Entschädigung nach §58 TKG
vor 11 Tagen
Guten Tag,
mein Glasfaser/Festnetzanschluss war vom 31.03. bis 30.04. vollständig ohne Funktion.
Der Telekom bekannt seit 31.03.2026
Gemeldet von mir am 6.04.
Die Grundgebühr wurde mir erlassen. Was man mir nicht zugesteht oder gutschreibt, ist die Entschädigung nach §58 TKG .
Es wäre super wenn sich dazu jemand annehmen könnte.
Im Übrigen möchte ich anmerken, dass ich es als äußerst unangebracht empfinde, dass sich die Deutsche Telekom im Jahr 2026 nicht per E-Mail erreichbar zeigt, selbst jedoch aktiv E-Mails versendet (No Replay) und die Webkontaktmöglichkeiten und Kontaktthemen einseitig nach eigenen Vorstellungen vorgibt, und offenbar selbst entscheidet, welche Themen überhaupt bearbeitet werden und man sich annimmt.
Zufall ist es sicher nicht, also gewollt.
Besten Dank im voraus.
Paul
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vor 11 Tagen
Im Übrigen möchte ich anmerken, dass ich es als äußerst unangebracht empfinde, dass sich die Deutsche Telekom im Jahr 2026 nicht per E-Mail erreichbar zeigt,
Guten Tag,
mein Glasfaser/Festnetzanschluss war vom 31.03. bis 30.04. vollständig ohne Funktion.
Der Telekom bekannt seit 31.03.2026
Gemeldet von mir am 6.04.
Die Grundgebühr wurde mir erlassen. Was man mir nicht zugesteht oder gutschreibt, ist die Entschädigung nach §58 TKG .
Es wäre super wenn sich dazu jemand annehmen könnte.
Im Übrigen möchte ich anmerken, dass ich es als äußerst unangebracht empfinde, dass sich die Deutsche Telekom im Jahr 2026 nicht per E-Mail erreichbar zeigt, selbst jedoch aktiv E-Mails versendet (No Replay) und die Webkontaktmöglichkeiten und Kontaktthemen einseitig nach eigenen Vorstellungen vorgibt, und offenbar selbst entscheidet, welche Themen überhaupt bearbeitet werden und man sich annimmt.
Zufall ist es sicher nicht, also gewollt.
Besten Dank im voraus.
Paul
Die nutzen halt im Jahr 2026 das Kontaktformular was 1000 Mal moderner und effizienter ist als ein einfaches schnödes Mailpostfach.
Durch ein Kontaktformular wird sichergestellt dass es in die richtige Abteilung geroutet wird und auch alle notwendigen Angaben vorhanden sind.
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vor 11 Tagen
mein Glasfaser/Festnetzanschluss war vom 31.03. bis 30.04. vollständig ohne Funktion.
Guten Tag,
mein Glasfaser/Festnetzanschluss war vom 31.03. bis 30.04. vollständig ohne Funktion.
Der Telekom bekannt seit 31.03.2026
Gemeldet von mir am 6.04.
Die Grundgebühr wurde mir erlassen. Was man mir nicht zugesteht oder gutschreibt, ist die Entschädigung nach §58 TKG .
Es wäre super wenn sich dazu jemand annehmen könnte.
Im Übrigen möchte ich anmerken, dass ich es als äußerst unangebracht empfinde, dass sich die Deutsche Telekom im Jahr 2026 nicht per E-Mail erreichbar zeigt, selbst jedoch aktiv E-Mails versendet (No Replay) und die Webkontaktmöglichkeiten und Kontaktthemen einseitig nach eigenen Vorstellungen vorgibt, und offenbar selbst entscheidet, welche Themen überhaupt bearbeitet werden und man sich annimmt.
Zufall ist es sicher nicht, also gewollt.
Besten Dank im voraus.
Paul
Hast du in der Ausfallzeit eine Mobilfunklösung (Starterkit) bekommen?
Falls ja, trifft § 58 TKG nicht zu.
8
von
vor 11 Tagen
Hallo @Stefan Paul,
lass uns gerne telefonieren.
Du hast dich bereits mit den anderen zu diesem Thema ausgetauscht. Um dir gezielt weiterhelfen zu können, benötige ich eine Legitimierung.
Ein Telefonat wäre in diesem Fall sehr hilfreich.
Bitte teile mir mit, wann ich dich erreichen kann.
Mit freundlichen Grüßen Zoe
von
vor 10 Tagen
Hallo Ludwig Zoe,
Gerne heute ab 15:30 Uhr.
Viele Grüße Stefan
0
von
vor 10 Tagen
Gerne heute ab 15:30 Uhr.
Hallo Ludwig Zoe,
Gerne heute ab 15:30 Uhr.
Viele Grüße Stefan
@Zoe K.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 11 Tagen
selbst jedoch aktiv E-Mails versendet (No Replay)
Guten Tag,
mein Glasfaser/Festnetzanschluss war vom 31.03. bis 30.04. vollständig ohne Funktion.
Der Telekom bekannt seit 31.03.2026
Gemeldet von mir am 6.04.
Die Grundgebühr wurde mir erlassen. Was man mir nicht zugesteht oder gutschreibt, ist die Entschädigung nach §58 TKG .
Es wäre super wenn sich dazu jemand annehmen könnte.
Im Übrigen möchte ich anmerken, dass ich es als äußerst unangebracht empfinde, dass sich die Deutsche Telekom im Jahr 2026 nicht per E-Mail erreichbar zeigt, selbst jedoch aktiv E-Mails versendet (No Replay) und die Webkontaktmöglichkeiten und Kontaktthemen einseitig nach eigenen Vorstellungen vorgibt, und offenbar selbst entscheidet, welche Themen überhaupt bearbeitet werden und man sich annimmt.
Zufall ist es sicher nicht, also gewollt.
Besten Dank im voraus.
Paul
könnte auch daran liegen dass du selbst keine Kontaktformulare anbietest, merkst du selbst bestimmt.
0
vor 11 Tagen
Moin,
ich lese §58 so, dass man ab dem fünften Tag Anspruch auf 10€ oder 20% Minderung hat. Da die Grundgebühr ja erlassen wurde, entspricht das, nach meiner vorläufigen Überschlagsrechnung 100% Minderung. Demnach wäre der Punkt damit abgehakt.
Wenn darüber hinaus ein Schaden entstanden ist, und nur dort greift eigentlich die Entschädigung, muss dieser belegt werden. Also, Belege für den entstandenen Schaden bei der Telekom einreichen, dies sollte eh schriftlich erfolgen, und auf Antwort warten.
Ganz wichtig hier, wieder das Thema Mitwirkungspflicht. Man ist angehalten, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Wenn kein Datenvolumen oder Schnellstart angeboten wurde, ist das natürlich blöd, wenn es angeboten, aber abgelehnt wurde, besteht wider rum kein Anspruch auf Entschädigung, da ja eine Übergangslösung angeboten wurde.
Gruß
fischi
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2
von
vor 11 Tagen
ich lese §58 so, dass man ab dem fünften Tag Anspruch auf 10€ oder 20% Minderung hat. Da die Grundgebühr ja erlassen wurde, entspricht das, nach meiner vorläufigen Überschlagsrechnung 100% Minderung. Demnach wäre der Punkt damit abgehakt.
Moin,
ich lese §58 so, dass man ab dem fünften Tag Anspruch auf 10€ oder 20% Minderung hat. Da die Grundgebühr ja erlassen wurde, entspricht das, nach meiner vorläufigen Überschlagsrechnung 100% Minderung. Demnach wäre der Punkt damit abgehakt.
Wenn darüber hinaus ein Schaden entstanden ist, und nur dort greift eigentlich die Entschädigung, muss dieser belegt werden. Also, Belege für den entstandenen Schaden bei der Telekom einreichen, dies sollte eh schriftlich erfolgen, und auf Antwort warten.
Ganz wichtig hier, wieder das Thema Mitwirkungspflicht. Man ist angehalten, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Wenn kein Datenvolumen oder Schnellstart angeboten wurde, ist das natürlich blöd, wenn es angeboten, aber abgelehnt wurde, besteht wider rum kein Anspruch auf Entschädigung, da ja eine Übergangslösung angeboten wurde.
Gruß
fischi
dann lies doch bitte den Gesetzestext nochmal genauer durch, du hast da etwas wichtiges nämlich überlesen, nämlich den letzten Teil des Satzes
Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
von
vor 11 Tagen
ich lese §58 so, dass man ab dem fünften Tag Anspruch auf 10€ oder 20% Minderung hat. Da die Grundgebühr ja erlassen wurde, entspricht das, nach meiner vorläufigen Überschlagsrechnung 100% Minderung. Demnach wäre der Punkt damit abgehakt.
Moin,
ich lese §58 so, dass man ab dem fünften Tag Anspruch auf 10€ oder 20% Minderung hat. Da die Grundgebühr ja erlassen wurde, entspricht das, nach meiner vorläufigen Überschlagsrechnung 100% Minderung. Demnach wäre der Punkt damit abgehakt.
Wenn darüber hinaus ein Schaden entstanden ist, und nur dort greift eigentlich die Entschädigung, muss dieser belegt werden. Also, Belege für den entstandenen Schaden bei der Telekom einreichen, dies sollte eh schriftlich erfolgen, und auf Antwort warten.
Ganz wichtig hier, wieder das Thema Mitwirkungspflicht. Man ist angehalten, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Wenn kein Datenvolumen oder Schnellstart angeboten wurde, ist das natürlich blöd, wenn es angeboten, aber abgelehnt wurde, besteht wider rum kein Anspruch auf Entschädigung, da ja eine Übergangslösung angeboten wurde.
Gruß
fischi
dann liest du falsch.
Die Entschädigung ist im TKG eindeutig geregelt.
Das erlassen der Grundgebühr ist der vertraglich vereinbarten Verfügbarkeit geschuldet und unabhängig von der Entschädigung gemäß TKG zu erstatten.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 10 Tagen
Hallo @Stefan Paul,
vielen Dank für das sehr freundliche Telefonat.
Ich habe die Kündigungsbestätigung per E-Mail zugeschickt.
Aktuell läuft eine Anfrage der Bundesnetzagentur, deshalb kann ich zu der Entschädigung leider keine Angaben machen.
Lieben Gruß, Melanie
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Uneingeloggter Nutzer
von