Gelöst
DNSNet kontra Telekom
vor 5 Stunden
Da die Telekom sich außerstande sah, in meiner Gegend einen Glasfaseranschluss zu legen, habe ich im Dezember 2018 einen ersten Vorvertrag mit den "Breitband-Engeln" für einen solchen Anschluss unterschrieben. Dieser Vorvertrag war bei einem Umzug der "Engel" 2020 verloren gegangen. Deshalb habe ich im April 2021 einen weiteren Vorvertrag online eingereicht.
Im Dezember 2024 wurde das Hohlrohr ins Haus gelegt. Im Mai 2026 wurde versucht, das Glasfaserkabel einzublasen. Vergeblich. Im August wurde die Faser endlich eingeblasen. Ende September wurde die Übergabe-Box endlich angeschlossen. Eine Woche später kam der Router. Und zwei Tage später stand der Monteur vor der Tür.
Mal abgesehen davon, dass die Leistung des Router im Bereich WLAN gruselig ist, machte der Router vor 3 Tagen ein automatisches Update. Folge: Alle PC's konnte nur noch URL mit geringem Datenaufkommen (google, bing etc) aufrufen. Amazon, Netflix u.ä. brachen mit Fehlermeldung "Kein Internet" ab. Die Downloadgeschwindigkeit war dabei excellent (wieistmeineip.de). Aber was nützt das, wenn die Seiten sich nicht öffnen lassen? Der Kundenservice von DNSNet erklärte, dass das an meinen PC's liegt, schließlich sei die Downloadrate sogar höher als im Vertrag zugesichert.
Claude ai meinte, dass solche updates gern mal die Einstellungen, insbesonder IPV6, zerschießen. Nach etwas fummeln habe ich jetzt alles wieder am laufen.
Nun die eigentliche Frage:
Es gibt ein Urteil des BGH AZ III ZR 8/25 vom Januar 2026 Verträge betreffend, die ewig nicht zu laufen beginnen.
Trifft das auch auf meine Situation zu? Ich habe ein Faksimile beigefügt.
Kann ich den Vertrag kurzfritig kündigen und zur Telekom zurück?
Bitte keine Antworten wie "Probiere es doch einfach mal." Dann sagt DNSNet "nö" und ich habe keine Argumente.
Vielen Dank und liebe Grüße
DNSNet.png
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 5 Stunden
Und wo kommt jetzt die Telekom ins Spiel? Ist da eine Kooperation mit der DNSnet an Laufen? Nutzt du einen Glasfasertarif der Telekom?
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 5 Stunden
Kann ich den Vertrag kurzfritig kündigen und zur Telekom zurück?
Da die Telekom sich außerstande sah, in meiner Gegend einen Glasfaseranschluss zu legen, habe ich im Dezember 2018 einen ersten Vorvertrag mit den "Breitband-Engeln" für einen solchen Anschluss unterschrieben. Dieser Vorvertrag war bei einem Umzug der "Engel" 2020 verloren gegangen. Deshalb habe ich im April 2021 einen weiteren Vorvertrag online eingereicht.
Im Dezember 2024 wurde das Hohlrohr ins Haus gelegt. Im Mai 2026 wurde versucht, das Glasfaserkabel einzublasen. Vergeblich. Im August wurde die Faser endlich eingeblasen. Ende September wurde die Übergabe-Box endlich angeschlossen. Eine Woche später kam der Router. Und zwei Tage später stand der Monteur vor der Tür.
Mal abgesehen davon, dass die Leistung des Router im Bereich WLAN gruselig ist, machte der Router vor 3 Tagen ein automatisches Update. Folge: Alle PC's konnte nur noch URL mit geringem Datenaufkommen (google, bing etc) aufrufen. Amazon, Netflix u.ä. brachen mit Fehlermeldung "Kein Internet" ab. Die Downloadgeschwindigkeit war dabei excellent (wieistmeineip.de). Aber was nützt das, wenn die Seiten sich nicht öffnen lassen? Der Kundenservice von DNSNet erklärte, dass das an meinen PC's liegt, schließlich sei die Downloadrate sogar höher als im Vertrag zugesichert.
Claude ai meinte, dass solche updates gern mal die Einstellungen, insbesonder IPV6, zerschießen. Nach etwas fummeln habe ich jetzt alles wieder am laufen.
Nun die eigentliche Frage:
Es gibt ein Urteil des BGH AZ III ZR 8/25 vom Januar 2026 Verträge betreffend, die ewig nicht zu laufen beginnen.
Trifft das auch auf meine Situation zu? Ich habe ein Faksimile beigefügt.
Kann ich den Vertrag kurzfritig kündigen und zur Telekom zurück?
Bitte keine Antworten wie "Probiere es doch einfach mal." Dann sagt DNSNet "nö" und ich habe keine Argumente.
Vielen Dank und liebe Grüße
Es gibt mehrere Gründe, warum Du hier keine Antwort bekommen wirst, die dir gefällt @Ulf.Wilmerstaedt
Mein Tipp: Wende dich an eine Verbraucherschutzorganisation oder z.B. an Angebote wie www.frag-einen-anwalt.de
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 5 Stunden
Trifft das auch auf meine Situation zu? Ich habe ein Faksimile beigefügt.
Kann ich den Vertrag kurzfritig kündigen und zur Telekom zurück?
Da die Telekom sich außerstande sah, in meiner Gegend einen Glasfaseranschluss zu legen, habe ich im Dezember 2018 einen ersten Vorvertrag mit den "Breitband-Engeln" für einen solchen Anschluss unterschrieben. Dieser Vorvertrag war bei einem Umzug der "Engel" 2020 verloren gegangen. Deshalb habe ich im April 2021 einen weiteren Vorvertrag online eingereicht.
Im Dezember 2024 wurde das Hohlrohr ins Haus gelegt. Im Mai 2026 wurde versucht, das Glasfaserkabel einzublasen. Vergeblich. Im August wurde die Faser endlich eingeblasen. Ende September wurde die Übergabe-Box endlich angeschlossen. Eine Woche später kam der Router. Und zwei Tage später stand der Monteur vor der Tür.
Mal abgesehen davon, dass die Leistung des Router im Bereich WLAN gruselig ist, machte der Router vor 3 Tagen ein automatisches Update. Folge: Alle PC's konnte nur noch URL mit geringem Datenaufkommen (google, bing etc) aufrufen. Amazon, Netflix u.ä. brachen mit Fehlermeldung "Kein Internet" ab. Die Downloadgeschwindigkeit war dabei excellent (wieistmeineip.de). Aber was nützt das, wenn die Seiten sich nicht öffnen lassen? Der Kundenservice von DNSNet erklärte, dass das an meinen PC's liegt, schließlich sei die Downloadrate sogar höher als im Vertrag zugesichert.
Claude ai meinte, dass solche updates gern mal die Einstellungen, insbesonder IPV6, zerschießen. Nach etwas fummeln habe ich jetzt alles wieder am laufen.
Nun die eigentliche Frage:
Es gibt ein Urteil des BGH AZ III ZR 8/25 vom Januar 2026 Verträge betreffend, die ewig nicht zu laufen beginnen.
Trifft das auch auf meine Situation zu? Ich habe ein Faksimile beigefügt.
Kann ich den Vertrag kurzfritig kündigen und zur Telekom zurück?
Bitte keine Antworten wie "Probiere es doch einfach mal." Dann sagt DNSNet "nö" und ich habe keine Argumente.
Vielen Dank und liebe Grüße
Das kann dir hier niemand sicher beantworten, ich würde an deiner Stelle zuerst den Verbraucherschutz befragen, alternativ die Bundesnetzagentur.
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