AGB vs. TKG bei Entschädigung

vor 3 Jahren

Wie verhält es sich mit der in den AGB abgesicherten „nur“ 97 %-Verfügbarkeit?

https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/49657.pdf?

Wenn hier bereits vom 3. Tag Ausfall an Entschädigung zusteht?:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Stoerung/start.html

und

https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__58.html

 

Die Telekom erbringt folgende Leistungen:
2 Internet-Zugang
Die Telekom ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer IP-Adresse. Die mittlere Verfügbarkeit des Internet-Zu- gangs liegt bei 97,0 % im Jahresdurchschnitt.

 

Wozu bedarf es dann noch dieser Einschränkung, wenn doch ab 3. Tag Ausfall Entschädigung zusteht?

Weil auf eine mittlere Verfügbarkeit schränkt das TKG nicht ein, da ist klar ab Tag 1 die Rede.

 

——

Edit: nach Hinweis von 1. Tag auf 3. Tag korrigiert.

402

12

    • vor 3 Jahren

      zimso

      Wenn hier bereits vom 1. Tag Ausfall an Entschädigung zusteht?

      Wenn hier bereits vom 1. Tag Ausfall an Entschädigung zusteht?
      zimso
      Wenn hier bereits vom 1. Tag Ausfall an Entschädigung zusteht?

      Ist doch gar nicht. Erst ab dem 3. Tag. 🤔

      1

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      RoadrunnerDD

      zimso Wenn hier bereits vom 1. Tag Ausfall an Entschädigung zusteht? Wenn hier bereits vom 1. Tag Ausfall an Entschädigung zusteht? zimso Wenn hier bereits vom 1. Tag Ausfall an Entschädigung zusteht? Ist doch gar nicht. Erst ab dem 3. Tag. 🤔

      zimso

      Wenn hier bereits vom 1. Tag Ausfall an Entschädigung zusteht?

      Wenn hier bereits vom 1. Tag Ausfall an Entschädigung zusteht?
      zimso
      Wenn hier bereits vom 1. Tag Ausfall an Entschädigung zusteht?

      Ist doch gar nicht. Erst ab dem 3. Tag. 🤔

      RoadrunnerDD
      zimso

      Wenn hier bereits vom 1. Tag Ausfall an Entschädigung zusteht?

      Wenn hier bereits vom 1. Tag Ausfall an Entschädigung zusteht?
      zimso
      Wenn hier bereits vom 1. Tag Ausfall an Entschädigung zusteht?

      Ist doch gar nicht. Erst ab dem 3. Tag. 🤔


      @RoadrunnerDD  Danke, korrigiert.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren

      @zimso  schrieb:
      Wozu bedarf es dann noch dieser Einschränkung, wenn doch ab 3. Tag Ausfall Entschädigung zusteht?

      Die Einschränkungen sind halt noch in den Texten der AGB drinne, haben aber defacto durchs Gesetz keine Relevants mehr, bzw. werden als Klausel ungültig. Also theoretisch könnte man es aus den AGB raus nehmen.

      Soviel zu meiner bescheidenen Meinung

      9

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Es muss ein Totalausfall vorliegen und der Anbieter darf dir keinen Ersatz geboten haben. Kleinere Störungen oder Minderleistungen fallen nicht darunter oder unter andere Bestimmungen.

       

      Was aber auch keinen richtigen Wert mehr hat Sinn die Bandbreitenkorridore Minimal Mittel und Maximum, es gelten da die Regelungen des TKG (das mit den 90%).

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      fdi

      Es muss ein Totalausfall vorliegen

      Es muss ein Totalausfall vorliegen
      fdi
      Es muss ein Totalausfall vorliegen

      @fdi  Das steht so aber nicht in den AGB dazu. Das mag so interpretiert werden. Dort wird nur von Verfügbarkeit in Prozenten übers Jahresmittel gesprochen.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Es ging da um das TKG , das "entwertet" viele Angaben die sich noch im AGB finden. Die Anbieter haben da wohl keine große Eile in der Umsetzung und versuchen gerne noch den "alten" Weg in Anwendung zu bringen.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    Uneingeloggter Nutzer

    Frage

    von

    Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

    Gelöst

    553

    0

    6

    Gelöst

    vor 4 Jahren

    in  

    793

    0

    2

    Gelöst

    vor 4 Jahren

    in  

    916

    0

    5