Entschädigung nach §58 TKG
vor 11 Tagen
Guten Tag,
mein Glasfaser/Festnetzanschluss war vom 31.03. bis 30.04. vollständig ohne Funktion.
Der Telekom bekannt seit 31.03.2026
Gemeldet von mir am 6.04.
Die Grundgebühr wurde mir erlassen. Was man mir nicht zugesteht oder gutschreibt, ist die Entschädigung nach §58 TKG .
Es wäre super wenn sich dazu jemand annehmen könnte.
Im Übrigen möchte ich anmerken, dass ich es als äußerst unangebracht empfinde, dass sich die Deutsche Telekom im Jahr 2026 nicht per E-Mail erreichbar zeigt, selbst jedoch aktiv E-Mails versendet (No Replay) und die Webkontaktmöglichkeiten und Kontaktthemen einseitig nach eigenen Vorstellungen vorgibt, und offenbar selbst entscheidet, welche Themen überhaupt bearbeitet werden und man sich annimmt.
Zufall ist es sicher nicht, also gewollt.
Besten Dank im voraus.
Paul
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