadi Alhammami

      Ich bitte um eine schriftliche, verbindliche Klärung bis spätestens 30.07.2026, 12:00 Uhr:

      Du weißt, wann das ist?

      1

      von

      vor 3 Stunden

      pamperlapescus restintelligenz
      Du weißt, wann das ist?
      Ibrahim Shadi Alhammami

      Ich bitte um eine schriftliche, verbindliche Klärung bis spätestens 30.07.2026, 12:00 Uhr:

      Betreff: Erneute Aufforderung zur verbindlichen Klärung der ONT ‑Installation – aufgrund widersprüchlicher Auskünfte und 20‑tägiger Verzögerung

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich beziehe mich auf Ihre Antwort vom 25.07.2026 sowie auf die heutige WhatsApp‑Kommunikation mit Ihren Mitarbeitern Dominik und Catalina.

      Nach über 20 Tagen, mehr als 50 Nachrichten und mehreren widersprüchlichen internen Auskünften ist die Sachlage eindeutig und bedarf keiner weiteren Prüfung. Die Verzögerungen und die fehlerhafte Bearbeitung wurden heute erneut durch die widersprüchlichen Aussagen Ihrer Mitarbeiter deutlich.

      Ich fasse die relevanten Punkte nochmals zusammen:

      ---

      1. Technische Notwendigkeit des ONT

      Mein Gerät (OPNsense Firewall Appliance) besitzt kein integriertes Glasfasermodem.  

      Die vorhandene Glasfaser‑Dose (GF‑TA, ID 0CYP387) ersetzt kein ONT und ermöglicht keinen Ethernet‑Anschluss.

      Ein externer ONT ist zwingend erforderlich, um den Anschluss am 03.08.2026 nutzen zu können.

      ---

      2. Vertragliche Verpflichtung gemäß Ziffer 1.2

      Gemäß Ziffer 1.2 der für meinen Vertrag gültigen Preisliste ist die Installation eines ONT (sofern nicht vorhanden) im Bereitstellungsentgelt enthalten.

      Das Bereitstellungsentgelt wurde mir bereits berechnet.  

      Damit besteht eine vertragliche Pflicht zur kostenfreien Bereitstellung und Installation des ONT .

      ---

      3. Widersprüche in der Kundenkommunikation

      Die heutigen Aussagen Ihrer Mitarbeiter stehen im direkten Widerspruch:

      - Dominik: Laut System kommt ein neues ONT spätestens am 03.08.2026 bei mir an.  

      - Catalina: Ich „benötige kein weiteres Gerät“ und „die Dose wird aktiviert“.  

      - Aleksandar D.: Der Anschluss ist ohne ONT nicht nutzbar.  

      - Finn L.: Ein nahtloser Übergang wurde garantiert.  

      - Nikol H.: Das System sieht ein ONT für meinen Anschluss vor.  

      - Catalinas heutige Aussage widerspricht sowohl der Systemauskunft als auch den Aussagen anderer Mitarbeiter und legt nahe, dass der Fall intern nicht korrekt bearbeitet wurde.

      Diese Widersprüche erklären die Verzögerungen der letzten 20 Tage und sind der Grund für diese formelle Aufforderung.

      ---

      4. Meine Forderung – letztmalig

      Ich bitte um eine schriftliche, verbindliche Klärung bis spätestens 30.07.2026, 12:00 Uhr:

      1. Termin für die ONT ‑Installation (vor dem 03.08.2026).  

      2. Bestätigung, ob ein Technikertermin notwendig ist.  

      3. Die Vorgangsnummer meiner Beschwerde vom 20.07.2026.  

      4. Schriftliche Bestätigung, dass keinerlei zusätzliche Kosten (Kauf, Miete, Installation, Anfahrt) berechnet werden.

      ---

      5. Rechtsfolgen bei Nichterfüllung

      Sollte ich bis zum genannten Zeitpunkt keine verbindliche Antwort erhalten, werde ich noch am selben Tag:

      1. den Vertrag gemäß § 57 Abs. 4 TKG außerordentlich kündigen,  

      2. zu meinem bisherigen Anbieter (PYUR) zurückkehren,  

      3. eine formelle Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen (inkl. über 50 Screenshots und aller Vertragsunterlagen),  

      4. Schadensersatz geltend machen, u. a. gemäß Ziffer 12.6 AGB (10 € pro Tag der Nichtverfügbarkeit).

      ---

      6. Schlussbemerkung

      Ich strebe eine einvernehmliche Lösung an, werde jedoch nicht akzeptieren, dass ich für ein Gerät zahlen muss, das vertraglich geschuldet ist.

      Mit freundlichen Grüßen  

      Ibrahim Shadi Alhammami

      ---

      Kundennummer: [meine Kundennummer]

      Auftragsnummer: [meine Auftragsnummer]

      Glasfaser‑ID: 0CYP387

      Ibrahim Shadi Alhammami

      Ich bitte um eine schriftliche, verbindliche Klärung bis spätestens 30.07.2026, 12:00 Uhr:

      Du weißt, wann das ist?

      pamperlapescus restintelligenz
      Ibrahim Shadi Alhammami

      Ich bitte um eine schriftliche, verbindliche Klärung bis spätestens 30.07.2026, 12:00 Uhr:

      Betreff: Erneute Aufforderung zur verbindlichen Klärung der ONT ‑Installation – aufgrund widersprüchlicher Auskünfte und 20‑tägiger Verzögerung

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich beziehe mich auf Ihre Antwort vom 25.07.2026 sowie auf die heutige WhatsApp‑Kommunikation mit Ihren Mitarbeitern Dominik und Catalina.

      Nach über 20 Tagen, mehr als 50 Nachrichten und mehreren widersprüchlichen internen Auskünften ist die Sachlage eindeutig und bedarf keiner weiteren Prüfung. Die Verzögerungen und die fehlerhafte Bearbeitung wurden heute erneut durch die widersprüchlichen Aussagen Ihrer Mitarbeiter deutlich.

      Ich fasse die relevanten Punkte nochmals zusammen:

      ---

      1. Technische Notwendigkeit des ONT

      Mein Gerät (OPNsense Firewall Appliance) besitzt kein integriertes Glasfasermodem.  

      Die vorhandene Glasfaser‑Dose (GF‑TA, ID 0CYP387) ersetzt kein ONT und ermöglicht keinen Ethernet‑Anschluss.

      Ein externer ONT ist zwingend erforderlich, um den Anschluss am 03.08.2026 nutzen zu können.

      ---

      2. Vertragliche Verpflichtung gemäß Ziffer 1.2

      Gemäß Ziffer 1.2 der für meinen Vertrag gültigen Preisliste ist die Installation eines ONT (sofern nicht vorhanden) im Bereitstellungsentgelt enthalten.

      Das Bereitstellungsentgelt wurde mir bereits berechnet.  

      Damit besteht eine vertragliche Pflicht zur kostenfreien Bereitstellung und Installation des ONT .

      ---

      3. Widersprüche in der Kundenkommunikation

      Die heutigen Aussagen Ihrer Mitarbeiter stehen im direkten Widerspruch:

      - Dominik: Laut System kommt ein neues ONT spätestens am 03.08.2026 bei mir an.  

      - Catalina: Ich „benötige kein weiteres Gerät“ und „die Dose wird aktiviert“.  

      - Aleksandar D.: Der Anschluss ist ohne ONT nicht nutzbar.  

      - Finn L.: Ein nahtloser Übergang wurde garantiert.  

      - Nikol H.: Das System sieht ein ONT für meinen Anschluss vor.  

      - Catalinas heutige Aussage widerspricht sowohl der Systemauskunft als auch den Aussagen anderer Mitarbeiter und legt nahe, dass der Fall intern nicht korrekt bearbeitet wurde.

      Diese Widersprüche erklären die Verzögerungen der letzten 20 Tage und sind der Grund für diese formelle Aufforderung.

      ---

      4. Meine Forderung – letztmalig

      Ich bitte um eine schriftliche, verbindliche Klärung bis spätestens 30.07.2026, 12:00 Uhr:

      1. Termin für die ONT ‑Installation (vor dem 03.08.2026).  

      2. Bestätigung, ob ein Technikertermin notwendig ist.  

      3. Die Vorgangsnummer meiner Beschwerde vom 20.07.2026.  

      4. Schriftliche Bestätigung, dass keinerlei zusätzliche Kosten (Kauf, Miete, Installation, Anfahrt) berechnet werden.

      ---

      5. Rechtsfolgen bei Nichterfüllung

      Sollte ich bis zum genannten Zeitpunkt keine verbindliche Antwort erhalten, werde ich noch am selben Tag:

      1. den Vertrag gemäß § 57 Abs. 4 TKG außerordentlich kündigen,  

      2. zu meinem bisherigen Anbieter (PYUR) zurückkehren,  

      3. eine formelle Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen (inkl. über 50 Screenshots und aller Vertragsunterlagen),  

      4. Schadensersatz geltend machen, u. a. gemäß Ziffer 12.6 AGB (10 € pro Tag der Nichtverfügbarkeit).

      ---

      6. Schlussbemerkung

      Ich strebe eine einvernehmliche Lösung an, werde jedoch nicht akzeptieren, dass ich für ein Gerät zahlen muss, das vertraglich geschuldet ist.

      Mit freundlichen Grüßen  

      Ibrahim Shadi Alhammami

      ---

      Kundennummer: [meine Kundennummer]

      Auftragsnummer: [meine Auftragsnummer]

      Glasfaser‑ID: 0CYP387

      Ibrahim Shadi Alhammami

      Ich bitte um eine schriftliche, verbindliche Klärung bis spätestens 30.07.2026, 12:00 Uhr:

      Du weißt, wann das ist?

      Daran siehst Du doch das da was nicht rund läuft. 

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 3 Stunden

      @Ibrahim Shadi Alhammami  

      "

      Mein Gerät (OPNsense Firewall Appliance) besitzt kein integriertes Glasfasermodem.  

      Die vorhandene Glasfaser‑Dose (GF‑TA, ID 0xxxxxxx) ersetzt kein  ONT und ermöglicht keinen Ethernet‑Anschluss."

      Die GF-TA ist der Netzabschluß der NE4 , für die restliche Hardware ist man selber verantwortlich.

      Ibrahim Shadi Alhammami

      Ein ONT ist die Netzabschlusseinheit, die das optische Signal in ein Ethernet-Signal umwandelt.

      An die Community-Mitglieder, die hier kommentieren:

      Ich möchte einige Missverständnisse klarstellen, die in den Kommentaren aufgetaucht sind.

      ---

      ## 1. Zum Thema "KI / künstliche Intelligenz"

      Meine gesamte Kommunikation fand **ausschließlich mit menschlichen Mitarbeitern** der Telekom statt – darunter Aleksandar D., Finn L., Dominik, Catalina, Nikol H. und andere. Diese Namen sind echte Mitarbeiter, keine Bots. Diejenigen, die hier von "KI" sprechen, verwechseln möglicherweise die automatische Begrüßung im WhatsApp-Chat mit der späteren menschlichen Bearbeitung. Ich habe in keinem Moment mit einer KI über meinen Vertrag gesprochen.

      ---

      ## 2. Zum Thema "Sie schulden Ihnen keinen Router / kein ONT "

      Hier liegt ein grundlegendes Missverständnis vor:

      - **Router ≠ ONT **: Ein Router ist ein Gerät, das ich selbst besitze (OPNsense). Ein ONT ist die Netzabschlusseinheit, die das optische Signal in ein Ethernet-Signal umwandelt.

      - **Vertragliche Grundlage**: Ziffer 1.2 meiner Preisliste schreibt ausdrücklich vor, dass die Installation eines ONT (sofern nicht vorhanden) **im Bereitstellungsentgelt enthalten** ist. Die Telekom hat mir dieses Entgelt berechnet – damit ist sie zur kostenfreien Bereitstellung verpflichtet.

      Die Behauptung "sie schulden dir nichts" ist rechtlich falsch und ignoriert den klaren Wortlaut meines Vertrags.

      ---

      ## 3. Zum Thema "Interner Systemeintrag"

      Mehrere Mitarbeiter (darunter Dominik und Nikol H.) haben mir **schriftlich bestätigt**, dass das interne System der Telekom ein ONT für meinen Anschluss vorsieht. Wenn das System also etwas anderes sagt als die Aussage von Catalina, dann ist das ein **interner Widerspruch** – und nicht mein Problem.

      ---

      ## 4. Zum Thema "Das ist ein öffentliches Forum, Aussagen sind nicht gültig"

      Das ist falsch. Schriftliche Aussagen von Mitarbeitern in offiziellen Kanälen (WhatsApp, E-Mail, Kontaktformulare) sind **rechtlich bindend** und können im Streitfall als Beweismittel verwendet werden. Genau deshalb dokumentiere ich alles.

      ---

      ## 5. Fazit

      Ich habe mich nicht an dieses Forum gewandt, um mich von Laien beraten zu lassen, sondern weil ich eine offizielle Klärung von der Telekom erwarte. Die Kommentare einiger Nutzer hier sind entweder:

      - rechtlich falsch,

      - technisch ungenau,

      - oder schlichtweg irrelevant für meinen Fall.

      Ich bitte die Community, sich auf sachliche und rechtskonforme Beiträge zu beschränken. Wer mir weiterhin vorwirft, ich würde etwas "falsch verstehen", sollte sich zunächst mit Ziffer 1.2 der Telekom-Preisliste vertraut machen.

      Ibrahim Shadi Alhammami

      Ein ONT ist die Netzabschlusseinheit, die das optische Signal in ein Ethernet-Signal umwandelt.

      Das stimmt.

      Ibrahim Shadi Alhammami

      - **Vertragliche Grundlage**: Ziffer 1.2 meiner Preisliste schreibt ausdrücklich vor, dass die Installation eines ONT (sofern nicht vorhanden) **im Bereitstellungsentgelt enthalten** ist.

      An die Community-Mitglieder, die hier kommentieren:

      Ich möchte einige Missverständnisse klarstellen, die in den Kommentaren aufgetaucht sind.

      ---

      ## 1. Zum Thema "KI / künstliche Intelligenz"

      Meine gesamte Kommunikation fand **ausschließlich mit menschlichen Mitarbeitern** der Telekom statt – darunter Aleksandar D., Finn L., Dominik, Catalina, Nikol H. und andere. Diese Namen sind echte Mitarbeiter, keine Bots. Diejenigen, die hier von "KI" sprechen, verwechseln möglicherweise die automatische Begrüßung im WhatsApp-Chat mit der späteren menschlichen Bearbeitung. Ich habe in keinem Moment mit einer KI über meinen Vertrag gesprochen.

      ---

      ## 2. Zum Thema "Sie schulden Ihnen keinen Router / kein ONT "

      Hier liegt ein grundlegendes Missverständnis vor:

      - **Router ≠ ONT **: Ein Router ist ein Gerät, das ich selbst besitze (OPNsense). Ein ONT ist die Netzabschlusseinheit, die das optische Signal in ein Ethernet-Signal umwandelt.

      - **Vertragliche Grundlage**: Ziffer 1.2 meiner Preisliste schreibt ausdrücklich vor, dass die Installation eines ONT (sofern nicht vorhanden) **im Bereitstellungsentgelt enthalten** ist. Die Telekom hat mir dieses Entgelt berechnet – damit ist sie zur kostenfreien Bereitstellung verpflichtet.

      Die Behauptung "sie schulden dir nichts" ist rechtlich falsch und ignoriert den klaren Wortlaut meines Vertrags.

      ---

      ## 3. Zum Thema "Interner Systemeintrag"

      Mehrere Mitarbeiter (darunter Dominik und Nikol H.) haben mir **schriftlich bestätigt**, dass das interne System der Telekom ein ONT für meinen Anschluss vorsieht. Wenn das System also etwas anderes sagt als die Aussage von Catalina, dann ist das ein **interner Widerspruch** – und nicht mein Problem.

      ---

      ## 4. Zum Thema "Das ist ein öffentliches Forum, Aussagen sind nicht gültig"

      Das ist falsch. Schriftliche Aussagen von Mitarbeitern in offiziellen Kanälen (WhatsApp, E-Mail, Kontaktformulare) sind **rechtlich bindend** und können im Streitfall als Beweismittel verwendet werden. Genau deshalb dokumentiere ich alles.

      ---

      ## 5. Fazit

      Ich habe mich nicht an dieses Forum gewandt, um mich von Laien beraten zu lassen, sondern weil ich eine offizielle Klärung von der Telekom erwarte. Die Kommentare einiger Nutzer hier sind entweder:

      - rechtlich falsch,

      - technisch ungenau,

      - oder schlichtweg irrelevant für meinen Fall.

      Ich bitte die Community, sich auf sachliche und rechtskonforme Beiträge zu beschränken. Wer mir weiterhin vorwirft, ich würde etwas "falsch verstehen", sollte sich zunächst mit Ziffer 1.2 der Telekom-Preisliste vertraut machen.

      Ibrahim Shadi Alhammami

      - **Vertragliche Grundlage**: Ziffer 1.2 meiner Preisliste schreibt ausdrücklich vor, dass die Installation eines ONT (sofern nicht vorhanden) **im Bereitstellungsentgelt enthalten** ist.

      Wo hast du das her?

      Ein ONT wurde frühr nur bei FTTH 1.7 installiert (das ONT bleibt Eigentum der Telekom),

      deine GF-TA hat schon eine GF-ID + QR-Code, also endet an der GF-TA die Zuständigkeit des GF-Netzbetreibers,

      ob du dahinter ein GF-Modem (selber kaufen oder mieten) einsetzt oder einen GF-Router, bleibt dir selber überlassen.

      Ibrahim Shadi Alhammami

      dass das interne System der Telekom ein ONT für meinen Anschluss vorsieht.

      An die Community-Mitglieder, die hier kommentieren:

      Ich möchte einige Missverständnisse klarstellen, die in den Kommentaren aufgetaucht sind.

      ---

      ## 1. Zum Thema "KI / künstliche Intelligenz"

      Meine gesamte Kommunikation fand **ausschließlich mit menschlichen Mitarbeitern** der Telekom statt – darunter Aleksandar D., Finn L., Dominik, Catalina, Nikol H. und andere. Diese Namen sind echte Mitarbeiter, keine Bots. Diejenigen, die hier von "KI" sprechen, verwechseln möglicherweise die automatische Begrüßung im WhatsApp-Chat mit der späteren menschlichen Bearbeitung. Ich habe in keinem Moment mit einer KI über meinen Vertrag gesprochen.

      ---

      ## 2. Zum Thema "Sie schulden Ihnen keinen Router / kein ONT "

      Hier liegt ein grundlegendes Missverständnis vor:

      - **Router ≠ ONT **: Ein Router ist ein Gerät, das ich selbst besitze (OPNsense). Ein ONT ist die Netzabschlusseinheit, die das optische Signal in ein Ethernet-Signal umwandelt.

      - **Vertragliche Grundlage**: Ziffer 1.2 meiner Preisliste schreibt ausdrücklich vor, dass die Installation eines ONT (sofern nicht vorhanden) **im Bereitstellungsentgelt enthalten** ist. Die Telekom hat mir dieses Entgelt berechnet – damit ist sie zur kostenfreien Bereitstellung verpflichtet.

      Die Behauptung "sie schulden dir nichts" ist rechtlich falsch und ignoriert den klaren Wortlaut meines Vertrags.

      ---

      ## 3. Zum Thema "Interner Systemeintrag"

      Mehrere Mitarbeiter (darunter Dominik und Nikol H.) haben mir **schriftlich bestätigt**, dass das interne System der Telekom ein ONT für meinen Anschluss vorsieht. Wenn das System also etwas anderes sagt als die Aussage von Catalina, dann ist das ein **interner Widerspruch** – und nicht mein Problem.

      ---

      ## 4. Zum Thema "Das ist ein öffentliches Forum, Aussagen sind nicht gültig"

      Das ist falsch. Schriftliche Aussagen von Mitarbeitern in offiziellen Kanälen (WhatsApp, E-Mail, Kontaktformulare) sind **rechtlich bindend** und können im Streitfall als Beweismittel verwendet werden. Genau deshalb dokumentiere ich alles.

      ---

      ## 5. Fazit

      Ich habe mich nicht an dieses Forum gewandt, um mich von Laien beraten zu lassen, sondern weil ich eine offizielle Klärung von der Telekom erwarte. Die Kommentare einiger Nutzer hier sind entweder:

      - rechtlich falsch,

      - technisch ungenau,

      - oder schlichtweg irrelevant für meinen Fall.

      Ich bitte die Community, sich auf sachliche und rechtskonforme Beiträge zu beschränken. Wer mir weiterhin vorwirft, ich würde etwas "falsch verstehen", sollte sich zunächst mit Ziffer 1.2 der Telekom-Preisliste vertraut machen.

      Ibrahim Shadi Alhammami

      dass das interne System der Telekom ein ONT für meinen Anschluss vorsieht.

      Ohne ONT (oder beim DSL ein DSL-Modem); egal ob intern oder extern,

      funktioniert der Anschluß nicht.

      Ibrahim Shadi Alhammami

      Wer mir weiterhin vorwirft, ich würde etwas "falsch verstehen", sollte sich zunächst mit Ziffer 1.2 der Telekom-Preisliste vertraut machen.

      An die Community-Mitglieder, die hier kommentieren:

      Ich möchte einige Missverständnisse klarstellen, die in den Kommentaren aufgetaucht sind.

      ---

      ## 1. Zum Thema "KI / künstliche Intelligenz"

      Meine gesamte Kommunikation fand **ausschließlich mit menschlichen Mitarbeitern** der Telekom statt – darunter Aleksandar D., Finn L., Dominik, Catalina, Nikol H. und andere. Diese Namen sind echte Mitarbeiter, keine Bots. Diejenigen, die hier von "KI" sprechen, verwechseln möglicherweise die automatische Begrüßung im WhatsApp-Chat mit der späteren menschlichen Bearbeitung. Ich habe in keinem Moment mit einer KI über meinen Vertrag gesprochen.

      ---

      ## 2. Zum Thema "Sie schulden Ihnen keinen Router / kein ONT "

      Hier liegt ein grundlegendes Missverständnis vor:

      - **Router ≠ ONT **: Ein Router ist ein Gerät, das ich selbst besitze (OPNsense). Ein ONT ist die Netzabschlusseinheit, die das optische Signal in ein Ethernet-Signal umwandelt.

      - **Vertragliche Grundlage**: Ziffer 1.2 meiner Preisliste schreibt ausdrücklich vor, dass die Installation eines ONT (sofern nicht vorhanden) **im Bereitstellungsentgelt enthalten** ist. Die Telekom hat mir dieses Entgelt berechnet – damit ist sie zur kostenfreien Bereitstellung verpflichtet.

      Die Behauptung "sie schulden dir nichts" ist rechtlich falsch und ignoriert den klaren Wortlaut meines Vertrags.

      ---

      ## 3. Zum Thema "Interner Systemeintrag"

      Mehrere Mitarbeiter (darunter Dominik und Nikol H.) haben mir **schriftlich bestätigt**, dass das interne System der Telekom ein ONT für meinen Anschluss vorsieht. Wenn das System also etwas anderes sagt als die Aussage von Catalina, dann ist das ein **interner Widerspruch** – und nicht mein Problem.

      ---

      ## 4. Zum Thema "Das ist ein öffentliches Forum, Aussagen sind nicht gültig"

      Das ist falsch. Schriftliche Aussagen von Mitarbeitern in offiziellen Kanälen (WhatsApp, E-Mail, Kontaktformulare) sind **rechtlich bindend** und können im Streitfall als Beweismittel verwendet werden. Genau deshalb dokumentiere ich alles.

      ---

      ## 5. Fazit

      Ich habe mich nicht an dieses Forum gewandt, um mich von Laien beraten zu lassen, sondern weil ich eine offizielle Klärung von der Telekom erwarte. Die Kommentare einiger Nutzer hier sind entweder:

      - rechtlich falsch,

      - technisch ungenau,

      - oder schlichtweg irrelevant für meinen Fall.

      Ich bitte die Community, sich auf sachliche und rechtskonforme Beiträge zu beschränken. Wer mir weiterhin vorwirft, ich würde etwas "falsch verstehen", sollte sich zunächst mit Ziffer 1.2 der Telekom-Preisliste vertraut machen.

      Ibrahim Shadi Alhammami

      Wer mir weiterhin vorwirft, ich würde etwas "falsch verstehen", sollte sich zunächst mit Ziffer 1.2 der Telekom-Preisliste vertraut machen.

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      Fakt ist, im GBGS ist die GF-TA der Netzabschluß des GF-Netzbetreibers.

      für alles danach ist der Kunde selber verantwortlich.

      3

      von

      vor 3 Stunden

      Buster01

      Fakt ist, im GBGS ist die GF-TA der Netzabschluß des GF-Netzbetreibers.

      für alles danach ist der Kunde selber verantwortlich.

      @Ibrahim Shadi Alhammami  

      "

      Mein Gerät (OPNsense Firewall Appliance) besitzt kein integriertes Glasfasermodem.  

      Die vorhandene Glasfaser‑Dose (GF‑TA, ID 0xxxxxxx) ersetzt kein  ONT und ermöglicht keinen Ethernet‑Anschluss."

      Die GF-TA ist der Netzabschluß der NE4 , für die restliche Hardware ist man selber verantwortlich.

      Ibrahim Shadi Alhammami

      Ein ONT ist die Netzabschlusseinheit, die das optische Signal in ein Ethernet-Signal umwandelt.

      An die Community-Mitglieder, die hier kommentieren:

      Ich möchte einige Missverständnisse klarstellen, die in den Kommentaren aufgetaucht sind.

      ---

      ## 1. Zum Thema "KI / künstliche Intelligenz"

      Meine gesamte Kommunikation fand **ausschließlich mit menschlichen Mitarbeitern** der Telekom statt – darunter Aleksandar D., Finn L., Dominik, Catalina, Nikol H. und andere. Diese Namen sind echte Mitarbeiter, keine Bots. Diejenigen, die hier von "KI" sprechen, verwechseln möglicherweise die automatische Begrüßung im WhatsApp-Chat mit der späteren menschlichen Bearbeitung. Ich habe in keinem Moment mit einer KI über meinen Vertrag gesprochen.

      ---

      ## 2. Zum Thema "Sie schulden Ihnen keinen Router / kein ONT "

      Hier liegt ein grundlegendes Missverständnis vor:

      - **Router ≠ ONT **: Ein Router ist ein Gerät, das ich selbst besitze (OPNsense). Ein ONT ist die Netzabschlusseinheit, die das optische Signal in ein Ethernet-Signal umwandelt.

      - **Vertragliche Grundlage**: Ziffer 1.2 meiner Preisliste schreibt ausdrücklich vor, dass die Installation eines ONT (sofern nicht vorhanden) **im Bereitstellungsentgelt enthalten** ist. Die Telekom hat mir dieses Entgelt berechnet – damit ist sie zur kostenfreien Bereitstellung verpflichtet.

      Die Behauptung "sie schulden dir nichts" ist rechtlich falsch und ignoriert den klaren Wortlaut meines Vertrags.

      ---

      ## 3. Zum Thema "Interner Systemeintrag"

      Mehrere Mitarbeiter (darunter Dominik und Nikol H.) haben mir **schriftlich bestätigt**, dass das interne System der Telekom ein ONT für meinen Anschluss vorsieht. Wenn das System also etwas anderes sagt als die Aussage von Catalina, dann ist das ein **interner Widerspruch** – und nicht mein Problem.

      ---

      ## 4. Zum Thema "Das ist ein öffentliches Forum, Aussagen sind nicht gültig"

      Das ist falsch. Schriftliche Aussagen von Mitarbeitern in offiziellen Kanälen (WhatsApp, E-Mail, Kontaktformulare) sind **rechtlich bindend** und können im Streitfall als Beweismittel verwendet werden. Genau deshalb dokumentiere ich alles.

      ---

      ## 5. Fazit

      Ich habe mich nicht an dieses Forum gewandt, um mich von Laien beraten zu lassen, sondern weil ich eine offizielle Klärung von der Telekom erwarte. Die Kommentare einiger Nutzer hier sind entweder:

      - rechtlich falsch,

      - technisch ungenau,

      - oder schlichtweg irrelevant für meinen Fall.

      Ich bitte die Community, sich auf sachliche und rechtskonforme Beiträge zu beschränken. Wer mir weiterhin vorwirft, ich würde etwas "falsch verstehen", sollte sich zunächst mit Ziffer 1.2 der Telekom-Preisliste vertraut machen.

      Ibrahim Shadi Alhammami

      Ein ONT ist die Netzabschlusseinheit, die das optische Signal in ein Ethernet-Signal umwandelt.

      Das stimmt.

      Ibrahim Shadi Alhammami

      - **Vertragliche Grundlage**: Ziffer 1.2 meiner Preisliste schreibt ausdrücklich vor, dass die Installation eines ONT (sofern nicht vorhanden) **im Bereitstellungsentgelt enthalten** ist.

      An die Community-Mitglieder, die hier kommentieren:

      Ich möchte einige Missverständnisse klarstellen, die in den Kommentaren aufgetaucht sind.

      ---

      ## 1. Zum Thema "KI / künstliche Intelligenz"

      Meine gesamte Kommunikation fand **ausschließlich mit menschlichen Mitarbeitern** der Telekom statt – darunter Aleksandar D., Finn L., Dominik, Catalina, Nikol H. und andere. Diese Namen sind echte Mitarbeiter, keine Bots. Diejenigen, die hier von "KI" sprechen, verwechseln möglicherweise die automatische Begrüßung im WhatsApp-Chat mit der späteren menschlichen Bearbeitung. Ich habe in keinem Moment mit einer KI über meinen Vertrag gesprochen.

      ---

      ## 2. Zum Thema "Sie schulden Ihnen keinen Router / kein ONT "

      Hier liegt ein grundlegendes Missverständnis vor:

      - **Router ≠ ONT **: Ein Router ist ein Gerät, das ich selbst besitze (OPNsense). Ein ONT ist die Netzabschlusseinheit, die das optische Signal in ein Ethernet-Signal umwandelt.

      - **Vertragliche Grundlage**: Ziffer 1.2 meiner Preisliste schreibt ausdrücklich vor, dass die Installation eines ONT (sofern nicht vorhanden) **im Bereitstellungsentgelt enthalten** ist. Die Telekom hat mir dieses Entgelt berechnet – damit ist sie zur kostenfreien Bereitstellung verpflichtet.

      Die Behauptung "sie schulden dir nichts" ist rechtlich falsch und ignoriert den klaren Wortlaut meines Vertrags.

      ---

      ## 3. Zum Thema "Interner Systemeintrag"

      Mehrere Mitarbeiter (darunter Dominik und Nikol H.) haben mir **schriftlich bestätigt**, dass das interne System der Telekom ein ONT für meinen Anschluss vorsieht. Wenn das System also etwas anderes sagt als die Aussage von Catalina, dann ist das ein **interner Widerspruch** – und nicht mein Problem.

      ---

      ## 4. Zum Thema "Das ist ein öffentliches Forum, Aussagen sind nicht gültig"

      Das ist falsch. Schriftliche Aussagen von Mitarbeitern in offiziellen Kanälen (WhatsApp, E-Mail, Kontaktformulare) sind **rechtlich bindend** und können im Streitfall als Beweismittel verwendet werden. Genau deshalb dokumentiere ich alles.

      ---

      ## 5. Fazit

      Ich habe mich nicht an dieses Forum gewandt, um mich von Laien beraten zu lassen, sondern weil ich eine offizielle Klärung von der Telekom erwarte. Die Kommentare einiger Nutzer hier sind entweder:

      - rechtlich falsch,

      - technisch ungenau,

      - oder schlichtweg irrelevant für meinen Fall.

      Ich bitte die Community, sich auf sachliche und rechtskonforme Beiträge zu beschränken. Wer mir weiterhin vorwirft, ich würde etwas "falsch verstehen", sollte sich zunächst mit Ziffer 1.2 der Telekom-Preisliste vertraut machen.

      Ibrahim Shadi Alhammami

      - **Vertragliche Grundlage**: Ziffer 1.2 meiner Preisliste schreibt ausdrücklich vor, dass die Installation eines ONT (sofern nicht vorhanden) **im Bereitstellungsentgelt enthalten** ist.

      Wo hast du das her?

      Ein ONT wurde frühr nur bei FTTH 1.7 installiert (das ONT bleibt Eigentum der Telekom),

      deine GF-TA hat schon eine GF-ID + QR-Code, also endet an der GF-TA die Zuständigkeit des GF-Netzbetreibers,

      ob du dahinter ein GF-Modem (selber kaufen oder mieten) einsetzt oder einen GF-Router, bleibt dir selber überlassen.

      Ibrahim Shadi Alhammami

      dass das interne System der Telekom ein ONT für meinen Anschluss vorsieht.

      An die Community-Mitglieder, die hier kommentieren:

      Ich möchte einige Missverständnisse klarstellen, die in den Kommentaren aufgetaucht sind.

      ---

      ## 1. Zum Thema "KI / künstliche Intelligenz"

      Meine gesamte Kommunikation fand **ausschließlich mit menschlichen Mitarbeitern** der Telekom statt – darunter Aleksandar D., Finn L., Dominik, Catalina, Nikol H. und andere. Diese Namen sind echte Mitarbeiter, keine Bots. Diejenigen, die hier von "KI" sprechen, verwechseln möglicherweise die automatische Begrüßung im WhatsApp-Chat mit der späteren menschlichen Bearbeitung. Ich habe in keinem Moment mit einer KI über meinen Vertrag gesprochen.

      ---

      ## 2. Zum Thema "Sie schulden Ihnen keinen Router / kein ONT "

      Hier liegt ein grundlegendes Missverständnis vor:

      - **Router ≠ ONT **: Ein Router ist ein Gerät, das ich selbst besitze (OPNsense). Ein ONT ist die Netzabschlusseinheit, die das optische Signal in ein Ethernet-Signal umwandelt.

      - **Vertragliche Grundlage**: Ziffer 1.2 meiner Preisliste schreibt ausdrücklich vor, dass die Installation eines ONT (sofern nicht vorhanden) **im Bereitstellungsentgelt enthalten** ist. Die Telekom hat mir dieses Entgelt berechnet – damit ist sie zur kostenfreien Bereitstellung verpflichtet.

      Die Behauptung "sie schulden dir nichts" ist rechtlich falsch und ignoriert den klaren Wortlaut meines Vertrags.

      ---

      ## 3. Zum Thema "Interner Systemeintrag"

      Mehrere Mitarbeiter (darunter Dominik und Nikol H.) haben mir **schriftlich bestätigt**, dass das interne System der Telekom ein ONT für meinen Anschluss vorsieht. Wenn das System also etwas anderes sagt als die Aussage von Catalina, dann ist das ein **interner Widerspruch** – und nicht mein Problem.

      ---

      ## 4. Zum Thema "Das ist ein öffentliches Forum, Aussagen sind nicht gültig"

      Das ist falsch. Schriftliche Aussagen von Mitarbeitern in offiziellen Kanälen (WhatsApp, E-Mail, Kontaktformulare) sind **rechtlich bindend** und können im Streitfall als Beweismittel verwendet werden. Genau deshalb dokumentiere ich alles.

      ---

      ## 5. Fazit

      Ich habe mich nicht an dieses Forum gewandt, um mich von Laien beraten zu lassen, sondern weil ich eine offizielle Klärung von der Telekom erwarte. Die Kommentare einiger Nutzer hier sind entweder:

      - rechtlich falsch,

      - technisch ungenau,

      - oder schlichtweg irrelevant für meinen Fall.

      Ich bitte die Community, sich auf sachliche und rechtskonforme Beiträge zu beschränken. Wer mir weiterhin vorwirft, ich würde etwas "falsch verstehen", sollte sich zunächst mit Ziffer 1.2 der Telekom-Preisliste vertraut machen.

      Ibrahim Shadi Alhammami

      dass das interne System der Telekom ein ONT für meinen Anschluss vorsieht.

      Ohne ONT (oder beim DSL ein DSL-Modem); egal ob intern oder extern,

      funktioniert der Anschluß nicht.

      Ibrahim Shadi Alhammami

      Wer mir weiterhin vorwirft, ich würde etwas "falsch verstehen", sollte sich zunächst mit Ziffer 1.2 der Telekom-Preisliste vertraut machen.

      An die Community-Mitglieder, die hier kommentieren:

      Ich möchte einige Missverständnisse klarstellen, die in den Kommentaren aufgetaucht sind.

      ---

      ## 1. Zum Thema "KI / künstliche Intelligenz"

      Meine gesamte Kommunikation fand **ausschließlich mit menschlichen Mitarbeitern** der Telekom statt – darunter Aleksandar D., Finn L., Dominik, Catalina, Nikol H. und andere. Diese Namen sind echte Mitarbeiter, keine Bots. Diejenigen, die hier von "KI" sprechen, verwechseln möglicherweise die automatische Begrüßung im WhatsApp-Chat mit der späteren menschlichen Bearbeitung. Ich habe in keinem Moment mit einer KI über meinen Vertrag gesprochen.

      ---

      ## 2. Zum Thema "Sie schulden Ihnen keinen Router / kein ONT "

      Hier liegt ein grundlegendes Missverständnis vor:

      - **Router ≠ ONT **: Ein Router ist ein Gerät, das ich selbst besitze (OPNsense). Ein ONT ist die Netzabschlusseinheit, die das optische Signal in ein Ethernet-Signal umwandelt.

      - **Vertragliche Grundlage**: Ziffer 1.2 meiner Preisliste schreibt ausdrücklich vor, dass die Installation eines ONT (sofern nicht vorhanden) **im Bereitstellungsentgelt enthalten** ist. Die Telekom hat mir dieses Entgelt berechnet – damit ist sie zur kostenfreien Bereitstellung verpflichtet.

      Die Behauptung "sie schulden dir nichts" ist rechtlich falsch und ignoriert den klaren Wortlaut meines Vertrags.

      ---

      ## 3. Zum Thema "Interner Systemeintrag"

      Mehrere Mitarbeiter (darunter Dominik und Nikol H.) haben mir **schriftlich bestätigt**, dass das interne System der Telekom ein ONT für meinen Anschluss vorsieht. Wenn das System also etwas anderes sagt als die Aussage von Catalina, dann ist das ein **interner Widerspruch** – und nicht mein Problem.

      ---

      ## 4. Zum Thema "Das ist ein öffentliches Forum, Aussagen sind nicht gültig"

      Das ist falsch. Schriftliche Aussagen von Mitarbeitern in offiziellen Kanälen (WhatsApp, E-Mail, Kontaktformulare) sind **rechtlich bindend** und können im Streitfall als Beweismittel verwendet werden. Genau deshalb dokumentiere ich alles.

      ---

      ## 5. Fazit

      Ich habe mich nicht an dieses Forum gewandt, um mich von Laien beraten zu lassen, sondern weil ich eine offizielle Klärung von der Telekom erwarte. Die Kommentare einiger Nutzer hier sind entweder:

      - rechtlich falsch,

      - technisch ungenau,

      - oder schlichtweg irrelevant für meinen Fall.

      Ich bitte die Community, sich auf sachliche und rechtskonforme Beiträge zu beschränken. Wer mir weiterhin vorwirft, ich würde etwas "falsch verstehen", sollte sich zunächst mit Ziffer 1.2 der Telekom-Preisliste vertraut machen.

      Ibrahim Shadi Alhammami

      Wer mir weiterhin vorwirft, ich würde etwas "falsch verstehen", sollte sich zunächst mit Ziffer 1.2 der Telekom-Preisliste vertraut machen.

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      Fakt ist, im GBGS ist die GF-TA der Netzabschluß des GF-Netzbetreibers.

      für alles danach ist der Kunde selber verantwortlich.

      Buster01

      Fakt ist, im GBGS ist die GF-TA der Netzabschluß des GF-Netzbetreibers.

      für alles danach ist der Kunde selber verantwortlich.

      Das glaubt er aber nicht 🧐

      von

      vor 3 Stunden

      Buster01

      Poste mal Link!

      @Ibrahim Shadi Alhammami  

      "

      Mein Gerät (OPNsense Firewall Appliance) besitzt kein integriertes Glasfasermodem.  

      Die vorhandene Glasfaser‑Dose (GF‑TA, ID 0xxxxxxx) ersetzt kein  ONT und ermöglicht keinen Ethernet‑Anschluss."

      Die GF-TA ist der Netzabschluß der NE4 , für die restliche Hardware ist man selber verantwortlich.

      Ibrahim Shadi Alhammami

      Ein ONT ist die Netzabschlusseinheit, die das optische Signal in ein Ethernet-Signal umwandelt.

      An die Community-Mitglieder, die hier kommentieren:

      Ich möchte einige Missverständnisse klarstellen, die in den Kommentaren aufgetaucht sind.

      ---

      ## 1. Zum Thema "KI / künstliche Intelligenz"

      Meine gesamte Kommunikation fand **ausschließlich mit menschlichen Mitarbeitern** der Telekom statt – darunter Aleksandar D., Finn L., Dominik, Catalina, Nikol H. und andere. Diese Namen sind echte Mitarbeiter, keine Bots. Diejenigen, die hier von "KI" sprechen, verwechseln möglicherweise die automatische Begrüßung im WhatsApp-Chat mit der späteren menschlichen Bearbeitung. Ich habe in keinem Moment mit einer KI über meinen Vertrag gesprochen.

      ---

      ## 2. Zum Thema "Sie schulden Ihnen keinen Router / kein ONT "

      Hier liegt ein grundlegendes Missverständnis vor:

      - **Router ≠ ONT **: Ein Router ist ein Gerät, das ich selbst besitze (OPNsense). Ein ONT ist die Netzabschlusseinheit, die das optische Signal in ein Ethernet-Signal umwandelt.

      - **Vertragliche Grundlage**: Ziffer 1.2 meiner Preisliste schreibt ausdrücklich vor, dass die Installation eines ONT (sofern nicht vorhanden) **im Bereitstellungsentgelt enthalten** ist. Die Telekom hat mir dieses Entgelt berechnet – damit ist sie zur kostenfreien Bereitstellung verpflichtet.

      Die Behauptung "sie schulden dir nichts" ist rechtlich falsch und ignoriert den klaren Wortlaut meines Vertrags.

      ---

      ## 3. Zum Thema "Interner Systemeintrag"

      Mehrere Mitarbeiter (darunter Dominik und Nikol H.) haben mir **schriftlich bestätigt**, dass das interne System der Telekom ein ONT für meinen Anschluss vorsieht. Wenn das System also etwas anderes sagt als die Aussage von Catalina, dann ist das ein **interner Widerspruch** – und nicht mein Problem.

      ---

      ## 4. Zum Thema "Das ist ein öffentliches Forum, Aussagen sind nicht gültig"

      Das ist falsch. Schriftliche Aussagen von Mitarbeitern in offiziellen Kanälen (WhatsApp, E-Mail, Kontaktformulare) sind **rechtlich bindend** und können im Streitfall als Beweismittel verwendet werden. Genau deshalb dokumentiere ich alles.

      ---

      ## 5. Fazit

      Ich habe mich nicht an dieses Forum gewandt, um mich von Laien beraten zu lassen, sondern weil ich eine offizielle Klärung von der Telekom erwarte. Die Kommentare einiger Nutzer hier sind entweder:

      - rechtlich falsch,

      - technisch ungenau,

      - oder schlichtweg irrelevant für meinen Fall.

      Ich bitte die Community, sich auf sachliche und rechtskonforme Beiträge zu beschränken. Wer mir weiterhin vorwirft, ich würde etwas "falsch verstehen", sollte sich zunächst mit Ziffer 1.2 der Telekom-Preisliste vertraut machen.

      Ibrahim Shadi Alhammami

      Ein ONT ist die Netzabschlusseinheit, die das optische Signal in ein Ethernet-Signal umwandelt.

      Das stimmt.

      Ibrahim Shadi Alhammami

      - **Vertragliche Grundlage**: Ziffer 1.2 meiner Preisliste schreibt ausdrücklich vor, dass die Installation eines ONT (sofern nicht vorhanden) **im Bereitstellungsentgelt enthalten** ist.

      An die Community-Mitglieder, die hier kommentieren:

      Ich möchte einige Missverständnisse klarstellen, die in den Kommentaren aufgetaucht sind.

      ---

      ## 1. Zum Thema "KI / künstliche Intelligenz"

      Meine gesamte Kommunikation fand **ausschließlich mit menschlichen Mitarbeitern** der Telekom statt – darunter Aleksandar D., Finn L., Dominik, Catalina, Nikol H. und andere. Diese Namen sind echte Mitarbeiter, keine Bots. Diejenigen, die hier von "KI" sprechen, verwechseln möglicherweise die automatische Begrüßung im WhatsApp-Chat mit der späteren menschlichen Bearbeitung. Ich habe in keinem Moment mit einer KI über meinen Vertrag gesprochen.

      ---

      ## 2. Zum Thema "Sie schulden Ihnen keinen Router / kein ONT "

      Hier liegt ein grundlegendes Missverständnis vor:

      - **Router ≠ ONT **: Ein Router ist ein Gerät, das ich selbst besitze (OPNsense). Ein ONT ist die Netzabschlusseinheit, die das optische Signal in ein Ethernet-Signal umwandelt.

      - **Vertragliche Grundlage**: Ziffer 1.2 meiner Preisliste schreibt ausdrücklich vor, dass die Installation eines ONT (sofern nicht vorhanden) **im Bereitstellungsentgelt enthalten** ist. Die Telekom hat mir dieses Entgelt berechnet – damit ist sie zur kostenfreien Bereitstellung verpflichtet.

      Die Behauptung "sie schulden dir nichts" ist rechtlich falsch und ignoriert den klaren Wortlaut meines Vertrags.

      ---

      ## 3. Zum Thema "Interner Systemeintrag"

      Mehrere Mitarbeiter (darunter Dominik und Nikol H.) haben mir **schriftlich bestätigt**, dass das interne System der Telekom ein ONT für meinen Anschluss vorsieht. Wenn das System also etwas anderes sagt als die Aussage von Catalina, dann ist das ein **interner Widerspruch** – und nicht mein Problem.

      ---

      ## 4. Zum Thema "Das ist ein öffentliches Forum, Aussagen sind nicht gültig"

      Das ist falsch. Schriftliche Aussagen von Mitarbeitern in offiziellen Kanälen (WhatsApp, E-Mail, Kontaktformulare) sind **rechtlich bindend** und können im Streitfall als Beweismittel verwendet werden. Genau deshalb dokumentiere ich alles.

      ---

      ## 5. Fazit

      Ich habe mich nicht an dieses Forum gewandt, um mich von Laien beraten zu lassen, sondern weil ich eine offizielle Klärung von der Telekom erwarte. Die Kommentare einiger Nutzer hier sind entweder:

      - rechtlich falsch,

      - technisch ungenau,

      - oder schlichtweg irrelevant für meinen Fall.

      Ich bitte die Community, sich auf sachliche und rechtskonforme Beiträge zu beschränken. Wer mir weiterhin vorwirft, ich würde etwas "falsch verstehen", sollte sich zunächst mit Ziffer 1.2 der Telekom-Preisliste vertraut machen.

      Ibrahim Shadi Alhammami

      - **Vertragliche Grundlage**: Ziffer 1.2 meiner Preisliste schreibt ausdrücklich vor, dass die Installation eines ONT (sofern nicht vorhanden) **im Bereitstellungsentgelt enthalten** ist.

      Wo hast du das her?

      Ein ONT wurde frühr nur bei FTTH 1.7 installiert (das ONT bleibt Eigentum der Telekom),

      deine GF-TA hat schon eine GF-ID + QR-Code, also endet an der GF-TA die Zuständigkeit des GF-Netzbetreibers,

      ob du dahinter ein GF-Modem (selber kaufen oder mieten) einsetzt oder einen GF-Router, bleibt dir selber überlassen.

      Ibrahim Shadi Alhammami

      dass das interne System der Telekom ein ONT für meinen Anschluss vorsieht.

      An die Community-Mitglieder, die hier kommentieren:

      Ich möchte einige Missverständnisse klarstellen, die in den Kommentaren aufgetaucht sind.

      ---

      ## 1. Zum Thema "KI / künstliche Intelligenz"

      Meine gesamte Kommunikation fand **ausschließlich mit menschlichen Mitarbeitern** der Telekom statt – darunter Aleksandar D., Finn L., Dominik, Catalina, Nikol H. und andere. Diese Namen sind echte Mitarbeiter, keine Bots. Diejenigen, die hier von "KI" sprechen, verwechseln möglicherweise die automatische Begrüßung im WhatsApp-Chat mit der späteren menschlichen Bearbeitung. Ich habe in keinem Moment mit einer KI über meinen Vertrag gesprochen.

      ---

      ## 2. Zum Thema "Sie schulden Ihnen keinen Router / kein ONT "

      Hier liegt ein grundlegendes Missverständnis vor:

      - **Router ≠ ONT **: Ein Router ist ein Gerät, das ich selbst besitze (OPNsense). Ein ONT ist die Netzabschlusseinheit, die das optische Signal in ein Ethernet-Signal umwandelt.

      - **Vertragliche Grundlage**: Ziffer 1.2 meiner Preisliste schreibt ausdrücklich vor, dass die Installation eines ONT (sofern nicht vorhanden) **im Bereitstellungsentgelt enthalten** ist. Die Telekom hat mir dieses Entgelt berechnet – damit ist sie zur kostenfreien Bereitstellung verpflichtet.

      Die Behauptung "sie schulden dir nichts" ist rechtlich falsch und ignoriert den klaren Wortlaut meines Vertrags.

      ---

      ## 3. Zum Thema "Interner Systemeintrag"

      Mehrere Mitarbeiter (darunter Dominik und Nikol H.) haben mir **schriftlich bestätigt**, dass das interne System der Telekom ein ONT für meinen Anschluss vorsieht. Wenn das System also etwas anderes sagt als die Aussage von Catalina, dann ist das ein **interner Widerspruch** – und nicht mein Problem.

      ---

      ## 4. Zum Thema "Das ist ein öffentliches Forum, Aussagen sind nicht gültig"

      Das ist falsch. Schriftliche Aussagen von Mitarbeitern in offiziellen Kanälen (WhatsApp, E-Mail, Kontaktformulare) sind **rechtlich bindend** und können im Streitfall als Beweismittel verwendet werden. Genau deshalb dokumentiere ich alles.

      ---

      ## 5. Fazit

      Ich habe mich nicht an dieses Forum gewandt, um mich von Laien beraten zu lassen, sondern weil ich eine offizielle Klärung von der Telekom erwarte. Die Kommentare einiger Nutzer hier sind entweder:

      - rechtlich falsch,

      - technisch ungenau,

      - oder schlichtweg irrelevant für meinen Fall.

      Ich bitte die Community, sich auf sachliche und rechtskonforme Beiträge zu beschränken. Wer mir weiterhin vorwirft, ich würde etwas "falsch verstehen", sollte sich zunächst mit Ziffer 1.2 der Telekom-Preisliste vertraut machen.

      Ibrahim Shadi Alhammami

      dass das interne System der Telekom ein ONT für meinen Anschluss vorsieht.

      Ohne ONT (oder beim DSL ein DSL-Modem); egal ob intern oder extern,

      funktioniert der Anschluß nicht.

      Ibrahim Shadi Alhammami

      Wer mir weiterhin vorwirft, ich würde etwas "falsch verstehen", sollte sich zunächst mit Ziffer 1.2 der Telekom-Preisliste vertraut machen.

      An die Community-Mitglieder, die hier kommentieren:

      Ich möchte einige Missverständnisse klarstellen, die in den Kommentaren aufgetaucht sind.

      ---

      ## 1. Zum Thema "KI / künstliche Intelligenz"

      Meine gesamte Kommunikation fand **ausschließlich mit menschlichen Mitarbeitern** der Telekom statt – darunter Aleksandar D., Finn L., Dominik, Catalina, Nikol H. und andere. Diese Namen sind echte Mitarbeiter, keine Bots. Diejenigen, die hier von "KI" sprechen, verwechseln möglicherweise die automatische Begrüßung im WhatsApp-Chat mit der späteren menschlichen Bearbeitung. Ich habe in keinem Moment mit einer KI über meinen Vertrag gesprochen.

      ---

      ## 2. Zum Thema "Sie schulden Ihnen keinen Router / kein ONT "

      Hier liegt ein grundlegendes Missverständnis vor:

      - **Router ≠ ONT **: Ein Router ist ein Gerät, das ich selbst besitze (OPNsense). Ein ONT ist die Netzabschlusseinheit, die das optische Signal in ein Ethernet-Signal umwandelt.

      - **Vertragliche Grundlage**: Ziffer 1.2 meiner Preisliste schreibt ausdrücklich vor, dass die Installation eines ONT (sofern nicht vorhanden) **im Bereitstellungsentgelt enthalten** ist. Die Telekom hat mir dieses Entgelt berechnet – damit ist sie zur kostenfreien Bereitstellung verpflichtet.

      Die Behauptung "sie schulden dir nichts" ist rechtlich falsch und ignoriert den klaren Wortlaut meines Vertrags.

      ---

      ## 3. Zum Thema "Interner Systemeintrag"

      Mehrere Mitarbeiter (darunter Dominik und Nikol H.) haben mir **schriftlich bestätigt**, dass das interne System der Telekom ein ONT für meinen Anschluss vorsieht. Wenn das System also etwas anderes sagt als die Aussage von Catalina, dann ist das ein **interner Widerspruch** – und nicht mein Problem.

      ---

      ## 4. Zum Thema "Das ist ein öffentliches Forum, Aussagen sind nicht gültig"

      Das ist falsch. Schriftliche Aussagen von Mitarbeitern in offiziellen Kanälen (WhatsApp, E-Mail, Kontaktformulare) sind **rechtlich bindend** und können im Streitfall als Beweismittel verwendet werden. Genau deshalb dokumentiere ich alles.

      ---

      ## 5. Fazit

      Ich habe mich nicht an dieses Forum gewandt, um mich von Laien beraten zu lassen, sondern weil ich eine offizielle Klärung von der Telekom erwarte. Die Kommentare einiger Nutzer hier sind entweder:

      - rechtlich falsch,

      - technisch ungenau,

      - oder schlichtweg irrelevant für meinen Fall.

      Ich bitte die Community, sich auf sachliche und rechtskonforme Beiträge zu beschränken. Wer mir weiterhin vorwirft, ich würde etwas "falsch verstehen", sollte sich zunächst mit Ziffer 1.2 der Telekom-Preisliste vertraut machen.

      Ibrahim Shadi Alhammami

      Wer mir weiterhin vorwirft, ich würde etwas "falsch verstehen", sollte sich zunächst mit Ziffer 1.2 der Telekom-Preisliste vertraut machen.

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      Fakt ist, im GBGS ist die GF-TA der Netzabschluß des GF-Netzbetreibers.

      für alles danach ist der Kunde selber verantwortlich.

      Buster01

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      https://www.telekom.de/agb/downloads/56068.pdf 

      Schau mal meinen Beitrag weiter oben an.

      von

      vor 3 Stunden

      Buster01

      Fakt ist, im GBGS ist die GF-TA der Netzabschluß des GF-Netzbetreibers.

      für alles danach ist der Kunde selber verantwortlich.

      @Ibrahim Shadi Alhammami  

      "

      Mein Gerät (OPNsense Firewall Appliance) besitzt kein integriertes Glasfasermodem.  

      Die vorhandene Glasfaser‑Dose (GF‑TA, ID 0xxxxxxx) ersetzt kein  ONT und ermöglicht keinen Ethernet‑Anschluss."

      Die GF-TA ist der Netzabschluß der NE4 , für die restliche Hardware ist man selber verantwortlich.

      Ibrahim Shadi Alhammami

      Ein ONT ist die Netzabschlusseinheit, die das optische Signal in ein Ethernet-Signal umwandelt.

      An die Community-Mitglieder, die hier kommentieren:

      Ich möchte einige Missverständnisse klarstellen, die in den Kommentaren aufgetaucht sind.

      ---

      ## 1. Zum Thema "KI / künstliche Intelligenz"

      Meine gesamte Kommunikation fand **ausschließlich mit menschlichen Mitarbeitern** der Telekom statt – darunter Aleksandar D., Finn L., Dominik, Catalina, Nikol H. und andere. Diese Namen sind echte Mitarbeiter, keine Bots. Diejenigen, die hier von "KI" sprechen, verwechseln möglicherweise die automatische Begrüßung im WhatsApp-Chat mit der späteren menschlichen Bearbeitung. Ich habe in keinem Moment mit einer KI über meinen Vertrag gesprochen.

      ---

      ## 2. Zum Thema "Sie schulden Ihnen keinen Router / kein ONT "

      Hier liegt ein grundlegendes Missverständnis vor:

      - **Router ≠ ONT **: Ein Router ist ein Gerät, das ich selbst besitze (OPNsense). Ein ONT ist die Netzabschlusseinheit, die das optische Signal in ein Ethernet-Signal umwandelt.

      - **Vertragliche Grundlage**: Ziffer 1.2 meiner Preisliste schreibt ausdrücklich vor, dass die Installation eines ONT (sofern nicht vorhanden) **im Bereitstellungsentgelt enthalten** ist. Die Telekom hat mir dieses Entgelt berechnet – damit ist sie zur kostenfreien Bereitstellung verpflichtet.

      Die Behauptung "sie schulden dir nichts" ist rechtlich falsch und ignoriert den klaren Wortlaut meines Vertrags.

      ---

      ## 3. Zum Thema "Interner Systemeintrag"

      Mehrere Mitarbeiter (darunter Dominik und Nikol H.) haben mir **schriftlich bestätigt**, dass das interne System der Telekom ein ONT für meinen Anschluss vorsieht. Wenn das System also etwas anderes sagt als die Aussage von Catalina, dann ist das ein **interner Widerspruch** – und nicht mein Problem.

      ---

      ## 4. Zum Thema "Das ist ein öffentliches Forum, Aussagen sind nicht gültig"

      Das ist falsch. Schriftliche Aussagen von Mitarbeitern in offiziellen Kanälen (WhatsApp, E-Mail, Kontaktformulare) sind **rechtlich bindend** und können im Streitfall als Beweismittel verwendet werden. Genau deshalb dokumentiere ich alles.

      ---

      ## 5. Fazit

      Ich habe mich nicht an dieses Forum gewandt, um mich von Laien beraten zu lassen, sondern weil ich eine offizielle Klärung von der Telekom erwarte. Die Kommentare einiger Nutzer hier sind entweder:

      - rechtlich falsch,

      - technisch ungenau,

      - oder schlichtweg irrelevant für meinen Fall.

      Ich bitte die Community, sich auf sachliche und rechtskonforme Beiträge zu beschränken. Wer mir weiterhin vorwirft, ich würde etwas "falsch verstehen", sollte sich zunächst mit Ziffer 1.2 der Telekom-Preisliste vertraut machen.

      Ibrahim Shadi Alhammami

      Ein ONT ist die Netzabschlusseinheit, die das optische Signal in ein Ethernet-Signal umwandelt.

      Das stimmt.

      Ibrahim Shadi Alhammami

      - **Vertragliche Grundlage**: Ziffer 1.2 meiner Preisliste schreibt ausdrücklich vor, dass die Installation eines ONT (sofern nicht vorhanden) **im Bereitstellungsentgelt enthalten** ist.

      An die Community-Mitglieder, die hier kommentieren:

      Ich möchte einige Missverständnisse klarstellen, die in den Kommentaren aufgetaucht sind.

      ---

      ## 1. Zum Thema "KI / künstliche Intelligenz"

      Meine gesamte Kommunikation fand **ausschließlich mit menschlichen Mitarbeitern** der Telekom statt – darunter Aleksandar D., Finn L., Dominik, Catalina, Nikol H. und andere. Diese Namen sind echte Mitarbeiter, keine Bots. Diejenigen, die hier von "KI" sprechen, verwechseln möglicherweise die automatische Begrüßung im WhatsApp-Chat mit der späteren menschlichen Bearbeitung. Ich habe in keinem Moment mit einer KI über meinen Vertrag gesprochen.

      ---

      ## 2. Zum Thema "Sie schulden Ihnen keinen Router / kein ONT "

      Hier liegt ein grundlegendes Missverständnis vor:

      - **Router ≠ ONT **: Ein Router ist ein Gerät, das ich selbst besitze (OPNsense). Ein ONT ist die Netzabschlusseinheit, die das optische Signal in ein Ethernet-Signal umwandelt.

      - **Vertragliche Grundlage**: Ziffer 1.2 meiner Preisliste schreibt ausdrücklich vor, dass die Installation eines ONT (sofern nicht vorhanden) **im Bereitstellungsentgelt enthalten** ist. Die Telekom hat mir dieses Entgelt berechnet – damit ist sie zur kostenfreien Bereitstellung verpflichtet.

      Die Behauptung "sie schulden dir nichts" ist rechtlich falsch und ignoriert den klaren Wortlaut meines Vertrags.

      ---

      ## 3. Zum Thema "Interner Systemeintrag"

      Mehrere Mitarbeiter (darunter Dominik und Nikol H.) haben mir **schriftlich bestätigt**, dass das interne System der Telekom ein ONT für meinen Anschluss vorsieht. Wenn das System also etwas anderes sagt als die Aussage von Catalina, dann ist das ein **interner Widerspruch** – und nicht mein Problem.

      ---

      ## 4. Zum Thema "Das ist ein öffentliches Forum, Aussagen sind nicht gültig"

      Das ist falsch. Schriftliche Aussagen von Mitarbeitern in offiziellen Kanälen (WhatsApp, E-Mail, Kontaktformulare) sind **rechtlich bindend** und können im Streitfall als Beweismittel verwendet werden. Genau deshalb dokumentiere ich alles.

      ---

      ## 5. Fazit

      Ich habe mich nicht an dieses Forum gewandt, um mich von Laien beraten zu lassen, sondern weil ich eine offizielle Klärung von der Telekom erwarte. Die Kommentare einiger Nutzer hier sind entweder:

      - rechtlich falsch,

      - technisch ungenau,

      - oder schlichtweg irrelevant für meinen Fall.

      Ich bitte die Community, sich auf sachliche und rechtskonforme Beiträge zu beschränken. Wer mir weiterhin vorwirft, ich würde etwas "falsch verstehen", sollte sich zunächst mit Ziffer 1.2 der Telekom-Preisliste vertraut machen.

      Ibrahim Shadi Alhammami

      - **Vertragliche Grundlage**: Ziffer 1.2 meiner Preisliste schreibt ausdrücklich vor, dass die Installation eines ONT (sofern nicht vorhanden) **im Bereitstellungsentgelt enthalten** ist.

      Wo hast du das her?

      Ein ONT wurde frühr nur bei FTTH 1.7 installiert (das ONT bleibt Eigentum der Telekom),

      deine GF-TA hat schon eine GF-ID + QR-Code, also endet an der GF-TA die Zuständigkeit des GF-Netzbetreibers,

      ob du dahinter ein GF-Modem (selber kaufen oder mieten) einsetzt oder einen GF-Router, bleibt dir selber überlassen.

      Ibrahim Shadi Alhammami

      dass das interne System der Telekom ein ONT für meinen Anschluss vorsieht.

      An die Community-Mitglieder, die hier kommentieren:

      Ich möchte einige Missverständnisse klarstellen, die in den Kommentaren aufgetaucht sind.

      ---

      ## 1. Zum Thema "KI / künstliche Intelligenz"

      Meine gesamte Kommunikation fand **ausschließlich mit menschlichen Mitarbeitern** der Telekom statt – darunter Aleksandar D., Finn L., Dominik, Catalina, Nikol H. und andere. Diese Namen sind echte Mitarbeiter, keine Bots. Diejenigen, die hier von "KI" sprechen, verwechseln möglicherweise die automatische Begrüßung im WhatsApp-Chat mit der späteren menschlichen Bearbeitung. Ich habe in keinem Moment mit einer KI über meinen Vertrag gesprochen.

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      ## 2. Zum Thema "Sie schulden Ihnen keinen Router / kein ONT "

      Hier liegt ein grundlegendes Missverständnis vor:

      - **Router ≠ ONT **: Ein Router ist ein Gerät, das ich selbst besitze (OPNsense). Ein ONT ist die Netzabschlusseinheit, die das optische Signal in ein Ethernet-Signal umwandelt.

      - **Vertragliche Grundlage**: Ziffer 1.2 meiner Preisliste schreibt ausdrücklich vor, dass die Installation eines ONT (sofern nicht vorhanden) **im Bereitstellungsentgelt enthalten** ist. Die Telekom hat mir dieses Entgelt berechnet – damit ist sie zur kostenfreien Bereitstellung verpflichtet.

      Die Behauptung "sie schulden dir nichts" ist rechtlich falsch und ignoriert den klaren Wortlaut meines Vertrags.

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      ## 3. Zum Thema "Interner Systemeintrag"

      Mehrere Mitarbeiter (darunter Dominik und Nikol H.) haben mir **schriftlich bestätigt**, dass das interne System der Telekom ein ONT für meinen Anschluss vorsieht. Wenn das System also etwas anderes sagt als die Aussage von Catalina, dann ist das ein **interner Widerspruch** – und nicht mein Problem.

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      ## 4. Zum Thema "Das ist ein öffentliches Forum, Aussagen sind nicht gültig"

      Das ist falsch. Schriftliche Aussagen von Mitarbeitern in offiziellen Kanälen (WhatsApp, E-Mail, Kontaktformulare) sind **rechtlich bindend** und können im Streitfall als Beweismittel verwendet werden. Genau deshalb dokumentiere ich alles.

      ---

      ## 5. Fazit

      Ich habe mich nicht an dieses Forum gewandt, um mich von Laien beraten zu lassen, sondern weil ich eine offizielle Klärung von der Telekom erwarte. Die Kommentare einiger Nutzer hier sind entweder:

      - rechtlich falsch,

      - technisch ungenau,

      - oder schlichtweg irrelevant für meinen Fall.

      Ich bitte die Community, sich auf sachliche und rechtskonforme Beiträge zu beschränken. Wer mir weiterhin vorwirft, ich würde etwas "falsch verstehen", sollte sich zunächst mit Ziffer 1.2 der Telekom-Preisliste vertraut machen.

      Ibrahim Shadi Alhammami

      dass das interne System der Telekom ein ONT für meinen Anschluss vorsieht.

      Ohne ONT (oder beim DSL ein DSL-Modem); egal ob intern oder extern,

      funktioniert der Anschluß nicht.

      Ibrahim Shadi Alhammami

      Wer mir weiterhin vorwirft, ich würde etwas "falsch verstehen", sollte sich zunächst mit Ziffer 1.2 der Telekom-Preisliste vertraut machen.

      An die Community-Mitglieder, die hier kommentieren:

      Ich möchte einige Missverständnisse klarstellen, die in den Kommentaren aufgetaucht sind.

      ---

      ## 1. Zum Thema "KI / künstliche Intelligenz"

      Meine gesamte Kommunikation fand **ausschließlich mit menschlichen Mitarbeitern** der Telekom statt – darunter Aleksandar D., Finn L., Dominik, Catalina, Nikol H. und andere. Diese Namen sind echte Mitarbeiter, keine Bots. Diejenigen, die hier von "KI" sprechen, verwechseln möglicherweise die automatische Begrüßung im WhatsApp-Chat mit der späteren menschlichen Bearbeitung. Ich habe in keinem Moment mit einer KI über meinen Vertrag gesprochen.

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      ## 2. Zum Thema "Sie schulden Ihnen keinen Router / kein ONT "

      Hier liegt ein grundlegendes Missverständnis vor:

      - **Router ≠ ONT **: Ein Router ist ein Gerät, das ich selbst besitze (OPNsense). Ein ONT ist die Netzabschlusseinheit, die das optische Signal in ein Ethernet-Signal umwandelt.

      - **Vertragliche Grundlage**: Ziffer 1.2 meiner Preisliste schreibt ausdrücklich vor, dass die Installation eines ONT (sofern nicht vorhanden) **im Bereitstellungsentgelt enthalten** ist. Die Telekom hat mir dieses Entgelt berechnet – damit ist sie zur kostenfreien Bereitstellung verpflichtet.

      Die Behauptung "sie schulden dir nichts" ist rechtlich falsch und ignoriert den klaren Wortlaut meines Vertrags.

      ---

      ## 3. Zum Thema "Interner Systemeintrag"

      Mehrere Mitarbeiter (darunter Dominik und Nikol H.) haben mir **schriftlich bestätigt**, dass das interne System der Telekom ein ONT für meinen Anschluss vorsieht. Wenn das System also etwas anderes sagt als die Aussage von Catalina, dann ist das ein **interner Widerspruch** – und nicht mein Problem.

      ---

      ## 4. Zum Thema "Das ist ein öffentliches Forum, Aussagen sind nicht gültig"

      Das ist falsch. Schriftliche Aussagen von Mitarbeitern in offiziellen Kanälen (WhatsApp, E-Mail, Kontaktformulare) sind **rechtlich bindend** und können im Streitfall als Beweismittel verwendet werden. Genau deshalb dokumentiere ich alles.

      ---

      ## 5. Fazit

      Ich habe mich nicht an dieses Forum gewandt, um mich von Laien beraten zu lassen, sondern weil ich eine offizielle Klärung von der Telekom erwarte. Die Kommentare einiger Nutzer hier sind entweder:

      - rechtlich falsch,

      - technisch ungenau,

      - oder schlichtweg irrelevant für meinen Fall.

      Ich bitte die Community, sich auf sachliche und rechtskonforme Beiträge zu beschränken. Wer mir weiterhin vorwirft, ich würde etwas "falsch verstehen", sollte sich zunächst mit Ziffer 1.2 der Telekom-Preisliste vertraut machen.

      Ibrahim Shadi Alhammami

      Wer mir weiterhin vorwirft, ich würde etwas "falsch verstehen", sollte sich zunächst mit Ziffer 1.2 der Telekom-Preisliste vertraut machen.

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      Fakt ist, im GBGS ist die GF-TA der Netzabschluß des GF-Netzbetreibers.

      für alles danach ist der Kunde selber verantwortlich.

      Buster01

      Fakt ist, im GBGS ist die GF-TA der Netzabschluß des GF-Netzbetreibers.

      für alles danach ist der Kunde selber verantwortlich.

      Das TKG unterstreicht es in der Form.

       

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 3 Stunden

      1

      von

      vor 3 Stunden

      Und man hätte schon lange Internet!

      Hier: GF-Dose -> GF-Modem 2 -> pfSense -> LAN -> Fritz!Box -> WLAN/Telefonie

      Uneingeloggter Nutzer

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    Uneingeloggter Nutzer

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