iPhone Unlimited Vorteil trotz rechtzeitigem Vertragsabschluss abgelehnt

vor 6 Stunden

Hallo zusammen,

ich hoffe, mir kann hier jemand weiterhelfen.

Ich habe meinen Telekom-Vertrag Young L am 21.08.2026 über Sparhandy abgeschlossen (Providerbestätigung am 24.08.). Die Rufnummernmitnahme erfolgte am 21.09.

Die iPhone Unlimited Aktion war ein wesentlicher Grund für meinen Vertragsabschluss. In der MeinMagenta App wird der Vorteil jedoch abgelehnt, da der Vertragsbeginn angeblich außerhalb des Aktionszeitraums liegt.

„Guten Tag,

Wir können Ihnen den Apple Unlimited Vorteil nicht einrichten. Der Vertragsbeginn bzw. die Vertragsverlängerung des aktuellen Tarifs liegt außerhalb des Aktionszeitraums.

Viele Grüße, Ihre Telekom“

Dabei lautet es doch: Buchung/Kauf bis 31.08.2026.

Aktivierungs-/Registrierungszeitraum: Läuft vom 01.08.2026 bis zum 31.03.2027

Trotz mehrfacher Kontaktaufnahme mit vier Mitarbeitern und wiederholter Zusagen warte ich seit 14 Tagen auf eine Lösung.

Ist für die Aktion das Vertragsabschlussdatum oder die Rufnummernmitnahme entscheidend? Kann mir ein Telekom Mitarbeiter weiterhelfen?

Vielen Dank im Voraus!

Letzte Aktivität

vor einer Stunde

von

Gelöschter Nutzer

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    • vor 2 Stunden

      @Knacki11 

      die Teamies werden sich entsprechend bei Dir melden 👍

      Gruß

      Waage1969

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    • vor einer Stunde

      Hallo @Knacki11,

       

      ich habe mal die Teilnahmebedingungen zur Aktion aus unseren internen Systemen mitgebracht:

       

      "Die Unlimited Option bucht der Kunde in der MeinMagenta App frühestens mit Erhalt der 1. Rechnung. Sie endet automatisch nach 24 Monaten.
      Die Buchung des MagentaMobil Tarifs kann über alle Kanäle erfolgen.
      Gilt für MagentaMobil M - L (Hauptkarte) und MagentaMobil L Young der aktuellen Generation mit einem iPhone und einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.
      Berechtigt sind alle iPhone Modelle.
      Der Auftrag muss (ohne Fehlerlauf) im Aktionszeitraum gebucht werden.
      Auch gültig bei Rufnummernmitnahme.
      Das Erfassungsdatum muss im relevanten Aktionszeitraum liegen. Das Aktivierungsdatum ist für die Berechtigung irrelevant."

       

      Um daher auf Ihre Rückfrage einzugehen: ausschlaggebend ist das Erfassungsdatum.

       

      Gruß Timo

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    Uneingeloggter Nutzer

    von

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