Gelöst

Umzug Schweiz

vor 7 Jahren

Liebes Telekom-team,
Mein Magenta Mobil L Premium läuft nun seit ca 12 Monaten. Inzwischen wohne ich jedoch in der Schweiz und möchte einen Schweizer Vertrag abschliessen.

Ja, ich kann meinen T-Mobile Vertrag auch in der Schweiz nutzen, allerdings nicht zu den selben Konditionen wie in Deutschland. ZB darf ich nur mein highspeed Volumen nutzen, aber kein gedrosseltes Volumen. Ausserdem sind die Bedingungen für Telefonie ins EU Ausland anders.

Aus anderen Threads habe ich rausgelesen, dass dank der EU Regulierungen kein Sonderkündigungsrecht mehr besteht. Gilt das auch für die Schweiz?

Ein einmaliges Abbezahlen der restlichen 12 Monate kommt für mich nicht infrage, da ich den Vertrag nicht mehr nutzen werde und auch den „jedes Jahr neues Smartphone“ Vorteil nicht genutzt aber bezahlt habe.

Andererseits möchte ich natürlich das von euch subventionierte Gerät zu Ende bezahlen oder zurückgeben.

Habt ihr eine kulante Lösung für mich? Fröhlich

Haben andere User Erfahrungen gesammelt?

 

LG

842

6

    • vor 7 Jahren

      • Umzug ins Ausland

        Sie ziehen nur für einige Monate ins Ausland?
        Dann ist vielleicht unser Angebot All Inclusive das Richtige für Sie. Denn mit All Inclusive können Sie Ihre Inlands-Flatrate fürs Surfen, Telefonieren und Simsen auch im EU-Ausland nutzen. Eine Kündigung ist dann vielleicht gar nicht mehr nötig.
        Weitere Informationen zu All Inclusive

        Ist Ihr Umzug ins Ausland permanent, brauchen wir eine schriftliche Kündigung von Ihnen.
        Bei Fragen zur Kündigungsfrist und zum Kündigungsformular helfen wir Ihnen selbstverständlich kompetent weiter. Auch beraten wir Sie gern zu unseren Partnern vor Ort für Ihren neuen Mobilfunk-Vertrag. Kontakt

        Zum Online-Kündigungsformular

      1

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Has

      Umzug ins Ausland Sie ziehen nur für einige Monate ins Ausland? Dann ist vielleicht unser Angebot All Inclusive das Richtige für Sie. Denn mit All Inclusive können Sie Ihre Inlands-Flatrate fürs Surfen, Telefonieren und Simsen auch im EU-Ausland nutzen. Eine Kündigung ist dann vielleicht gar nicht mehr nötig. Weitere Informationen zu All Inclusive Ist Ihr Umzug ins Ausland permanent, brauchen wir eine schriftliche Kündigung von Ihnen. Bei Fragen zur Kündigungsfrist und zum Kündigungsformular helfen wir Ihnen selbstverständlich kompetent weiter. Auch beraten wir Sie gern zu unseren Partnern vor Ort für Ihren neuen Mobilfunk-Vertrag. Kontakt Zum Online-Kündigungsformular

      • Umzug ins Ausland

        Sie ziehen nur für einige Monate ins Ausland?
        Dann ist vielleicht unser Angebot All Inclusive das Richtige für Sie. Denn mit All Inclusive können Sie Ihre Inlands-Flatrate fürs Surfen, Telefonieren und Simsen auch im EU-Ausland nutzen. Eine Kündigung ist dann vielleicht gar nicht mehr nötig.
        Weitere Informationen zu All Inclusive

        Ist Ihr Umzug ins Ausland permanent, brauchen wir eine schriftliche Kündigung von Ihnen.
        Bei Fragen zur Kündigungsfrist und zum Kündigungsformular helfen wir Ihnen selbstverständlich kompetent weiter. Auch beraten wir Sie gern zu unseren Partnern vor Ort für Ihren neuen Mobilfunk-Vertrag. Kontakt

        Zum Online-Kündigungsformular

      Has
      • Umzug ins Ausland

        Sie ziehen nur für einige Monate ins Ausland?
        Dann ist vielleicht unser Angebot All Inclusive das Richtige für Sie. Denn mit All Inclusive können Sie Ihre Inlands-Flatrate fürs Surfen, Telefonieren und Simsen auch im EU-Ausland nutzen. Eine Kündigung ist dann vielleicht gar nicht mehr nötig.
        Weitere Informationen zu All Inclusive

        Ist Ihr Umzug ins Ausland permanent, brauchen wir eine schriftliche Kündigung von Ihnen.
        Bei Fragen zur Kündigungsfrist und zum Kündigungsformular helfen wir Ihnen selbstverständlich kompetent weiter. Auch beraten wir Sie gern zu unseren Partnern vor Ort für Ihren neuen Mobilfunk-Vertrag. Kontakt

        Zum Online-Kündigungsformular


      Danke, den Text kenne ich Fröhlich ich habe nur gehört, dass einem bei entsprechendem Vorgehen (Kündigung) alle verbleibenden Monate in Rechnung gestellt werden, was ich arg übertrieben finde... darum meine Frage nach Erfahrungen diesbezüglich / Kulanz ...

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 7 Jahren

      Hallo und guten Abend @hotelmike.

      Für diesen Fall gibt es die Möglichkeit eines Sonderkündigungsrechts.
      Auf der verlinkten Seite können Sie das Kündigungsformular ausfüllen.
      Bitte beachten Sie, dass Sie einen der entsprechenden Nachweise beifügen.
      Sobald dies hinterlegt ist, können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen.

      Freundliche Grüße
      Carolin K.

      2

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Carolin L.

      Hallo und guten Abend @hotelmike. Für diesen Fall gibt es die Möglichkeit eines Sonderkündigungsrechts. Auf der verlinkten Seite können Sie das Kündigungsformular ausfüllen. Bitte beachten Sie, dass Sie einen der entsprechenden Nachweise beifügen. Sobald dies hinterlegt ist, können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. Freundliche Grüße Carolin K.

      Hallo und guten Abend @hotelmike.

      Für diesen Fall gibt es die Möglichkeit eines Sonderkündigungsrechts.
      Auf der verlinkten Seite können Sie das Kündigungsformular ausfüllen.
      Bitte beachten Sie, dass Sie einen der entsprechenden Nachweise beifügen.
      Sobald dies hinterlegt ist, können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen.

      Freundliche Grüße
      Carolin K.

      Carolin L.

      Hallo und guten Abend @hotelmike.

      Für diesen Fall gibt es die Möglichkeit eines Sonderkündigungsrechts.
      Auf der verlinkten Seite können Sie das Kündigungsformular ausfüllen.
      Bitte beachten Sie, dass Sie einen der entsprechenden Nachweise beifügen.
      Sobald dies hinterlegt ist, können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen.

      Freundliche Grüße
      Carolin K.


      @Carolin L.  Danke für die zügige Antwort!

      Welche zusätzlichen Kosten entstehen in dem Fall? 

       

      Liebe Grüsse

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      @hotelmike: Für die Kündigung selbst fallen keine weitern Kosten an. Sie müssen quasi nur mit einem offiziellen Dokument den Umzug belegen und nach Prüfung unsererseits, räumen wir Ihnen die Kündigung drei Monate zum Maonatsende ein.

      Viele Grüße Marco K.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Jahren

      @hotelmike: Für die Kündigung selbst fallen keine weitern Kosten an. Sie müssen quasi nur mit einem offiziellen Dokument den Umzug belegen und nach Prüfung unsererseits, räumen wir Ihnen die Kündigung drei Monate zum Maonatsende ein.

      Viele Grüße Marco K.

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