Gelöst
Entschädigung nach §58 TKG
vor 4 Tagen
Guten Abend
Am 07.05 habe ich Sie gemäß beiliegender Störungsmeldung aufgefordert,
die Störung zu beseitigen. Diese Meldung haben Sie unter folgender Meldungsnummer xxxxx
erfasst.
Dem sind Sie jedoch nicht rechtzeitig nachgekommen. Da die Störung von Ihnen nicht
innerhalb von zwei Tagen nach Störungsmeldung beseitigt wurde, fordere ich hiermit gemäß
§ 58 Abs. 3 S. 1 TKG eine Entschädigung von Ihnen.
Die Störung habe ich nicht zu vertreten.
Die Störung ging vom 07.05.26 - 11.05.26.
Ich bitte um Rückmeldung wie das Thema abgerechnet wird .
vielen Dank und schönen Abend
Florian S.
Anm
Störungsnr editiert
(@Marcel2605)
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akzeptiert von
vor 2 Tagen
Hallo @StrunkF,
vielen Dank für das freundliche Telefonat.
Ich hab jetzt wie besprochen die Entschädigung nach § 58 TKG eingestellt. Sie sollte mit der nächsten Rechnung verrechnet werden.
Viele Grüße Lisa
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