Anbieterwechsel nicht möglich!

vor 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,
am Mittwoch, den 28.10, habe ich von Ihnen eine Auftrags/Wechselbestätigung bzw. die Mitteilung erhalten, dass mein Glasfaseranschluss am 26.11.2026 geschaltet werden soll.
Hierzu muss ich Ihnen mitteilen, dass diese Schaltung zu einer unzulässigen und unbeabsichtigten Doppelbelastung führen würde. Im Januar 2026 habe ich bei Ihnen einen Tarifwechsel/Anbieterwechsel beauftragt. Damals war der genaue Abschluss des Ausbaus nicht absehbar.
In der Zwischenzeit, Ende September, hat sich meine Situation wie folgt geändert: Mein bestehender Vertrag bei der Deutschen Giganetz hat sich vorzeitig verlängert und läuft nun verbindlich noch bis zum Oktober 2028.
Da ich den Auftrag im Januar 2026 ausdrücklich als Anbieterwechsel inklusive Rufnummernportierung in Auftrag gegeben habe, darf die Schaltung und Rechnungsstellung laut Telekommunikationsgesetz (§ 59 TKG ) erst erfolgen, wenn der Vertrag beim Altanbieter (Deutsche Giganetz) regulär beendet ist. Ein paralleler, kostenpflichtiger Betrieb neben dem laufenden Vertrag ist für mich nicht akzeptabel.
Ich fordere Sie daher auf:
  1. Den für den 26.11.2026 avisierten Schaltungstermin bis zum Auslaufen meines Vertrages bei der Deutschen Giganetz (Oktober 2028) aufzuschieben oder den Auftrag hilfsweise bis zu diesem Zeitpunkt zu stornieren, ohne dass mir dadurch Kosten entstehen.
  2. Den Prozess mit der Deutschen Giganetz bezüglich des echten Portierungs-/Wechseltermins entsprechend abzustimmen.
Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, dass der Schaltungstermin vom 26.11.2026 ausgesetzt wird und keine doppelten Kosten entstehen.
MfG

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    • vor 2 Stunden

      Flo79er

      Mein bestehender Vertrag bei der Deutschen Giganetz hat sich vorzeitig verlängert und läuft nun verbindlich noch bis zum Oktober 2028.

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      am Mittwoch, den 28.10, habe ich von Ihnen eine Auftrags/Wechselbestätigung bzw. die Mitteilung erhalten, dass mein Glasfaseranschluss am 26.11.2026 geschaltet werden soll.
      Hierzu muss ich Ihnen mitteilen, dass diese Schaltung zu einer unzulässigen und unbeabsichtigten Doppelbelastung führen würde. Im Januar 2026 habe ich bei Ihnen einen Tarifwechsel/Anbieterwechsel beauftragt. Damals war der genaue Abschluss des Ausbaus nicht absehbar.
      In der Zwischenzeit, Ende September, hat sich meine Situation wie folgt geändert: Mein bestehender Vertrag bei der Deutschen Giganetz hat sich vorzeitig verlängert und läuft nun verbindlich noch bis zum Oktober 2028.
      Da ich den Auftrag im Januar 2026 ausdrücklich als Anbieterwechsel inklusive Rufnummernportierung in Auftrag gegeben habe, darf die Schaltung und Rechnungsstellung laut Telekommunikationsgesetz (§ 59 TKG ) erst erfolgen, wenn der Vertrag beim Altanbieter (Deutsche Giganetz) regulär beendet ist. Ein paralleler, kostenpflichtiger Betrieb neben dem laufenden Vertrag ist für mich nicht akzeptabel.
      Ich fordere Sie daher auf:
      1. Den für den 26.11.2026 avisierten Schaltungstermin bis zum Auslaufen meines Vertrages bei der Deutschen Giganetz (Oktober 2028) aufzuschieben oder den Auftrag hilfsweise bis zu diesem Zeitpunkt zu stornieren, ohne dass mir dadurch Kosten entstehen.
      2. Den Prozess mit der Deutschen Giganetz bezüglich des echten Portierungs-/Wechseltermins entsprechend abzustimmen.
      Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, dass der Schaltungstermin vom 26.11.2026 ausgesetzt wird und keine doppelten Kosten entstehen.
      MfG
      Flo79er

      Mein bestehender Vertrag bei der Deutschen Giganetz hat sich vorzeitig verlängert und läuft nun verbindlich noch bis zum Oktober 2028.

      Das musst du ja selbst und bewusst veranlasst haben, also fällt das eindeutig auch in deinen Verantwortungsbereich, warum macht man so etwas?

      Flo79er

      Ein paralleler, kostenpflichtiger Betrieb neben dem laufenden Vertrag ist für mich nicht akzeptabel.

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      am Mittwoch, den 28.10, habe ich von Ihnen eine Auftrags/Wechselbestätigung bzw. die Mitteilung erhalten, dass mein Glasfaseranschluss am 26.11.2026 geschaltet werden soll.
      Hierzu muss ich Ihnen mitteilen, dass diese Schaltung zu einer unzulässigen und unbeabsichtigten Doppelbelastung führen würde. Im Januar 2026 habe ich bei Ihnen einen Tarifwechsel/Anbieterwechsel beauftragt. Damals war der genaue Abschluss des Ausbaus nicht absehbar.
      In der Zwischenzeit, Ende September, hat sich meine Situation wie folgt geändert: Mein bestehender Vertrag bei der Deutschen Giganetz hat sich vorzeitig verlängert und läuft nun verbindlich noch bis zum Oktober 2028.
      Da ich den Auftrag im Januar 2026 ausdrücklich als Anbieterwechsel inklusive Rufnummernportierung in Auftrag gegeben habe, darf die Schaltung und Rechnungsstellung laut Telekommunikationsgesetz (§ 59 TKG ) erst erfolgen, wenn der Vertrag beim Altanbieter (Deutsche Giganetz) regulär beendet ist. Ein paralleler, kostenpflichtiger Betrieb neben dem laufenden Vertrag ist für mich nicht akzeptabel.
      Ich fordere Sie daher auf:
      1. Den für den 26.11.2026 avisierten Schaltungstermin bis zum Auslaufen meines Vertrages bei der Deutschen Giganetz (Oktober 2028) aufzuschieben oder den Auftrag hilfsweise bis zu diesem Zeitpunkt zu stornieren, ohne dass mir dadurch Kosten entstehen.
      2. Den Prozess mit der Deutschen Giganetz bezüglich des echten Portierungs-/Wechseltermins entsprechend abzustimmen.
      Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, dass der Schaltungstermin vom 26.11.2026 ausgesetzt wird und keine doppelten Kosten entstehen.
      MfG
      Flo79er

      Ein paralleler, kostenpflichtiger Betrieb neben dem laufenden Vertrag ist für mich nicht akzeptabel.

      Warum schließt du dann zwei Verträge ab?

      6

      von

      vor 2 Stunden

      Marcel2605

      immer "fordern"   ...

      Flo79er

      Daher habe ich im September ein Angebot der Deutschen Giganetz angenommen und 2 weitere Jahre verlängert

      Der Ausbau der Telekom wurde in den letzten Jahren von Jahr zu Jahr immer weiter verzögert. Ich habe nicht damit gerechnet, das der Ausbau nun so plötzlich (in den letzten 2-3 Wochen) stattfindet. Daher habe ich im September ein Angebot der Deutschen Giganetz angenommen und 2 weitere Jahre verlängert. Woher soll ich wissen das die Telekom Anfang Oktober mit dem Ausbau und bereits dem setzen des ONT an meiner Adresse fertig ist? Es standen diese Woche unangekündigt plötzlich 2 MA der Telekom vor der Tür um die Glasfaser einzublasen und den ONT zu setzen.  Soweit mir bekannt habe ich bei der Telekom einen Anbieterwechsel mit Rufnummerportierung beantragt, mir wurde vor 1-2 Jahren telefonisch suggeriert, das ich damit sicher sei. 

      Flo79er

      Daher habe ich im September ein Angebot der Deutschen Giganetz angenommen und 2 weitere Jahre verlängert

      @Flo79er 

      Aber du weißt doch, dass der Ausbau usw stattfindet. Und dass es jederzeit fertig werden kann. Da hätte ich nie ein Vertrag einfach so verlängert

      Flo79er

      Ich fordere Sie daher auf:

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      am Mittwoch, den 28.10, habe ich von Ihnen eine Auftrags/Wechselbestätigung bzw. die Mitteilung erhalten, dass mein Glasfaseranschluss am 26.11.2026 geschaltet werden soll.
      Hierzu muss ich Ihnen mitteilen, dass diese Schaltung zu einer unzulässigen und unbeabsichtigten Doppelbelastung führen würde. Im Januar 2026 habe ich bei Ihnen einen Tarifwechsel/Anbieterwechsel beauftragt. Damals war der genaue Abschluss des Ausbaus nicht absehbar.
      In der Zwischenzeit, Ende September, hat sich meine Situation wie folgt geändert: Mein bestehender Vertrag bei der Deutschen Giganetz hat sich vorzeitig verlängert und läuft nun verbindlich noch bis zum Oktober 2028.
      Da ich den Auftrag im Januar 2026 ausdrücklich als Anbieterwechsel inklusive Rufnummernportierung in Auftrag gegeben habe, darf die Schaltung und Rechnungsstellung laut Telekommunikationsgesetz (§ 59 TKG ) erst erfolgen, wenn der Vertrag beim Altanbieter (Deutsche Giganetz) regulär beendet ist. Ein paralleler, kostenpflichtiger Betrieb neben dem laufenden Vertrag ist für mich nicht akzeptabel.
      Ich fordere Sie daher auf:
      1. Den für den 26.11.2026 avisierten Schaltungstermin bis zum Auslaufen meines Vertrages bei der Deutschen Giganetz (Oktober 2028) aufzuschieben oder den Auftrag hilfsweise bis zu diesem Zeitpunkt zu stornieren, ohne dass mir dadurch Kosten entstehen.
      2. Den Prozess mit der Deutschen Giganetz bezüglich des echten Portierungs-/Wechseltermins entsprechend abzustimmen.
      Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, dass der Schaltungstermin vom 26.11.2026 ausgesetzt wird und keine doppelten Kosten entstehen.
      MfG
      Flo79er

      Ich fordere Sie daher auf:

      immer "fordern"   ...

      Marcel2605

      immer "fordern"   ...

      Da kam bestimmt eine Art Rückgewinnung der Giganetz mit verlockenden Angeboten über den Berg.

      Wäre ulkig wenn durch die stornierte Bestelleung dann die 1000 Kröten für den Hauanschluss berechnet werden würden. Oder die Kiste gesperrt und nicht dokumentiert. 

      von

      vor 2 Stunden

      wo steht denn das ich keine Vertragsverlängerung eingehen darf? Woher soll ich als Verbraucher wissen wann und ob überhaupt der Ausbau der Telekom irgendwann mal stattfindet? 

      0

      von

      vor 55 Minuten

      Marcel2605

      Aber du weißt doch, dass der Ausbau usw stattfindet. Und dass es jederzeit fertig werden kann. Da hätte ich nie ein Vertrag einfach so verlängert

      Flo79er

      Daher habe ich im September ein Angebot der Deutschen Giganetz angenommen und 2 weitere Jahre verlängert

      Der Ausbau der Telekom wurde in den letzten Jahren von Jahr zu Jahr immer weiter verzögert. Ich habe nicht damit gerechnet, das der Ausbau nun so plötzlich (in den letzten 2-3 Wochen) stattfindet. Daher habe ich im September ein Angebot der Deutschen Giganetz angenommen und 2 weitere Jahre verlängert. Woher soll ich wissen das die Telekom Anfang Oktober mit dem Ausbau und bereits dem setzen des ONT an meiner Adresse fertig ist? Es standen diese Woche unangekündigt plötzlich 2 MA der Telekom vor der Tür um die Glasfaser einzublasen und den ONT zu setzen.  Soweit mir bekannt habe ich bei der Telekom einen Anbieterwechsel mit Rufnummerportierung beantragt, mir wurde vor 1-2 Jahren telefonisch suggeriert, das ich damit sicher sei. 

      Flo79er

      Daher habe ich im September ein Angebot der Deutschen Giganetz angenommen und 2 weitere Jahre verlängert

      @Flo79er 

      Aber du weißt doch, dass der Ausbau usw stattfindet. Und dass es jederzeit fertig werden kann. Da hätte ich nie ein Vertrag einfach so verlängert

      Flo79er

      Ich fordere Sie daher auf:

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      am Mittwoch, den 28.10, habe ich von Ihnen eine Auftrags/Wechselbestätigung bzw. die Mitteilung erhalten, dass mein Glasfaseranschluss am 26.11.2026 geschaltet werden soll.
      Hierzu muss ich Ihnen mitteilen, dass diese Schaltung zu einer unzulässigen und unbeabsichtigten Doppelbelastung führen würde. Im Januar 2026 habe ich bei Ihnen einen Tarifwechsel/Anbieterwechsel beauftragt. Damals war der genaue Abschluss des Ausbaus nicht absehbar.
      In der Zwischenzeit, Ende September, hat sich meine Situation wie folgt geändert: Mein bestehender Vertrag bei der Deutschen Giganetz hat sich vorzeitig verlängert und läuft nun verbindlich noch bis zum Oktober 2028.
      Da ich den Auftrag im Januar 2026 ausdrücklich als Anbieterwechsel inklusive Rufnummernportierung in Auftrag gegeben habe, darf die Schaltung und Rechnungsstellung laut Telekommunikationsgesetz (§ 59 TKG ) erst erfolgen, wenn der Vertrag beim Altanbieter (Deutsche Giganetz) regulär beendet ist. Ein paralleler, kostenpflichtiger Betrieb neben dem laufenden Vertrag ist für mich nicht akzeptabel.
      Ich fordere Sie daher auf:
      1. Den für den 26.11.2026 avisierten Schaltungstermin bis zum Auslaufen meines Vertrages bei der Deutschen Giganetz (Oktober 2028) aufzuschieben oder den Auftrag hilfsweise bis zu diesem Zeitpunkt zu stornieren, ohne dass mir dadurch Kosten entstehen.
      2. Den Prozess mit der Deutschen Giganetz bezüglich des echten Portierungs-/Wechseltermins entsprechend abzustimmen.
      Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, dass der Schaltungstermin vom 26.11.2026 ausgesetzt wird und keine doppelten Kosten entstehen.
      MfG
      Flo79er

      Ich fordere Sie daher auf:

      immer "fordern"   ...

      Marcel2605

      Aber du weißt doch, dass der Ausbau usw stattfindet. Und dass es jederzeit fertig werden kann. Da hätte ich nie ein Vertrag einfach so verlängert

      Klar doch. Aber heute scheinen viele Leute nicht zu wissen, dass es für eine Verlängerung keinen Bedarf gibt, weil der Vertrag einfach weiter läuft.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Stunden

      Flo79er

      Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, dass der Schaltungstermin vom 26.11.2026 ausgesetzt wird und keine doppelten Kosten entstehen.

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      am Mittwoch, den 28.10, habe ich von Ihnen eine Auftrags/Wechselbestätigung bzw. die Mitteilung erhalten, dass mein Glasfaseranschluss am 26.11.2026 geschaltet werden soll.
      Hierzu muss ich Ihnen mitteilen, dass diese Schaltung zu einer unzulässigen und unbeabsichtigten Doppelbelastung führen würde. Im Januar 2026 habe ich bei Ihnen einen Tarifwechsel/Anbieterwechsel beauftragt. Damals war der genaue Abschluss des Ausbaus nicht absehbar.
      In der Zwischenzeit, Ende September, hat sich meine Situation wie folgt geändert: Mein bestehender Vertrag bei der Deutschen Giganetz hat sich vorzeitig verlängert und läuft nun verbindlich noch bis zum Oktober 2028.
      Da ich den Auftrag im Januar 2026 ausdrücklich als Anbieterwechsel inklusive Rufnummernportierung in Auftrag gegeben habe, darf die Schaltung und Rechnungsstellung laut Telekommunikationsgesetz (§ 59 TKG ) erst erfolgen, wenn der Vertrag beim Altanbieter (Deutsche Giganetz) regulär beendet ist. Ein paralleler, kostenpflichtiger Betrieb neben dem laufenden Vertrag ist für mich nicht akzeptabel.
      Ich fordere Sie daher auf:
      1. Den für den 26.11.2026 avisierten Schaltungstermin bis zum Auslaufen meines Vertrages bei der Deutschen Giganetz (Oktober 2028) aufzuschieben oder den Auftrag hilfsweise bis zu diesem Zeitpunkt zu stornieren, ohne dass mir dadurch Kosten entstehen.
      2. Den Prozess mit der Deutschen Giganetz bezüglich des echten Portierungs-/Wechseltermins entsprechend abzustimmen.
      Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, dass der Schaltungstermin vom 26.11.2026 ausgesetzt wird und keine doppelten Kosten entstehen.
      MfG
      Flo79er

      Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, dass der Schaltungstermin vom 26.11.2026 ausgesetzt wird und keine doppelten Kosten entstehen.

      das wird nicht möglich sein.

      Ein Vertrag läuft unbefristet weiter. Wenn du aber bei der Deutschen Giganetz den Vertrag bewusst verlängerst und dann noch bei der Telekom einen neuen Vertrag abschließt. , dann musst du dich nicht wundern

      0

    • vor 30 Minuten

      @Flo79er wenn ein Anbieterwechsel beauftragt war und der Wechsel zu November abgestimmt war, kann dein Anbieter den Vertrag nicht ohne Stornierung verlängern.

      Bevor Forderungen gestellt werden, erkundige dich erst einmal, was mit dem alten Auftrag überhaupt passiert ist, denn auch die Glasfaser kann nicht doppelt belegt werden.

      0

    Uneingeloggter Nutzer

    von

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