Gelöst

Dringende Beschwerde wegen Netzausfall, massiver Falschberatung und Verweigerung der Soforthilfe

vor einer Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich heute an Sie, um mich über den Umgang mit mir als Kundin im Rahmen eines aktuellen Netzausfalls zu beschweren. Das Verhalten Ihres Supports ist sowohl aus Service-Sicht als auch rechtlich inakzeptabel.

Der Sachverhalt:

An meinem Anschluss liegt aktuell ein Totalausfall vor. Ein Mitarbeiter Ihrer telefonischen Hotline bot mir daraufhin zur Überbrückung eine Schnellstartbox an. Auf meine explizite Nachfrage, ob mein Ehemann diese im Telekom-Shop abholen könne, versicherte mir der Mitarbeiter, dass dies absolut kein Problem sei und er das Gerät problemlos ausgehändigt bekomme.

Als mein Mann im Telekom-Shop in Sinzheim (Industriestraße) stand, wurde ihm die Herausgabe der Box verweigert, da er nicht der Vertragspartner sei. Mein Angebot, dem Mitarbeiter sofort eine schriftliche Vollmacht sowie Fotos meines Personalausweises (Vorder- und Rückseite) per Smartphone zukommen zu lassen, wurde rigoros abgelehnt.

Der absolute Höhepunkt der Kundenunfreundlichkeit war die Aussage des Shop-Mitarbeiters in Sinzheim – welche mir bei einem anschließenden Telefonat mit Ihrer Hotline (0800 33 01000) sogar noch bestätigt wurde –, dass mein Mann eine notariell beglaubigte Unterschrift benötige, um eine Leih-Box wegen einer von der Telekom verschuldeten Netzstörung abzuholen.

Rechtliche und praktische Bewertung:

Das Verlangen einer notariell beglaubigten Vollmacht für die bloße Abholung eines Routers ist rechtlich völlig haltlos und unverhältnismäßig. Hier wurde mir erst eine verbindliche Zusage gemacht, die mich Zeit und Nerven gekostet hat, nur um mich danach mit einer absurden bürokratischen Hürde im Regen stehenzulassen. Die Telekom kommt hier ihrer Pflicht zur Entstörung und Bereitstellung einer zugesagten Übergangslösung nicht nach.

Ich fordere Sie hiermit auf:

  1. Schnelle Entstörung: Den Netzausfall an meinem Anschluss unverzüglich zu beheben.
  2. Entschädigung: Mir gemäß § 58 TKG eine entsprechende Gutschrift für die Tage des Totalausfalls sowie eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Fehlleitung meines Mannes und den entgangenen Service auf mein Kundenkonto gutzuschreiben.
  3. Stellungnahme: Mir schriftlich zu erklären, wieso Ihre Mitarbeiter Kunden mit derart haltlosen Falschaussagen (notarielle Beglaubigung) konfrontieren und wegschicken.

Ich erwarte Ihre zeitnahe Rückmeldung.

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      vor 56 Minuten

      Barbara S

      Das Verlangen einer notariell beglaubigten Vollmacht für die bloße Abholung eines Routers ist rechtlich völlig haltlos und unverhältnismäßig.

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich wende mich heute an Sie, um mich über den Umgang mit mir als Kundin im Rahmen eines aktuellen Netzausfalls zu beschweren. Das Verhalten Ihres Supports ist sowohl aus Service-Sicht als auch rechtlich inakzeptabel.

      Der Sachverhalt:

      An meinem Anschluss liegt aktuell ein Totalausfall vor. Ein Mitarbeiter Ihrer telefonischen Hotline bot mir daraufhin zur Überbrückung eine Schnellstartbox an. Auf meine explizite Nachfrage, ob mein Ehemann diese im Telekom-Shop abholen könne, versicherte mir der Mitarbeiter, dass dies absolut kein Problem sei und er das Gerät problemlos ausgehändigt bekomme.

      Als mein Mann im Telekom-Shop in Sinzheim (Industriestraße) stand, wurde ihm die Herausgabe der Box verweigert, da er nicht der Vertragspartner sei. Mein Angebot, dem Mitarbeiter sofort eine schriftliche Vollmacht sowie Fotos meines Personalausweises (Vorder- und Rückseite) per Smartphone zukommen zu lassen, wurde rigoros abgelehnt.

      Der absolute Höhepunkt der Kundenunfreundlichkeit war die Aussage des Shop-Mitarbeiters in Sinzheim – welche mir bei einem anschließenden Telefonat mit Ihrer Hotline (0800 33 01000) sogar noch bestätigt wurde –, dass mein Mann eine notariell beglaubigte Unterschrift benötige, um eine Leih-Box wegen einer von der Telekom verschuldeten Netzstörung abzuholen.

      Rechtliche und praktische Bewertung:

      Das Verlangen einer notariell beglaubigten Vollmacht für die bloße Abholung eines Routers ist rechtlich völlig haltlos und unverhältnismäßig. Hier wurde mir erst eine verbindliche Zusage gemacht, die mich Zeit und Nerven gekostet hat, nur um mich danach mit einer absurden bürokratischen Hürde im Regen stehenzulassen. Die Telekom kommt hier ihrer Pflicht zur Entstörung und Bereitstellung einer zugesagten Übergangslösung nicht nach.

      Ich fordere Sie hiermit auf:

      1. Schnelle Entstörung: Den Netzausfall an meinem Anschluss unverzüglich zu beheben.
      2. Entschädigung: Mir gemäß § 58 TKG eine entsprechende Gutschrift für die Tage des Totalausfalls sowie eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Fehlleitung meines Mannes und den entgangenen Service auf mein Kundenkonto gutzuschreiben.
      3. Stellungnahme: Mir schriftlich zu erklären, wieso Ihre Mitarbeiter Kunden mit derart haltlosen Falschaussagen (notarielle Beglaubigung) konfrontieren und wegschicken.

      Ich erwarte Ihre zeitnahe Rückmeldung.

      Barbara S

      Das Verlangen einer notariell beglaubigten Vollmacht für die bloße Abholung eines Routers ist rechtlich völlig haltlos und unverhältnismäßig.

      Nö .. da es ein Mobilfunkvertrag ist.

      Du stehst nicht über dem deutschen Recht und hast dich halt da auch dran zu halten.

      Die Provider sind gezwungen die Personen, welche die Mobilfunkverträge abschließen, eindeutig zu identifizieren und diese Identifizierung nachzuhalten. 

      Denn die Behörden haben über eine Schnittstelle die Möglichkeit die Personendaten zu allen Rufnummern in Deutschland abzurufen.

      Barbara S

      Die Telekom kommt hier ihrer Pflicht zur Entstörung

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich wende mich heute an Sie, um mich über den Umgang mit mir als Kundin im Rahmen eines aktuellen Netzausfalls zu beschweren. Das Verhalten Ihres Supports ist sowohl aus Service-Sicht als auch rechtlich inakzeptabel.

      Der Sachverhalt:

      An meinem Anschluss liegt aktuell ein Totalausfall vor. Ein Mitarbeiter Ihrer telefonischen Hotline bot mir daraufhin zur Überbrückung eine Schnellstartbox an. Auf meine explizite Nachfrage, ob mein Ehemann diese im Telekom-Shop abholen könne, versicherte mir der Mitarbeiter, dass dies absolut kein Problem sei und er das Gerät problemlos ausgehändigt bekomme.

      Als mein Mann im Telekom-Shop in Sinzheim (Industriestraße) stand, wurde ihm die Herausgabe der Box verweigert, da er nicht der Vertragspartner sei. Mein Angebot, dem Mitarbeiter sofort eine schriftliche Vollmacht sowie Fotos meines Personalausweises (Vorder- und Rückseite) per Smartphone zukommen zu lassen, wurde rigoros abgelehnt.

      Der absolute Höhepunkt der Kundenunfreundlichkeit war die Aussage des Shop-Mitarbeiters in Sinzheim – welche mir bei einem anschließenden Telefonat mit Ihrer Hotline (0800 33 01000) sogar noch bestätigt wurde –, dass mein Mann eine notariell beglaubigte Unterschrift benötige, um eine Leih-Box wegen einer von der Telekom verschuldeten Netzstörung abzuholen.

      Rechtliche und praktische Bewertung:

      Das Verlangen einer notariell beglaubigten Vollmacht für die bloße Abholung eines Routers ist rechtlich völlig haltlos und unverhältnismäßig. Hier wurde mir erst eine verbindliche Zusage gemacht, die mich Zeit und Nerven gekostet hat, nur um mich danach mit einer absurden bürokratischen Hürde im Regen stehenzulassen. Die Telekom kommt hier ihrer Pflicht zur Entstörung und Bereitstellung einer zugesagten Übergangslösung nicht nach.

      Ich fordere Sie hiermit auf:

      1. Schnelle Entstörung: Den Netzausfall an meinem Anschluss unverzüglich zu beheben.
      2. Entschädigung: Mir gemäß § 58 TKG eine entsprechende Gutschrift für die Tage des Totalausfalls sowie eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Fehlleitung meines Mannes und den entgangenen Service auf mein Kundenkonto gutzuschreiben.
      3. Stellungnahme: Mir schriftlich zu erklären, wieso Ihre Mitarbeiter Kunden mit derart haltlosen Falschaussagen (notarielle Beglaubigung) konfrontieren und wegschicken.

      Ich erwarte Ihre zeitnahe Rückmeldung.

      Barbara S

      Die Telekom kommt hier ihrer Pflicht zur Entstörung

      Sie wird die Störung, wie vertraglich festgehalten, im Rahmen der betrieblichen und technischen Möglichkeiten beheben. Und natürlich versuchen die 97% Verfügbarkeit aufs Jahresmittel einzuhalten (also knapp 11 Tage Ausfall im Jahr sind erlaubt). 

      Barbara S
      1. Schnelle Entstörung: Den Netzausfall an meinem Anschluss unverzüglich zu beheben.
      2. Entschädigung: Mir gemäß § 58 TKG eine entsprechende Gutschrift für die Tage des Totalausfalls

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich wende mich heute an Sie, um mich über den Umgang mit mir als Kundin im Rahmen eines aktuellen Netzausfalls zu beschweren. Das Verhalten Ihres Supports ist sowohl aus Service-Sicht als auch rechtlich inakzeptabel.

      Der Sachverhalt:

      An meinem Anschluss liegt aktuell ein Totalausfall vor. Ein Mitarbeiter Ihrer telefonischen Hotline bot mir daraufhin zur Überbrückung eine Schnellstartbox an. Auf meine explizite Nachfrage, ob mein Ehemann diese im Telekom-Shop abholen könne, versicherte mir der Mitarbeiter, dass dies absolut kein Problem sei und er das Gerät problemlos ausgehändigt bekomme.

      Als mein Mann im Telekom-Shop in Sinzheim (Industriestraße) stand, wurde ihm die Herausgabe der Box verweigert, da er nicht der Vertragspartner sei. Mein Angebot, dem Mitarbeiter sofort eine schriftliche Vollmacht sowie Fotos meines Personalausweises (Vorder- und Rückseite) per Smartphone zukommen zu lassen, wurde rigoros abgelehnt.

      Der absolute Höhepunkt der Kundenunfreundlichkeit war die Aussage des Shop-Mitarbeiters in Sinzheim – welche mir bei einem anschließenden Telefonat mit Ihrer Hotline (0800 33 01000) sogar noch bestätigt wurde –, dass mein Mann eine notariell beglaubigte Unterschrift benötige, um eine Leih-Box wegen einer von der Telekom verschuldeten Netzstörung abzuholen.

      Rechtliche und praktische Bewertung:

      Das Verlangen einer notariell beglaubigten Vollmacht für die bloße Abholung eines Routers ist rechtlich völlig haltlos und unverhältnismäßig. Hier wurde mir erst eine verbindliche Zusage gemacht, die mich Zeit und Nerven gekostet hat, nur um mich danach mit einer absurden bürokratischen Hürde im Regen stehenzulassen. Die Telekom kommt hier ihrer Pflicht zur Entstörung und Bereitstellung einer zugesagten Übergangslösung nicht nach.

      Ich fordere Sie hiermit auf:

      1. Schnelle Entstörung: Den Netzausfall an meinem Anschluss unverzüglich zu beheben.
      2. Entschädigung: Mir gemäß § 58 TKG eine entsprechende Gutschrift für die Tage des Totalausfalls sowie eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Fehlleitung meines Mannes und den entgangenen Service auf mein Kundenkonto gutzuschreiben.
      3. Stellungnahme: Mir schriftlich zu erklären, wieso Ihre Mitarbeiter Kunden mit derart haltlosen Falschaussagen (notarielle Beglaubigung) konfrontieren und wegschicken.

      Ich erwarte Ihre zeitnahe Rückmeldung.

      Barbara S
      1. Entschädigung: Mir gemäß § 58 TKG eine entsprechende Gutschrift für die Tage des Totalausfalls

      Die Störung ist doch noch nicht einmal behoben? 

      Barbara S

      eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Fehlleitung meines Mannes und den entgangenen Service auf mein Kundenkonto gutzuschreiben.

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich wende mich heute an Sie, um mich über den Umgang mit mir als Kundin im Rahmen eines aktuellen Netzausfalls zu beschweren. Das Verhalten Ihres Supports ist sowohl aus Service-Sicht als auch rechtlich inakzeptabel.

      Der Sachverhalt:

      An meinem Anschluss liegt aktuell ein Totalausfall vor. Ein Mitarbeiter Ihrer telefonischen Hotline bot mir daraufhin zur Überbrückung eine Schnellstartbox an. Auf meine explizite Nachfrage, ob mein Ehemann diese im Telekom-Shop abholen könne, versicherte mir der Mitarbeiter, dass dies absolut kein Problem sei und er das Gerät problemlos ausgehändigt bekomme.

      Als mein Mann im Telekom-Shop in Sinzheim (Industriestraße) stand, wurde ihm die Herausgabe der Box verweigert, da er nicht der Vertragspartner sei. Mein Angebot, dem Mitarbeiter sofort eine schriftliche Vollmacht sowie Fotos meines Personalausweises (Vorder- und Rückseite) per Smartphone zukommen zu lassen, wurde rigoros abgelehnt.

      Der absolute Höhepunkt der Kundenunfreundlichkeit war die Aussage des Shop-Mitarbeiters in Sinzheim – welche mir bei einem anschließenden Telefonat mit Ihrer Hotline (0800 33 01000) sogar noch bestätigt wurde –, dass mein Mann eine notariell beglaubigte Unterschrift benötige, um eine Leih-Box wegen einer von der Telekom verschuldeten Netzstörung abzuholen.

      Rechtliche und praktische Bewertung:

      Das Verlangen einer notariell beglaubigten Vollmacht für die bloße Abholung eines Routers ist rechtlich völlig haltlos und unverhältnismäßig. Hier wurde mir erst eine verbindliche Zusage gemacht, die mich Zeit und Nerven gekostet hat, nur um mich danach mit einer absurden bürokratischen Hürde im Regen stehenzulassen. Die Telekom kommt hier ihrer Pflicht zur Entstörung und Bereitstellung einer zugesagten Übergangslösung nicht nach.

      Ich fordere Sie hiermit auf:

      1. Schnelle Entstörung: Den Netzausfall an meinem Anschluss unverzüglich zu beheben.
      2. Entschädigung: Mir gemäß § 58 TKG eine entsprechende Gutschrift für die Tage des Totalausfalls sowie eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Fehlleitung meines Mannes und den entgangenen Service auf mein Kundenkonto gutzuschreiben.
      3. Stellungnahme: Mir schriftlich zu erklären, wieso Ihre Mitarbeiter Kunden mit derart haltlosen Falschaussagen (notarielle Beglaubigung) konfrontieren und wegschicken.

      Ich erwarte Ihre zeitnahe Rückmeldung.

      Barbara S

      eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Fehlleitung meines Mannes und den entgangenen Service auf mein Kundenkonto gutzuschreiben.

      Dafür gibts Null. 

      Barbara S

      Stellungnahme: Mir schriftlich zu erklären, wieso Ihre Mitarbeiter Kunden mit derart haltlosen Falschaussagen (notarielle Beglaubigung) konfrontieren und wegschicken.

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich wende mich heute an Sie, um mich über den Umgang mit mir als Kundin im Rahmen eines aktuellen Netzausfalls zu beschweren. Das Verhalten Ihres Supports ist sowohl aus Service-Sicht als auch rechtlich inakzeptabel.

      Der Sachverhalt:

      An meinem Anschluss liegt aktuell ein Totalausfall vor. Ein Mitarbeiter Ihrer telefonischen Hotline bot mir daraufhin zur Überbrückung eine Schnellstartbox an. Auf meine explizite Nachfrage, ob mein Ehemann diese im Telekom-Shop abholen könne, versicherte mir der Mitarbeiter, dass dies absolut kein Problem sei und er das Gerät problemlos ausgehändigt bekomme.

      Als mein Mann im Telekom-Shop in Sinzheim (Industriestraße) stand, wurde ihm die Herausgabe der Box verweigert, da er nicht der Vertragspartner sei. Mein Angebot, dem Mitarbeiter sofort eine schriftliche Vollmacht sowie Fotos meines Personalausweises (Vorder- und Rückseite) per Smartphone zukommen zu lassen, wurde rigoros abgelehnt.

      Der absolute Höhepunkt der Kundenunfreundlichkeit war die Aussage des Shop-Mitarbeiters in Sinzheim – welche mir bei einem anschließenden Telefonat mit Ihrer Hotline (0800 33 01000) sogar noch bestätigt wurde –, dass mein Mann eine notariell beglaubigte Unterschrift benötige, um eine Leih-Box wegen einer von der Telekom verschuldeten Netzstörung abzuholen.

      Rechtliche und praktische Bewertung:

      Das Verlangen einer notariell beglaubigten Vollmacht für die bloße Abholung eines Routers ist rechtlich völlig haltlos und unverhältnismäßig. Hier wurde mir erst eine verbindliche Zusage gemacht, die mich Zeit und Nerven gekostet hat, nur um mich danach mit einer absurden bürokratischen Hürde im Regen stehenzulassen. Die Telekom kommt hier ihrer Pflicht zur Entstörung und Bereitstellung einer zugesagten Übergangslösung nicht nach.

      Ich fordere Sie hiermit auf:

      1. Schnelle Entstörung: Den Netzausfall an meinem Anschluss unverzüglich zu beheben.
      2. Entschädigung: Mir gemäß § 58 TKG eine entsprechende Gutschrift für die Tage des Totalausfalls sowie eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Fehlleitung meines Mannes und den entgangenen Service auf mein Kundenkonto gutzuschreiben.
      3. Stellungnahme: Mir schriftlich zu erklären, wieso Ihre Mitarbeiter Kunden mit derart haltlosen Falschaussagen (notarielle Beglaubigung) konfrontieren und wegschicken.

      Ich erwarte Ihre zeitnahe Rückmeldung.

      Barbara S

      Stellungnahme: Mir schriftlich zu erklären, wieso Ihre Mitarbeiter Kunden mit derart haltlosen Falschaussagen (notarielle Beglaubigung) konfrontieren und wegschicken.

      Du hast A) keinerlei Recht auf irgendeine Stellungnahme und B) gibts keine Falschaussage. 

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