Gelöst
da ich Rentner bin und seit anfangs Juni im Urlaub bin,habe mein Handy nicht benutzt.Aus disem Grund lege ich gegen letzten Rechnungen Widerspruch ein
vor 6 Jahren
Da ich Rentner bin und seit anfangs Juni im Ausland lebe,habe mein Handy nie in Anspruch genommen.Aus diesem Grund lege ich hiermit gegen letzten Rechnungen Widerspruch ein.
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vor 6 Jahren
Ein Widerspruch in diesem Forum ist wirkungslos.
5
Antwort
von
vor 6 Jahren
Ich bin kein Rentner und mein Handy lag 24 Stunden auf dem Tisch ohne das ich es benutzte. Ich hätte gerne für die 24 Stunden eine Gutschrift. *Ironie off* oh man... Gruß Schwarzer Ast
Ich bin kein Rentner und mein Handy lag 24 Stunden auf dem Tisch ohne das ich es benutzte. Ich hätte gerne für die 24 Stunden eine Gutschrift. *Ironie off*
oh man...
Gruß Schwarzer Ast
Verstehe ich alles nicht in Bezug auf Vertragserfüllung mit entsprechend folgender Rechnung.
"Habe vielleicht kein Ironie Verständnis" (wer weiß).
@alicopuroglu Wie gesagt: Wir Kunden können dir eh nicht helfen.
Möchtetst du, dass die Profis sich das hier mal anschauen, dann fülle dein Profil aus.
Profildaten:
am besten schon mal die Kundendaten hier in deinem Profil eintragen, damit sich das @Telekom-hilft-Team das mal anschauen kann.
(Wichtig: Diese Daten sind nicht öffentlich sichtbar. Nur der Nutzer selber und die Mitarbeiter des Telekom hilft Teams können diese Daten sehen.)
Ansonsten nutze den korrekten Reklamationsweg!
Antwort
von
vor 6 Jahren
Herzlich willkommen @alicopuroglu
Der Vertrag besteht aus 2 Vertragspartnern: die Deutsche Telekom und Dir , dieser Vertrag muss von beiden Seiten eingehalten werden , ebenso wie er von beiden Seiten gekündigt werden kann ! Auch wenn das Handy/Smartphone in der Schublade liegt und nicht benutzt wird fallen i.d.R monatlich Grundgebühr für diesen an ! Willst du den Vertrag nicht mehr , dann solltest du den zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen
Viele Grüße
Antwort
von
vor 6 Jahren
M.W. gibt es bei Verzug ins Ausland sogar ein Sonderkündigungsrecht. Das greift aber erst zum Zeitpunkt der Kündigung, niemals rückwirkend. Man zahlt noch drei Monate und erst dann ist schluß. Ein Sonderkündigungsrecht besteht allerdings nur dann wenn der Mobilfunkanbieter im Ausland die Leistungen nicht zu den Bedingungen in Deutschland anbieten kann, das kann er aber in der Regel nicht (im Ausland hat man z.B. nicht immer eine Flatrate wie in DE, bzw. die Flatrate ist meist begrenzt). Sollte die Telekom aber im Ausland einen vergleichbaren oder sogar besseren Vertrag anbieten und der Kunde die Leistungen vollumfänglich ohne "Auslands"-Einschränkungen nutzen können (in AT z.B. gibt es ja auch die Telekom), könnte ein Sonderkündigungsrecht ausgeschlossen sein und der Kunde müsste seinen Teil des Vertrages erfüllen.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Jahren
Hallo @alicopuroglu .
@Has hat hier die richtige Antwort gegeben.
Widerspruch bitte an die richtige Adresse richten.
Deshalb, schau mal hier nach. Vielleicht hilft es dir im ersten Step weiter.
Ansprechpartner bei Rechnugsreklamationen findest du auf deine Rechnung.
und.......
so lange du deine Profilinformationen nicht ausgefüllt hast, wird dir auch niemand vom Team weiter helfen können.
0
vor 6 Jahren
Wenn du dein Auto länger nicht benutzt bekommst du auch die KFZ-Steuer oder Versicherungsbeiträge nicht zurück.
Aufgrund welcher Grundlage möchtest du die Rechnungen der Telekom nicht zahlen?
3
Antwort
von
vor 6 Jahren
Wenn du dein Auto länger nicht benutzt bekommst du auch die KFZ-Steuer oder Versicherungsbeiträge nicht zurück. Aufgrund welcher Grundlage möchtest du die Rechnungen der Telekom nicht zahlen?
Wenn du dein Auto länger nicht benutzt bekommst du auch die KFZ-Steuer oder Versicherungsbeiträge nicht zurück.
Aufgrund welcher Grundlage möchtest du die Rechnungen der Telekom nicht zahlen?
Einen Telekom Vertrag kann man genau wie ein Auto kostenpflichtig vorübergehend Stillegen, sodass keine laufenden Kosten mehr anfallen
Antwort
von
vor 6 Jahren
Wir raten mit den zur Verfügung stehenden Infos nur wild herum.
Die Teamis können Einsicht in die Vertragsunterlagen von @alicopuroglu nehmen.
Danach wird sich Einiges aufklären.
Antwort
von
vor 6 Jahren
@Mächschen : Da hast du Recht. Ich kann das vorher vereinbaren. Eine nachträgliche Einwilligung gibt es auch hier nicht.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von