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Vorvertragliche Pflichtinformationen weichen vom zugesandten Vertrag ab

2 years ago

Hallo Miteinander, 

 

ich habe eine Vorvertragliche Pflichtinformation während eines Gespräches mit einer netten Mitarbeiterin bekommen. 

Ca. 3 Stunden später erhalte ich die vertragliche Zusammenfassung, welche Monatlich über 5 € mehr kostet, als telefonisch vereinbart und auch so in den Vorvertraglichen Informationen niedergelegt. 

 

Nach Kontakt zum Kundenservice mit einem Hinweis auf den Unterschied, habe ich nur eine pampige Antwort bekommen, dass die Preise fix sind und nachträglich nicht geändert werden können. 

 

Ich habe dann die unfreundliche Dame gebeten, dass Anliegen an die ursprüngliche Bearbeiterin oder einen Vorgesetzten weiterzuleiten. Sie bestätigte noch, dass Sie es weitergeleitet hat, seitdem ist selbst auf Nachfrage Funkstille seitens Telekom.

 

Ich habe nun noch 5 Tage gesetzliche Widerrufsfrist, welche ich auch in Anspruch nehmen werde, sollte sich das Thema nicht vorher klären. 

 

Persönlich muss ich sagen, von 5* nach dem Telefonat mit der ersten Dame würde ich zum jetzigen Stand 0* wegen Unfähigkeit verteilen. 

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    • 2 years ago

      Likey

      Ich habe nun noch 5 Tage gesetzliche Widerrufsfrist, welche ich auch in Anspruch nehmen werde, sollte sich das Thema nicht vorher klären.

      Ich habe nun noch 5 Tage gesetzliche Widerrufsfrist, welche ich auch in Anspruch nehmen werde, sollte sich das Thema nicht vorher klären. 
      Likey
      Ich habe nun noch 5 Tage gesetzliche Widerrufsfrist, welche ich auch in Anspruch nehmen werde, sollte sich das Thema nicht vorher klären. 

      Solltest Du auch, denn die AB wird nicht geändert und wenn Du nicht widersprichst, dann gilt was in der AB steht @Likey 

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    • 2 years ago

      bist du sowohl Festnetzkunde als auch Mobilfunkkunden?

      Dann könnten die 5 € der Magenta Eins Vorteil sein.

      Dieser ist kein Vertragsbestandteil sondern wird nur gewährt solange die Option gebucht ist.

      Also die Berechtigung besteht.

       

      Das wäre dann alles korrekt

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      2 years ago

      Nein, nur Festnetzkunde.

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    • 2 years ago

      Nicht zustimmen ... dann kommt der Vertrag nicht zustande. 

      Hast im Gespräch schon gesagt, dass du die bekommen hast, dann widerrufen. 

       

      Ansonsten werden ide schriftlich bestätigten Preise Einfach fix. 

      Ist halt blöde das ihr euch irgendwie missverstanden habt, aber dafür gibt es ja den Papierkram. 

      1

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      2 years ago

      Naja, Missverstanden wurde ja nichts. Denn die Vorvertraglichen Informationen stimmen ja mit den vereinbarten überein - nur die tatsächliche Auftragsbestätigung weicht davon ab. 

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    • Accepted Solution

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      2 years ago

      @Likey Und was macht man, wenn die Infos nicht zum Telefon-Deal passen?? Nicht bestätigen. Bzw. , falls der Vertrag zustande gekommen sein sollte, widerrufen. Offensichtlich waren das keine Konditionen, die sich in Blei gießen ließen.

       

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      2 years ago

      Hallo Katja, vielen Dank für die Antwort.

       

      Bitte beachten Sie, dass es sich nicht nur um das Telefonisch unterbereitete Angebot, sondern um die "Vorvertragliche Pflichtinformationen" handelt. 

       

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      2 years ago

      Likey

      Bitte beachten Sie, dass es sich nicht nur um das Telefonisch unterbereitete Angebot, sondern um die "Vorvertragliche Pflichtinformationen" handelt.

      Bitte beachten Sie, dass es sich nicht nur um das Telefonisch unterbereitete Angebot, sondern um die "Vorvertragliche Pflichtinformationen" handelt. 

      Likey

      Bitte beachten Sie, dass es sich nicht nur um das Telefonisch unterbereitete Angebot, sondern um die "Vorvertragliche Pflichtinformationen" handelt. 


      Solange Du nicht schreibst bei welchen Positionen sich VVI und AB unterscheiden ist da natürlich schwierig zu raten.

      Da wird eigentlich alles sehr schön aufgeführt, man sollte eigentlich  erkennen woran es liegt.

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      2 years ago

      Likey

      Hast recht, ich widerrufe einfach und ärgere mich nicht weiter damit rum

      Hast recht, ich widerrufe einfach und ärgere mich nicht weiter damit rum
      Likey
      Hast recht, ich widerrufe einfach und ärgere mich nicht weiter damit rum

      Für mich ist das nur eine Absichtsäusserung @falk2010 

      Aber inzwischen egal

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    • 2 years ago

      Hallo @Likey 

       

      vielen Dank für die hinterlegten Daten. Laut meinem System hast du bereits Kontakt mit meinen Kollegen/innen gehabt, wurde damit dein Anliegen gelöst? Gerne können wir diesbezüglich auch kurz telefonieren. Auf einem Sonntag möchte ich aber ungern stören. Nenne mir daher bitte ein Zeitfenster, wann es mit einem Rückruf am besten klappt.

       

      Viele Grüße 

      Dilber S. 

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      2 years ago

      Hallo Dilber, 

       

      der Kontakt mit Ihren Kollegen war bisher einseitig von mir - eine Antwort auf meine Nachricht habe ich leider noch nicht bekommen.

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      2 years ago

      Likey

      Hallo Dilber, der Kontakt mit Ihren Kollegen war bisher einseitig von mir - eine Antwort auf meine Nachricht habe ich leider noch nicht bekommen.

      Hallo Dilber, 

       

      der Kontakt mit Ihren Kollegen war bisher einseitig von mir - eine Antwort auf meine Nachricht habe ich leider noch nicht bekommen.

      Likey

      Hallo Dilber, 

       

      der Kontakt mit Ihren Kollegen war bisher einseitig von mir - eine Antwort auf meine Nachricht habe ich leider noch nicht bekommen.


      @Dilber S.  Info

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      2 years ago

      Hallo @Likey,

       

      auch hier möchte ich mich nochmal ganz herzlich für das freundliche Telefonat bedanken.

      Ich habe, wie besprochen, nochmal mit der Kollegin Kontakt aufgenommen, die zu Beginn mit Ihnen über das Angebot gesprochen hatte. Es ist natürlich unglücklich, wenn Absprachen und zugesandte Infos dann so auseinandergehen.

       

      Ich habe die Kollegin aber gebeten, sich noch einmal bei Ihnen per E-Mail zu melden und die Angelegenheit zu klären.

      Dementsprechend bitte ich jetzt um ein bisschen Geduld, da ich nicht weiß, wann die Kollegin wieder im Hause ist.

       

      Beste Grüße

      Louisa G.

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    • 2 years ago

      Likey

      Ich habe nun noch 5 Tage gesetzliche Widerrufsfrist,

      Ich habe nun noch 5 Tage gesetzliche Widerrufsfrist,
      Likey
      Ich habe nun noch 5 Tage gesetzliche Widerrufsfrist,

      @Louisa G. 

      Von den 5 Tagen sind schon 3 vergangen

       

       

      Louisa G.

      Dementsprechend bitte ich jetzt um ein bisschen Geduld, da ich nicht weiß, wann die Kollegin wieder im Hause ist.

      Dementsprechend bitte ich jetzt um ein bisschen Geduld, da ich nicht weiß, wann die Kollegin wieder im Hause ist.

       

      Louisa G.

      Dementsprechend bitte ich jetzt um ein bisschen Geduld, da ich nicht weiß, wann die Kollegin wieder im Hause ist.

       


      Inzwischen läuft die Widerrufsfrist ab

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      2 years ago

      Likey

      Ich weiß ja nicht, ob ich die Preise hier einfach so nennen darf.

      Ich weiß ja nicht, ob ich die Preise hier einfach so nennen darf. 

      Likey

      Ich weiß ja nicht, ob ich die Preise hier einfach so nennen darf. 


      Kein Ahnung, warum nicht? Aber es werden doch nicht alle Preise abweichen?

      Und das Problem liegt doch auch nicht bei der Kundenberaterin, oder?

      Aus dem Eingangsposting geht auch nicht hervor, das es zwei Stellen waren.

      Es bleibt nebulös, eine Erhöhung um mehr als 5,-- ist auch eigenartig.

      Es ist ja nicht mal klar was überhaupt gebucht wurde, laut AB.

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      2 years ago

      Hallo @Likey,

       

      vielen lieben Dank für die Rückmeldung.

      Es ist wahr, dass die Kollegen der Kündigerrückgewinnung wirklich nochmal ganz andere Angebote als wir unterbreiten können.

      Ich würde mich nochmal über Feedback freuen sobald mit den Kollegen/ Kolleginnen gesprochen werden konnte. Fröhlich

       

      Beste Grüße

      Julia U.

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      2 years ago

      Julia U.

      Es ist wahr, dass die Kollegen der Kündigerrückgewinnung wirklich nochmal ganz andere Angebote als wir unterbreiten können.

      Es ist wahr, dass die Kollegen der Kündigerrückgewinnung wirklich nochmal ganz andere Angebote als wir unterbreiten können.

      Julia U.

      Es ist wahr, dass die Kollegen der Kündigerrückgewinnung wirklich nochmal ganz andere Angebote als wir unterbreiten können.


      Gewiß. Aber auch dann dürften doch VVI und AB nicht voneinander abweichen?

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