Solved

Steam On

6 years ago

Die Telekom darf „StreamOn“ vorerst nicht mehr anbieten. Richter halten die Leistung für Mobilfunkkunden für unvereinbar mit EU-Recht.

Die Telekom darf ihren Mobilfunkkunden bis auf Weiteres nicht mehr das Produkt „StreamOn“ anbieten. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden, nachdem die Telekom Deutschland GmbH ein Eilverfahren gegen die Bundesnetzagentur angestrengt hatte. Zuvor hatte schon das Verwaltungsgericht in Köln gegen die Telekom entschieden. (AZ 13 B 1734/18))

 

https://www.nrz.de/panorama/telekom-darf-streamon-vorerst-nicht-mehr-anbieten-id226489495.html

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