Entschädigung gemäß TKG bei Ausfall Mobilfunknetz

vor 2 Jahren

Das Thema kam ja schon öfter auf dass User so eine Forderung aufstellten.

Ein Kunde hat das jetzt durchgezogen und einen Richter gefunden der seiner, aus meiner Sicht abstrusen, Forderung folgte und ihm bei einem Mobilfunkvertrag die Entschädigung zusprach weil er Zuhause keinen Empfang hatte.

Das waren bei Verträgen zu 5,99 € und 6,99 € im Monat 2810 € Entschädigung.

 

Ich habe noch nichts gefunden bezüglich Rechtskräftigkeit des Urteils, kann es mir aber nicht so richtig vorstellen, das lädt ja direkt zum Missbrauch ein.

 

https://www.dr-bahr.com/news/2800-eur-schadensersatz-fuer-ausgefallenen-mobilfunkanschluss.html

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    • vor 2 Jahren

      Steht nur nix von, ob das Urteil rechtskräftig ist ... ich glaube mal nicht. 😄 

       

      Wäre ja nen Witz wenn die Gerichte solche Urteile fällen.

      Dann wisst ihr, was die Mobilfunkpreise machen. 

      1

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      CyberSW

      Wäre ja nen Witz wenn die Gerichte solche Urteile fällen.

      Wäre ja nen Witz wenn die Gerichte solche Urteile fällen.
      CyberSW
      Wäre ja nen Witz wenn die Gerichte solche Urteile fällen.

      gefällt wurde das Urteil ja bereits Zwinkernd

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      Dann kaufen sich die Leute eine SIM eines entsprechenden Mobilfunkanbieters, obwohl sie wissen dass sie keinen Empfang haben und verklagen dann diesen. Dann wird das wohl ein neuer Volkssport. Ich glaube, da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Auch glaube ich, dass das alle Instanzen durchläuft, da man wohl eine Grundsatzentscheidung haben möchte.

      4

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      der_Lutz

      "lädt zum Missbrauch ein"

      "lädt zum Missbrauch ein"
      der_Lutz
      "lädt zum Missbrauch ein"

      funktioniert aber nur wenn es einen Ausfall des Sendemasten gibt. 

      “Über Monate hinweg konnte er zu Hause die Dienste nicht nutzen, da in der Näher ein Sendemast ausgefallen war.“

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Has

      funktioniert aber nur wenn es einen Ausfall des Sendemasten gibt.

      funktioniert aber nur wenn es einen Ausfall des Sendemasten gibt. 
      Has
      funktioniert aber nur wenn es einen Ausfall des Sendemasten gibt. 

      genau, ich bemerke dass der Mast ausfällt und hole mir schnell eine SIM Karte für kleines Geld um dann eine Störung zu melden, sowas nenne ich Missbrauch.

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      der_Lutz

      genau, ich bemerke dass der Mast ausfällt und hole mir schnell eine SIM Karte für kleines Geld um dann eine Störung zu melden, sowas nenne ich Missbrauch

      genau, ich bemerke dass der Mast ausfällt und hole mir schnell eine SIM Karte für kleines Geld um dann eine Störung zu melden, sowas nenne ich Missbrauch
      der_Lutz
      genau, ich bemerke dass der Mast ausfällt und hole mir schnell eine SIM Karte für kleines Geld um dann eine Störung zu melden, sowas nenne ich Missbrauch

      Dann ist er aber zum Kaufzeitpunkt bereits ausgefallen, was der Anbieter ja ohne Probleme belegen kann, welche Ansprüche will man da dann geltend machen? 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

       

      Passt ja bestens zu den Urteilen deutscher Richter/Gerichte!

       

      Echte Helden

      0

    • vor 2 Jahren

      Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich geregelt:

      am 3. und 4. Tag: 5 Euro oder alternativ 10 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts, wenn dieser Betrag höher als 5 Euro ist,
      ab dem 5. Tag oder pro versäumten Termin: 10 Euro oder alternativ 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts, wenn dieser Betrag höher als 10 Euro ist.

       

       

      0

    • vor 2 Jahren

      1

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      ich bin auch gerade skeptisch... in dem einen Beitrag... "Über Monate hinweg konnte er zu Hause die Dienste nicht nutzen, da in der Näher ein Sendemast ausgefallen war..." und in dem anderen Beitrag "...Laut Mobilfunkanbieter war der Sendemast überlastet..."... Was denn nun, ausgefallen oder überlastet? 🤔

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      Auf dejure ist es zumindest hinterlegt mit dem von mir verlinkten Beitrag: https://dejure.org/dienste/rechtsprechung?gericht=LG%20G%F6ttingen

      0

    • vor 2 Jahren

      @Mister Burny 

       

      Ih finde unter deinem Link da was von Organspende-Skandal!?

       

      Passt das ?

       

      Grüßle 🦂

       

      Alles gut!

      Tschuldigung!

      Hab´ die Steine auf meinen Augen weggreräumt!

      0

    • vor 2 Jahren

      Ich hab ja schon viele unsinnige Urteile gesehen, aber diese schlägt wirklich dem Fass den Boden aus. In ziemlich jeder Hinsicht.

       

      Viele Grüße

      Thomas

      0

    • vor 2 Jahren

      Hi,

       

      Also tatsächlich muss der Mobilfunkanbieter nachweisen können, dass beim Vertragsnehmer "banal" gesagt Netz anliegt. Ist heutzutage großflächig der Fall, ist dem jedoch nicht so, kann der Kunde tatsächlich klagen. Normalerweise gehen die Mobilfunkunternhemen über ne außergerichtliche Einigung raus und verweisen meistens auf Klauseln im Vertrag, aber theoretisch kann man klagen. In diesem speziellen Fall klappte das wohl, allerdings bezweifle ich, dass der Kläger bei Telekom wohl wieder einen Mobilfunk Vertrag erhält ^^

      1

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Markés

      Also tatsächlich muss der Mobilfunkanbieter nachweisen können, dass beim Vertragsnehmer "banal" gesagt Netz anliegt.

      Also tatsächlich muss der Mobilfunkanbieter nachweisen können, dass beim Vertragsnehmer "banal" gesagt Netz anliegt.
      Markés
      Also tatsächlich muss der Mobilfunkanbieter nachweisen können, dass beim Vertragsnehmer "banal" gesagt Netz anliegt.

      Muss er das? Worauf sollte sich das begründen?

       

       

      Markés

      allerdings bezweifle ich, dass der Kläger bei Telekom wohl wieder einen Mobilfunk Vertrag erhält ^^

      allerdings bezweifle ich, dass der Kläger bei Telekom wohl wieder einen Mobilfunk Vertrag erhält ^^
      Markés
      allerdings bezweifle ich, dass der Kläger bei Telekom wohl wieder einen Mobilfunk Vertrag erhält ^^

      Ich denke nicht, dass hier die Telekom verklagt wurde.

      Uneingeloggter Nutzer

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