Reklamation (falsches, unrepariertes iPhone)
vor einem Monat
Ich habe ein iPhone 16 online im Telekom-Shop gekauft, das mit einem Defekt geliefert worden ist.
Bei meiner telefonischen Reklamation wurde mir nur die Möglichkeit der Reparatur beim adäquaten Telekom-Vertragspartner zugestanden. Obwohl §439 Absatz 1 BGB besagt, dass der Käufer nach seiner Wahl auch die Lieferung einer mangelfreien Sache (Austausch) verlangen kann. Ungeachtet dessen wurde das Gerät von mir zur Reparatur eingeschickt, und ich habe es gestern mit demselben Fehler zurückerhalten.
Heute bin ich bei einem autorisierten Apple Service Provider (Mediamarkt) gewesen, um einen erneuten Reparaturversuch zu initiieren. Er hat mir allerdings mitgeteilt, dass kein Reparaturauftrag erstellt werden kann, weil es sich um ein bereits ausgetauschtes Gerät handelt. Das hat er mir schriftlich attestiert. Dieses Dokument (sowie Lieferschein und Reparaturauftrag) sollte ich auf Anraten einer Hotline-Mitarbeitern der Telekom an eine von ihr genannte Mailadresse senden. Nach dem Versand der Mail erhielt ich die Antwort, dass die E-Mail-Adresse nicht mehr aktiv ist, die Nachricht nicht gelesen und auch nicht automatisch weitergeleitet wird.
Ich bin für Hinweise dankbar, wie sich diese Odyssee beenden lässt und ich ein technisch einwandfreies Gerät erhalte. Die meisten Mitarbeiter der Hotline sind bemüht, mir weiterzuhelfen, scheiterten bisher aber an Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.
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vor einem Monat
was ist den defekt?
es ist irgendwie unwahrscheinlich, dass du ein defektes Gerät geliefert bekommt, dass dann ausgetauscht wird und genau den gleichen Defekt hat?!
0
1
Antwort
von
vor einem Monat
Ich habe das zur Reparatur beim Service-Dienstleister der Telekom eingesendete Gerät mit demselben Fehler zurückerhalten.
Grünes Flimmern bei diversen Aktionen (z. B. Fotoerstellung /-betrachtung) an unterschiedlichen Stellen des Displays.
Dieses PHÄNOMEN war und ist bereits im Startbildschirm für die Einrichtung des Gerätes sichtbar.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Monat
Ich habe das zur Reparatur eingesendete iPhone unrepariert zurückerhalten.
Das lässt sich an Hand der unveränderten IMEI zweifelsfrei nachvollziehen.
Dieses Gerät ist lt. Apple Service Provider aber bereits als ausgetauscht deklariert.
Deswegen kann er auch keinen weiteren Reparaturauftrag dafür anlegen.
Die Rücksendung an mich hätte ein Austauschgerät enthalten müssen.
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vor einem Monat
Ich an deiner Stelle hätte das nicht reparieren lassen sondern innerhalb der 14 Tage komplett zurückgegeben.
1
Antwort
von
vor einem Monat
Die Ersteinrichtung des Gerätes konnte urlaubsbedingt erst nach den 14 Tagen vorgenommen werden. Damit war die Rückgabe auf Basis des Fernabsatzgesetzes hinfällig. Und bei der dann erforderlichen Neubestellung wären auch die günstigen Konditionen des ursprünglichen Kaufes nicht mehr gegeben gewesen.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Monat
Verstehe jetzt auch nicht wirklich wieso du in einen Media Markt / Apple Partner gehst, dein Ansprechpartner ist der Händler.
Bist du noch innerhalb der Widerrufsfrist? Dann widerrufen und fertig. Falls nicht bleibt dir nur die Gewährleistung und deine Rechte hast du schon korrekt erfasst.
Es ist mir ein Rätsel wieso die Telekom sich da immer gerne halb aus der Gewährleistung rausredet. Abgesehen von der Wahl der Nacherfüllung, musst du auch nur zwei Versuche dulden.
Mal hier das ganze Prozedere durchgespielt?
https://www.telekom.de/hilfe/handy-reparatur/selfcare/app/repairorder
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2
Antwort
von
vor einem Monat
Die Ersteinrichtung des Gerätes konnte urlaubsbedingt erst nach den 14 Tagen vorgenommen werden. Damit war die Rückgabe auf Basis des Fernabsatzgesetzes hinfällig. Der Servicepartner der Telekom hat jedes Vertrauen bei mir verspielt. Er sendet mir das Gerät unrepariert ohne jegliche weitere Information zurück. Da ist es doch naheliegend, sich an jemand anderes zu wenden. Und das war letztendlich auch gut so. Anderenfalls hätte ich nicht erfahren, dass das unrepariert an mich zurückgesendete Gerät während des "Reparaturzeitraums" im Apple-Reparaturprogramm (GSX) als ausgetauscht deklariert worden ist und ich ein Austauschgerät hätte erhalten müssen.
0
Antwort
von
vor einem Monat
Das mag richtig sein, allerdings zählen nur die Reparaturversuche über den Händler für die Gewährleistung.
Das hier angeblich ein Austausch statt gefunden hat aber nicht erfolgt ist, hört sich nicht richtig an.
Am besten trägst du deine vollständigen Daten in dein Profil (Rückrufnummer & Kundennummer) ein und wartest auf eine Antwort vom @telekomhilft Team.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Monat
Ungeachtet dessen wurde das Gerät von mir zur Reparatur eingeschickt, und ich habe es gestern mit demselben Fehler zurückerhalten.
Ich habe ein iPhone 16 online im Telekom-Shop gekauft, das mit einem Defekt geliefert worden ist.
Bei meiner telefonischen Reklamation wurde mir nur die Möglichkeit der Reparatur beim adäquaten Telekom-Vertragspartner zugestanden. Obwohl §439 Absatz 1 BGB besagt, dass der Käufer nach seiner Wahl auch die Lieferung einer mangelfreien Sache (Austausch) verlangen kann. Ungeachtet dessen wurde das Gerät von mir zur Reparatur eingeschickt, und ich habe es gestern mit demselben Fehler zurückerhalten.
Heute bin ich bei einem autorisierten Apple Service Provider (Mediamarkt) gewesen, um einen erneuten Reparaturversuch zu initiieren. Er hat mir allerdings mitgeteilt, dass kein Reparaturauftrag erstellt werden kann, weil es sich um ein bereits ausgetauschtes Gerät handelt. Das hat er mir schriftlich attestiert. Dieses Dokument (sowie Lieferschein und Reparaturauftrag) sollte ich auf Anraten einer Hotline-Mitarbeitern der Telekom an eine von ihr genannte Mailadresse senden. Nach dem Versand der Mail erhielt ich die Antwort, dass die E-Mail-Adresse nicht mehr aktiv ist, die Nachricht nicht gelesen und auch nicht automatisch weitergeleitet wird.
Ich bin für Hinweise dankbar, wie sich diese Odyssee beenden lässt und ich ein technisch einwandfreies Gerät erhalte. Die meisten Mitarbeiter der Hotline sind bemüht, mir weiterzuhelfen, scheiterten bisher aber an Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.
Also das selbe Gerät.
Heute bin ich bei einem autorisierten Apple Service Provider (Mediamarkt) gewesen, um einen erneuten Reparaturversuch zu initiieren. Er hat mir allerdings mitgeteilt, dass kein Reparaturauftrag erstellt werden kann, weil es sich um ein bereits ausgetauschtes Gerät handelt. Das hat er mir schriftlich attestiert
Ich habe ein iPhone 16 online im Telekom-Shop gekauft, das mit einem Defekt geliefert worden ist.
Bei meiner telefonischen Reklamation wurde mir nur die Möglichkeit der Reparatur beim adäquaten Telekom-Vertragspartner zugestanden. Obwohl §439 Absatz 1 BGB besagt, dass der Käufer nach seiner Wahl auch die Lieferung einer mangelfreien Sache (Austausch) verlangen kann. Ungeachtet dessen wurde das Gerät von mir zur Reparatur eingeschickt, und ich habe es gestern mit demselben Fehler zurückerhalten.
Heute bin ich bei einem autorisierten Apple Service Provider (Mediamarkt) gewesen, um einen erneuten Reparaturversuch zu initiieren. Er hat mir allerdings mitgeteilt, dass kein Reparaturauftrag erstellt werden kann, weil es sich um ein bereits ausgetauschtes Gerät handelt. Das hat er mir schriftlich attestiert. Dieses Dokument (sowie Lieferschein und Reparaturauftrag) sollte ich auf Anraten einer Hotline-Mitarbeitern der Telekom an eine von ihr genannte Mailadresse senden. Nach dem Versand der Mail erhielt ich die Antwort, dass die E-Mail-Adresse nicht mehr aktiv ist, die Nachricht nicht gelesen und auch nicht automatisch weitergeleitet wird.
Ich bin für Hinweise dankbar, wie sich diese Odyssee beenden lässt und ich ein technisch einwandfreies Gerät erhalte. Die meisten Mitarbeiter der Hotline sind bemüht, mir weiterzuhelfen, scheiterten bisher aber an Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.
Wie kann das sein?
Hast du einen neues Gerät gekauft oder ein neuwertiges?
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3
Antwort
von
vor einem Monat
Ich habe ein Neugerät bei der Telekom gekauft. Urlaubsbedingt erfolgte die Erstinbetriebnahme und die Feststellung des Defekts erst 14 Tage nach Erhalt. Die Telekom hat mir nur zugestanden, das defekt gelieferte Gerät zur Reparatur an ihren Service-Dienstleister zu senden. Und von dem habe ich es unrepariert
zurückerhalten. Während dieses "Reparaturzeitraums" wurde es im Apple-Reparaturprogramm (GSX) als ausgetauscht deklariert und ich hätte demzufolge ein Austauschgerät erhalten müssen.
0
Antwort
von
vor einem Monat
Hallo @Kuersche71,
Jetzt dürfte es schon zu spät für einen Anruf sein. Das einfachste ist es aber, wenn das Gerät mit demselben Defekt wie vorher zurückgekommen ist, einen erneuten Reparaturauftrag zu erstellen.
Grüße
Peter
0
Antwort
von
vor einem Monat
Guten Morgen @Kuersche71,
Es ist momentan noch etwas früh für einen Rückruf, ich möchte ungern unangemeldet stören. Wann wäre es denn heute günstig, dich zu erreichen?
Liebe Grüße
Maria
0
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 28 Tagen
@Maria An. Bitte kontaktiere mich (sofern möglich) am Dienstag, 15.07.25 ab 13.00 Uhr über die in meinem Profil hinterlegte Handy-Nummer.
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2
Antwort
von
vor 28 Tagen
Hallo @Kuersche71,
in Ordnung. Den Rückrufwunsch habe ich hinterlegt.
Bis morgen.
Viele Grüße
Lilia
0
Antwort
von
vor 27 Tagen
Hallo @Kuersche71,
vielen Dank für das Gespräch. Ich verstehe deine Frustration vollkommen und ich setze alles daran, dir bestmöglich zu helfen.
Ich habe mich intensiv informiert und habe bereits die 1. Reparatur reklamiert. Ich warte nun auf eine Rückmeldung. Es ist sehr wahrscheinlich, dass ich die Anweisung erhalte, einen neuen Reparaturauftrag einzustellen, und das werden wir dann auch umsetzen.
Ich bin zuversichtlich, dass du dein iPhone bald wieder einwandfrei nutzen kannst. Ich halte dich selbstverständlich auf dem Laufenden.
Liebe Grüße
Maria
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 23 Tagen
Hallo Maria An.,
konntest Du klären, ob mir das lt. BGB zustehende Wahlrecht bei Lieferung einer mangelbehafteten Sache (Austausch) nun zugestanden oder auf dem zweiten Reparaturversuch beharrt wird? Bitte informiere mich zeitnah über die in meinem Profil hinterlegte Mail-Adresse (oder Handy-Nummer).
Gruß Kuersche71
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3
Antwort
von
vor 23 Tagen
Hallo @Kuersche71,
wir haben noch keine Rückmeldung bekommen und müssen noch etwas Geduld aufbringen. Wir schauen regelmäßig nach, ob es da etwas Neues gibt. Alternativ können wir uns natürlich auch direkt um einen neuen Reparaturauftrag kümmern, wenn dir das lieber ist.
Im Rahmen der EU-Richtlinie (EU) 2024/1799 sowie unter Berücksichtigung des "Right to Repair" werden bei uns defekte Mobilfunk-Geräte innerhalb der Gewährleistung repariert, statt ausgetauscht. Nur wenn eine Reparatur nicht möglich ist, wird ein Austauschgerät verschickt.
Wenn wir dein Gerät zweimal repariert haben, bieten wir dir einen Rücktritt an und machen dir ein Angebot für alternative Geräte.
Viele Grüße
Julia
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Antwort
von
vor 11 Tagen
Hallo Maria An. und Julia S.,
in der Hoffnung, dass die Kundenzufriedenheit bei der Telekom tatsächlich oberste Priorität hat, werde ich mich weiterhin gedulden.
Der Verweis auf die noch nicht in nationales (deutsches) Recht umgesetzte EU-Richtlinie 2024/1799 ist nur bedingt maßgeblich.
Sie soll u. a. die Rechte derjenigen Käufer stärken, die sich für eine Reparatur statt eines Austauschs entscheiden.
Meine präferierte Gewährleistungsform (Austausch) wurde mir jedoch verwehrt und die Reparatur war auch nicht erfolgreich.
Wenn ein erneuter Reparaturauftrag unumgänglich ist, werde ich diesen selbst stellen, um adäquate Anlagen beifügen zu können.
Gruß Kuersche71
0
Antwort
von
vor 6 Tagen
Hallo @Kuersche71,
entschuldige die späte Rückmeldung.
Leider habe ich bezüglich der Reklamation keine Rückmeldung erhalten.
Also sollen wir es nochmal mit dem Reparaturauftrag versuchen?
Liebe Grüße
Maria
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von