Gelöst

Weiterversorgung § 59 TKG

vor 6 Stunden

Hallo Telekom-Team, mein Vertrag ist zum 08.10. ausgelaufen. Der Wechsel zu congstar verzögert sich bis 16.10. Ich fordere hiermit die Weiterversorgung nach § 59 TKG an, bis die Rufnummer übergeben ist. Bitte schaltet die SIM-Karte vorübergehend frei.“

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      vor 4 Stunden

      Manu19#76

      Ich fordere hiermit die Weiterversorgung nach § 59 TKG an, bis die Rufnummer übergeben ist.

      Hallo Telekom-Team, mein Vertrag ist zum 08.10. ausgelaufen. Der Wechsel zu congstar verzögert sich bis 16.10. Ich fordere hiermit die Weiterversorgung nach § 59 TKG an, bis die Rufnummer übergeben ist. Bitte schaltet die SIM-Karte vorübergehend frei.“

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      Manu19#76

      Ich fordere hiermit die Weiterversorgung nach § 59 TKG an, bis die Rufnummer übergeben ist.

      Hast du bei Congstar einen Wechsel beauftragt oder nur neu abgeschlossen?

      Die Weiterversorgung muss der neue Anbieter beim alten beauftragen, sprich du müsstest dich an Congstar wenden damit diese das un die Hände nehmen. 

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    • vor 4 Stunden

      Neu abgeschlossen. Congstar kann angeblich nichts machen. Telekom ruft nicht zurück. 

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      von

      vor 4 Stunden

      Manu19#76

      Neu abgeschlossen

      Neu abgeschlossen. Congstar kann angeblich nichts machen. Telekom ruft nicht zurück. 

      Manu19#76

      Neu abgeschlossen

      Dann gibt es keine Weiterversorgung 

      0

      von

      vor 3 Stunden

      Hallo @Manu19#76,

       

      im Verlauf vom Thread wurden ja bereits einige Hinweise zur Weiterversorgung gegeben - vielen Dank für die Unterstützung.

      Grundsätzlich bleibt der Mobilfunkvertrag bei einer Rufnummernmitnahme bestehen, bis die Übertragung erfolgt ist. Bei einem Anbieterwechsel zum Vertragsende müssen die erforderlichen, vollständig ausgefüllten Unterlagen des neuen Anbieters rechtzeitig bei uns eingehen. Für Mobilfunkanschlüsse gilt hierfür grundsätzlich eine Frist von acht Arbeitstagen vor dem Vertragsende. So ist eine Weiterversorgung bis zum Portierungstermin sichergestellt. Dies ist jedoch nur bei einer nahtlosen Rufnummernmitnahme möglich, nicht bei einem Neuabschluss beim neuen Vertragspartner.
       
      Bitte wenden Sie sich parallel an den Support von congstar und lassen Sie den bestätigten Portierungstermin sowie die Verzögerungsursache prüfen, damit vom neuen Vertragspartner dann eine Weiterversorung - sofern möglich - bei uns angestoßen werden kann.
       
      Gruß Timo

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