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Vorvertragliche Pflichtinformationen weichen vom zugesandten Vertrag ab

2 years ago

Hallo Miteinander, 

 

ich habe eine Vorvertragliche Pflichtinformation während eines Gespräches mit einer netten Mitarbeiterin bekommen. 

Ca. 3 Stunden später erhalte ich die vertragliche Zusammenfassung, welche Monatlich über 5 € mehr kostet, als telefonisch vereinbart und auch so in den Vorvertraglichen Informationen niedergelegt. 

 

Nach Kontakt zum Kundenservice mit einem Hinweis auf den Unterschied, habe ich nur eine pampige Antwort bekommen, dass die Preise fix sind und nachträglich nicht geändert werden können. 

 

Ich habe dann die unfreundliche Dame gebeten, dass Anliegen an die ursprüngliche Bearbeiterin oder einen Vorgesetzten weiterzuleiten. Sie bestätigte noch, dass Sie es weitergeleitet hat, seitdem ist selbst auf Nachfrage Funkstille seitens Telekom.

 

Ich habe nun noch 5 Tage gesetzliche Widerrufsfrist, welche ich auch in Anspruch nehmen werde, sollte sich das Thema nicht vorher klären. 

 

Persönlich muss ich sagen, von 5* nach dem Telefonat mit der ersten Dame würde ich zum jetzigen Stand 0* wegen Unfähigkeit verteilen. 

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      2 years ago

      @Likey Und was macht man, wenn die Infos nicht zum Telefon-Deal passen?? Nicht bestätigen. Bzw. , falls der Vertrag zustande gekommen sein sollte, widerrufen. Offensichtlich waren das keine Konditionen, die sich in Blei gießen ließen.

       

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      2 years ago

      Hallo Katja, vielen Dank für die Antwort.

       

      Bitte beachten Sie, dass es sich nicht nur um das Telefonisch unterbereitete Angebot, sondern um die "Vorvertragliche Pflichtinformationen" handelt. 

       

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      2 years ago

      Likey

      Bitte beachten Sie, dass es sich nicht nur um das Telefonisch unterbereitete Angebot, sondern um die "Vorvertragliche Pflichtinformationen" handelt.

      Bitte beachten Sie, dass es sich nicht nur um das Telefonisch unterbereitete Angebot, sondern um die "Vorvertragliche Pflichtinformationen" handelt. 

      Likey

      Bitte beachten Sie, dass es sich nicht nur um das Telefonisch unterbereitete Angebot, sondern um die "Vorvertragliche Pflichtinformationen" handelt. 


      Solange Du nicht schreibst bei welchen Positionen sich VVI und AB unterscheiden ist da natürlich schwierig zu raten.

      Da wird eigentlich alles sehr schön aufgeführt, man sollte eigentlich  erkennen woran es liegt.

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      2 years ago

      Likey

      Hast recht, ich widerrufe einfach und ärgere mich nicht weiter damit rum

      Hast recht, ich widerrufe einfach und ärgere mich nicht weiter damit rum
      Likey
      Hast recht, ich widerrufe einfach und ärgere mich nicht weiter damit rum

      Für mich ist das nur eine Absichtsäusserung @falk2010 

      Aber inzwischen egal

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