Gelöst
Anspruch auf Beseitigung von Softwarefehlern
vor einem Jahr
Hallo, Gemeinde,
ich hatte heute Morgen bei der Wiedergabe von Live-TV über MagentaTV 2.0 mehrmals ein Standbild und den Hinweis auf
Fehlercode Nr. 051170. Beiträge hier haben sich damit schon befasst, und telekomseitig wird darauf hingewiesen, dass dieser Fehler bekannt ist und mit dem nächsten Update gefixt wird. Ein Zeitraum wird dabei aber nicht genannt.
Nun unterliegen auch digitale Produkte neuerdings den Regelungen hinsichtlich Gewährleistung, Haftung usw. Die derzeit geltende gesetzliche Regelung besagt, dass der Anbieter digitaler Inhalte bei Vorliegen eines Mangels (s. o.) diesen innerhalb einer "angemessenen" Frist beseitigen muss. Welcher Zeitraum dadurch definiert wird, liegt aus meiner Sicht nicht im alleinigen Ermessen des Anbieters. Man sollte davon ausgehen können, dass der Begriff "Angemessenheit" im Steitfall künftig wohl gerichtlich geklärt werden wird.
Würde es etwas also etwas nutzen, der Telekom eine (angemessene) Frist zur Beseitigung des objektiv vorhandenen Mangels zu setzen, oder sind die Updatezeiträume telekomseitig so ausgestaltet, dass sowohl der Kunde als auch die Telekom diese als "angemessen" betrachten können?
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vor einem Jahr
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vor einem Jahr
Würde es etwas also etwas nutzen, der Telekom eine (angemessene) Frist zur Beseitigung des objektiv vorhandenen Mangels zu setzen
Würde es etwas also etwas nutzen, der Telekom eine (angemessene) Frist zur Beseitigung des objektiv vorhandenen Mangels zu setzen
Sicher nicht, kurz und knapp.
1
Antwort
von
vor einem Jahr
Laudano1 Würde es etwas also etwas nutzen, der Telekom eine (angemessene) Frist zur Beseitigung des objektiv vorhandenen Mangels zu setzen Würde es etwas also etwas nutzen, der Telekom eine (angemessene) Frist zur Beseitigung des objektiv vorhandenen Mangels zu setzen Laudano1 Würde es etwas also etwas nutzen, der Telekom eine (angemessene) Frist zur Beseitigung des objektiv vorhandenen Mangels zu setzen Sicher nicht, kurz und knapp.
Würde es etwas also etwas nutzen, der Telekom eine (angemessene) Frist zur Beseitigung des objektiv vorhandenen Mangels zu setzen
Sicher nicht, kurz und knapp.
Nicht nur wenn ich dem Link von @KalleM58 folge, kommen mir Zweifel an dieser Antwort. So hat @Laudano1 einen Vertrag über eine Dienstleistung geschlossen, die die Nutzung von TV-Programmen via Internet beinhaltet. Die Telekom hat die vertraglichen Leistungen praktisch jederzeit zu erbringen. Da es sich unzweifelhaft um digitale Dienste handelt, dürften Gewährleistungsrecht und Mängelhaftung gemäß des Links von @KalleM58 zumindest nicht ausgeschlossen sein. Und selbst ganz klassisch nach BGB kann man Ansprüche m. E. nicht verneinen. Eine Frist zu setzen, innerhalb der die T. die Fehler beseitigen soll, scheint mir angesichts entsprechendem Vorgehen bei anderen Verträgen nicht falsch.
Auf einem ganz anderen Blatt steht, ob das erwähnte Vorgehen zum Ziel führen wird, bzw. ob es angesichts der Fehler nicht eher empfehlenswert ist, sich von diesem Produkt und dieser Leistung zu verabschieden, wie @→Mataimaki← es erwähnte. TV-Programme kann man ja auch anders nutzen. Auch dann wäre es sinnvoll der T. eine Frist zu setzen, soweit ggf. eine Kündigung unabhängig von etwaigen Vertragslaufzeiten angestrebt wird.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
Würde es etwas also etwas nutzen, der Telekom eine (angemessene) Frist zur Beseitigung des objektiv vorhandenen Mangels zu setzen, oder sind die Updatezeiträume telekomseitig so ausgestaltet, dass sowohl der Kunde als auch die Telekom diese als "angemessen" betrachten können?
Würde es etwas also etwas nutzen, der Telekom eine (angemessene) Frist zur Beseitigung des objektiv vorhandenen Mangels zu setzen, oder sind die Updatezeiträume telekomseitig so ausgestaltet, dass sowohl der Kunde als auch die Telekom diese als "angemessen" betrachten können?
Hallo @Laudano1,
ein sehr komplexes Thema:
https://www.it-recht-kanzlei.de/vertraege-digitale-produkte-maengelhaftung-gewaehrleistung.html#abschnitt_2
Gruß Kalle
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vor einem Jahr
Würde es etwas also etwas nutzen, der Telekom eine (angemessene) Frist zur Beseitigung des objektiv vorhandenen Mangels zu setzen,
Probiere es aus.
Meine Erwartung: es wird null komma nix dabei rauskommen.
0
vor einem Jahr
Grüße @Laudano1
Wenn ich so deinen Beitragsverlauf sehe, frage ich mich ernsthaft, warum nutzt du noch MagentaTV?
Es steht dir doch frei, diesen Dienst nicht weiterzunutzen.
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Antwort
von
vor einem Jahr
gehe ichhdavon aus, dass es in den vergangenen zehn Jahren schon mehrfach möglich war, die Telekom ordentlich zu kündigen.
Das ist auch schon geschehen. Ich nutze jetzt nur noch MagentaTV im Internet eines anderen Anbieters.
Antwort
von
vor einem Jahr
Ludwig II gehe ichhdavon aus, dass es in den vergangenen zehn Jahren schon mehrfach möglich war, die Telekom ordentlich zu kündigen. gehe ichhdavon aus, dass es in den vergangenen zehn Jahren schon mehrfach möglich war, die Telekom ordentlich zu kündigen. Ludwig II gehe ichhdavon aus, dass es in den vergangenen zehn Jahren schon mehrfach möglich war, die Telekom ordentlich zu kündigen. Das ist auch schon geschehen. Ich nutze jetzt nur noch MagentaTV im Internet eines anderen Anbieters.
gehe ichhdavon aus, dass es in den vergangenen zehn Jahren schon mehrfach möglich war, die Telekom ordentlich zu kündigen.
Das ist auch schon geschehen. Ich nutze jetzt nur noch MagentaTV im Internet eines anderen Anbieters.
Aber nicht sehr konsequent, denn "MagentaTV im Internet eines anderen Anbieters" ist ja auch Telekom.
Und gerade auf diesem Sektor gibt es eine große Auswahl an alternativen Anbietern.
Antwort
von
vor einem Jahr
Ich nutze jetzt nur noch MagentaTV im Internet eines anderen Anbieters.
Da ginge nicht viel Umsatz verloren.
die Telekom einigen Kunden von sich aus kündigt
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
Würde es etwas also etwas nutzen, der Telekom eine (angemessene) Frist zur Beseitigung des objektiv vorhandenen Mangels zu setzen, oder sind die Updatezeiträume telekomseitig so ausgestaltet, dass sowohl der Kunde als auch die Telekom diese als "angemessen" betrachten können?
Würde es etwas also etwas nutzen, der Telekom eine (angemessene) Frist zur Beseitigung des objektiv vorhandenen Mangels zu setzen, oder sind die Updatezeiträume telekomseitig so ausgestaltet, dass sowohl der Kunde als auch die Telekom diese als "angemessen" betrachten können?
Mir ist nicht bekannt, dass ein Jurist hier regelmäßiger User ist, aus diesem Grund, probiere es doch einfach aus und berichte, was passiert @Laudano1.
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vor einem Jahr
Würde es etwas also etwas nutzen, der Telekom eine (angemessene) Frist zur Beseitigung des objektiv vorhandenen Mangels zu setzen
Und wovon träumst du nachts?
Viele Grüße
Thomas
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vor einem Jahr
Würde es etwas also etwas nutzen, der Telekom eine (angemessene) Frist zur Beseitigung des objektiv vorhandenen Mangels zu setzen,
Versuch macht Klug. Und gerne hier berichten wenn du der Telekom eine Frist gesetzt hast.
19
Antwort
von
vor einem Jahr
Und genau DAS wird nicht von einer MA im Thread gelöst werden können
Das habe ich auch keineswegs erwartet.
Also mal konsequent sein und zum RA.
Nicht so schnell, vorher muss noch eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt werden, um die Möglichkeit der Nachbesserung zu eröffnen...😏
Mal ernsthaft: Nicht einmal ich würde hier mit Kanonen auf Spatzen schießen. Aber, ich bin nun einmal nicht gerne abhängig von einer einseitigen Entscheidung anderer...
Antwort
von
vor einem Jahr
Wird doch eh nicht passieren
Was...?
Antwort
von
vor einem Jahr
Dafür machst du hier ab ganz schön den Larry. Lasse deinen überschwänglichen Worten Taten folgen. Schreibe eine Kündigung oder setze eine Frist zur Nachbesserung. Dann RA einschalten und die Telekom verklagen.
Oder warte einfach, bis das gelöst wurde.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
Solange man den Weg vor Gericht nicht gehen wird, wird eine Frist nicht helfen.
Das kommt nichtmal ansatzweise in Richtung Programmierung.
Auch sagt die Telekom ja nicht, das es etwas genau auf Gerät XY laufen muss. Mit Ausnahme der eigenen Hardware.
1
Antwort
von
vor einem Jahr
Auch sagt die Telekom ja nicht, das es etwas genau auf Gerät XY laufen muss.
Sie hat aber den aufgetretenen Fehler bereits als Problem der MTV-Software erkannt, unabhängig von der verwendeten Hardware.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
Wer Lust hat:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/softwaregewaehrleistung-welche-rechte-habe-ich-bei-fehlenden-updates-74911
Die Telekom bietet Updates an.
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Antwort
von
vor einem Jahr
falk2010 Zum Thema: ist es immer noch so, dass Du eine nicht von der Telekom aufgeführte HW nutzt? Das könnte Deine Chancen schmälern. Zum Thema: ist es immer noch so, dass Du eine nicht von der Telekom aufgeführte HW nutzt? Das könnte Deine Chancen schmälern. falk2010 Zum Thema: ist es immer noch so, dass Du eine nicht von der Telekom aufgeführte HW nutzt? Das könnte Deine Chancen schmälern. Ich glaube kaum. Wie ich bereits schrieb, ist der Fehler der Telekom bekannt, also keineswegs abhängig von telekomfremder Hardware. Zumal auch mein MTV-Stick das gleiche Fehlerbild zeigt...
Zum Thema: ist es immer noch so, dass Du eine nicht von der Telekom aufgeführte HW nutzt? Das könnte Deine Chancen schmälern.
Zum Thema: ist es immer noch so, dass Du eine nicht von der Telekom aufgeführte HW nutzt?
Das könnte Deine Chancen schmälern.
Ich glaube kaum. Wie ich bereits schrieb, ist der Fehler der Telekom bekannt, also keineswegs abhängig von telekomfremder Hardware. Zumal auch mein MTV-Stick das gleiche Fehlerbild zeigt...
Nicht böse gemeint, warum nutzt du keinen anderen TV Anbieter? Macht dir sicherlich das Leben leichter mit deiner Hardware die du dir da zusammenbastelst.
Antwort
von
vor einem Jahr
Nicht böse gemeint, warum nutzt du keinen anderen TV Anbieter? Macht dir sicherlich das Leben leichter mit deiner Hardware die du dir da zusammenbastelst.
Auch nicht böse gemeint: Wieso "zusammengebastelt"? Warum kommt es mir immer wieder so vor, als würde die Hardware der Telekom nutzerseitig als das Nonplusultra dargestellt werden? Nur, weil sie supportet wird? Und außerdem: Wenn die Hardware bestimmungsgemäß läuft - so wie augenblicklich - ist doch alles gut. Auch ohne Support...
Antwort
von
vor einem Jahr
Ich würde mir manchmal wünschen, dass die Telekom einigen Kunden von sich aus kündigt und für alle weiteren Geschäftsbeziehungen sperrt.
Für solche Verträge braucht es ja immer die Willensbekundung von beiden Seiten.
Und ich habe sehr wohl Verständnis dafür, dass man das nicht gut findet, wenn ein Produkt nicht so läuft wie gewünscht. Man ist ja aber an der Behebung dran und eine nachhaltige Behebung kann eben mal dauern. Hier aber so einen Larry wegen nichts machen, da hört mein Verständnis langsam aber sicher auf.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor einem Jahr
Guten Morgen @Laudano1,
du hast hier bereits einige Hinweise erhalten. An der Fehlerbehebung wird per Firmwareupdate gearbeitet. Ein Datum wann dies zur Verfügung steht, kann ich nicht mitteilen.
Viele Grüße
Heike B.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von