Gelöst

Steam On

vor 6 Jahren

Die Telekom darf „StreamOn“ vorerst nicht mehr anbieten. Richter halten die Leistung für Mobilfunkkunden für unvereinbar mit EU-Recht.

Die Telekom darf ihren Mobilfunkkunden bis auf Weiteres nicht mehr das Produkt „StreamOn“ anbieten. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden, nachdem die Telekom Deutschland GmbH ein Eilverfahren gegen die Bundesnetzagentur angestrengt hatte. Zuvor hatte schon das Verwaltungsgericht in Köln gegen die Telekom entschieden. (AZ 13 B 1734/18))

 

https://www.nrz.de/panorama/telekom-darf-streamon-vorerst-nicht-mehr-anbieten-id226489495.html

1491

17

    • vor 6 Jahren

      https://www.handelsblatt.com/technik/it-internet/ovg-muenster-gericht-zwingt-telekom-zu-aenderungen-bei-streamon-tarifen/24593878.html?ticket=ST-2913934-OmgJJY6ybl6g2Pb50kkL-ap4

      ...

      Ein Sprecher der Netzagentur sagte nach der Gerichtsentscheidung: „Wir werden die Anpassung des Produkts nun zügig gegenüber der Telekom durchsetzen.“

       

      Spannend ist, wie die Anpassung aussehen wird.

      7

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      ok, aber meiner ist der erste Beitrag mit Link zur korrekten Quelle/Presseerklärung  Zwinkernd

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Gut,

      fehlt jetzt nur noch ein Urteil zu den kostenpflichtig gebuchten TV-Paketen bei Magneta-TV, für welche Haushalte mit Kabel- und SAT-TV für jedes Gerät extra bezahlen müssen.

       

      Amen.

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Der nächste große Schlag kommt, wenn sich die Sache gegen Debitel auf alle ausweitet.
      Keine vorzeitige Vertragsverlängerungen mehr bei welchen man ein Handy bekommen konnte - dann heulen hier noch mehr rum.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Telekom kann gegen dieses Urteil gerichtlich nicht mehr vorgehen.

      Wenn die Telekom aufgrund der auferlegten Änderungen das Produkt "Stream on " als nicht mehr wirtschaftlich erachtet,dann stellen sie es ohne Bramborium wieder ein.
      Für den Kunden läuft alles wie gewohnt weiter,nur das der Traffic im vollen Umfang wieder zählt.

      Sonderkündigungsrecht seh ich daraus nicht,da man dafür keine Gebühr gezahlt hat und auch wenn damit aktuell Werbung betrieben wird.

      Es handelte sich ja um eine Gratis Option.

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Hallo zusammen,

      wir werden jetzt prüfen, wie wir mit dem Urteil umgehen.

       

      Wir erwarten, dass die BNetzA durch eine angemessene Umsetzungsfrist die nun erforderlichen Anpassungen ermöglicht.

      Von der Rechtmäßigkeit von StreamOn sind wir weiterhin überzeugt und werden auch zukünftig alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.

      Liebe Grüße
      Jamil-Ali G.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 6 Jahren

      https://www.golem.de/news/gerichtsentscheidung-telekom-darf-stream-on-tarife-nicht-unveraendert-anbieten-1907-142564.html

      "Der Bonner Telekommunikationskonzern darf vorläufig das Produkt Stream On in der jetzigen Form nicht länger anbieten. [...] Das Vertriebsverbot von Stream On ist aber zunächst vorläufig, weil es sich noch um das Eilverfahren handelt und das Hauptsacheverfahren noch läuft. Der jetzige Beschluss sei jedoch erst einmal unanfechtbar [...]"

      4

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      @Has 

      Danke. Da fehlt der Tag, habe ich so nicht direkt gefunden.

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      @FelixKruemel
      Es brauch keine Tags .. nur die Suchfunktion richtig nutzen. Zwinkernd
      StreamOn und dann nach Datum sortieren ... dank StreamOn und Titel und Text wirds direkt gefunden. 😄

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      Hallo zusammen,

      wir werden jetzt prüfen, wie wir mit dem Urteil umgehen.

       

      Wir erwarten, dass die BNetzA durch eine angemessene Umsetzungsfrist die nun erforderlichen Anpassungen ermöglicht.

      Von der Rechtmäßigkeit von StreamOn sind wir weiterhin überzeugt und werden auch zukünftig alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.

      Liebe Grüße
      Jamil-Ali G.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      Frage

      von

      Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

      Gelöst

      in  

      4505

      2

      3

      Gelöst

      in  

      6233

      0

      1

      in  

      264

      0

      4

      in  

      509

      0

      1

      Gelöst

      in  

      3405

      0

      3