Gelöst
BGH-Urteil Az. III ZR 8/25: Telekom verweigert Kündigung trotz Ablauf der 24 Monate ab Vertragsschluss
vor 8 Stunden
Mit einem Schreiben vom 11.06.26 habe ich die Telekom wegen des BGH-Urteils zum Thema Glasfaser angeschrieben und um Korrektur der Vertragsdaten gebeten.
Mit einer E-Mail vom 22.06.2026 hatte die Telekom sodann als Vertragsbeginn den 10.11.2023 bestätigt.
Nunmehr habe ich gekündigt im Rahmen der 1-monatigen Kündigungsfrist und die Telekom stellt sich jedoch quer und beharrt darauf, dass die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erst mit dem Bereitstellungsdatum im Februar 2026 begonnen hätte.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 8 Stunden
Die Auftragsbestätigung datiert ebenfalls vom 10.11.2023.
Mit einem Schreiben vom 11.06.26 habe ich die Telekom wegen des BGH-Urteils zum Thema Glasfaser angeschrieben und um Korrektur der Vertragsdaten gebeten.
Mit einer E-Mail vom 22.06.2026 hatte die Telekom sodann als Vertragsbeginn den 10.11.2023 bestätigt.
Nunmehr habe ich gekündigt im Rahmen der 1-monatigen Kündigungsfrist und die Telekom stellt sich jedoch quer und beharrt darauf, dass die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erst mit dem Bereitstellungsdatum im Februar 2026 begonnen hätte.
@AnMo74 : Du hast sicherlich keine Auftrags- sondern nur eine Bestellbestätigung bekommen.
wird die Glasfaserdose am 27.01.26 installiert und die Freischaltung erfolgte am 02.02.2026.
Mit einem Schreiben vom 11.06.26 habe ich die Telekom wegen des BGH-Urteils zum Thema Glasfaser angeschrieben und um Korrektur der Vertragsdaten gebeten.
Mit einer E-Mail vom 22.06.2026 hatte die Telekom sodann als Vertragsbeginn den 10.11.2023 bestätigt.
Nunmehr habe ich gekündigt im Rahmen der 1-monatigen Kündigungsfrist und die Telekom stellt sich jedoch quer und beharrt darauf, dass die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erst mit dem Bereitstellungsdatum im Februar 2026 begonnen hätte.
In diesem Zeitraum hast Du dann die rechtlich wirksame Auftragsbestätigung bekommen.
Gruß Ulrich
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 8 Stunden
und die Freischaltung erfolgte am 02.02.2026
Mit einem Schreiben vom 11.06.26 habe ich die Telekom wegen des BGH-Urteils zum Thema Glasfaser angeschrieben und um Korrektur der Vertragsdaten gebeten.
Mit einer E-Mail vom 22.06.2026 hatte die Telekom sodann als Vertragsbeginn den 10.11.2023 bestätigt.
Nunmehr habe ich gekündigt im Rahmen der 1-monatigen Kündigungsfrist und die Telekom stellt sich jedoch quer und beharrt darauf, dass die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erst mit dem Bereitstellungsdatum im Februar 2026 begonnen hätte.
Und genau da ging dein Vertrag erst los :) Nicht vorher, oder hast du schon vor Februar 26 fleissig gezahlt? Ausserdem betrifft das Urteil nicht die Telekom sondern die Dt. Giganetz.
1
von
vor 8 Stunden
oder hast du schon vor Februar 26 fleissig gezahlt?
und die Freischaltung erfolgte am 02.02.2026
Mit einem Schreiben vom 11.06.26 habe ich die Telekom wegen des BGH-Urteils zum Thema Glasfaser angeschrieben und um Korrektur der Vertragsdaten gebeten.
Mit einer E-Mail vom 22.06.2026 hatte die Telekom sodann als Vertragsbeginn den 10.11.2023 bestätigt.
Nunmehr habe ich gekündigt im Rahmen der 1-monatigen Kündigungsfrist und die Telekom stellt sich jedoch quer und beharrt darauf, dass die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten erst mit dem Bereitstellungsdatum im Februar 2026 begonnen hätte.
Und genau da ging dein Vertrag erst los :) Nicht vorher, oder hast du schon vor Februar 26 fleissig gezahlt? Ausserdem betrifft das Urteil nicht die Telekom sondern die Dt. Giganetz.
Wenn du das BGH-Urteil verstanden hast, dann weißt du, dass das keine Rolle für die Bewertung spielte.
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