Gelöst

Wie verhält sich die Dt. Telekom hinsichtlich des BGH-Urteils zur Vertragslaufzeit?

vor 17 Tagen

Hallo, Gemeinde,

der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die AGB des GF-Anbieter GigaNetz hinsichtlich des Beginns der Vertragslaufzeit unwirksam sind.

Da hier offenbar unterschiedliche Meinungen darüber vertreten werden, ob diese Entscheidung auch auf die Dt. Telekom anwendbar ist, würde ich diese Problematik vor Abschluss eines GF-Vertrages gern geklärt wissen. Gibt es dazu bereits rechtssichere Aussagen bzw. Stellungnahmen der Telekom?

Letzte Aktivität

vor 17 Tagen

von

Gelöschter Nutzer

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    • vor 17 Tagen

      In dem Einzelfall entschieden. Das Rechtssystem sagt alles über die Anwendbarkeit.

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    • vor 17 Tagen

      Musst mal suchen, Team hat geschrieben das es erst einmal überhaupt keinen Einfluss auf die Telekom hat. 

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    • vor 17 Tagen

      Hab gelesen dass die telekom 2 Verträge macht

      1 Bereitstellung glasfaser

      2 glasfaser internetvertrag

      So trifft das Urteil die Telekom nicht.

      Wär mir auch egal.hauptsache ich krieg Glasfaser in endlichen Zeit.

      Sei froh dass du es überhaupt bekommen kannst

      Bist du denn schon im Haus angeschlossen oder wie sieht der Zeitplan aus.

      @Laudano2 

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      Gelöschter Nutzer

      vor 17 Tagen

      6

      von

      vor 17 Tagen

      Ich würde einfach den Vertrag genau lesen...bzgl Storno usw

      @Laudano2 

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      von

      vor 17 Tagen

      Guten Abend Laudano2,

       

      ich kann hier unsere Aussage, die oben verlinkt wurde, nur bestätigen. Mehr kann ich dazu aktuell nicht sagen. Der Hausanschluss Only kann in wenigen Gebieten noch gebucht werden. Es gibt Gründe, die zu einer Ablehnung führen können. Du bekommst durch die Buchung, wenn möglich und der Ausbau abgeschlossen ist, einen Hausübergabepunkt. Alles Weitere, wird erst zusammen mit dem Tarif bereitgestellt (Glasfaserdose).

       

      Viele Grüße

       

      Natalie

      von

      vor 17 Tagen

      Natalie P.
      Guten Abend Laudano2,   ich kann hier unsere Aussage, die oben verlinkt wurde, nur bestätigen. Mehr kann ich dazu aktuell nicht sagen. Der Hausanschluss Only kann in wenigen Gebieten noch gebucht werden. Es gibt Gründe, die zu einer Ablehnung führen können. Du bekommst durch die Buchung, wenn möglich und der Ausbau abgeschlossen ist, einen Hausübergabepunkt. Alles Weitere, wird erst zusammen mit dem Tarif bereitgestellt (Glasfaserdose).   Viele Grüße   Natalie

      Guten Abend Laudano2,

       

      ich kann hier unsere Aussage, die oben verlinkt wurde, nur bestätigen. Mehr kann ich dazu aktuell nicht sagen. Der Hausanschluss Only kann in wenigen Gebieten noch gebucht werden. Es gibt Gründe, die zu einer Ablehnung führen können. Du bekommst durch die Buchung, wenn möglich und der Ausbau abgeschlossen ist, einen Hausübergabepunkt. Alles Weitere, wird erst zusammen mit dem Tarif bereitgestellt (Glasfaserdose).

       

      Viele Grüße

       

      Natalie

      Natalie P.

      Guten Abend Laudano2,

       

      ich kann hier unsere Aussage, die oben verlinkt wurde, nur bestätigen. Mehr kann ich dazu aktuell nicht sagen. Der Hausanschluss Only kann in wenigen Gebieten noch gebucht werden. Es gibt Gründe, die zu einer Ablehnung führen können. Du bekommst durch die Buchung, wenn möglich und der Ausbau abgeschlossen ist, einen Hausübergabepunkt. Alles Weitere, wird erst zusammen mit dem Tarif bereitgestellt (Glasfaserdose).

       

      Viele Grüße

       

      Natalie

      @Laudano2 

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 17 Tagen

      Laudano2

      Da hier offenbar unterschiedliche Meinungen darüber vertreten werden, ob diese Entscheidung auch auf die Dt. Telekom anwendbar ist, würde ich diese Problematik vor Abschluss eines GF-Vertrages gern geklärt wissen.

      Hallo, Gemeinde,

      der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die AGB des GF-Anbieter GigaNetz hinsichtlich des Beginns der Vertragslaufzeit unwirksam sind.

      Da hier offenbar unterschiedliche Meinungen darüber vertreten werden, ob diese Entscheidung auch auf die Dt. Telekom anwendbar ist, würde ich diese Problematik vor Abschluss eines GF-Vertrages gern geklärt wissen. Gibt es dazu bereits rechtssichere Aussagen bzw. Stellungnahmen der Telekom?

      Laudano2

      Da hier offenbar unterschiedliche Meinungen darüber vertreten werden, ob diese Entscheidung auch auf die Dt. Telekom anwendbar ist, würde ich diese Problematik vor Abschluss eines GF-Vertrages gern geklärt wissen.

      A) Ist sie nicht, da die Telekom nicht verklagt wurde.

      B) Ist sie nicht, da die Telekom mit 2 geteilten Verträge arbeitet - 1) Vertrag zum Ausbau mit der Glasfaser und 2) der Telekommunikationsvertrag

      C) Wendet die Telekom was ähnliches bei dem Vertrag zum Ausbau schon lange an. Wenn Die Telekom es innerhalb von 2 Jahren nicht hinbekommen hat den Ausbau abzuschließen, kannst du ohne weiteres von diesem Vertrag zurücktreten. Ist jetzt bald ein Jahr schon so. 

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      von

      vor 17 Tagen

      Laudano2

      ohne einen Tarif zu buchen?

      CyberSW

      ) Vertrag zum Ausbau mit der Glasfaser und 2) der Telekommunikationsvertrag

      A) Ist sie nicht, da die Telekom nicht verklagt wurde. B) Ist sie nicht, da die Telekom mit 2 geteilten Verträge arbeitet - 1) Vertrag zum Ausbau mit der Glasfaser und 2) der Telekommunikationsvertrag C) Wendet die Telekom was ähnliches bei dem Vertrag zum Ausbau schon lange an. Wenn Die Telekom es innerhalb von 2 Jahren nicht hinbekommen hat den Ausbau abzuschließen, kannst du ohne weiteres von diesem Vertrag zurücktreten. Ist jetzt bald ein Jahr schon so. 
      CyberSW

      1) Vertrag zum Ausbau mit der Glasfaser und 2) der Telekommunikationsvertrag

      Man kann also einen Vertrag zwecks Ausbau mit GF abschließen, ohne einen Tarif zu buchen?

      Laudano2

      ohne einen Tarif zu buchen?

      Ohne Garantie.was ich denke mich zu erinnern

      1 Ausbau

      2 ca 5 Monate vor absehbaren Ausbauende..der gf Vertrag

      Was hilft dir eine Antwort auf deine Frage..

      Bestell es und erfahre live wie es geht..

      Ohne Glasfaser in den nächsten 5 Jahren wirst du nicht glücklich.. DSL endet evtl 2030 in gewissen Gebieten

      @Laudano2 

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      von

      vor 17 Tagen

      Laudano2

      Man kann also einen Vertrag zwecks Ausbau mit GF abschließen, ohne einen Tarif zu buchen?

      CyberSW

      ) Vertrag zum Ausbau mit der Glasfaser und 2) der Telekommunikationsvertrag

      A) Ist sie nicht, da die Telekom nicht verklagt wurde. B) Ist sie nicht, da die Telekom mit 2 geteilten Verträge arbeitet - 1) Vertrag zum Ausbau mit der Glasfaser und 2) der Telekommunikationsvertrag C) Wendet die Telekom was ähnliches bei dem Vertrag zum Ausbau schon lange an. Wenn Die Telekom es innerhalb von 2 Jahren nicht hinbekommen hat den Ausbau abzuschließen, kannst du ohne weiteres von diesem Vertrag zurücktreten. Ist jetzt bald ein Jahr schon so. 
      CyberSW

      1) Vertrag zum Ausbau mit der Glasfaser und 2) der Telekommunikationsvertrag

      Man kann also einen Vertrag zwecks Ausbau mit GF abschließen, ohne einen Tarif zu buchen?

      Laudano2

      Man kann also einen Vertrag zwecks Ausbau mit GF abschließen, ohne einen Tarif zu buchen?

      Ja und Nein.

      Du kannst einen HausanschlussOnly buchen - als Eigentümer - aber nicht mehr in allen Regionen.

      Das Andere ist "einfach nur" gekoppelt, dass ist der Vorvertrag für Telekommunikationsvertrag und den Ausbauvertrag. 

      Die Telekom kümmert sich dann um den Ausbau und vor Ende von diesem bekommst du im Glasfaserportal die Möglichkeit, wie im Vorvertrag geregelt, nun deine Telekommunikationsvertrag auszuwählen. 

      Kannst da dann das was du vorher schon ausgewählt hattest behalten oder noch den Tarif (dabei ggf. die Konditionen) wechseln. 

      Und bestätigst dann verbindlich diesen Tarif zu dem gewählten Installationstermin. 

      Das ist dann auch der Termin des Vertragsabschlusses zum TK Vertrag. 

      0

      von

      vor 17 Tagen

      CyberSW

      Wenn Die Telekom es innerhalb von 2 Jahren nicht hinbekommen hat den Ausbau abzuschließen, kannst du ohne weiteres von diesem Vertrag zurücktreten.

      Laudano2

      Da hier offenbar unterschiedliche Meinungen darüber vertreten werden, ob diese Entscheidung auch auf die Dt. Telekom anwendbar ist, würde ich diese Problematik vor Abschluss eines GF-Vertrages gern geklärt wissen.

      Hallo, Gemeinde,

      der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die AGB des GF-Anbieter GigaNetz hinsichtlich des Beginns der Vertragslaufzeit unwirksam sind.

      Da hier offenbar unterschiedliche Meinungen darüber vertreten werden, ob diese Entscheidung auch auf die Dt. Telekom anwendbar ist, würde ich diese Problematik vor Abschluss eines GF-Vertrages gern geklärt wissen. Gibt es dazu bereits rechtssichere Aussagen bzw. Stellungnahmen der Telekom?

      Laudano2

      Da hier offenbar unterschiedliche Meinungen darüber vertreten werden, ob diese Entscheidung auch auf die Dt. Telekom anwendbar ist, würde ich diese Problematik vor Abschluss eines GF-Vertrages gern geklärt wissen.

      A) Ist sie nicht, da die Telekom nicht verklagt wurde.

      B) Ist sie nicht, da die Telekom mit 2 geteilten Verträge arbeitet - 1) Vertrag zum Ausbau mit der Glasfaser und 2) der Telekommunikationsvertrag

      C) Wendet die Telekom was ähnliches bei dem Vertrag zum Ausbau schon lange an. Wenn Die Telekom es innerhalb von 2 Jahren nicht hinbekommen hat den Ausbau abzuschließen, kannst du ohne weiteres von diesem Vertrag zurücktreten. Ist jetzt bald ein Jahr schon so. 

      CyberSW

      Wenn Die Telekom es innerhalb von 2 Jahren nicht hinbekommen hat den Ausbau abzuschließen, kannst du ohne weiteres von diesem Vertrag zurücktreten.

      Zurücktreten? Ich glaube eher, dass er dann mit Monatsfrist gekündigt werden kann. Was aber passiert, wenn ich zuvor schon "gebeten" werde, einen Tarif zu buchen und dies nicht tue? Denn es soll sich ja nach herrschender Meinung um zwei unterschiedliche Verträge handeln...

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 17 Tagen

      Hmmm ich finde das Thema schon interessant.

      Wie stark ist man eigentlich gebunden wenn man einen GLasfaser Tarif bestellt weil im Wohnviertel ausgebaut wird und sich das dann Monate verschiebt?

      Ist es dann zu spät noch zu stornieren? Oder kann man das noch stornieren bevor die Dose in der Wohnung gebaut wurde?

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      von

      vor 17 Tagen

      Sascha3991

      es dann zu spät noch zu stornieren

      Hmmm ich finde das Thema schon interessant.

      Wie stark ist man eigentlich gebunden wenn man einen GLasfaser Tarif bestellt weil im Wohnviertel ausgebaut wird und sich das dann Monate verschiebt?

      Ist es dann zu spät noch zu stornieren? Oder kann man das noch stornieren bevor die Dose in der Wohnung gebaut wurde?

      Sascha3991

      es dann zu spät noch zu stornieren

      Ich tippe mal auf zwei Jahre nach Vertrag zum ausbau...aber was nützt dir der Storno.. willst du doch nix GF

      @Sascha3991 

      von

      vor 17 Tagen

      Hmmmm joa hast schon recht.

      :-) Danke jedenfalls für deine Antwort

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    Uneingeloggter Nutzer

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