Gelöst

Stream On nicht buchbar

vor 8 Jahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ein "Magenta Mobil L Plus Business mit Top-Handy" Vertrag.

Trotzdem teilte man mir gestern im Telekom Shop in München mit, dass die Stream-On Option in meinem Vertrag nicht buchbar wäre.

Wie kann das sein? Bitte erklären Sie mir dies und teilen Sie mir mit, wie ich die Option hinzubuchen kann.

Beste Grüße

Jörg Wanderer

1059

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    • vor 8 Jahren

      Hallo @Jörg Wanderer,

       

      dann schau mal bitte hier:

      Sorglos mobil Musik und Videos genießen: Alle Infos zu StreamOn. Habt ihr Fragen zur Buchung von StreamOn? Wir sind für euch da.

       

      Gruß Gurke

      0

    • vor 8 Jahren

      Hallo Jörg, 

       

      um Stream On  buchen zu können, benötigst Du einen Vertragswechsel in die aktuelle Generation Deines Tarifes. Des Weiteren ist diese Option auch nur in bestimmten Rahmenverträgen (gilt nur für Geschäftskunden) "kostenfrei". Sollte das bei Dir der Fall sein, ist eine Buchung möglich. 

       

      Solltest Du zusätzlich die alte Option von Spotify (welche nicht das Datenvolumen nutzt)  noch in Deinem Vertrag haben, würde diese automatisch aktualisiert werden und fortan Dein Datenvolumen nutzen.

       

      Stream On macht übrigens nur Sinn, wenn Du ein Abo bei einem der Partner wie beispielsweise Netflix hast.

       

      Viele Grüße, 

       

      John

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 8 Jahren

      Hallo @Jörg Wanderer,

      willkommen in unserer Community.

      Unter folgenden Link sind wir auf die wichtigsten Punkte bei StreamOn für Geschäftskunden http://bit.ly/2pz1UNf näher eingegangen.haben die Fragen und Antworten inkl. Kombination Spotify beantwortet und zusammengefasst.

      Dank der hinterlegten Daten im Kundenprofil konnte ich mir bereits den Vertrag aufrufen und mir einen Überblick verschaffen. In Ihrem Rahmenvertrag wird StreamOn zu 100% rabattiert. Wie @JohnWildman schrieb, ist StreamOn nur in der aktuellen Generation möglich. Das heißt in diesem Fall, dass hier ein Generationswechsel von 2. Generation auf 3. Generation veranlasst werden muss.

      Bei weiteren Fragen bin ich für Sie da.

      Liebele Grüße
      Regina K.

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