Gelöst

MagentaMobil XL im Router (Gesetzliche Freigabe durch Router-Freiheit?)

vor 3 Jahren

Es gibt ja bereits einige Threads (Gelöst: Fragen zu Magenta Mobil XL | Telekom hilft CommunityGelöst: Magentamobil XL in Fritzbox betreiben | Telekom hilft Community) aus den vergangenen Jahren darüber, ob die SIM Karte eines MagentaMobil XL Tarifs in einem Router betrieben werden darf.

Diese Fragen wurden immer mit "Nein" im Bezug auf bestimmte AGB Punkte beantwortet.

Insbesondere war in den AGBs die Nutzung von Routern explizit ausgeschlossen.

 

In den aktuellen AGBs und Leistungsbeschreibungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen Mobilfunk (Geschäftskunden) (telekom.de) und Leistungsbeschreibung Mobilfunk. (telekom.de) ) ist das jedoch nicht mehr der Fall.

 

Die Telekom hat hier wohl auf die Router-Freiheit reagiert. Gesetzlich wurde es in Deutschland untersagt, dem Kunden das Endgerät vorzuschreiben. Des betrifft natürlich auch die Wahl nach einem stationären Router statt einem mobilen Endgerät.

Editorial: Freiheit für ( LTE -)Router - teltarif.de News beschreibt dies auch im Bezug auf Abmahnungen von der Verbraucherzentrale gegenüber O2 und der Telekom.

 

Was gilt den nun?

In den AGBs wurden die Punkte stillschweigend entfernt, die Gesetzeslage in Deutschland erlaubt den Betrieb - wie handhabt die Telekom das nun in der Praxis?

 

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    • vor 3 Jahren

      Du siehst doch, wie sie es handhabt.

      Die hat den Punkt entfernt aus den AGB. 
      Was will man da noch wissen?

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    • vor 3 Jahren

      manens

      . . . . . . Was gilt den nun? In den AGBs wurden die Punkte stillschweigend entfernt, die Gesetzeslage in Deutschland erlaubt den Betrieb - wie handhabt die Telekom das nun in der Praxis?

       . . . . . .

      Was gilt den nun?

      In den AGBs wurden die Punkte stillschweigend entfernt, die Gesetzeslage in Deutschland erlaubt den Betrieb - wie handhabt die Telekom das nun in der Praxis?

       

      manens

       . . . . . .

      Was gilt den nun?

      In den AGBs wurden die Punkte stillschweigend entfernt, die Gesetzeslage in Deutschland erlaubt den Betrieb - wie handhabt die Telekom das nun in der Praxis?

       


      Selbstverständlich Gesetzeskonform, wie denn sonst.

       

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    • vor 3 Jahren

      manens

      wie handhabt die Telekom das nun in der Praxis?

      wie handhabt die Telekom das nun in der Praxis?
      manens
      wie handhabt die Telekom das nun in der Praxis?

      genau wie bisher, es interessiert nicht.

      In der Vergangenheit theoretisch möglich, praktisch wurde nichts dagegen unternommen, jetzt ist es theoretisch und praktisch egal.

      Nutze ein Endgerät deiner Wahl und fertig.

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    • vor 3 Jahren

      Ok, wie hängt das dann mit 2.2 aus den AGBs "Die vorgenannten Leistungen gelten ferner nicht für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten " zusammen?

      Ist hier nicht umschrieben eine stationäre Verbindung gemeint?

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      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Mit der Anordnung vom 10.09.2021 der Bundesnetzagentur gibt es nun die Entscheidung, das die Ausschlüsse der Routernutzung in bestimmten Mobilfunk-Tarifen (mit unlimited Datenvolumen wie z.B. MagentaMobil XL und Business Mobil XL Plus) unzulässig sind. Die Telekom wird daraufhin in allen vertragsrelevanten Medien ( AGB, Leistungsbeschreibungen und Sidelettern) diesen Hinweis entfernen.

      Mit der Anordnung vom 10.09.2021 der Bundesnetzagentur gibt es nun die Entscheidung, das die Ausschlüsse der Routernutzung in bestimmten Mobilfunk-Tarifen (mit unlimited Datenvolumen wie z.B. MagentaMobil XL und Business Mobil XL Plus) unzulässig sind.

      Die Telekom wird daraufhin in allen vertragsrelevanten Medien ( AGB, Leistungsbeschreibungen und Sidelettern) diesen Hinweis entfernen.


      Mit der Anordnung vom 10.09.2021 der Bundesnetzagentur gibt es nun die Entscheidung, das die Ausschlüsse der Routernutzung in bestimmten Mobilfunk-Tarifen (mit unlimited Datenvolumen wie z.B. MagentaMobil XL und Business Mobil XL Plus) unzulässig sind.

      Die Telekom wird daraufhin in allen vertragsrelevanten Medien ( AGB, Leistungsbeschreibungen und Sidelettern) diesen Hinweis entfernen.



       

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @Mister Burny woher kommt dieser Auszug?

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Interne Systeme

      Eine öffentliche Mitteilung gab es meines Wissens nicht.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Mit der Anordnung vom 10.09.2021 der Bundesnetzagentur gibt es nun die Entscheidung, das die Ausschlüsse der Routernutzung in bestimmten Mobilfunk-Tarifen (mit unlimited Datenvolumen wie z.B. MagentaMobil XL und Business Mobil XL Plus) unzulässig sind. Die Telekom wird daraufhin in allen vertragsrelevanten Medien ( AGB, Leistungsbeschreibungen und Sidelettern) diesen Hinweis entfernen.

      Mit der Anordnung vom 10.09.2021 der Bundesnetzagentur gibt es nun die Entscheidung, das die Ausschlüsse der Routernutzung in bestimmten Mobilfunk-Tarifen (mit unlimited Datenvolumen wie z.B. MagentaMobil XL und Business Mobil XL Plus) unzulässig sind.

      Die Telekom wird daraufhin in allen vertragsrelevanten Medien ( AGB, Leistungsbeschreibungen und Sidelettern) diesen Hinweis entfernen.


      Mit der Anordnung vom 10.09.2021 der Bundesnetzagentur gibt es nun die Entscheidung, das die Ausschlüsse der Routernutzung in bestimmten Mobilfunk-Tarifen (mit unlimited Datenvolumen wie z.B. MagentaMobil XL und Business Mobil XL Plus) unzulässig sind.

      Die Telekom wird daraufhin in allen vertragsrelevanten Medien ( AGB, Leistungsbeschreibungen und Sidelettern) diesen Hinweis entfernen.



       

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      Uneingeloggter Nutzer

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