AGB vs. TKG bei Entschädigung
vor 3 Jahren
Wie verhält es sich mit der in den AGB abgesicherten „nur“ 97 %-Verfügbarkeit?
https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/49657.pdf?
Wenn hier bereits vom 3. Tag Ausfall an Entschädigung zusteht?:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Stoerung/start.html
und
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__58.html
Die Telekom erbringt folgende Leistungen:
2 Internet-Zugang
Die Telekom ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer IP-Adresse. Die mittlere Verfügbarkeit des Internet-Zu- gangs liegt bei 97,0 % im Jahresdurchschnitt.
Wozu bedarf es dann noch dieser Einschränkung, wenn doch ab 3. Tag Ausfall Entschädigung zusteht?
Weil auf eine mittlere Verfügbarkeit schränkt das TKG nicht ein, da ist klar ab Tag 1 die Rede.
——
Edit: nach Hinweis von 1. Tag auf 3. Tag korrigiert.
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vor 6 Monaten
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vor 3 Jahren
Wenn hier bereits vom 1. Tag Ausfall an Entschädigung zusteht?
Ist doch gar nicht. Erst ab dem 3. Tag. 🤔
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Antwort
von
vor 3 Jahren
zimso Wenn hier bereits vom 1. Tag Ausfall an Entschädigung zusteht? Wenn hier bereits vom 1. Tag Ausfall an Entschädigung zusteht? zimso Wenn hier bereits vom 1. Tag Ausfall an Entschädigung zusteht? Ist doch gar nicht. Erst ab dem 3. Tag. 🤔
Wenn hier bereits vom 1. Tag Ausfall an Entschädigung zusteht?
Ist doch gar nicht. Erst ab dem 3. Tag. 🤔
@RoadrunnerDD Danke, korrigiert.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
Die Einschränkungen sind halt noch in den Texten der AGB drinne, haben aber defacto durchs Gesetz keine Relevants mehr, bzw. werden als Klausel ungültig. Also theoretisch könnte man es aus den AGB raus nehmen.
Soviel zu meiner bescheidenen Meinung
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Antwort
von
vor 3 Jahren
Es muss ein Totalausfall vorliegen und der Anbieter darf dir keinen Ersatz geboten haben. Kleinere Störungen oder Minderleistungen fallen nicht darunter oder unter andere Bestimmungen.
Was aber auch keinen richtigen Wert mehr hat Sinn die Bandbreitenkorridore Minimal Mittel und Maximum, es gelten da die Regelungen des TKG (das mit den 90%).
Antwort
von
vor 3 Jahren
Es muss ein Totalausfall vorliegen
@fdi Das steht so aber nicht in den AGB dazu. Das mag so interpretiert werden. Dort wird nur von Verfügbarkeit in Prozenten übers Jahresmittel gesprochen.
Antwort
von
vor 3 Jahren
Es ging da um das TKG , das "entwertet" viele Angaben die sich noch im AGB finden. Die Anbieter haben da wohl keine große Eile in der Umsetzung und versuchen gerne noch den "alten" Weg in Anwendung zu bringen.
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