Dringende Beschwerde wegen Netzausfall, massiver Falschberatung und Verweigerung der Soforthilfe

vor 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich heute an Sie, um mich über den Umgang mit mir als Kundin im Rahmen eines aktuellen Netzausfalls zu beschweren. Das Verhalten Ihres Supports ist sowohl aus Service-Sicht als auch rechtlich inakzeptabel.

Der Sachverhalt:

An meinem Anschluss liegt aktuell ein Totalausfall vor. Ein Mitarbeiter Ihrer telefonischen Hotline bot mir daraufhin zur Überbrückung eine Schnellstartbox an. Auf meine explizite Nachfrage, ob mein Ehemann diese im Telekom-Shop abholen könne, versicherte mir der Mitarbeiter, dass dies absolut kein Problem sei und er das Gerät problemlos ausgehändigt bekomme.

Als mein Mann im Telekom-Shop in Sinzheim (Industriestraße) stand, wurde ihm die Herausgabe der Box verweigert, da er nicht der Vertragspartner sei. Mein Angebot, dem Mitarbeiter sofort eine schriftliche Vollmacht sowie Fotos meines Personalausweises (Vorder- und Rückseite) per Smartphone zukommen zu lassen, wurde rigoros abgelehnt.

Der absolute Höhepunkt der Kundenunfreundlichkeit war die Aussage des Shop-Mitarbeiters in Sinzheim – welche mir bei einem anschließenden Telefonat mit Ihrer Hotline (0800 33 01000) sogar noch bestätigt wurde –, dass mein Mann eine notariell beglaubigte Unterschrift benötige, um eine Leih-Box wegen einer von der Telekom verschuldeten Netzstörung abzuholen.

Rechtliche und praktische Bewertung:

Das Verlangen einer notariell beglaubigten Vollmacht für die bloße Abholung eines Routers ist rechtlich völlig haltlos und unverhältnismäßig. Hier wurde mir erst eine verbindliche Zusage gemacht, die mich Zeit und Nerven gekostet hat, nur um mich danach mit einer absurden bürokratischen Hürde im Regen stehenzulassen. Die Telekom kommt hier ihrer Pflicht zur Entstörung und Bereitstellung einer zugesagten Übergangslösung nicht nach.

Ich fordere Sie hiermit auf:

  1. Schnelle Entstörung: Den Netzausfall an meinem Anschluss unverzüglich zu beheben.
  2. Entschädigung: Mir gemäß § 58 TKG eine entsprechende Gutschrift für die Tage des Totalausfalls sowie eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Fehlleitung meines Mannes und den entgangenen Service auf mein Kundenkonto gutzuschreiben.
  3. Stellungnahme: Mir schriftlich zu erklären, wieso Ihre Mitarbeiter Kunden mit derart haltlosen Falschaussagen (notarielle Beglaubigung) konfrontieren und wegschicken.

Ich erwarte Ihre zeitnahe Rückmeldung.

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    • vor 2 Stunden

      Barbara S

      Das Verlangen einer notariell beglaubigten Vollmacht für die bloße Abholung eines Routers ist rechtlich völlig haltlos und unverhältnismäßig.

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich wende mich heute an Sie, um mich über den Umgang mit mir als Kundin im Rahmen eines aktuellen Netzausfalls zu beschweren. Das Verhalten Ihres Supports ist sowohl aus Service-Sicht als auch rechtlich inakzeptabel.

      Der Sachverhalt:

      An meinem Anschluss liegt aktuell ein Totalausfall vor. Ein Mitarbeiter Ihrer telefonischen Hotline bot mir daraufhin zur Überbrückung eine Schnellstartbox an. Auf meine explizite Nachfrage, ob mein Ehemann diese im Telekom-Shop abholen könne, versicherte mir der Mitarbeiter, dass dies absolut kein Problem sei und er das Gerät problemlos ausgehändigt bekomme.

      Als mein Mann im Telekom-Shop in Sinzheim (Industriestraße) stand, wurde ihm die Herausgabe der Box verweigert, da er nicht der Vertragspartner sei. Mein Angebot, dem Mitarbeiter sofort eine schriftliche Vollmacht sowie Fotos meines Personalausweises (Vorder- und Rückseite) per Smartphone zukommen zu lassen, wurde rigoros abgelehnt.

      Der absolute Höhepunkt der Kundenunfreundlichkeit war die Aussage des Shop-Mitarbeiters in Sinzheim – welche mir bei einem anschließenden Telefonat mit Ihrer Hotline (0800 33 01000) sogar noch bestätigt wurde –, dass mein Mann eine notariell beglaubigte Unterschrift benötige, um eine Leih-Box wegen einer von der Telekom verschuldeten Netzstörung abzuholen.

      Rechtliche und praktische Bewertung:

      Das Verlangen einer notariell beglaubigten Vollmacht für die bloße Abholung eines Routers ist rechtlich völlig haltlos und unverhältnismäßig. Hier wurde mir erst eine verbindliche Zusage gemacht, die mich Zeit und Nerven gekostet hat, nur um mich danach mit einer absurden bürokratischen Hürde im Regen stehenzulassen. Die Telekom kommt hier ihrer Pflicht zur Entstörung und Bereitstellung einer zugesagten Übergangslösung nicht nach.

      Ich fordere Sie hiermit auf:

      1. Schnelle Entstörung: Den Netzausfall an meinem Anschluss unverzüglich zu beheben.
      2. Entschädigung: Mir gemäß § 58 TKG eine entsprechende Gutschrift für die Tage des Totalausfalls sowie eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Fehlleitung meines Mannes und den entgangenen Service auf mein Kundenkonto gutzuschreiben.
      3. Stellungnahme: Mir schriftlich zu erklären, wieso Ihre Mitarbeiter Kunden mit derart haltlosen Falschaussagen (notarielle Beglaubigung) konfrontieren und wegschicken.

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      Barbara S

      Das Verlangen einer notariell beglaubigten Vollmacht für die bloße Abholung eines Routers ist rechtlich völlig haltlos und unverhältnismäßig.

      Nö .. da es ein Mobilfunkvertrag ist.

      Du stehst nicht über dem deutschen Recht und hast dich halt da auch dran zu halten.

      Die Provider sind gezwungen die Personen, welche die Mobilfunkverträge abschließen, eindeutig zu identifizieren und diese Identifizierung nachzuhalten. 

      Denn die Behörden haben über eine Schnittstelle die Möglichkeit die Personendaten zu allen Rufnummern in Deutschland abzurufen.

      Barbara S

      Die Telekom kommt hier ihrer Pflicht zur Entstörung

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich wende mich heute an Sie, um mich über den Umgang mit mir als Kundin im Rahmen eines aktuellen Netzausfalls zu beschweren. Das Verhalten Ihres Supports ist sowohl aus Service-Sicht als auch rechtlich inakzeptabel.

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      Als mein Mann im Telekom-Shop in Sinzheim (Industriestraße) stand, wurde ihm die Herausgabe der Box verweigert, da er nicht der Vertragspartner sei. Mein Angebot, dem Mitarbeiter sofort eine schriftliche Vollmacht sowie Fotos meines Personalausweises (Vorder- und Rückseite) per Smartphone zukommen zu lassen, wurde rigoros abgelehnt.

      Der absolute Höhepunkt der Kundenunfreundlichkeit war die Aussage des Shop-Mitarbeiters in Sinzheim – welche mir bei einem anschließenden Telefonat mit Ihrer Hotline (0800 33 01000) sogar noch bestätigt wurde –, dass mein Mann eine notariell beglaubigte Unterschrift benötige, um eine Leih-Box wegen einer von der Telekom verschuldeten Netzstörung abzuholen.

      Rechtliche und praktische Bewertung:

      Das Verlangen einer notariell beglaubigten Vollmacht für die bloße Abholung eines Routers ist rechtlich völlig haltlos und unverhältnismäßig. Hier wurde mir erst eine verbindliche Zusage gemacht, die mich Zeit und Nerven gekostet hat, nur um mich danach mit einer absurden bürokratischen Hürde im Regen stehenzulassen. Die Telekom kommt hier ihrer Pflicht zur Entstörung und Bereitstellung einer zugesagten Übergangslösung nicht nach.

      Ich fordere Sie hiermit auf:

      1. Schnelle Entstörung: Den Netzausfall an meinem Anschluss unverzüglich zu beheben.
      2. Entschädigung: Mir gemäß § 58 TKG eine entsprechende Gutschrift für die Tage des Totalausfalls sowie eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Fehlleitung meines Mannes und den entgangenen Service auf mein Kundenkonto gutzuschreiben.
      3. Stellungnahme: Mir schriftlich zu erklären, wieso Ihre Mitarbeiter Kunden mit derart haltlosen Falschaussagen (notarielle Beglaubigung) konfrontieren und wegschicken.

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      Barbara S

      Die Telekom kommt hier ihrer Pflicht zur Entstörung

      Sie wird die Störung, wie vertraglich festgehalten, im Rahmen der betrieblichen und technischen Möglichkeiten beheben. Und natürlich versuchen die 97% Verfügbarkeit aufs Jahresmittel einzuhalten (also knapp 11 Tage Ausfall im Jahr sind erlaubt). 

      Barbara S
      1. Schnelle Entstörung: Den Netzausfall an meinem Anschluss unverzüglich zu beheben.
      2. Entschädigung: Mir gemäß § 58 TKG eine entsprechende Gutschrift für die Tage des Totalausfalls

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich wende mich heute an Sie, um mich über den Umgang mit mir als Kundin im Rahmen eines aktuellen Netzausfalls zu beschweren. Das Verhalten Ihres Supports ist sowohl aus Service-Sicht als auch rechtlich inakzeptabel.

      Der Sachverhalt:

      An meinem Anschluss liegt aktuell ein Totalausfall vor. Ein Mitarbeiter Ihrer telefonischen Hotline bot mir daraufhin zur Überbrückung eine Schnellstartbox an. Auf meine explizite Nachfrage, ob mein Ehemann diese im Telekom-Shop abholen könne, versicherte mir der Mitarbeiter, dass dies absolut kein Problem sei und er das Gerät problemlos ausgehändigt bekomme.

      Als mein Mann im Telekom-Shop in Sinzheim (Industriestraße) stand, wurde ihm die Herausgabe der Box verweigert, da er nicht der Vertragspartner sei. Mein Angebot, dem Mitarbeiter sofort eine schriftliche Vollmacht sowie Fotos meines Personalausweises (Vorder- und Rückseite) per Smartphone zukommen zu lassen, wurde rigoros abgelehnt.

      Der absolute Höhepunkt der Kundenunfreundlichkeit war die Aussage des Shop-Mitarbeiters in Sinzheim – welche mir bei einem anschließenden Telefonat mit Ihrer Hotline (0800 33 01000) sogar noch bestätigt wurde –, dass mein Mann eine notariell beglaubigte Unterschrift benötige, um eine Leih-Box wegen einer von der Telekom verschuldeten Netzstörung abzuholen.

      Rechtliche und praktische Bewertung:

      Das Verlangen einer notariell beglaubigten Vollmacht für die bloße Abholung eines Routers ist rechtlich völlig haltlos und unverhältnismäßig. Hier wurde mir erst eine verbindliche Zusage gemacht, die mich Zeit und Nerven gekostet hat, nur um mich danach mit einer absurden bürokratischen Hürde im Regen stehenzulassen. Die Telekom kommt hier ihrer Pflicht zur Entstörung und Bereitstellung einer zugesagten Übergangslösung nicht nach.

      Ich fordere Sie hiermit auf:

      1. Schnelle Entstörung: Den Netzausfall an meinem Anschluss unverzüglich zu beheben.
      2. Entschädigung: Mir gemäß § 58 TKG eine entsprechende Gutschrift für die Tage des Totalausfalls sowie eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Fehlleitung meines Mannes und den entgangenen Service auf mein Kundenkonto gutzuschreiben.
      3. Stellungnahme: Mir schriftlich zu erklären, wieso Ihre Mitarbeiter Kunden mit derart haltlosen Falschaussagen (notarielle Beglaubigung) konfrontieren und wegschicken.

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      Barbara S
      1. Entschädigung: Mir gemäß § 58 TKG eine entsprechende Gutschrift für die Tage des Totalausfalls

      Die Störung ist doch noch nicht einmal behoben? 

      Barbara S

      eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Fehlleitung meines Mannes und den entgangenen Service auf mein Kundenkonto gutzuschreiben.

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich wende mich heute an Sie, um mich über den Umgang mit mir als Kundin im Rahmen eines aktuellen Netzausfalls zu beschweren. Das Verhalten Ihres Supports ist sowohl aus Service-Sicht als auch rechtlich inakzeptabel.

      Der Sachverhalt:

      An meinem Anschluss liegt aktuell ein Totalausfall vor. Ein Mitarbeiter Ihrer telefonischen Hotline bot mir daraufhin zur Überbrückung eine Schnellstartbox an. Auf meine explizite Nachfrage, ob mein Ehemann diese im Telekom-Shop abholen könne, versicherte mir der Mitarbeiter, dass dies absolut kein Problem sei und er das Gerät problemlos ausgehändigt bekomme.

      Als mein Mann im Telekom-Shop in Sinzheim (Industriestraße) stand, wurde ihm die Herausgabe der Box verweigert, da er nicht der Vertragspartner sei. Mein Angebot, dem Mitarbeiter sofort eine schriftliche Vollmacht sowie Fotos meines Personalausweises (Vorder- und Rückseite) per Smartphone zukommen zu lassen, wurde rigoros abgelehnt.

      Der absolute Höhepunkt der Kundenunfreundlichkeit war die Aussage des Shop-Mitarbeiters in Sinzheim – welche mir bei einem anschließenden Telefonat mit Ihrer Hotline (0800 33 01000) sogar noch bestätigt wurde –, dass mein Mann eine notariell beglaubigte Unterschrift benötige, um eine Leih-Box wegen einer von der Telekom verschuldeten Netzstörung abzuholen.

      Rechtliche und praktische Bewertung:

      Das Verlangen einer notariell beglaubigten Vollmacht für die bloße Abholung eines Routers ist rechtlich völlig haltlos und unverhältnismäßig. Hier wurde mir erst eine verbindliche Zusage gemacht, die mich Zeit und Nerven gekostet hat, nur um mich danach mit einer absurden bürokratischen Hürde im Regen stehenzulassen. Die Telekom kommt hier ihrer Pflicht zur Entstörung und Bereitstellung einer zugesagten Übergangslösung nicht nach.

      Ich fordere Sie hiermit auf:

      1. Schnelle Entstörung: Den Netzausfall an meinem Anschluss unverzüglich zu beheben.
      2. Entschädigung: Mir gemäß § 58 TKG eine entsprechende Gutschrift für die Tage des Totalausfalls sowie eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Fehlleitung meines Mannes und den entgangenen Service auf mein Kundenkonto gutzuschreiben.
      3. Stellungnahme: Mir schriftlich zu erklären, wieso Ihre Mitarbeiter Kunden mit derart haltlosen Falschaussagen (notarielle Beglaubigung) konfrontieren und wegschicken.

      Ich erwarte Ihre zeitnahe Rückmeldung.

      Barbara S

      eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Fehlleitung meines Mannes und den entgangenen Service auf mein Kundenkonto gutzuschreiben.

      Dafür gibts Null. 

      Barbara S

      Stellungnahme: Mir schriftlich zu erklären, wieso Ihre Mitarbeiter Kunden mit derart haltlosen Falschaussagen (notarielle Beglaubigung) konfrontieren und wegschicken.

      Sehr geehrte Damen und Herren,

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      Der Sachverhalt:

      An meinem Anschluss liegt aktuell ein Totalausfall vor. Ein Mitarbeiter Ihrer telefonischen Hotline bot mir daraufhin zur Überbrückung eine Schnellstartbox an. Auf meine explizite Nachfrage, ob mein Ehemann diese im Telekom-Shop abholen könne, versicherte mir der Mitarbeiter, dass dies absolut kein Problem sei und er das Gerät problemlos ausgehändigt bekomme.

      Als mein Mann im Telekom-Shop in Sinzheim (Industriestraße) stand, wurde ihm die Herausgabe der Box verweigert, da er nicht der Vertragspartner sei. Mein Angebot, dem Mitarbeiter sofort eine schriftliche Vollmacht sowie Fotos meines Personalausweises (Vorder- und Rückseite) per Smartphone zukommen zu lassen, wurde rigoros abgelehnt.

      Der absolute Höhepunkt der Kundenunfreundlichkeit war die Aussage des Shop-Mitarbeiters in Sinzheim – welche mir bei einem anschließenden Telefonat mit Ihrer Hotline (0800 33 01000) sogar noch bestätigt wurde –, dass mein Mann eine notariell beglaubigte Unterschrift benötige, um eine Leih-Box wegen einer von der Telekom verschuldeten Netzstörung abzuholen.

      Rechtliche und praktische Bewertung:

      Das Verlangen einer notariell beglaubigten Vollmacht für die bloße Abholung eines Routers ist rechtlich völlig haltlos und unverhältnismäßig. Hier wurde mir erst eine verbindliche Zusage gemacht, die mich Zeit und Nerven gekostet hat, nur um mich danach mit einer absurden bürokratischen Hürde im Regen stehenzulassen. Die Telekom kommt hier ihrer Pflicht zur Entstörung und Bereitstellung einer zugesagten Übergangslösung nicht nach.

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      1. Schnelle Entstörung: Den Netzausfall an meinem Anschluss unverzüglich zu beheben.
      2. Entschädigung: Mir gemäß § 58 TKG eine entsprechende Gutschrift für die Tage des Totalausfalls sowie eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Fehlleitung meines Mannes und den entgangenen Service auf mein Kundenkonto gutzuschreiben.
      3. Stellungnahme: Mir schriftlich zu erklären, wieso Ihre Mitarbeiter Kunden mit derart haltlosen Falschaussagen (notarielle Beglaubigung) konfrontieren und wegschicken.

      Ich erwarte Ihre zeitnahe Rückmeldung.

      Barbara S

      Stellungnahme: Mir schriftlich zu erklären, wieso Ihre Mitarbeiter Kunden mit derart haltlosen Falschaussagen (notarielle Beglaubigung) konfrontieren und wegschicken.

      Du hast A) keinerlei Recht auf irgendeine Stellungnahme und B) gibts keine Falschaussage. 

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    • vor 2 Stunden

      Barbara S

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      ich wende mich heute an Sie, um mich über den Umgang mit mir als Kundin im Rahmen eines aktuellen Netzausfalls zu beschweren. Das Verhalten Ihres Supports ist sowohl aus Service-Sicht als auch rechtlich inakzeptabel.

      Der Sachverhalt:

      An meinem Anschluss liegt aktuell ein Totalausfall vor. Ein Mitarbeiter Ihrer telefonischen Hotline bot mir daraufhin zur Überbrückung eine Schnellstartbox an. Auf meine explizite Nachfrage, ob mein Ehemann diese im Telekom-Shop abholen könne, versicherte mir der Mitarbeiter, dass dies absolut kein Problem sei und er das Gerät problemlos ausgehändigt bekomme.

      Als mein Mann im Telekom-Shop in Sinzheim (Industriestraße) stand, wurde ihm die Herausgabe der Box verweigert, da er nicht der Vertragspartner sei. Mein Angebot, dem Mitarbeiter sofort eine schriftliche Vollmacht sowie Fotos meines Personalausweises (Vorder- und Rückseite) per Smartphone zukommen zu lassen, wurde rigoros abgelehnt.

      Der absolute Höhepunkt der Kundenunfreundlichkeit war die Aussage des Shop-Mitarbeiters in Sinzheim – welche mir bei einem anschließenden Telefonat mit Ihrer Hotline (0800 33 01000) sogar noch bestätigt wurde –, dass mein Mann eine notariell beglaubigte Unterschrift benötige, um eine Leih-Box wegen einer von der Telekom verschuldeten Netzstörung abzuholen.

      Rechtliche und praktische Bewertung:

      Das Verlangen einer notariell beglaubigten Vollmacht für die bloße Abholung eines Routers ist rechtlich völlig haltlos und unverhältnismäßig. Hier wurde mir erst eine verbindliche Zusage gemacht, die mich Zeit und Nerven gekostet hat, nur um mich danach mit einer absurden bürokratischen Hürde im Regen stehenzulassen. Die Telekom kommt hier ihrer Pflicht zur Entstörung und Bereitstellung einer zugesagten Übergangslösung nicht nach.

      Ich fordere Sie hiermit auf:

      1. Schnelle Entstörung: Den Netzausfall an meinem Anschluss unverzüglich zu beheben.
      2. Entschädigung: Mir gemäß § 58 TKG eine entsprechende Gutschrift für die Tage des Totalausfalls sowie eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Fehlleitung meines Mannes und den entgangenen Service auf mein Kundenkonto gutzuschreiben.
      3. Stellungnahme: Mir schriftlich zu erklären, wieso Ihre Mitarbeiter Kunden mit derart haltlosen Falschaussagen (notarielle Beglaubigung) konfrontieren und wegschicken.

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      Barbara S

      Ich erwarte Ihre zeitnahe Rückmeldung.

      Die Frage ist nur wie?

      Du bist in der Lage, diese dösige KI zu, naja, nutzen, aber nicht, deine Daten ins Profil einzutragen! 

      Glückwunst

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    • vor 2 Stunden

      Barbara S

      rechtlich völlig haltlos

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich wende mich heute an Sie, um mich über den Umgang mit mir als Kundin im Rahmen eines aktuellen Netzausfalls zu beschweren. Das Verhalten Ihres Supports ist sowohl aus Service-Sicht als auch rechtlich inakzeptabel.

      Der Sachverhalt:

      An meinem Anschluss liegt aktuell ein Totalausfall vor. Ein Mitarbeiter Ihrer telefonischen Hotline bot mir daraufhin zur Überbrückung eine Schnellstartbox an. Auf meine explizite Nachfrage, ob mein Ehemann diese im Telekom-Shop abholen könne, versicherte mir der Mitarbeiter, dass dies absolut kein Problem sei und er das Gerät problemlos ausgehändigt bekomme.

      Als mein Mann im Telekom-Shop in Sinzheim (Industriestraße) stand, wurde ihm die Herausgabe der Box verweigert, da er nicht der Vertragspartner sei. Mein Angebot, dem Mitarbeiter sofort eine schriftliche Vollmacht sowie Fotos meines Personalausweises (Vorder- und Rückseite) per Smartphone zukommen zu lassen, wurde rigoros abgelehnt.

      Der absolute Höhepunkt der Kundenunfreundlichkeit war die Aussage des Shop-Mitarbeiters in Sinzheim – welche mir bei einem anschließenden Telefonat mit Ihrer Hotline (0800 33 01000) sogar noch bestätigt wurde –, dass mein Mann eine notariell beglaubigte Unterschrift benötige, um eine Leih-Box wegen einer von der Telekom verschuldeten Netzstörung abzuholen.

      Rechtliche und praktische Bewertung:

      Das Verlangen einer notariell beglaubigten Vollmacht für die bloße Abholung eines Routers ist rechtlich völlig haltlos und unverhältnismäßig. Hier wurde mir erst eine verbindliche Zusage gemacht, die mich Zeit und Nerven gekostet hat, nur um mich danach mit einer absurden bürokratischen Hürde im Regen stehenzulassen. Die Telekom kommt hier ihrer Pflicht zur Entstörung und Bereitstellung einer zugesagten Übergangslösung nicht nach.

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      2. Entschädigung: Mir gemäß § 58 TKG eine entsprechende Gutschrift für die Tage des Totalausfalls sowie eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Fehlleitung meines Mannes und den entgangenen Service auf mein Kundenkonto gutzuschreiben.
      3. Stellungnahme: Mir schriftlich zu erklären, wieso Ihre Mitarbeiter Kunden mit derart haltlosen Falschaussagen (notarielle Beglaubigung) konfrontieren und wegschicken.

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      Barbara S

      rechtlich völlig haltlos

      Unabhängig von Sinn und Unsinn:

      Rechtlich auch völlig irrelevant, denn die Telekom darf eigene Spielregeln aufstellen und somit sowas fordern.

      Auf einem anderen Blatt Papier steht wie gesagt die Sinnhaftigkeit ;)

      Nachtrag: Wie hier geschrieben wurde zwecks Mobilfunkvertrag ist natürlich auch eine Sicht, welche dann natürlich rechtlich geregelt wäre. Aber auch hier dürfte man darüber Hinaus weitere Absicherungen einfordern.

      Barbara S

      Schnelle Entstörung: Den Netzausfall an meinem Anschluss unverzüglich zu beheben

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      Der Sachverhalt:

      An meinem Anschluss liegt aktuell ein Totalausfall vor. Ein Mitarbeiter Ihrer telefonischen Hotline bot mir daraufhin zur Überbrückung eine Schnellstartbox an. Auf meine explizite Nachfrage, ob mein Ehemann diese im Telekom-Shop abholen könne, versicherte mir der Mitarbeiter, dass dies absolut kein Problem sei und er das Gerät problemlos ausgehändigt bekomme.

      Als mein Mann im Telekom-Shop in Sinzheim (Industriestraße) stand, wurde ihm die Herausgabe der Box verweigert, da er nicht der Vertragspartner sei. Mein Angebot, dem Mitarbeiter sofort eine schriftliche Vollmacht sowie Fotos meines Personalausweises (Vorder- und Rückseite) per Smartphone zukommen zu lassen, wurde rigoros abgelehnt.

      Der absolute Höhepunkt der Kundenunfreundlichkeit war die Aussage des Shop-Mitarbeiters in Sinzheim – welche mir bei einem anschließenden Telefonat mit Ihrer Hotline (0800 33 01000) sogar noch bestätigt wurde –, dass mein Mann eine notariell beglaubigte Unterschrift benötige, um eine Leih-Box wegen einer von der Telekom verschuldeten Netzstörung abzuholen.

      Rechtliche und praktische Bewertung:

      Das Verlangen einer notariell beglaubigten Vollmacht für die bloße Abholung eines Routers ist rechtlich völlig haltlos und unverhältnismäßig. Hier wurde mir erst eine verbindliche Zusage gemacht, die mich Zeit und Nerven gekostet hat, nur um mich danach mit einer absurden bürokratischen Hürde im Regen stehenzulassen. Die Telekom kommt hier ihrer Pflicht zur Entstörung und Bereitstellung einer zugesagten Übergangslösung nicht nach.

      Ich fordere Sie hiermit auf:

      1. Schnelle Entstörung: Den Netzausfall an meinem Anschluss unverzüglich zu beheben.
      2. Entschädigung: Mir gemäß § 58 TKG eine entsprechende Gutschrift für die Tage des Totalausfalls sowie eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Fehlleitung meines Mannes und den entgangenen Service auf mein Kundenkonto gutzuschreiben.
      3. Stellungnahme: Mir schriftlich zu erklären, wieso Ihre Mitarbeiter Kunden mit derart haltlosen Falschaussagen (notarielle Beglaubigung) konfrontieren und wegschicken.

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      Barbara S

      Schnelle Entstörung: Den Netzausfall an meinem Anschluss unverzüglich zu beheben

      Störung hast du ja sicherlich gemeldet, somit wird man da dran sein.

      Barbara S

      Entschädigung: Mir gemäß § 58 TKG eine entsprechende Gutschrift für die Tage des Totalausfalls sowie eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Fehlleitung meines Mannes und den entgangenen Service auf mein Kundenkonto gutzuschreiben.

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich wende mich heute an Sie, um mich über den Umgang mit mir als Kundin im Rahmen eines aktuellen Netzausfalls zu beschweren. Das Verhalten Ihres Supports ist sowohl aus Service-Sicht als auch rechtlich inakzeptabel.

      Der Sachverhalt:

      An meinem Anschluss liegt aktuell ein Totalausfall vor. Ein Mitarbeiter Ihrer telefonischen Hotline bot mir daraufhin zur Überbrückung eine Schnellstartbox an. Auf meine explizite Nachfrage, ob mein Ehemann diese im Telekom-Shop abholen könne, versicherte mir der Mitarbeiter, dass dies absolut kein Problem sei und er das Gerät problemlos ausgehändigt bekomme.

      Als mein Mann im Telekom-Shop in Sinzheim (Industriestraße) stand, wurde ihm die Herausgabe der Box verweigert, da er nicht der Vertragspartner sei. Mein Angebot, dem Mitarbeiter sofort eine schriftliche Vollmacht sowie Fotos meines Personalausweises (Vorder- und Rückseite) per Smartphone zukommen zu lassen, wurde rigoros abgelehnt.

      Der absolute Höhepunkt der Kundenunfreundlichkeit war die Aussage des Shop-Mitarbeiters in Sinzheim – welche mir bei einem anschließenden Telefonat mit Ihrer Hotline (0800 33 01000) sogar noch bestätigt wurde –, dass mein Mann eine notariell beglaubigte Unterschrift benötige, um eine Leih-Box wegen einer von der Telekom verschuldeten Netzstörung abzuholen.

      Rechtliche und praktische Bewertung:

      Das Verlangen einer notariell beglaubigten Vollmacht für die bloße Abholung eines Routers ist rechtlich völlig haltlos und unverhältnismäßig. Hier wurde mir erst eine verbindliche Zusage gemacht, die mich Zeit und Nerven gekostet hat, nur um mich danach mit einer absurden bürokratischen Hürde im Regen stehenzulassen. Die Telekom kommt hier ihrer Pflicht zur Entstörung und Bereitstellung einer zugesagten Übergangslösung nicht nach.

      Ich fordere Sie hiermit auf:

      1. Schnelle Entstörung: Den Netzausfall an meinem Anschluss unverzüglich zu beheben.
      2. Entschädigung: Mir gemäß § 58 TKG eine entsprechende Gutschrift für die Tage des Totalausfalls sowie eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Fehlleitung meines Mannes und den entgangenen Service auf mein Kundenkonto gutzuschreiben.
      3. Stellungnahme: Mir schriftlich zu erklären, wieso Ihre Mitarbeiter Kunden mit derart haltlosen Falschaussagen (notarielle Beglaubigung) konfrontieren und wegschicken.

      Ich erwarte Ihre zeitnahe Rückmeldung.

      Barbara S

      Entschädigung: Mir gemäß § 58 TKG eine entsprechende Gutschrift für die Tage des Totalausfalls sowie eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Fehlleitung meines Mannes und den entgangenen Service auf mein Kundenkonto gutzuschreiben.

      Ließ dir in Ruhe den Paragraphen durch, dann wirst erfahren ab wann in welcher Höhe etc. dir etwas zusteht. Vor Abschluss der Störung ist das erst einmal irrelevant, wichtig ist eine Störungsmeldung und wird im Nachgang, durch dein fordern, in die Wege geleitet.

      Ich selbst kenne nicht die genauen Tage welche zählen und welche nicht, aber auch hier gibt es Fristen ab wann was genau dir zusteht.

      Barbara S

      Stellungnahme: Mir schriftlich zu erklären, wieso Ihre Mitarbeiter Kunden mit derart haltlosen Falschaussagen (notarielle Beglaubigung) konfrontieren und wegschicken.

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich wende mich heute an Sie, um mich über den Umgang mit mir als Kundin im Rahmen eines aktuellen Netzausfalls zu beschweren. Das Verhalten Ihres Supports ist sowohl aus Service-Sicht als auch rechtlich inakzeptabel.

      Der Sachverhalt:

      An meinem Anschluss liegt aktuell ein Totalausfall vor. Ein Mitarbeiter Ihrer telefonischen Hotline bot mir daraufhin zur Überbrückung eine Schnellstartbox an. Auf meine explizite Nachfrage, ob mein Ehemann diese im Telekom-Shop abholen könne, versicherte mir der Mitarbeiter, dass dies absolut kein Problem sei und er das Gerät problemlos ausgehändigt bekomme.

      Als mein Mann im Telekom-Shop in Sinzheim (Industriestraße) stand, wurde ihm die Herausgabe der Box verweigert, da er nicht der Vertragspartner sei. Mein Angebot, dem Mitarbeiter sofort eine schriftliche Vollmacht sowie Fotos meines Personalausweises (Vorder- und Rückseite) per Smartphone zukommen zu lassen, wurde rigoros abgelehnt.

      Der absolute Höhepunkt der Kundenunfreundlichkeit war die Aussage des Shop-Mitarbeiters in Sinzheim – welche mir bei einem anschließenden Telefonat mit Ihrer Hotline (0800 33 01000) sogar noch bestätigt wurde –, dass mein Mann eine notariell beglaubigte Unterschrift benötige, um eine Leih-Box wegen einer von der Telekom verschuldeten Netzstörung abzuholen.

      Rechtliche und praktische Bewertung:

      Das Verlangen einer notariell beglaubigten Vollmacht für die bloße Abholung eines Routers ist rechtlich völlig haltlos und unverhältnismäßig. Hier wurde mir erst eine verbindliche Zusage gemacht, die mich Zeit und Nerven gekostet hat, nur um mich danach mit einer absurden bürokratischen Hürde im Regen stehenzulassen. Die Telekom kommt hier ihrer Pflicht zur Entstörung und Bereitstellung einer zugesagten Übergangslösung nicht nach.

      Ich fordere Sie hiermit auf:

      1. Schnelle Entstörung: Den Netzausfall an meinem Anschluss unverzüglich zu beheben.
      2. Entschädigung: Mir gemäß § 58 TKG eine entsprechende Gutschrift für die Tage des Totalausfalls sowie eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Fehlleitung meines Mannes und den entgangenen Service auf mein Kundenkonto gutzuschreiben.
      3. Stellungnahme: Mir schriftlich zu erklären, wieso Ihre Mitarbeiter Kunden mit derart haltlosen Falschaussagen (notarielle Beglaubigung) konfrontieren und wegschicken.

      Ich erwarte Ihre zeitnahe Rückmeldung.

      Barbara S

      Stellungnahme: Mir schriftlich zu erklären, wieso Ihre Mitarbeiter Kunden mit derart haltlosen Falschaussagen (notarielle Beglaubigung) konfrontieren und wegschicken.

      Hier im öffentlichen Forum solche Forderungen zu stellen ist erst einmal völlig haltlos und "nutzlos".

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    • vor 2 Stunden

      Bitte lass doch die KI weg, glaub da nicht alles, und fordern kannst du nichts.

      Die Höhe der Entschädigung ist im TKG klar geregelt , mehr gibt es nicht, Außerdem wegen dem Schnellstartset, entfällt die Entschädigung

      Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. 

      TKG 58

      Barbara S

      Stellungnahme: Mir schriftlich zu erklären, wieso Ihre Mitarbeiter Kunden mit derart haltlosen Falschaussagen (notarielle Beglaubigung) konfrontieren und wegschicken.

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich wende mich heute an Sie, um mich über den Umgang mit mir als Kundin im Rahmen eines aktuellen Netzausfalls zu beschweren. Das Verhalten Ihres Supports ist sowohl aus Service-Sicht als auch rechtlich inakzeptabel.

      Der Sachverhalt:

      An meinem Anschluss liegt aktuell ein Totalausfall vor. Ein Mitarbeiter Ihrer telefonischen Hotline bot mir daraufhin zur Überbrückung eine Schnellstartbox an. Auf meine explizite Nachfrage, ob mein Ehemann diese im Telekom-Shop abholen könne, versicherte mir der Mitarbeiter, dass dies absolut kein Problem sei und er das Gerät problemlos ausgehändigt bekomme.

      Als mein Mann im Telekom-Shop in Sinzheim (Industriestraße) stand, wurde ihm die Herausgabe der Box verweigert, da er nicht der Vertragspartner sei. Mein Angebot, dem Mitarbeiter sofort eine schriftliche Vollmacht sowie Fotos meines Personalausweises (Vorder- und Rückseite) per Smartphone zukommen zu lassen, wurde rigoros abgelehnt.

      Der absolute Höhepunkt der Kundenunfreundlichkeit war die Aussage des Shop-Mitarbeiters in Sinzheim – welche mir bei einem anschließenden Telefonat mit Ihrer Hotline (0800 33 01000) sogar noch bestätigt wurde –, dass mein Mann eine notariell beglaubigte Unterschrift benötige, um eine Leih-Box wegen einer von der Telekom verschuldeten Netzstörung abzuholen.

      Rechtliche und praktische Bewertung:

      Das Verlangen einer notariell beglaubigten Vollmacht für die bloße Abholung eines Routers ist rechtlich völlig haltlos und unverhältnismäßig. Hier wurde mir erst eine verbindliche Zusage gemacht, die mich Zeit und Nerven gekostet hat, nur um mich danach mit einer absurden bürokratischen Hürde im Regen stehenzulassen. Die Telekom kommt hier ihrer Pflicht zur Entstörung und Bereitstellung einer zugesagten Übergangslösung nicht nach.

      Ich fordere Sie hiermit auf:

      1. Schnelle Entstörung: Den Netzausfall an meinem Anschluss unverzüglich zu beheben.
      2. Entschädigung: Mir gemäß § 58 TKG eine entsprechende Gutschrift für die Tage des Totalausfalls sowie eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Fehlleitung meines Mannes und den entgangenen Service auf mein Kundenkonto gutzuschreiben.
      3. Stellungnahme: Mir schriftlich zu erklären, wieso Ihre Mitarbeiter Kunden mit derart haltlosen Falschaussagen (notarielle Beglaubigung) konfrontieren und wegschicken.

      Ich erwarte Ihre zeitnahe Rückmeldung.

      Barbara S

      Stellungnahme: Mir schriftlich zu erklären, wieso Ihre Mitarbeiter Kunden mit derart haltlosen Falschaussagen (notarielle Beglaubigung) konfrontieren und wegschicken.

      Schriftlich nicht.

      telefonisch

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      von

      vor 2 Stunden

      Marcel2605

      Bitte lass doch die KI weg,

      Bitte lass doch die KI weg, glaub da nicht alles, und fordern kannst du nichts.

      Die Höhe der Entschädigung ist im TKG klar geregelt , mehr gibt es nicht, Außerdem wegen dem Schnellstartset, entfällt die Entschädigung

      Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. 

      TKG 58

      Barbara S

      Stellungnahme: Mir schriftlich zu erklären, wieso Ihre Mitarbeiter Kunden mit derart haltlosen Falschaussagen (notarielle Beglaubigung) konfrontieren und wegschicken.

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich wende mich heute an Sie, um mich über den Umgang mit mir als Kundin im Rahmen eines aktuellen Netzausfalls zu beschweren. Das Verhalten Ihres Supports ist sowohl aus Service-Sicht als auch rechtlich inakzeptabel.

      Der Sachverhalt:

      An meinem Anschluss liegt aktuell ein Totalausfall vor. Ein Mitarbeiter Ihrer telefonischen Hotline bot mir daraufhin zur Überbrückung eine Schnellstartbox an. Auf meine explizite Nachfrage, ob mein Ehemann diese im Telekom-Shop abholen könne, versicherte mir der Mitarbeiter, dass dies absolut kein Problem sei und er das Gerät problemlos ausgehändigt bekomme.

      Als mein Mann im Telekom-Shop in Sinzheim (Industriestraße) stand, wurde ihm die Herausgabe der Box verweigert, da er nicht der Vertragspartner sei. Mein Angebot, dem Mitarbeiter sofort eine schriftliche Vollmacht sowie Fotos meines Personalausweises (Vorder- und Rückseite) per Smartphone zukommen zu lassen, wurde rigoros abgelehnt.

      Der absolute Höhepunkt der Kundenunfreundlichkeit war die Aussage des Shop-Mitarbeiters in Sinzheim – welche mir bei einem anschließenden Telefonat mit Ihrer Hotline (0800 33 01000) sogar noch bestätigt wurde –, dass mein Mann eine notariell beglaubigte Unterschrift benötige, um eine Leih-Box wegen einer von der Telekom verschuldeten Netzstörung abzuholen.

      Rechtliche und praktische Bewertung:

      Das Verlangen einer notariell beglaubigten Vollmacht für die bloße Abholung eines Routers ist rechtlich völlig haltlos und unverhältnismäßig. Hier wurde mir erst eine verbindliche Zusage gemacht, die mich Zeit und Nerven gekostet hat, nur um mich danach mit einer absurden bürokratischen Hürde im Regen stehenzulassen. Die Telekom kommt hier ihrer Pflicht zur Entstörung und Bereitstellung einer zugesagten Übergangslösung nicht nach.

      Ich fordere Sie hiermit auf:

      1. Schnelle Entstörung: Den Netzausfall an meinem Anschluss unverzüglich zu beheben.
      2. Entschädigung: Mir gemäß § 58 TKG eine entsprechende Gutschrift für die Tage des Totalausfalls sowie eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Fehlleitung meines Mannes und den entgangenen Service auf mein Kundenkonto gutzuschreiben.
      3. Stellungnahme: Mir schriftlich zu erklären, wieso Ihre Mitarbeiter Kunden mit derart haltlosen Falschaussagen (notarielle Beglaubigung) konfrontieren und wegschicken.

      Ich erwarte Ihre zeitnahe Rückmeldung.

      Barbara S

      Stellungnahme: Mir schriftlich zu erklären, wieso Ihre Mitarbeiter Kunden mit derart haltlosen Falschaussagen (notarielle Beglaubigung) konfrontieren und wegschicken.

      Schriftlich nicht.

      telefonisch

      Marcel2605

      Bitte lass doch die KI weg,

      Ich habe die KI mal den Text einsordnen lassen 🤭

      Juristisch und moralisch würde ich den Text unterschiedlich bewerten.

      Juristische Einschätzung

      Die Schilderung des Sachverhalts ist grundsätzlich plausibel und nachvollziehbar. Wenn Ihnen tatsächlich zugesagt wurde, dass Ihr Ehemann die Schnellstartbox problemlos abholen könne, und der Shop dies anschließend verweigert hat, dann liegt zumindest eine fehlerhafte Auskunft innerhalb der Telekom vor.

      Allerdings enthält der Text einige rechtliche Bewertungen, die etwas zu weit gehen:

      Stark bzw. gut vertretbar:

      • Die Kritik an widersprüchlichen Auskünften zwischen Hotline und Shop.
      • Die Beschwerde über unnötigen Zeitaufwand und entstandene Unannehmlichkeiten.
      • Die Forderung nach einer Prüfung des Vorgangs.
      • Die Forderung nach einer Entschädigung gemäß § 58 TKG , sofern die gesetzlichen Voraussetzungen eines vollständigen Ausfalls erfüllt sind.

      Problematisch bzw. überspitzt:

      • „rechtlich völlig haltlos“

        • Das können Sie als Kundin zwar empfinden, sicher feststellen lässt sich das ohne Kenntnis der internen Vorgaben aber nicht.
        • Ein Shop darf bei der Herausgabe von Geräten durchaus Identitäts- und Berechtigungsnachweise verlangen.
      • „notariell beglaubigte Unterschrift“

        • Falls dies tatsächlich so gesagt wurde, wirkt die Aussage tatsächlich unverhältnismäßig für die Abholung einer Leihbox.
        • Allerdings wäre zunächst zu klären, ob der Mitarbeiter wirklich eine notarielle Beglaubigung verlangte oder ob hier ein Missverständnis vorlag.
      • „Die Telekom kommt ihrer Pflicht zur Entstörung nicht nach“

        • Das könnte angreifbar sein.
        • Der Anschluss ist zwar gestört, die Entstörung läuft möglicherweise bereits. Juristisch wäre ich mit solchen Formulierungen vorsichtiger.

      Moralische Einschätzung

      Moralisch hat Ihr Ärger aus meiner Sicht eine nachvollziehbare Grundlage.

      Aus Kundensicht ergibt sich folgendes Bild:

      1. Die Hotline macht eine konkrete Zusage.
      2. Der Kunde verlässt sich darauf.
      3. Ein Angehöriger fährt extra zum Shop.
      4. Dort wird die Zusage nicht akzeptiert.
      5. Als Begründung fällt offenbar sogar das Wort „notariell“.

      Wenn sich das tatsächlich so abgespielt hat, wirkt das auf einen durchschnittlichen Kunden frustrierend, bürokratisch und schlecht abgestimmt.

      Andererseits sollte man auch die Perspektive des Shop-Mitarbeiters berücksichtigen. Dieser haftet im Zweifel dafür, dass Geräte nicht an unberechtigte Personen herausgegeben werden. Wenn seine internen Vorgaben eine Herausgabe ohne Vertragspartner nicht zulassen, kann er oft nicht einfach nach persönlichem Ermessen handeln.

      Tonfall

      Der Text liegt aktuell bei etwa:

      70 % sachliche Beschwerde 30 % emotionale Empörung

      Das ist noch vertretbar, bewegt sich aber stellenweise in Richtung Polemik.

      Begriffe wie:

      • „absoluter Höhepunkt der Kundenunfreundlichkeit“
      • „absurde bürokratische Hürde“
      • „rechtlich völlig haltlos“

      erzeugen zwar Nachdruck, können aber dazu führen, dass die Beschwerde intern schneller als emotionale Eskalation wahrgenommen wird.

      Gesamtnote

      Sachverhalt: 8/10
      Nachvollziehbarkeit: 9/10
      Juristische Belastbarkeit: 6/10
      Moralische Berechtigung der Beschwerde: 8/10
      Wahrscheinlichkeit, dass die Telekom positiv reagiert: 6/10

      Meine Einschätzung: Der Kern Ihrer Beschwerde ist nachvollziehbar und vermutlich berechtigt. Die Erfolgsaussichten würden aber steigen, wenn Sie weniger auf Begriffe wie „haltlos“, „absurd“ oder „inakzeptabel“ setzen und stattdessen die objektiven Widersprüche zwischen Hotline und Shop stärker in den Vordergrund stellen. Das wirkt oft überzeugender als scharfe Vorwürfe.

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Stunden

      Barbara S

      ihrer Pflicht zur Entstörung und Bereitstellung einer zugesagten Übergangslösung

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich wende mich heute an Sie, um mich über den Umgang mit mir als Kundin im Rahmen eines aktuellen Netzausfalls zu beschweren. Das Verhalten Ihres Supports ist sowohl aus Service-Sicht als auch rechtlich inakzeptabel.

      Der Sachverhalt:

      An meinem Anschluss liegt aktuell ein Totalausfall vor. Ein Mitarbeiter Ihrer telefonischen Hotline bot mir daraufhin zur Überbrückung eine Schnellstartbox an. Auf meine explizite Nachfrage, ob mein Ehemann diese im Telekom-Shop abholen könne, versicherte mir der Mitarbeiter, dass dies absolut kein Problem sei und er das Gerät problemlos ausgehändigt bekomme.

      Als mein Mann im Telekom-Shop in Sinzheim (Industriestraße) stand, wurde ihm die Herausgabe der Box verweigert, da er nicht der Vertragspartner sei. Mein Angebot, dem Mitarbeiter sofort eine schriftliche Vollmacht sowie Fotos meines Personalausweises (Vorder- und Rückseite) per Smartphone zukommen zu lassen, wurde rigoros abgelehnt.

      Der absolute Höhepunkt der Kundenunfreundlichkeit war die Aussage des Shop-Mitarbeiters in Sinzheim – welche mir bei einem anschließenden Telefonat mit Ihrer Hotline (0800 33 01000) sogar noch bestätigt wurde –, dass mein Mann eine notariell beglaubigte Unterschrift benötige, um eine Leih-Box wegen einer von der Telekom verschuldeten Netzstörung abzuholen.

      Rechtliche und praktische Bewertung:

      Das Verlangen einer notariell beglaubigten Vollmacht für die bloße Abholung eines Routers ist rechtlich völlig haltlos und unverhältnismäßig. Hier wurde mir erst eine verbindliche Zusage gemacht, die mich Zeit und Nerven gekostet hat, nur um mich danach mit einer absurden bürokratischen Hürde im Regen stehenzulassen. Die Telekom kommt hier ihrer Pflicht zur Entstörung und Bereitstellung einer zugesagten Übergangslösung nicht nach.

      Ich fordere Sie hiermit auf:

      1. Schnelle Entstörung: Den Netzausfall an meinem Anschluss unverzüglich zu beheben.
      2. Entschädigung: Mir gemäß § 58 TKG eine entsprechende Gutschrift für die Tage des Totalausfalls sowie eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Fehlleitung meines Mannes und den entgangenen Service auf mein Kundenkonto gutzuschreiben.
      3. Stellungnahme: Mir schriftlich zu erklären, wieso Ihre Mitarbeiter Kunden mit derart haltlosen Falschaussagen (notarielle Beglaubigung) konfrontieren und wegschicken.

      Ich erwarte Ihre zeitnahe Rückmeldung.

      Barbara S

      ihrer Pflicht zur Entstörung und Bereitstellung einer zugesagten Übergangslösung

      Es gibt für die Telekom keine Pflicht eine Übergangslösung bereitzustellen. 

      Für die Störung gibt es die Entschädigung,  wenn keine Ersatzlösung zum Einsatz kommt.

      Dazu wie Dein Text so rüberkommt kannst Du Dir evtl nochmal Gedanken machen, hier in einem Kunde-zu-Kunde - Forum.

      Für Beschwerden und Schadenersatz nutze bitte die entsprechenden Formulare. 

      0

    • vor einer Stunde

      Hallo zusammen, danke für die Antworten. Ich erwarte hier keine Beratung von anderen Kunden, sondern warte einfach auf die Rückmeldung eines offiziellen Telekom-Mitarbeiters. Vielen Dank

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      9

      von

      vor einer Stunde

      der_Lutz

      Und, darf ich es dann nicht mehr an genau der passenden Stelle?

      falk2010

      Wurde schon mehrfach erwähnt.

      Wurde schon mehrfach erwähnt. Schland.
      falk2010

      Wurde schon mehrfach erwähnt.

      Und, darf ich es dann nicht mehr an genau der passenden Stelle?

      Vor allem wenn man sich anschaut wie der Text des Kommentars ursprünglich lautete.

      der_Lutz

      Und, darf ich es dann nicht mehr an genau der passenden Stelle?

      Doch, klar.

      Genau wie ich 😬

      Ist aber eher sinnlos, da ja eine schriftliche Erklärung gewünscht wurde, zeitnah.

      0

      von

      vor 50 Minuten

      der_Lutz

      hast du dir die Aktivitäten des Beitrages mal angeschaut?

      Ja, es ist halt widersprüchlich.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    Uneingeloggter Nutzer

    von

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