Gelöst

Entschädigung nach §58 TKG

vor 4 Tagen

Guten Abend

Am 07.05 habe ich Sie gemäß beiliegender Störungsmeldung aufgefordert,

die Störung zu beseitigen. Diese Meldung haben Sie unter folgender Meldungsnummer xxxxx

erfasst.

Dem sind Sie jedoch nicht rechtzeitig nachgekommen. Da die Störung von Ihnen nicht

innerhalb von zwei Tagen nach Störungsmeldung beseitigt wurde, fordere ich hiermit gemäß

§ 58 Abs. 3 S. 1 TKG eine Entschädigung von Ihnen.

Die Störung habe ich nicht zu vertreten.

Die Störung ging vom 07.05.26 - 11.05.26.

Ich bitte um Rückmeldung wie das Thema abgerechnet wird .

vielen Dank und schönen Abend

Florian S.

Anm

Störungsnr editiert 

(@Marcel2605)

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      vor 2 Tagen

      Hallo @StrunkF,

       

      vielen Dank für das freundliche Telefonat.

       

      Ich hab jetzt wie besprochen die Entschädigung nach § 58 TKG eingestellt. Sie sollte mit der nächsten Rechnung verrechnet werden.

       

      Viele Grüße Lisa

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