Ablehnung der Gewährleistung - Alter des Handys beträgt 7 Monate.
vor 43 Minuten
Liebe Community,
ich habe das folgende Problem und benötige Eure Hilfe:
Mein iPhone 17 ist 7 Monate alt. Ich habe es im März 2026 hinsichtlich meiner Vertragsverlängerung von der Telekom bekommen. Leider ist es nun defekt und ich habe es, über einen Telekom-Reparaturauftrag, zur Reparatur eingesendet. Ich habe im Reparaturauftrag den exakten Fehler benannt.
Folgende Antwort der Werkstatt:
"Guten Tag,
die Überprüfung Ihres Geräts hat ergeben, dass eine kostenlose Reparatur im Rahmen der Gewährleistung nicht mehr möglich ist.
Da es sich in diesem Fall auch nicht um einen anfänglichen Gewährleistungsmangel handelt, bieten wir Ihnen gerne eine kostenpflichtige Reparatur an."
Sie berufen sich hierbei darauf, dass mein Backcover einen kleinen Sprung hat, aber die Analysedaten sind glasklar.
AOP PANIC - SCMto:i2cm1... OUTBOX3 not ready. Jeder Apple-Techniker weiß, dass dies ein Kommunikationsfehler auf dem internen I2C-Bus zu einem Sensor/Chip ist. Dieser Fehler ist ein reiner Elektronikdefekt und ebenfalls kein Unbekannter. Das oberflächlich gesprungene Glas auf der Rückseite steht in keinerlei kausalem Zusammenhang mit dem Ausfall des I2C-Datenbusses im Inneren des Geräts. Ich bin selbst vom Fach und weis, dass ein leicht gesprungenes Backcover diesen Fehler nicht verursacht. Ein Riss im hinteren Glas trennt keine Leiterbahnen auf dem I2C-Bus der Hauptplatine. Es handelt sich um ein rein elektrisches Kommunikationsproblem eines internen Chips.
Nun will die Werkstatt für 180€ das Backcover tauschen und mir dann - ein immer noch defektes Gerät - zurückzusenden.
Innerhalb der ersten 12 Monate, greift die gesetzliche Beweislastumkehr (§ 477 BGB).
Wie soll ich hier weiter vorgehen? Mir werden ausschließlich Entsorgung, Rücksendung oder kostenpflichtige Reparatur angeboten. Dies kommt jedoch nicht in Frage.
Ich danke euch!
Viele Grüße
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vor 39 Minuten
Ein Riss im Glas trennt sicherlich keine Leiterbahn aber die mechanische Überbelastung welche den Riss zur Folge hatte kann das durchaus tun.
Da kannst du viel davon erzählen dass du vom Fach bist, die ausführende Reparaturfirma sieht das halt anders.
Mechanische Überbelastung hat nichts mit Gewährleistung zu tun.
Nachtrag:
Kannst es ja zu Apple schicken und hoffen dass die dir das auf Garantie reparieren, vermutlich werden die das ebenso dann ablehnen. Auch die sind vom Fach 😉
1
von
vor 20 Minuten
Das kann theoretisch möglich sein, rechtlich jedoch völlig irrelevant.
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 34 Minuten
Dieser Fehler ist ein reiner Elektronikdefekt und ebenfalls kein Unbekannter.
Liebe Community,
ich habe das folgende Problem und benötige Eure Hilfe:
Mein iPhone 17 ist 7 Monate alt. Ich habe es im März 2026 hinsichtlich meiner Vertragsverlängerung von der Telekom bekommen. Leider ist es nun defekt und ich habe es, über einen Telekom-Reparaturauftrag, zur Reparatur eingesendet. Ich habe im Reparaturauftrag den exakten Fehler benannt.
Folgende Antwort der Werkstatt:
"Guten Tag,
die Überprüfung Ihres Geräts hat ergeben, dass eine kostenlose Reparatur im Rahmen der Gewährleistung nicht mehr möglich ist.
Da es sich in diesem Fall auch nicht um einen anfänglichen Gewährleistungsmangel handelt, bieten wir Ihnen gerne eine kostenpflichtige Reparatur an."
Sie berufen sich hierbei darauf, dass mein Backcover einen kleinen Sprung hat, aber die Analysedaten sind glasklar.
AOP PANIC - SCMto:i2cm1... OUTBOX3 not ready. Jeder Apple-Techniker weiß, dass dies ein Kommunikationsfehler auf dem internen I2C-Bus zu einem Sensor/Chip ist. Dieser Fehler ist ein reiner Elektronikdefekt und ebenfalls kein Unbekannter. Das oberflächlich gesprungene Glas auf der Rückseite steht in keinerlei kausalem Zusammenhang mit dem Ausfall des I2C-Datenbusses im Inneren des Geräts. Ich bin selbst vom Fach und weis, dass ein leicht gesprungenes Backcover diesen Fehler nicht verursacht. Ein Riss im hinteren Glas trennt keine Leiterbahnen auf dem I2C-Bus der Hauptplatine. Es handelt sich um ein rein elektrisches Kommunikationsproblem eines internen Chips.
Nun will die Werkstatt für 180€ das Backcover tauschen und mir dann - ein immer noch defektes Gerät - zurückzusenden.
Innerhalb der ersten 12 Monate, greift die gesetzliche Beweislastumkehr (§ 477 BGB).
Wie soll ich hier weiter vorgehen? Mir werden ausschließlich Entsorgung, Rücksendung oder kostenpflichtige Reparatur angeboten. Dies kommt jedoch nicht in Frage.
Ich danke euch!
Viele Grüße
Der bei diesen Boards durch das Handling wie von dir herbeigeführt werden kann.
Ablehnung also korrekt.
1
von
vor 16 Minuten
Haben Sie eine Quelle für Ihre Hypothese?
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 33 Minuten
Mir werden ausschließlich Entsorgung, Rücksendung oder kostenpflichtige Reparatur angeboten.
Liebe Community,
ich habe das folgende Problem und benötige Eure Hilfe:
Mein iPhone 17 ist 7 Monate alt. Ich habe es im März 2026 hinsichtlich meiner Vertragsverlängerung von der Telekom bekommen. Leider ist es nun defekt und ich habe es, über einen Telekom-Reparaturauftrag, zur Reparatur eingesendet. Ich habe im Reparaturauftrag den exakten Fehler benannt.
Folgende Antwort der Werkstatt:
"Guten Tag,
die Überprüfung Ihres Geräts hat ergeben, dass eine kostenlose Reparatur im Rahmen der Gewährleistung nicht mehr möglich ist.
Da es sich in diesem Fall auch nicht um einen anfänglichen Gewährleistungsmangel handelt, bieten wir Ihnen gerne eine kostenpflichtige Reparatur an."
Sie berufen sich hierbei darauf, dass mein Backcover einen kleinen Sprung hat, aber die Analysedaten sind glasklar.
AOP PANIC - SCMto:i2cm1... OUTBOX3 not ready. Jeder Apple-Techniker weiß, dass dies ein Kommunikationsfehler auf dem internen I2C-Bus zu einem Sensor/Chip ist. Dieser Fehler ist ein reiner Elektronikdefekt und ebenfalls kein Unbekannter. Das oberflächlich gesprungene Glas auf der Rückseite steht in keinerlei kausalem Zusammenhang mit dem Ausfall des I2C-Datenbusses im Inneren des Geräts. Ich bin selbst vom Fach und weis, dass ein leicht gesprungenes Backcover diesen Fehler nicht verursacht. Ein Riss im hinteren Glas trennt keine Leiterbahnen auf dem I2C-Bus der Hauptplatine. Es handelt sich um ein rein elektrisches Kommunikationsproblem eines internen Chips.
Nun will die Werkstatt für 180€ das Backcover tauschen und mir dann - ein immer noch defektes Gerät - zurückzusenden.
Innerhalb der ersten 12 Monate, greift die gesetzliche Beweislastumkehr (§ 477 BGB).
Wie soll ich hier weiter vorgehen? Mir werden ausschließlich Entsorgung, Rücksendung oder kostenpflichtige Reparatur angeboten. Dies kommt jedoch nicht in Frage.
Ich danke euch!
Viele Grüße
Rücksendung und die 12-monatige apple Herstellergarantie nutzen?
Innerhalb der ersten 12 Monate, greift die gesetzliche Beweislastumkehr (§ 477 BGB).
Liebe Community,
ich habe das folgende Problem und benötige Eure Hilfe:
Mein iPhone 17 ist 7 Monate alt. Ich habe es im März 2026 hinsichtlich meiner Vertragsverlängerung von der Telekom bekommen. Leider ist es nun defekt und ich habe es, über einen Telekom-Reparaturauftrag, zur Reparatur eingesendet. Ich habe im Reparaturauftrag den exakten Fehler benannt.
Folgende Antwort der Werkstatt:
"Guten Tag,
die Überprüfung Ihres Geräts hat ergeben, dass eine kostenlose Reparatur im Rahmen der Gewährleistung nicht mehr möglich ist.
Da es sich in diesem Fall auch nicht um einen anfänglichen Gewährleistungsmangel handelt, bieten wir Ihnen gerne eine kostenpflichtige Reparatur an."
Sie berufen sich hierbei darauf, dass mein Backcover einen kleinen Sprung hat, aber die Analysedaten sind glasklar.
AOP PANIC - SCMto:i2cm1... OUTBOX3 not ready. Jeder Apple-Techniker weiß, dass dies ein Kommunikationsfehler auf dem internen I2C-Bus zu einem Sensor/Chip ist. Dieser Fehler ist ein reiner Elektronikdefekt und ebenfalls kein Unbekannter. Das oberflächlich gesprungene Glas auf der Rückseite steht in keinerlei kausalem Zusammenhang mit dem Ausfall des I2C-Datenbusses im Inneren des Geräts. Ich bin selbst vom Fach und weis, dass ein leicht gesprungenes Backcover diesen Fehler nicht verursacht. Ein Riss im hinteren Glas trennt keine Leiterbahnen auf dem I2C-Bus der Hauptplatine. Es handelt sich um ein rein elektrisches Kommunikationsproblem eines internen Chips.
Nun will die Werkstatt für 180€ das Backcover tauschen und mir dann - ein immer noch defektes Gerät - zurückzusenden.
Innerhalb der ersten 12 Monate, greift die gesetzliche Beweislastumkehr (§ 477 BGB).
Wie soll ich hier weiter vorgehen? Mir werden ausschließlich Entsorgung, Rücksendung oder kostenpflichtige Reparatur angeboten. Dies kommt jedoch nicht in Frage.
Ich danke euch!
Viele Grüße
Und die wurde wohl mit der Untersuchung / der Beschädigung der Rückseite nach deren Ansicht erbracht.
Oder sie haben womöglich etwas anderes entdeckt.
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vor 32 Minuten
Ein weiterer möglicher Weg wäre ggf. noch direkt über Apple und deren Garantie zu gehen, welche 1 Jahr beträgt.
Den Fall kann man ja so im Store schildern, wie du es hier getan hast.
Was sie aber sicherlich nicht übernehmen werden sind Folgeschäden bei Reperatur am Backover.
Ansonsten wiederspruch bei der aktuellen Reperatur einlegen und von denen Einfordern, dass Sie es dir soch plausibel darstellen sollen, wie der vorhandene Schaden mit dem Fehler zusammenhängen soll.
Letzter Schritt, streiten :(
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Uneingeloggter Nutzer
von